Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1901)
- Date
- 1901-03-08
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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65. Jahrgang. Nr. 16 Berlin» 8. März 1901. Allgemeine eitmg des Zudenthums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner Dr Ludwig Philippson-Sonn. Verlags-Expedition: Berlin, Jerusalemerstr. 48/49. I Alle Zusendungen für Redaktion und I Expedition sind an die Adresse- Verlag der r „Allgem. Zeitung des Zudenthums", Berlin l 8VV., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. I Verlag von Rudolf Messe, Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!.3 M. Re-acteur: Gustav Karpeles. Inhalt. Leitartikel r Die anderen Ressorts. — Die Woche. — Die in- > dischen Apotheker. Von Max Nußbaum in Paderborn. — Bericht über die Jahresversammlung des Vereins israelitischer Lehrer von der Nheinprovinz und Westfalen. — Aus den Niederlanden. — Brief aus Italien. — Wie baut man Synagogen? Bon Rabb. Dr. Max GrünWald in Hamburg. — Feuilleton: Die Königsbraut. X. Historische Erzählung von Carola Buchheim. — Kronele. XV. Eine Erzählung von Alexander Weill. — Das Rabbiner-Lied. Von Herinann Mos es. — Litterarische Mittheilungen. Der Oerneindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Potsdam, Könitz, Kolberg, Aus der Provinz Posen, Gleiwitz, Hirschberg i. Schl., Magdeburg, Köln, Frankfurt a. M., München, Wien. — Bon Nav und Fern. Nie anderen Uefforts. 2 Berlin, 12. März. seiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Peltasohn hatte der Jnstizminister im Abgeordneten- Hause bekanntlich den Ausdruck gebraucht, in anderen Verwaltungen würden Inden überhaupt abgelehnt. In der darauf folgenden Sitzung hat der Minister diesen Ausdruck einigermaßen rektifizirt, er wisse nicht, ob die Herren dort abgelehnt werden, er wisse nur das Eine, was aber Niemandem im Hause und Niemandem außerhalb des Hauses eine Neuigkeit gewesen sein könne, daß in anderen Verwaltungen jüdische Assessoren nicht zur Anstellung gelangen, und er habe konstatiren wollen, daß, so lange er im Amte sei, kein einziger jüdischer Gerichtsassessor in eine andere Verwaltung übergetreten sei. Diese Erklärung gab, nachdem die Erregung über das Thema selbst, nämlich über die Anstellung jüdischer Notare sich gelegt hatte, vielfach Stoff zu ausgiebigen Erörterungen in der Presse. Es wurde dabei aber nur das Ressort des Kultus herangezogen, von den anderen Ressorts ist bis jetzt noch nicht viel die Rede gewesen, weder in anti-noch in philosemitischen Blättern. Und doch wäre es interessant, der Sache näher zu treten, da nun einmal die Frage angeschnitten worden. Leider besitzen wir keine Statistik über die Anstellung von Juden in den verschiedenen Ministerialressorts. Es wäre gewiß unter den gegenwärtigen Verhältnissen und im Hinblick ans etwa noch folgende Erörterungen, die ja nicht ausbleiben werden, von hohem Werthe, wenn von berufener Seite eine Enquete über die Zahl der Inden und über deren Stellung in preußischen Staatsdiensten veranstaltet werden möchte. So lange eine solche zuverlässige Enquete nicht erfolgt ist, lassen sich genaue Schlüsse nicht ziehen. Die Hauptfrage kann man allerdings schon heute und ziemlich zuverlässig beantworten, da ja leider Gottes jede einzelne Ernennung eines Juden als ein Fortschritt auf diesem Gebiete so allgemein bekannt gemacht wird, daß die Sachlage Allen, die sich mit den einschlägigen Verhältnissen beschäftigen, ziemlich vertrant ist. Von den „anderen" Ressorts, d. h. also von denen mit Ausschluß des Justizministeriums, kommen das Ministerium der Finanz, der Landwirthschaft, des Krieges, der Marine und des Innern ganz außer Frage, denn in allen diesen Ressorts wird kein Jude beschäftigt'; soviel wir wissen, ist auch bisher in allen diesen Ressorts kein Jude angestellt worden; denn daß in irgend welchen Centralabtheilungen oder Deputationen, die von einem dieser Ressorts abhängig sind, hier und da einmal ein Jude verwendet wird, kann doch ans die Sache selbst keinen Einfluß haben, da es sich nicht um direkte Anstellungen handelt. Es bleiben also nur die Ministerien des Kultus und der öffentlichen Arbeiten. In Bezug auf das erstere sind in den letzten Tagen in verschiedenen Blättern, namentlich in den liberalen, Mittheilungen gemacht worden, in denen so ziemlich alles falsch war. In einem dieser Blätter heißt es, daß heute „auf Grund unserer verfassungsmäßigen Berechtigung" über 500 jüdische Professoren an deutschen Universitäten wirke». In einem anderen Artikel heißt es wieder, daß der Schreiber im Augenblick nicht feststellen könne, ob überhaupt ein Jude ordentlicher Professor in Preußen sei. Dabei wird auf den berühmten Kinderarzt Professor Henoch exemplifizirt, der zeit, lebens Extraordinarius blieb. Alle drei Mittheilungen sind grundfalsch. Weder giebt es 500 jüdische Professoren in Deutschland, nicht einmal den sechsten Theil davon, noch entspricht das Gegentheil der Wahrheit, daß kein einziger Jude Ordinarius an preußischen Universitäten sei. Ans Grund unserer Personalkenntniß können wir sofort sechs ordentliche Professoren nennen, die Juden sind. Nur in Berlin werden Juden nicht zu ordentlichen Professoren ernannt; mit Traube und Goldschmidt wurden s. Z. Ausnahmen gemacht. Das Beispiel aber, das in jenem Artikel angeführt wird, ist aber einfach dadurch hinfällig, daß Professor Henoch längst getauft ist. Man muß sich also, wie man sieht, vor Uebertreibungen auch nach der anderen Seite sehr in Acht nehmen. Ebenso ist die Behauptung, daß es in Süddeutschland vielleicht mit diesen Dingen besser bestellt sei, nicht richtig. Wahr ist allerdings nur dieses, daß es einem Juden ungleich schwerer wird, eine Professur zu erlangen als einem Nichtjuden vder Getauften. Im Uebrigen hat der frühere Kultusminister verschiedenen Bewerbern gegenüber seinen Abscheu vor der Charakterlosigkeit ausgesprochen, die in der Taufe um der Karriere willen liege. In der Eisenbahnverwaltung sind früher Inden angestellt worden, und man erinnert sich noch des wehklagenden