Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1901)
- Date
- 1901-03-08
- Page
- Seite 110 (sequence 4)
- Language
- German
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110 Leitartikels der „Kreuzzeitimg" als ein Jude zum Vorsitzenden einer Eisenbahndirektiou iu der Provinz ernannt werden sollte. Bei der Banverwaltung wurden und werden ebenfalls Juden angestellt. Am wenigsten erklärlich erscheint die Zurücksetzung von jüdischen Bewerbern in den Ressorts des Handels und der Finanz, denn daß dort Assessoren sich möglicherweise nicht gemeldet hätten, war doch wohl nur ein Scherz des Ministers, der von dein hohen Hause mit der gewünschten Heiterkeit ausgenommen wurde. Wir Juden können allerdings hier nicht mitlachen. Für uns ist die Sache sehr ernst, ja geradezu traurig, denn es ist durch diese Verhandlung klar geworden, daß eine Praxis, die vorr jeher existirte, und über die sich im ganzen Staate eigentlich Niemand einer Täuschung hingab, im Interesse der „Gefühle der Bevölkerung" jetzt offen anerkannt und vertheidigt wird, während man sich früher wohl hütete, solche Grundsätze auszusprechen oder gar zuzugeben. Die Frage eines liberalen Abgeordneten, welche Bedeutung hat die Konfession des Mannes für die Besetzung eines Amtes, oder genauer: macht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession ungeeignet, ein bestimmtes Amt anzunehmen? diese Frage, die eigentlich im Mittelpunkt aller Erörterungen hätte stehen müssen, und zu der alle Parteien hätten Stellung nehmen sollen, diese Frage ist eigentlich im Abgeordnetenhause in sehr geschickter Weise voll allen Parteien umgangen worden, denn es hätte in der That Niemand sagen können, daß die Zugehörigkeit zum Judenthum irgend einen sonst geeigneten Bewerber ungeeignet mache, eine Stellung als Beamter im Ministerium des Handels, der Landwirthschaft oder der Finanzen anzunehmen. Von diesem Standpunkt allein müssen auch die preußischen Inden ihren Kampf für das Recht fortsühren. Die Erkenntnis;, daß es unmöglich sei, preußischen Staatsbürgern, die nach allen Richtungen hin ihre Schuldigkeit thun, ihre verfassungsmäßigen Rechte abzusprechen, muß schließlich doch zum Siege gelangen. Nach der Verfassung kann Jeder in Anspruch nehmen, zur Ausübung aller staatsbürgerlichen Rechte zugelassen zu werden, und nirgends ist auch nur die leiseste Andeutung gemacht worden, daß irgend eine Konfession ein Hinderniß sei zur Ausübung gewisser Rechte. So lange die Verfassung nicht geändert, und die betreffenden Reichsgesetze in Geltung sind, so lange müssen diese auch beobachtet werden. Einen Antrag auf Abänderung der Verfassung nach dieser Richtung hin hat bis jetzt noch Niemand im Hanse einzubringen gewagt, und der Justizminister selbst hat sehr treffend schon in seiner erster: Rede hervorgehobeu, daß eine solche Forderung „wohl ans keiner Seite Gegenliebe finden werde". Damit ist aber auch die Berechtigung unseres Kampfes ausdrücklich und in klare:: Worten anerkannt. Nie Woche. Berlin, 6. Mürz. in :>. d. Ni. tagte hier, zahlreich ans säst allen Theilen Deutschlands besucht, der Ausschuß zur Organisation der Israeliten Deutschlands. Nach langen und eingehenden Verhandlungen wurde mit allen gegen eine Stimme und einer Enthaltung folgender von Jiistizrath Breslauer «Berlingestellter Antrag angeiiomineiir „Ein Entwurf des geschäftsführenden Ausschusses ist einer neuen Versammlung zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Bis dahin ist der Anschluß derjenigen Organisationen zu erstreben, welche bis jetzt sich nicht erklärt oder sich ablehnend verhalten haben." - - Damrt ist zu unserer Genugthuung mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit der Grundsatz einer Gesammtorganisattion der Israeliten Deutschlands anerkannt. Aber bis zur thatsüchlichen Durchführung dieses Prinzips bedarf es noch vieler Arbeit und großer Anstrengung. r> In den Parlamenten beschäftigt man sich wieder ziemlich viel mit unseren Angelegenheiten. Im Budgetausschuß des Reichstages fragte bei dem Titel „Aerzte" der freisinnige Abgeordnete Müller-Sagan, warum man angesichts der vorhandenen Mankements nicht jüdische Militärärzte einstelle, und wünscht eine Statistik darüber, wie die Stellen besetzt werden, auch statistische Nachweise über die jüdischen Reservemilitärärzte. Ein Regieruttgsvertreter erklärte, es gebe keine Bestimmung, welche jüdische Militärärzte ausschließe, und theilte ferner mit, daß die Militärverwaltung demnächst eine Statistik der jüdischen Reservesanitätsoffiziere vorlegen werde. Die Behauptung, der Regicrungsvertreter habe zmn Beweise für seine Mittheilungen angeführt, das; „in der That zwei jüdische Militärärzte im deutschen Heere vorhanden seien", scheint also nicht den Thatsachen zu entsprechen. In einer späteren Sitzung trat der elsässische Abgeordnete Bonderscheer dafür ein, daß den Soldaten alle Freiheit zum Besuch des Gottesdienstes gelassen werde, namentlich auch den jüdischen Soldaten am Sabbath und hohen Feiertagen. Den jüdischen Soldaten gegenüber scheine die Militärverwaltung dem Grundsatz zu huldigen: Religion ist Privatsache. Darauf antwortete namens der Regierung der Generalleutnant v. Viebahn: „Zn der preußische» Armee ist die Seelsorge derart geregelt, das; sie entweder von etatsmäßigen Militärseelsorgern oder durch Civilgeistliche, die damit beauftragt sind, Wahrgenomnien wird. In denjenigen Standorten, in denen sich nur wenige Soldaten einer Konfession befinden, werden die Soldaten, die einer der christlichen Konfessionen angehören, nicht zum Gottesdienst geführt, sondern es wird ihnen überlasse», einzeln den Gottesdienst ihrer Konfession z» besuchen. Nach diesem Grundsatz wird auch für die jüdischen Soldaten verfahren. Außerdem ist festgelegt, daß diese an den Feiertagen möglichst von« Dienst befreit werden. Also eine ungleiche Behandlung der einzelnen jüdischen Soldaten und der christlichen, die nur in geringer Zahl in einer Garnison vorhanden sind, findet nicht statt. Was die Frage der Vorbereitung der Vereidigung betrifft, so ist durch allerhöchste Kabinetsordre angeordnet, daß die Vorbereitung der jüdischen Soldaten durch den Rabbiner erfolgt. Also jür die jüdische«, Soldaten geschieht alles, was für die Pflege religiösen Sinnes »othwendig ist." Theoretisch wenigstens existirt also in der Armee in dieser Beziehung der Grundsatz: „Gleiches Recht sür Alle." Das ist immerhin etwas werth. Im Abgeordnetenhause weht bekanntlich kein so freundlicher Luftzug sür die Juden. In der Sitzung vom 28. v. M. hat sich der Centrumsredner Dr. Porsch von Eugen Richter eine mehr als scharfe Abfuhr geholt, weil er behauptet hatte, dieser würde, wenn es sich um jüdische Verhältnisse handelte, wohl größeres Entgegenkommen zeigen als bei den katholischen Angelegenheiten. Darauf antwortete Richter: