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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-04-19 · Heft 16 (19.4.1901) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 16 (19.4.1901)
Date
1901-04-19
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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65. Jahrgang. Nr. 16. ö! Berlin, 19. April 1901. Zeitung des Dudenchums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner D* Ludwig Phttippfon-Sonn. Verlags-Expedition: Berlin, Jerusalemerstr. 48/49. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis.- Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Nedacteur: Gustav Karpeles. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin 8W., Jerusalemer Straße48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Ällhaü. Leitartikel: Die konfessionelle Färbung der Justiz. — Die Woche. — Brief aus Stettin. Von Hermann Leszczynski. — Zur Hilfsaktion für die nothleidenden Juden in Galizien. Von S. M. Lazar in krakau. — Heinrich Zeise. Von Henriette Hirschberg. — Feuilleton: Oiarhulka III. Aus Böhmens letzten Tagen. Von H. Nork-Steiner. - Die Königsbraut. XVI. Historische Erzählung von Carola Buchheim. Literarische Mittheilungen. — Sprechsaal. Der Gemeindevote. Korrespondenzen und Nachrichten r Berlin, .rankow, Thorn, Lissa i. P., Warmbrunn, Essen, Darmstadt, Wien, Budapest,!ürich, Botoscmi. — Bon Nah und Kern. Are konfessionelle Färbung der Justiz. Berlin, 17. April. immer beschäftigen sich politische und Fachblätter Axt, mit den Verhandlungen des preußischen Abgeordnetem Hauses über die jüdischen Notare und Richter. Es cheint doch, als ob die Bewegung zu Gunsten unseres guten techts nicht mehr zum Stillstand kommen soll, und ganz nvecklos ist deshalb die Debatte, die in jüdischen Kreisen noch Äer und da darüber geführt wird, ob es opportun war, die anze Frage anzuschneiden. Dagegen sind natürlich die Stimmen, die sich namentlich aus Richter- und Professoren- ' reisen für unsere gerechte Sache erheben, von hoher Bedeutung. . ine solche Stimme hat sich soeben wieder vernehmen lassen, wofeffor Dr. Birkmeyer in München, einer der geachtetsten deutschen Rechtslehrer, der Führer der konservativen Ächtung in der Rechtswissenschaft, hat in dem eben erschienenen Lprilheft der „Deutschen Revue" einen sehr interessanten,Aufsatz unter obigem Titel veröffentlicht, den wir hier auszugsweise wiedergeben wollen, ohne irgend eine Bemerkung daran zu >uüpfen, weil jedes Wort, das man etwa hinzufügen könnte, Än Eindruck dieser tiefen und klaren Auseinandersetzungen unr abschwächen könnte. Nachdem der Münchener Rechtslehrer die Vorbildung nserer Juristen rühm!, die ihnen unbedingte Achtung vor besetz und Recht einimpft, fährt er fort: „Auf solche Weise haben wir in Deutschland einen Richter- I^ and erhalten, auf den wir stolz sein können, und dem wir das unbedingteste Vertrauen schenken dürfen. Wir wissen nicht nur, daß unsere Richter unbestechlich sind. Wir wissen auch, daß sie furchtlos Recht und Gerechtigkeit vertreten, selbst d n höchsten Gewalten gegenüber. Die Ueberzeugungstreue. mit der einst die Rechtsgelehrten den Ansprüchen des Papstes begegneten, und sich so den Ehrentitel verschafften: „Juristen, böse Christen"; der Muth, mit welchem das Kammergericht Berlin das Recht des Müllers von Sanssouci auch dem absolutistischen König gegenüber vertrat und so das Ehrenzeugniß „es giebt noch Richter in Berlin" sprichwörtlich machte: diese Eigenschaften sind auch heute noch unserm Richterstaude unverloren geblieben. Und so dürfen wir denn auch vertrauen, daß unsere Richter unbeirrt von dem Zwiespalt philosophischer. Politischer und religiöser Meinungen, der heute unser ganzes öffentliches und privates Leben durchzieht, das Recht objektiv und unparteiisch sprechen lediglich den Gesetzen gemäß. Zahlreiche deutsche Strafrichter sind Mitglieder der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung, welche unser ganzes geltendes Strafrecht für verfehlt erklärt und es in seinen Grundlagen bekämpft; wir zweifeln dennoch nicht, daß sie unsere Strafgesetze, solange sie gelten, auf das gewissenhafteste ihrem ganzen Inhalt und ihrer ganzen Tendenz nach zur Anwendung bringen werden. Die Zerklüftung unseres Politischen Lebens in schroff einander gegenüberstehende und erbittert sich bekämpfende Parteien konnte auch unsere deutschen Richter nicht unberührt lassen; trotzdem sind wir sicher, daß ihr Parteistandpunkt vergessen ist, wenn sie am Richtertisch sich niederlassen. Und endlich, wenn in den vielgenannten Thümmelprozessen oder in dem im Jahre 1891 bis ans Reichsgericht gelangten Prozeß wegen Schmähung der Ausstellung des heiligen Rockes zu Trier die Gerichte darüber zu entscheiden hatten, ob eine Beschimpfung von Gebräuchen der katholischen Kirche vorliege, weicher Vernünftige hätte da danach gefragt, ob die erkennenden Gerichte mit Katholiken, mit Protestanten oder auch mit Israeliten besetzt seien? Wußte man doch, daß die Subsummirung des Vorgefallenen unter den 8 166 des Strafgesetzbuches jeder wirkliche Jurist in gleicher Weise vornehmen werde, welcher Konsession er angehören möge. Man verstehe mich nicht falsch. Ich halte unsere Richter nicht für Uebermenschen. Gewiß gilt auch von ihnen, daß nichts Menschliches ihnen fremd sei. Auch sie können unter Umständen diejenige Unparteilichkeit und Unbefangenheit einbüßen, ohne welche ein gerechtes Urtheilundenkbar ist. Unsere Gesetze haben demRechnung getragen durch ihre Bestimmungen über die Unfähigkeit nnd die Ablehnung der Richter im einzelnen Prozeß. Aber eine ganz andere Frage ist die Fähigkeit zum Richteramte überhaupt. Und diese dürfen wir nicht abhängig machen wollen von anderen Faktoren, als sie nach jahrhundertelanger Entwickelung in unserer heutigen Gesetzgebung allein noch übrig geblieben sind: von geistiger und körperlicher Gesundheit, von Integrität der Ehre und von genügend erwiesener Rechtskenntniß. Wollten wir daneben auch noch ein bestimmtes philosophisches, politisches oder religiöses Glaubensbekenntniß von unseren Richtern verlangen, so würde das unser ganzes Nechtsleben auf das

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