Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 36 (24.3.1838)
- Date
- 1838-03-24
- Page
- Seite 142 (sequence 2)
- Language
- German
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142 fallen weg. An keinem Sabbat dürfen Pijutim oder Sulatot eingeschaltet werden. Das Gebet D^nv"*« unb das Memoriren fallen weg. Am. Neujahrsfeste und Versöhnungstage, bleibr -die' bisher übliche Ordnung-; - nur fallen am letztern die zwei Pijutim, anfangend mit weg, und wird nach, dem Mincha-Gebete nia:.^, nach der im Anhänge Enthaltend: Gebete vor und nach der Predigt, Formulare für Trauungen und Consirmationen) gegebenen Weise eingeschaltet. Die Ordnung der manr» an allen Festtagen bleibt wie bisher. Am Laubhüttenfeste fallen alle Pijutim bis auf folgende Stücke weg. Zm Schacharitdes erstenTages: vw*on nnpN, nSun ^Sn pai. Im Schacharit des zweiten Tages: irn» npK -2 pn Im Musaf des mat dv*n. Am n"^ die Pijutim nach Schemone-Esre. Am Pesach: im Musaf des ersten Tages: mmS in S2; im Schacharit des siebenten Tages: «*"n inü-n pan; im Schacharit des achten ebenso. Am Wochenfeste: im Schacharit des 1. Tages: *n*n pai; im Musaf : n-m« wu; 7^. nianpN fallt weg. Im Schacharit des zweiten Tages wie am ersten; im Musaf mntN. Das Hohelied am Pesach, Ruth am Wochenfeste und Kohelet am Hüttenfeste dürfen nur nach beendigtem Gottesdienste gelesen werden. Das nia-np am Purim fallt weg. Am Vorabend des 9. Ab wird nach den Klagliedern auch: nmn, iDNtsnn irr, •»"•oidt, un-ip nn** bis zu Ende gesprochen; des Morgens fallt das ma-np weg, und werden von dem Vorsänger folgende Elegien recitirt: *mo nan, V^sSn mpn, ■»l?N7L*n nSn iv'x, nav-iw ■»Sntü, j-px *»Sn, jpp «Nuna 7n. Die Haftara wird von demRabbinen oder Vorsänger in deutscher Sprache homiletisch erklärt. — Alle Profan-Melodien sind untersagt; Beisänger werden nicht mehr geduldet. Gebete und Psalme dürfen nur nach den eingeführten Chorälen, wo möglich drei- oder vierstimmig, gesungen werden. Erwachsene haben sich des Mitsingens so lange zu enthalten, bis sie sich die neueingeführten Gesangweisen angeeignet haben. p*np San wird abwechselnd zwischen dem Vorsänger und der Schuljugend und der Gemeinde, so weit sie eingeübt ist, recitirt. — Der Rabbine, und in dessen Abwesenheit der Vorsänger, hat das Aus- und Einheben der Tora zu besorgen, und dieselve bis an den Almemar zu begleiten. Das Recht des Auf- und Iurollens soll, im Falle es nicht außerhalb der Synagoge verkauft wird, nach der Reihe der Reception in die Kirchengemeinde herumgehen, ohne Unterschied zwischen Verheiratheten und Unverheirateten. n-nn;nn fallt dem Rabbinen, und n*^*na 'n dem im Dimstalter ältesten Kirchenvorsteher zu, im Falle sie nicht verkauft werden (außerhalb der Synagoge). Die Abschnitte der Tora sind nach den Vocalen und Accenten richtig vorzutragen. Das Strafkapitel (nnann) ist nicht mit leiserecStimme vorzutragen, und überhaupt kein Unterschied unter Tora-Stellen zu machen. Zu keinerZeit darf überder von den Ritualgesetzen bestimmten Zahl aufgerufen werden. Am Gesetzesfreudenseste werden außer n"n und a"n nur 5 Personen, aber weder o*onan Sa, noch apSa und 2 vorgeruferP).