Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 11 (15.3.1901)
- Date
- 1901-03-15
- Page
- Seite 125 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3228419-3228431--57365-3293732- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
125 450 Mark, re. welche, en Zuges rrzer Dise Arkaden wie durch um beein* Position, >ie Menge :eßt wird, eantragte reu wird. >000 Mark lg, welche ll früheren rwendung ,ng eines aelitischen ehnngs - Friedmte Vornttgeu des »hne mit l)al. und )ern Vor- 000 Mark, e Berliner (500 Mark Gemeindel und ihn ist diesem inmaligen ,gen vor nd Mittel ch die voll! )er Anstatt Zemeindek. er hiesigernach dem in geraum' ld geführt ates leben wäre, di r erlangeil; des Bei durch eim h für der orstand zu Mark nichl ge rer Aus Fortschritt Aendermm Fürsorge ei und di 1erhältnis?e d verwah - z das jeut r von der Gemeind resse angrn sei, vn Sache iui übte. Tie srthe. T r n jüdischen ern sei d-e gsan statt, n sei jedoch eten werde ausgedehnt flichtet, die en handele es sich nur darum, die Differenz für die rituelle Verpflegung und die Transportkosten aufznbringen. Der Voranschlag des D.-J. G.-B. beruhe darauf, das; durchschnittlich 25 Kinder in der Anstalt sein werden. Er bitte, dem wohlbegründeten Beschlüsse der Reduktion zuzustimmen und den übrigen Gemeinden durch den erhöhten Beitrag nicht, was in der That zu befürchten sei. das Gefühl der Verpflichtung zu nehmen. Syndikus Dr. Minden tritt für den erhöhten Beitrag ein, der auch durch einen zu Beginn der Diskussion gestellten Antrag gefordert worden ist. Er weist daraus hin, daß es sich eigentlich nur um eine Vorschußsordernng handle, und bittet, die Allsgabe der Kommission nicht dadurch zu erschweren, daß der erste von ihr gestellte Antrag nicht genehmigt werde. Falls Berlin den Beitrag kürzell werde, würden die andern Gemeinden es gleichfalls thun und dadurch das Unternehmen in Frage gestellt werden. Professor Geiger erachtet die vom Gemeindevorstand bewilligte Summe für völlig ausreichend und verweist aus die an Zahl kleinen, aber stenerkräftigen Gemeinden, die zu einem Zuschuß sehr gut herangezogen werden könnten. Vom allgemeinen Standpunkte mißbilligt er die ganze Position, selbst auf die Gefahr hiu. inuerhalb des Saales keine Zustimmung zu finden und außerhalb wiederum Verdächtigungen seiner Gesinnung allsgesetzt zu werden. Die Aufgabe der Juden, die jetzt als recht- und gesetzlos hingestellt würden, müsse darin liegen, zu fordern, daß sie als Staatsbürger behandelt würden bei jedem Gesetz, also auch bei diesem Fürsorgegesetz. Ans den Paragraphen des letzteren ergebe sich für ihn. daß sich die öffentliche Erziehung auf öffentliche Kosten nicht nur auf evangelische und katholische, sondern auch auf jüdische Kinder erstrecken solle. Die Protestanten und Katholiken werden ihren Kommnnalverbänden die Errichtung solcher Anstalten überlassen. Die Katholiken werden in überwiegend protestantischen Gegenden, welche eine solche Anstalt aufweisen, die Allstellung eines katholischen Neligionslehrers verlangen. In gleicher Weise könnte die jüdische Gemeinde Vorgehen, und die Anstellung eines jüdischen Religionslehrers wäre nicht nur Pflicht, sondern auch ein Ehrenrecht der Gemeinde. Die jüdische Gemeinde befindet sich jetzt in einer Lage, die ihren Rechten gleichsam Abbruch