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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-03-29 · Heft 13 (29.3.1901) · p. Seite 149

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 13 (29.3.1901)
Date
1901-03-29
Page
Seite 149 (sequence 7)
Language
German
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110 ie. n. 24. Mä, Repräsen - he Thatsack agesordnin!^ echer unser, worgehobel. h vollständ tigkeit, dn,!> gelange!: u rstatter so „ )e sind. T r zu vertrete, dem die E h zu mach, i. üe. Nachdeu Präsentant, hil,gelvies( i Jahren z i lacirnng d l s sämmtlil , müßten: r rderung n l chs. der :i rsitzeudeu > tlicher We die akustis c suchte bald; > Den größt n re Berathn s, Ausgabe , n;r Spnag Brandend > itsch 40 9)k u letats, de!i ur. das'» bl >.i ger eingeß i größerem U > e schilitt - hule an > st' u einstinni -g ächsten Wo . Ranrermeii r tes Gutaelr n de keineslv er Berathi lg wehren u'e e. zeichnet die' n überrasch' Dann fer ne >. der Prönn den letch '»! g vom Scl :ldie desini re! ld ansAn!->g! eingestellt ul 00 Mark, n Lehrerbit ue' rk geneh'-rl^i, iücher für 8Ücker in der »ürden. t-uti er. Prod'nn der libenNe ns die Annex sind bezüancl' en Geschinn' gen ist, ob scher Nelisinl' l beznglicli n an der ' iellnng eines einheitlichen Unterrichtsmaterial arbeite. Betreffs der weiten Frage erhalte der Gemeindevorstand vom Polizeipräsidium ie Namen derjenigen Kinder, welche nicht am Religionsunterricht j Heilnehmeir. Der Vorstand müsse sich darauf beschränken, die Eltern i ihrer Pflicht anfzurufen, ein Zwang könne nicht ansgeübt werden, stie Antworten der Eltern würden dem Polizeipräsidium überreicht.?err Jacoby weist bei dieser Gelegenheit ans das durch zwei Instanzen lgangene Urtheil hin, nach welchem Eltern von der seitens des chösfengerichts erkannten Strafe freigesprochen wurden. Professor -l a schke theilt mit, daß in der bereits erwähnten Kommission Einigst bestehe über das Buch für biblische Geschichte und über die Schul- > nd Hausbibel von Auerbach. Die gesetzliche Pflicht, die Kinder in I bischer Religion unterrichten zu lassen, sei leider nur aus das schulst-sichtige Alter vom 0.-14. Lebensjahre beschränkt; ein Zwangs- und irasverfahren sei ausdrücklich aufgehoben, doch geschehe seitens der emeindeverwaltung alles, um die Kinder zu diesem Unterricht an- -halten. Dr. Minden hält es für unangebracht, das erwähnte vtheil ans Berlin zu übertragen; es handele sich in diesem Falle um e Anweisung, die Kinder in einer benachbarten Gemeinde untersten zu lassen, was die Eltern verweigerten. Professor Geiger bergt es, daß bei den Lehrern, welche systematischen Neligionsunterht ertheilen, der herrschende Standpunkt ist, für den Unterricht erhaupt kein Handbuch zu benutzen; aus diesem Grunde werde man j erhaupt nicht dazu kommen, ein Lehrbuch einzuführen. Es sollte Aufgabe des Rabbinerverbandes sein, ein Religionsbuch zu schaffen. ü> allen Ansprüchen genüge. Landgerichtsrath Löwe pflichtet den issührungen des Dr. Minden über das erwähnte Gerichtsurtheil bei, d sragt diu ob in der That Polizeistreifen gegen Eltern verhängt worü sind, welche ihre Kinder nicht am jüdischen Religionsunterricht theil-!)