— •) Ref. bemerkt, daß das Auf- und Vorrufen ebenfalls unterbleiben, und derjenige, an dem die Reihe ist, von selbst auf die Tribüne gehen soüre. Die selbstständigen Gememdegli»der, verheirathete und unverheiratete, werden nach der Reihe ihrer Aufnahme, aufgerufen. Nichtselbstständige Personen (Einheimische und Fremde) werderr am Sabbat-Mincha,-Montag, Donnerstag, Neumonds- und andern Halbfeiectagen dem Alter nach ausgerufen. Der siebente Mann geht mit in die Reihe. Für die Haftara besteht eine besondere Reihenfolge. Wer dieselbe nicht sagen^will, überläßt das Lesen dem Vorsänger. Der Rabbine wird jeden Samstag vor dem Neumondstage, so wie den ersten Neujahrstag, zuerst ausgerufen. Auch hat er die Haftara Zona. Die a-ovr, werden nach herkömmlicher Observanz (vgl. n"x Kap. 282) aufgerufen, auch wenn die Reihe nicht an ihm ist. Nur Ein pau? •*», unb zwar für den -Aufgerufenen, darf gesprochen werden; mit Ausnahme: r») am Neujahrsfeste, Vecsöhnungstage und Matnat-Jad, wo ein zweiter, für 6 Personen, gesprochen werden darf; auch b) wenn eine Frau zum ersten Male nach dem Wochenbette in die Synagoge geht, und c) für Kranke. AmMatnat-Jad hat der Rabbine oder dessen Stellvertreter (Vorsänger) Einen für die ganze.Gemeinde zu sprechen, ohne irgend einen Namen zu benennen. An jedem Sabbat, am ersten Tage der drei Hauptfeste, am siebenten Tage des Pesach, dem achten des Laubenfestes, am ersten des Neujahrsfestes, am Eingänge und bei dem Frühgottesdienste des Versöhnungstages wird, nachdem die Tora in die Lade zurückgestellt, und ein deutsches Lied, oder wenigstens mehre Verse desselben gesungen sind, sowie auch am Geburtsfeste des Königs — ein deutsch-religiöser Vortrag gehalten. Der Text ist aus der Sidra oder Haftara zu nehmen. Am ersten Tage des Neujahrsfestes wird über I. Sam. 2, 1—10; am Vorabend des. Versöhnungs-Tages über Ps. 51; beim Frühgottesdienste über Jes. 58; am ersten Laubhüttmfesttage über 3. Mos. 23; am 8ten über 5 Mos. 16, 13—17, am ersten des Pesach über 2 Mos. 12, 21 ff.; am 7ten über 2 Mof. 15. und am ersten des Wochenfestes über die 10 Gebote gepredigt. Vor und nach der Predigt muß der Religionslehrcr ein Gebet sprechen; in dem Schlußgebet, aus der Gebetsammlung, wird das Gebet für König und Vaterland eingeschaltet; dagegen fällt ipps tnp' mit und nsnum pisa weg. An den gewöhnlichen Sabbattagen darf der Rabbine nicht über eine halbe, und der Vorsänger nicht über eine Viertelstunde predigen. Der Text ist von dem Religionslehrer nach Ausgang des Sabbats in den Synagogen-Kalender einzutragen. An jedem Sabbat und Feiertag wird, eine Stunde vor dem Abend-Gottesdienste, eine Catechisation mit der Jugend, m. G., bis zum 18., und w. E., bis zum 16. Jahre, gehalten. Am ersten Sabb. vor dem Hüttenfeste wird über 5.Mos. 31,10 —13. dder Ps. 34, 12. 119, 9. Spr. Sal. 3, 1. 2. 6, 23 eine Predigt, gehalten, worin die Wichtigkeit dieses Unterrichts gezeigt wird. Vor dem Beginne der Catechisation hat die anwesende Schuljugend ein Lied aus dem Gesangbuche, welches ihr der Schullehrer in der Woche vorher einzuüben hat, zu singen. Die katechetische Unterweisung wird nach der in dem eingeführten Religionslehrbuch enthaltenen Einteilung gehalten, so daß dasselbe im Laufe eines Kirchenjahres ganz durchgenommen wird. In der Synagoge sind Bänke anzubringen, wo die Catechumenen sitzen können. Nach dem