thue. Sie nehme ein Erziehungsinstitllt als das ihrige auf durch einen großen Beitrag, den sie zahle, und warte nicht ab, was sie verlangen könne und hoffentlich auch durchsetzen werde, daß die jüdischen Kinder auf Kosten der Kommnnalverbände erzogen wurden. Bei diesem Fürsorgegesetz habe nicht nur dem Gesetzgeber, soudern müsse auch den Juden das Menschenrechtliche vorschweben, und man könne doch hoffen, daß, wenn jüdische Kinder mit christlichen erzogen würden, das Menschenthum sicherlich gewahrt würde. Vorsteher Rechtsanwalt Lilie ntha.l begrüßt die interessanten Ausführungen mit Dank, stellt sich zwar prinzipiell auf den gleichen Standpunkt, erachtet aber diese Anschauung gegenüber den gegebenen Verhältnissen als etwas mehr theoretisch, welche 'ich heute leider praktisch nicht durchführen lasse. Die jüdischen Kinder tonnten nicht in den christlich-konfessionellen Anstalten so erzogen werden, wie es zweckentsprechend sei. Das Gesetz selbst habe sich übrigens auf den konfessionellen Standpunkt gestellt, und die Unterbringung der Kinder, so weit möglich, in Anstalten ihres Bekenntnisses gefordert. Es sei garuicht daran zu zweifeln, daß die katholischen Gemeinden zur Errichtung von derartigen Anstalten sich znsanunenthun werden. Für die jüdischen Gemeinden sei kein anderer Weg als der ungeschlagene Weg übrig geblieben. Nur um den theoretischen Ltandpnnkt zur Geltung zu bringen, dürfe man sich nicht auf das Experiment Geigers einlassen. Professor Blaschke tritt für den oen erhöhten Beitrag ein, schon aus der berechtigten Vermuthnng, die zuzuweisenden Kinder zu einem sehr großen Prozentsatz ans Berlin stammen werden. Hätte der Gemeindebund sich nicht bereitwilligst der großen Aufgabe unterzogen, so hätte die Berliner Gemeinde üe Anstalt selbst bauen müssen. Dr. Minden bezeichnet das Gesetz ils streng paritätisch. Der Kommunalverband habe hiernach zu entscheiden. ob das Kind in einer Familie oder in eitler Anstalt unterwbringen sei. Bei beschlossener Fainilienerziehung müsse das Kind ms zum Aushören der Schulpflicht in einer Familie seines Bekenntnisses, wenn schwerere Fälle vorliegen, soweit möglich, in einer Allstalt eines Bekenntnisses untergebracht werden. Die Juden würden ihre Existenzberechtigung verlieren, wenn sie es aufgebeu würden, auch die chlechtesten Individuell durch die Macht der Religion zu bessern. Darum sei der Gemeindebund dazu gelangt, zu sagen, eine gesetzliche Pflicht zur Errichtung einer jüdischen Anstalt liege zwar nicht vor. aber eine Ehrenpflicht. Professor Baginskh kann sich mit der Motivirung Geigers nicht einverstanden erklären. Die Juden hätten nicht allein ein Recht der Existenz, sondern die Pflicht, dafür zu sorgen, daß sie in ihrer Eigenart erhalten werden. Zum Schlüsse seiner Ausführungen tritt er auch für den erhöhten Beitrag ein. und beantragt als vierte Bedingung, unter der die Beitragszahlung gewährt werden soll, daß für die hygienische Einrichtung der Anstalt Vorsorge getroffen werden müsse. Rechtsanwalt Lili enthalt erwidert, daß darauf Rücksicht genommen werde und daß dasHaits der dauernden Aufsicht eines Arztes unterstellt werden solle. Nachdem noch Herr L o ewelitt) al gegen die Erhöhung plaidirt und der Referent den Allsschußantrag nochmals begründet, werden in der Abstimmung die drei Bedingungen