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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-03-22 · Heft 12 (22.3.1901) · p. Seite 144

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 12 (22.3.1901)
Date
1901-03-22
Page
Seite 144 (sequence 14)
Language
German
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114 Sprechsaal. Herr Redakteur! (Mn dem höchst interessanten Aufsatze Professor Geigers: „Eine jndeufrenudliche päpstliche Bulle" in Nr. 3 dieses Blattes wird auf zwei in der päpstlichen Urkunde geuauute Orte, Libsis und Bndinis, hingewieseu. Da es sich dabei auch um Böhmen handelt, könnten vielleicht Liebeschütz, Bezirk Saaz, und Budin, Bezirk Randnitz, gemeint sein. Beide Orte haben alte jüdische Gemeinden. Der erstgenannte Ort durste wohl den zahlreichen Familien Lipschütz den Namen gegeben haben. Er findet sich nach Prager Grabschriften schon im 16. Jahrhundert, und es ist höchst befremdlich, daß der sonst so exakte Kaufmann die Angabe "ls Lippstadt auflösen will. (Hock, Familien Prags. S. 190). Andrerseits scheint freilich der Name Lipschntz aus Polen hiuzuweisen. da der, so viel mir bekannt, älteste jüdische Litterat dieses Namens, Gedaljah ben Salman Lipschütz. derKouiiuentator von Albo's Zkarim. seine Vorrede aus Lublin. 12. Februar 1617, datirt. Jedoch ist mir kein polnischer Ort bekannt, dessen Name ähnlich lautet, und es ist wohl ebensogut möglich, daß böhmische Familien, die sich nach Liebeschitz nannten, nach Polen auswanderten. wie dies bei den Familien Forowitz der Fall gewesen ist. Allerdings müßte erst sestgestellt werden, ob in Liebeschitz und in Budin um die Mitte des 16. Jahrhunderts Blutbeschuldigungen vorgekommen sind. Der absolute Mangel jüdischer Archive läßt es sehr zweifelhaft erscheinen, ob eine solche Feststellung je gelingen wird. Die leider nur allzu berechtigte Klage Geigers über die Apathie des jüdischen Publikums gegenüber der jüdischen Litteratnr läßt auch kaum die Hoffnung auskommen, daß die Grabschriften alter jüdischer Gemeinden, wie Frankfurt. Metz. Nikolsburg, Lublin, Posen n. s. w. je herausgegeben werden, und so wird Abraham Szkolni, der jüdische Gesandte beim Papste, dessen Name ans Skale in Galizien hinznweisen scheint, ans die leibliche Auferstehung warten müssen, nur identifizirt werden zu können. Hhde Park, Cincinnati, 8. Februar. G. Deutsch. 4 Sehr geehrter Herr Redakteur! (Mn Ihrer litterarischen Uebersicht im neuesten Jahrbuch der Litteratnrvereine bin ich gleich in der Einleitung auf eine Aeußernng gestoßen. die ich sehr bedauere. Sie stimmen in das absprechende Urtheil über alle archäologischeil Forschungen ein. Das erscheint mir sehr ungerecht. Ich bin ganz Ihrer Meinung, daß Alterthnmskunde keine Geschichte ist. aber letztere kann die erstere nicht entbehren. Ein Datum, mag es an sich noch so unrichtig sein, spielt in der Geschichtsforschung eine große Nolle, und überhaupt giebt es in der Wissenschaft keine Rangordnung. Sie sagen, das genalle Datum einer Grabinschrift eines obskuren Menschell interessirt Niemanden, ebenso das Sterbejahr irgend eitles unbekannten Rabbiners. Darauf erwidere ich: Für die Geschichte ist alles wichtig, und der Historiker ist dem Antiquar dafür dankbar, daß er ihm gellalle, unanfechtbare Daten übermittelt. Wollte ich Ihnen dasür Beispiele anführen, so müsztu ich ein dickleibiges Buch über diesen Gegenstand schreibell. Im Allgemeinen dars ich wohl sagen, daß die nachtalmndische Zeit bis etlva gegen Ende des achten Jahrhunderts unklar ist. weil man bisher so leichtfertig mit den Zeitbestimmungen verfahren ist. Wissen Sie nicht, was mit der bekannten Reise der „vier Gelehrten", durch die angeblich das Tulinudstudium nach Spanien oersetzt worden ist, alles getrieben wurde? Und das war ja nur deshalb, weil man mit dem geschichtlichen Datum so souverän geschaltet und gewaltet hat. Sehen Sie