>nen ließen. Die Allsgabe des voll Allen gewünschten Neligionsschulipektors sollte es sein, Grundsätze über die Religiousbücher ausznstellen. orsteher Rechtsanwalt Lilien that erwidert, daß dem Genieinderstand betreffs Verhängung voll Polizeistrafen bisher nichts bekannt worden sei. die meisten Eltern hätten übrigens aus die Ermahnungen lens der Gemeinde die Kinder zum Unterricht gebracht. Nach Lage Gesetzgebung könne keine andere Grenze als vom 0. bis 14. Lebens-;re für die Betheiligung am jüdischen Religionsunterricht gezogen rden. da dieser kein obligatorischer Unterrichtsgegenstand sei. Eine xheitlichkeit in der Ertheilung des Unterrichts werde hoffentlich lch die baldigst in Aussicht genommene Anstellung eines Schul' Vektors herbeigeführt werden. Für die erst im Entstehen begriffene . und VIII. Neligionsschnle ist eine Pallschalsumme von 10000 Mark den Etat eingestellt worden; auch der Betrag zur Honorirung der ukräfte cm staatlichen und privaten Schulen hat eine Erhöhung! 900 Mark erfahren, da anzunehmeu ist, daß sich die Anträge um 'Heilung voll jüdischem Religionsunterricht mehren werden. Professor lger weist noch auf die Ungleichheit in der Besoldung der an etlichen und all städtischen Schulen mit dem Religionsunterricht rauten Lehrer Hill. Die ersteren erhalten vom Staat 90 Mark, und die ische Gemeinde gewährt einen Zuschuß von 45 Mark, während von Stadt 120 Mark bezahlt werden und kein Zuschuß erfolgt. Stadt-- h Dr. Weigert macht in längeren Ausführungen auf den Nebelnd bei der Besetzung der Neligionslehrerstellen an den städtischen statten aufmerksam, all welchen die Lehrer auf Empfehlung eines bbiners oder anderer Personell Anstellung erhielten und wünscht l Vermeidung der Anstellung ungeeigneter Lehrer das Vorschlagsstt dem Gemeindevorstand eingeräumt zu wissen. Außerdem bittet die städtische Schnldeputation zu ersuchen, nur solchen Personen hulräume zur Ertheilung von Religionsunterricht zu gewähren, für M «en geistige lind moralische Qualifikation der Gemeindevorstand nstehe. Er weist auf einen in jüngster Zeit vorgekommenen Streit ter zwei Konkurrenten Hill, welche „wilden" Religionsunterricht heilen; die Angelegenheit sei dem Magistrat zur Kenntnitzuahme sterbreitet wordeu und auf seine Anregung auch den; Vorstand der wischen Gemeinde zur Kenutuiß gebracht worden. Es schließt sich rau eine lange und interessante Debatte. Vorsteher Jacobh berchnet den Gedanken als richtig, aber nicht als neu, warnt aber, der uregnng ill irgend einer Form schon Ausdruck zu geben, da noch rckst für ein genügend großes Lehrermaterial Sorge getragen sei. us die auf Spekulation gegründeten Religionsschulen habe der Vorstand w seinen Einfluß. Betreffs des Gehaltsunterschieds habe noch niemals Stadt an die Gemeinde das Ansinnen gestellt, ihr Lehrer zu prüfen- Liren. Würde die Gemeinde in die Lage kommen, die Lehrer vorzuschlagen, würde sicher dasselbe Gehalt wie den staatlichen Lehrern bewilligt werden. Vorsteher Rechtsanwalt Lilienth a l erklärt es im weiteren Verlauf der Diskussion als einen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen, die angeregten Maßnahmen zu treffen. Der Gemeindevorstand könne keinesfalls die Initiative dazu ergreifen. Betreffs der Hergabe voll städtischen Schulräumen sei bisherldie Praxis iune gehalten worden, daß seitens der Schuldeptttiou keiner privaten Vereinigung ohne vorherige Anfrage des Gemeindevorstandes Räume zur Verfügung gestellt worden seien. In warmen und eindringlichen Worten treten für die Weigertschen Forderungen die Herren Professor Geiger. Professor Blaschte. Oppenheim und Landgerichtsrath Löwe ein und wünschen, daß der jüdischen Gemeinde der Stadt gegenüber eine repräsentative Stellung ill dem allgeregten Sinne Vorbehalten werden müsse. Professor Blaschte bittet noch betreffs der Erhöhung der Gehälter der städtischen Lehrer die Besotdungsverhältnisse der andersgläubigen Religionslehrer in Betracht zu ziehen, um hier keine Ungleichheiten entstehen zu lassen. Er bittet auch, die städtischen Direktoren, welche