Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 13 (29.3.1901)
- Date
- 1901-03-29
- Page
- Seite 147 (sequence 5)
- Language
- German
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147 .ührt gedenn arn Professor. Interesse »er" ein- Vorträge sse. Ein ttel, dett annt zu t>) Hausfragende on. Als : u) znur r, b) mn sie ver- I führen, enthnms ndirekteil direkten. )iskussion! lnassentameitterl n Segen einigen et haben, ftigte sich n Pflege nne.^Er ttttg Ml! )er letzte ung der »nun der Meratur; für da< lgen ent;r schwere ee eigene : Juden )en ebell u neben stenthmv sgabe de gäbe de II unfern esüllt ist?n Einiu >nrch di!7. Mär; m Ferien ordneten geordnete »l Staats- Ressort in hreußeu nehme Juden auf, uud er hat sich nach besonders gerühmt. >aß sein Ressort das am mindesten ungesetzlich verfahrende wäre. Er!!)at ja inzwischen eingesehen. daß es nicht wohlgethan war, so offen ans der Schule zu plaudern. Mutter Büreaukratie ist wüthend gewesen, ind. wie ich ganz genau weiß, man hat ihn gezwungen, zu widerrufen. Wahr ist es ja. was er gesagt hat. Man sagt, die Geschichte .oäre noch nicht zu Ende, der Lucanns gehe um. Ich glaube das licht." Es ist recht schade, daß es gerade ein Sozialdemokrat war,; er sich unserer Sache angenommen, was dieser ja unter den g egenwärtigen Verhältnissen gewiß nur wenig forderlich sein >!mn. r Auch selbst die Stöckerdebatte im Reichstage giebt , llramontanen Blättern Anlaß, sich gegen die Juden zu wenden. . ogar die „Kölnische Volkszeitung" kann die Versuchung nicht i uterdrückeu, anläßlich einer Polemik mit der „jüdischen Kreuz- > llung" wieder über die Juden zu klagen. Sie schreibt.- „Mau fragt sich erstaunt, wie gerade jüdische Kreise dazu kommen, u dieser Weise den konfessionellen Kamps zu predigen. Die Inden Uteu doch bedenken, daß es auch in ihrem Interesse lag. wenn das i cntrnm stets der Entwickelung der religiösen Streitigkeiten entgegentrat, , >st sie es wahrscheinlich sogar dem Centrum zu verdanken haben, : cnn in eitler Zeit, wo starke Neigung dafür herrschte, davon absehen wurde, die Klinke der Gesetzgebung in judengegnerischer! bsicht zu drücken. Der verewigte Wiudthorst hat solche Gedanken, d e ihm mehr als einmal unterbreitet wurden, n lüunw ablehnt. Wenn! e Juden sich an der Schickung des konfessionellen Hasses betheiligen, ' werden sie auf alle Fälle selbst mit unter die Näder kommen; es >r eine logische Folge, daß sich an den Kulturkampf die antisemitische wegung auschloß. Jedenfalls haben die Berliner Katholiken nach ge der Sache keine Veranlassung, Herr»! Stöcker und der von ihm i szenirten Bewegung kämpfend gegenuberzutreten. freilich werden sie ' h ihr auch nicht anschließen, sondern sich durchaus neutral Verhalten. ' on Antisemiten und Philosemiten haben wir schon so viele Unbilden c -eideu müssen, daß wir unsere Kraft für ihre Interessen nicht ein- :en wollen. ' Es ist doch recht merkwürdig, daß die Eentrumspresse nner noch mit einer Zähigkeit sondergleichen an dem Begriff wdenpresse" festhält, obwohl ja gerade sie von ihrem igiösen Standpunkte aus anerkennen müßte, daß die Werter der Presse, gegen die sie sich wendet, durch die Taufe zu msten geworden sind. Sie kann doch keinen Rassenantisemil! mus lehren. Auch die Berufung auf die Autorität des sel. indthorst war in diesem Zusammenhang nicht angebracht, leim gerade Wiudthorst war es, der klar und scharf ansgerochen hat. mall dürfe die Sünden Einzelner nicht den rden insgesammt anrechnen oder vorwerfen. Das sollte die ntrumspresse etwas mehr beherzigen. r Nach Hem im Jahre 1897 in Kraft getretenen Lehrerioldungsgesetz soll dem Lehrer überall da, wo mit dem hramt ein Kultusdienst (Kirchenamt) organisch verbunden ein erhöhtes Grundgehalt gewährt werden. Bezüglich der Ausführung dieser Bestimmung herrschte bei den einzelnen ezirksregiernngen keine Uebereinstimmung, denn während in einzelnen Provinzen bezw. Bezirken den israelitischen Volksmrllehrern für Versetzung des Gottesdienstes (Kultusamt) ein hvhtes Grundgehalt anstandslos bewilligt wurde, haben andere Aufsichtsbehörden den dahingehenden Antrag ablehnend ^'schieden, weil einSynagogenamt kein Kirchenamt sei. Jedenulls wird bei der Berathung des Besoldungsgesetzes vom ' März 1897 eine derartige Allslegung des 8 4 genannten Gesetzes den Herren Abgeordneten nicht vorgeschwebt haben. Der-Knltnsminister hat nun neuerdings einen Antrag ans Erhöhung des Grundgehaltes wegen des mit der Stelle verbundenen Vorbeter- und Schächterdienstes ablehnend beschieden. In der Ministerial-Entscheidung wird ausgeführt, daß, da mit der Stelle in N. N. ein Vermögen im Sinne des L j Absatz 2 und -» des Lehrerbesolduugsgesetzes nicht verbunden ist, die Entscheidung der grundsätzlichen Frage, ob der 2 4 des Lehrerbesoldnngsgesetzes auch auf die Verbindung eines Schulamtes mit einem jüdischen Knltusamt analog anzuwenden ist, dahingestellt bleiben kann. Infolge dieser Verfügung geht für einen großen Theil der israelitischen Volksschullehrer die Segnung des § 4 des Lehrerbesoldungsgesetzes verloren. Im vorliegenden Falle wurde nicht etwa eine Mehrleistung seitens der königl. Regierung verlangt, sondern nur die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für den bewilligten Betrag voll Mark erbeten. 4> Eine wichtige Entscheidung hat das Kamm erge rieht über den Religionsunterricht der jüdischen Schüler gefällt. In der Volksschule einer bei Hanau belegenen Ortschaft, welche von einer größeren Zahl jüdischer Schiller besucht wird, wurde in den früheren Jahren für diese durch einen jüdischen Knltnsbeamten Religionsunterricht ertheilt. Der betreffende Beamte verzog im vorigen Jahre von Hanau, und es gelang den: Schulvorstande nicht, einen Ersatz sür denselben zu finden, infolge dessen den jüdischen Schülern Religionsunterricht nicht mehr ertheilt wurde. Der Kreisschulinspektor forderte nunmehr die Eltern der betreffenden jüdischen Schulkinder auf, dieselben zum Religionsunterricht einer benachbarten Schule zu schicken. Hierzu hielten sich die aufgeforderten Väter nicht für verpflichtet, und ihre Kinder erhielten überhaupt keinen Religionsunterricht. In dieser Weigerung erblickte die Schulbehörde eine strafbare Schnlversänrnnitz, und die betheiligten Väter wurden deshalb unter Allklage gestellt. Das Schöffengericht zu Hanau gelangte zu einer Vernrtheilnng der Angeklagten, wohingegen sie von der Strafkammer des Landgerichts zu Hanau freigesprocbeu wurden. Das Berusungsnrtheil focht die Staatsanwaltschaft mittelst der Revision all; doch erkannte der höchste preußische Strafgerichtshof. der Strafsenat des Kammergerichts, dem Anträge des Oberstaatsanwalts entsprechend, auf Zurückweisung der Revision und führte aus, daß die Strafbestimmung sich nur auf Durchführung der allgemeinen Schulpflicht erstrecke. Hier handele es sich aber nur um den im kirchlichen Interesse einer Neligionsgesellschast liegenden Unterricht, der voll der Oberpräsidialverordnung nicht betroffen werde. Die augenblickliche Prekäre Lage der jüdischen Kolonien in Palästina hat manchen ehrlichen Freund der Kolonisation stutzig gemacht und in ihm Zweifel hervorgerufen, ob nicht die 18 jährige Arbeit mit einem Mißerfolg geendet hat. Eine erschöpfende Antwort auf diese Frage giebt eine eben zum zehnjährigen Jubiläum des Odeffaer Komitees erschienene aus der Feder des bekannten Kolonisten uud Agronomen M. Meierowitsch aus Rischon-le-Zion herrührende Schrift. Nach diesem Kenner der palästinensischen Verhältnisse befinden sich gegenwärtig 28 461 Hektar palästinensischen Bodens in jüdischem Besitz. Dieses ansehnliche Vesitzthum ist in A4 kleinere und größere Parzellen getheilt, von denen nur vier kleinere bereits vor Beginn der gegenwärtigen Kolonisationsaera in jüdischen Besitz gelangt sind. Der Nest wurde erst in den letzten 18 Jahreil von Inden erworben. Bon diesen jüdischen Besitzthümern liegen 12 in Judäa, 11 in Galiläa, 6 endlich jenseits des Jordans. Bon diesen ca. 28 550 Hektar Land im jüdischen Besitz gehen ca. 23 Prozent resp. 6660 Hektar als unbebaut ab und zwar 280 Hektar für Baulichkeiten, Hofe und kleine Gemüsegärten und 210 Hektar für Wege und Straßen, 530 Hektar sind Snmpfland, welches erst trocken gelegt werden must. 3880 Hektar