z. B. das Sterbedatllm Jsak Abrabanels, das uns sehr genau überliefert worden ist (1508). Grätz hat sich eine Emendation erlaubt und dafür 1509 gesetzt, was ihm andere bedeutende Forscher einfach nachgeschrieben haben. In Wahrheit ist Abrabanel wilklich 1508 gestorben. Nun werden Sie fragen: Was liegt daran? O ja! Sehr viel! Denn an diesen Punkt werden viele andere geschichtliche Erörterungen voll großer Wichtigkeit geknüpft, so z. B. die Auswanderung der Juda Minz und die Nabbinershuode in Bingen. Ortlind Zeitbestimmung sind die beiden Augen der Geschichtsforschung. Gute Augen haben ist wahrlich keine Kleinigkeit. Soll ich Sie an den shnagogalen Dichter Eteasar Kalir erinnern, den Männer wie Rapport, Grätz und M. Sachs nach Süditalien und in das zehnte Jahrhundert verletzt habeil, bis es sich herausgestellt, Eleasar Kalir hat doch in Syrien oder gar in Palästina und spätestens in der ersten Hälfte des neunten Jahrhunderts gelebt» Ist dies für die jüdische Kulturgeschichte nicht wichtig? Oder ist die Erörterung dieser Frage nicht Alterthumskunde? Wer Alterthnmskunde treiben will und kann, dient dem Historiker. Daß wir keine Geschichte haben, daran sind doch wirklich die Forscher nicht schuld, sondern die Zeitmnstände. welche kein ruhiges Arbeiten auskommen lassen. Berlin. 8. März. Mit besten Grüßen Ihr ergebenster Dr. S. Bernfeld. * Geehrter Herr Redakteur! Alch erlaube mir ergebenst nntzutheilen, daß Herr Max Nußbaum ill seinem Artikel (Nr. 10 v. 8. 3.1901) betreffend pharmazeutischer Antisemitismus eine nicht genaue Allgabe macht, nämlich ill Bezug ans Konzessionen. Konzessionen zur Begründung voll Apotheken werden sowohl an Christen wie all Inden verliehen, nur muß der ill Frage kommende Apotheker eine sehr lange Konditionszeit nach dem Staatsexamen Nachweisen (meistens 12 bis 15 Jahre). Da Juden gewöhnlich scholl durch ihre Verwandtschaft bald nach dem Staatsexamen zur Selbständigkeit gelangen, so kann natürlich ein Jude nur selten die vielbegehrte Konzession erhalten. In Berlin haben Herr Neustadt und Herr Kölligsberger Konzessionen erhalten. Vor einer Woche erhielt Herr Israel eine Konzession, ferner durfte in nächster Zeit ein ill der Gegend des Belle' Allianceplatzes thätiger Herr eine Konzession erhalten. 6. ä. Berlin. 14. März. Berichtigung! (^§>er in Nr. 11, Seite 122 Ihres Blattes enthaltene Bericht enthält Unrichtigkeiten. Das betreffende Legat für die hiesige Shnagogengemeinde ist noch nicht zur Auszahlung gelangt, und die Erbschaftssteuer weder erfordert, noch gezahlt, daher auch noch nicht znrnckgefordert worden. Posen, den 18. März. Das Büreall der Shnagogengemeinde. M. Selke. Mt lls Grund des K 11 des Preßgesetzes verlange ich die Aufnahme nachstehender Berichtigung der Abtheilung „Oesterreich-Ungarn" der Nummer 10 Ihres Blattes vom 8. März 1901 : Es ist unwahr, daß auf die Klage deS Dr. Moriz Adolf die Leitung der „Deutschen Zeitung" die Beschuldigungen eiligst zurückzog, dieselben als vollständig grundlos und sicherlich blos erfunden bezeichnete und dem genannten Advokaten eine umfassende Ehrenerklärung abgab. Wahr ist vielmehr, daß das gerichtliche Verfahren des Dr. Moriz Adolf gegen die „Deutsche Zeitung" schon am 25. Oktober 1899 eingeleitet wurde, und daß nach einem langwierigen Verlauf des Prozesses der Einsender der gegen Dr. Moriz Adolf erhobenen Beschuldigungen, ein Wiener Notar, gegen welchen ebenfalls die Klage erhoben wurde, mit dem Kläger am 25. September 1900 einen gerichtlichen Vergleich abschloß. Wahr ist endlich, daß erst ans Grund dieses Vergleiches eine diesbezügliche Erklärung au, 24. Februar 1901 Aufnahme in die „Deutsche Zeitung" fand. Wien, 9. März. Franz Michen, Redakteur der Abtheilung „Gerichtssaal" der „Deutscher, Zeitung". Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max BauchWitz in Berlin.

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