des Ausschusses einstimmig angenommen, die vierte (Antrag Baginskh) seltsamer Weise abgelehnt; als einmaliger Beitrag werden 5000 Mark, als laufender für 3 Jahre 3500 Mark genehmigt. — Punkt 19 der Tagesordnung betreffend die Erhöhung des zweiten Stockwerks des Krankenhauses wurde ans Antrag Loewenthal in die geheime Sitzung verwiesen, in welcher diese Position nicht die Majorität ans sich vereinigen konnte. Bericht «der die Generatverjammlnng des Oereins israelitischer Lehrer des ehemaligen Herzogthums Nassau. u der am 20. November v. I. ins Ems stattgefundenen Generalversammlung des Vereins israelitischer Lehrer im ehemaligen Herzogthnm Nassau waren die meisten seiner Mitglieder erschienen. Anwesel,d waren ferner die Herren Bezirksrabbiner Dr. Silberstein-Wiesbaden, Dr. Landau-Weilburg, Dr. Weingarten-Ems sowie auch der Präses der israelitischen Kultusgemeinde Eins, Herr Thalheimer, als Vertreter des dortigen Kultusvorstandes. Die Sitzung begann Nachmittags 3 Uhr. Nachdem der erste Vorsfl lde des Vereins. Kollege Tranb-Wiesbaden, in herzlichster Weise Begrüßungsworte an die Versammelten gerichtet hatte, die in ein Hoch ans Se. Majestät den Kaiser ausklangen. und il, welches die Anwesenden begeistert einftimmtett. wurde zur Tagesordnung geschritten, die folgende Punkte enthielt: 1. Jahres- und Geschäftsbericht (erstattet voll Traub). 2. Stalntenberathung (Schluß). 3. Verbandsthema (Referent Capell-Wiesbaden). 4. Vereinsthema (Referent Lonmitz - O.-Lahnstein und Korreserent Oppenheimer-Hadamar). 5. Freie Diskussion über Vereinsangelegenheiten. Aus dem Geschäftsbericht des erstell Vorsitzenden geht hervor, daß die vor Jahresfrist ins Leben getretene Pensionskasse des Vereins — dank der Bemühungen der Wiesbadener und einiger auswärtiger Kollegen — bereits über einen bedeutendeil Fonds verfügt. Ein voll ihm ansgesertigter, an die israelitische Einwohnerschaft Wiesbadens bezw. Nassaus gerichteter Ausruf, der diese zu freiwilligen Beiträgen zur ueugegründeten Peusionskasse aufforderte, habe einen über alle Erwartung günstigen Erfolg erzielt. Fast nahezu 200 Mitglieder der israelitischen Gemeinde Wiesbadens, der sich auch eine Anzahl Auswärtiger anschlosseir, seien der Pensionskasse als außerordentliche Mitglieder beigetreten, die sich zu jährlichen Beiträgen von annähernd 2000 Mark verpflichteten. Eine nicht zu unterschätzende weitere Summe sei der Pensionskasse durch einmalige Zuwendungen zugesührt werden. Der unantastbare Fonds verfüge bereits über ein Kapital in der Höhe, daß der Bestand der Kasse nicht allein als gesichert betrachtet werden könne, sondern diese auch in den Stand setze, schon vom nächsten Jahre ab vorkonnnendeu Falls jährliche Ruhegehälter bis zum Betrage von 250 Mark bieten zu können. Wenn man nun berücksichtige, daß die ordentlichen Mitglieder jährlich nur 5 Mark Beiträge zu leisten haben, daß der Verein eigentlich erst seit Jahresfrist ins Leben getreten ist, so könne die Leistungsfähigkeit desselben geradezu als einzig dastehend bezeichnet werden. Die von ihm — er dürfe dies wohl sagen — mit aller Sorgfalt und Vorsicht entworfenen Statuten seiet, schon in der am 10. Juni v. I. staLtgesnudenen Generalversammlung zur Begutachtung vorgelegt worden, und er habe damals schon die Befriedigung gehabt, daß sämmtliche von ihm