die Lehrer selbst in Vorschlag brach teil, zu veranlassen. sich mit der jüdischen Gemeinde ill Verbindung zu setzen. Das Prinzip, die all der Schule fest angestellten jüdischen Lehrer mit der Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts zu betrauet,. habe sich leider nicht überall durchführen lassen. Die Konsequenz dieser Diskussion stellt folgender von den Herren Geiger, Löwe, Minden und Loewenthal gestellterAntragdar: „DieRepräsentantenversamlullmg wolle beschließen, den Vorstand zu ersuchen, bei dein Magistrat dahin vorstellig zu werden, daß vor der Besetzung der Lehrerstellen für den jüdischen Religionsunterricht der Vorstand der jüdischen Gemeinde gehört werde, auch daß Schulräume zur Abhaltung privaten jüdischen Religionsunterrichtes nur solchen Personen gewährt werden, die der Vorstand der jüdischen Gemeinde für hierzu qualifizirt hält." Rock einmal unternahm R.-A. Lilienthal einen Allgriff zur Abtvehr dieses Antrages und malte in grellen Farben die möglichen Folgen desselben. Der Vorstand könne nicht alle Lehrkräfte kennen, also müsse in Ermangelung einer besonderen Instanz zunächst das Rabbinat allgefragt werden, das sehr leicht einen Petenten für nicht geeignet erklären könnte, welcher nicht mit dein dem Rabbinat genehmen religiösen Standpunkt übereinstimme. Auch Herr Jacobh eilte noch einmal zur Unterstützung der Abwehr herbei. Allein vergebens, von allen anderen Rednern wurde in Abrede gestellt, daß der Antrag einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen darstelle. Professor Geige r'bringt noch in Vorschlag, vorn Rabbinat als prüfende Instanz Abstand zu nehmen und eine größere Sonderkommission einznrichten, in welche die Leiter der Gemeindeschulen, vor altem der bewährte Rektor Holz man hineingewählt werden sollen. ^Der liberale Antrag wurde einstimmig angenommen. In schneller Folge werden alsdann genehmigt der Zuschuß von ie 540 Mark für den Religionsunterricht in Pankow und für den in Weißensee erst uen eiuznrichtenden Unterricht, zur Speisung von Gefangenen 1200 Mark, für Vertheilung von Mazzoth 8000 Mark, zur Speisung von Soldaten 000. für die Kommission für durchreisende hilfsbedürftige, insbesondere krailke Glaubensgenossen 14 000 Mark (bisher 11 000 Mark), an die Eentralstelle für die Wohlthätigkeitsanstalten ein um 500 Mark höhere, Betrag als bisher, an die Fürsorgekommission 5000 Mart (bisher 4300 Mark). Für die Waisenkommission sind 1000 Mark weniger in den Etat eingestellt; für das Reichenheimsche Waisenhaus lst der Gemeindezuschuß ans 29 882 Mark (bisher 28000 Mark), für das zweite Waisenhaus in Pankow der Zuschuß auf 39 556 Mark festgesetzt. Eine längere Debatte entwickelte sich noch, wie unausbleiblich, beim Etat des jüdischen Krankenhauses, sür das als Gemeindezuschuß 53 180 Mark eingestellt sind. Vom Etatsausschuß ist gebeten worden, die Summe nur sür das erste Jahr zu bewilligen, da vorallssichtlich nach Ablauf dieses schon durchgreifende Veränderungen im Kraukenhause vorgenommen würden. Vom Landgerichtsrath Löwe wurden die bekannten Mängel des Krankenhauses ins Treffen geführt, und er bittet, folgender Resolution zuzustimmeu: „Die Repräsentantenversammlung erklärt sich bereit, die Mittel zu bewilligen, welche nothwendig sind, den im Krankenhaus vorhandenen Mißsländen und dem Raummangel abzuhelsen. und ersucht den Gemeindevorstand. ihr im Lause des Etatsjahres 19010902 eine Vorlage betreffend Vornahme der^erforderlichen baulichen Veränderungen nnd^ die einstweiliges anderweitige Unterbringung der Kranken zu machen." ' Vom Vorsteher

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