Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1901)
- Date
- 1901-02-22
- Page
- Seite 87 (sequence 5)
- Language
- German
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87 ist. Wir 'tilgenden chen höre, crenhauses last, übert um den lrakteristik, emiten geeniitismus ter nieinte und die ntisemiten usatiouelle Slätter zu nstedt hat;eu, wenn ) der Herr irthe, und t ans den »lge seiner iemals die i Entstehen e man es le positive? sich all da Graf zler und ltung der o erklärte eingehen! nicht mit le auf die en stets zn )uden ver geordnete ribüne z^^ )e; aber en jüdischen üaßstab isi. h mit attei!ten, wenn r zur Lüg )wie beein des Abge t aus den inuue der Centrunl? l schämern geordnete nus, da; : gefördert auf dein »eölkerung licher und Auszügen l sich von selbst. Für uns sind die wichtigsten diejenigen, mit denen die Abgeordneten Dr. Barth und Eugen Richter ihre wirkungsvollen Reden abgeschlossen haben. Dr. Barth sagte sehrtreffend: „Es ist ein Ehreupunkt, daß die jüdische Konfession grundsätzlich genau so wie jede andere behandelt wird, und wenn die Juden nicht jedes gesetzliche Mittel ergreifen, das sie vor solcher Herabdrückung bewahrt, dann verdienten sie in der Thal so behandelt zu werden, wie sie tatsächlich behandelt werden." Mit dem Schlußsatz in der Rede des Abgeordneten Richterwollen auch wir diese Crtatenlese beschließen: „Sie sprechen vom christlichen Staat, meine Herren. Was hat man nicht schon alles willkürlich aus dem Worte „christlicher Staat" zu olgern gesucht! Ich schätze das Christeuthum sehr hoch im Vergleich W anderen Religionen und Konfessionen, als Kultursaktor ganz insbesondere. Aber diejenigen schätzen es meines Erachtens minder hoch, oke der Meinung sind, daß ein Staat, wenn selbst über 98 Prozent seiner Einwohner Christen sind, darum trotz dieses Verhältnisses nicht die Gleichberechtigung vertragen kann mit 1 Prozent Andersgläubiger, lieni, meine Herren, gerade ein Staat, der so fast ausschließlich, in so >)ohem Maße von Christen bewohnt ist, hat den Beruf und kann den Zerns haben, vor allem ein Rechtsstaat zu sein (sehr richtig! bei den Freiinnigeu) und zum Begriff Rechtsstaat gehört, daß dort, wo man gleiche Wichten aujerlegt, man auch gleiche Rechte gewährt." Die Wvchr. Berlin, 19, Februar, Prozeß gegenMoritz Leivy inKvnitz, der von den Geschworenen wegen Meineides schuldig gesprochen nnd zu vier Jahren Zuchthaus vernrtheilt wurde, wird sicher nicht verfehlen, das allgemeine Interesse wieder aus diese raurige Hetze zurückzuführen. Eine Kritik des Urtheils werden vir natürlich nicht wagen. Auch darüber wollen wir kein Port verlieren, ob dasselbe nicht einen Meineid, der nach ->cr Erklärung des Staatsanwalts selbst nur ans Angst oder iurcht erfolgte, gar zn hart bestraft hat. Die Hauptsache ist ie, das; dem Antisemitismus ein neues Opfer gefallen ist, Itoritz Lewy ist wieder einer in der Reihe jener unglücklichen 7pfer, die in Könitz und llmgegend der antisemitischen Hetze allein uzuschreiben sind. Mit Recht heißt es in einem hiesigen politischen Blatte: Ist Moritz Lewy meineidig geworden, so geschah es aus iurcht. AusFurcht nämlich, daß ein Eingeständnis; seiner Bekanntchaft mit dem Ermordeten dem in der antisemitisch verhetzten Bevölkerung nach wie vor bestehenden Verdacht gegen seine nunilie wieder neue Nahrung zuführen und neue Aufregungen »d Behelligungen für seine greisen Ettern im Gefolge haben verde. Wenn es aber nicht die Furcht vor den antisemitischen Ketzereien war, von denen die Familie Lewy üble Proben gemg zu erfahren hatte, Furcht, die den verängstigte» Menschen ine an sich harmlose Bekanntschaft in Abrede stellen ließ, so t er ein Opfer des Reporters Zimmer nnd ähnlicher rvblematischer Naturen geworden, die im Verlause des Prozesses genügend beleuchtet wurden. Oder Moritz Lewy hat, was Manchem vielleicht unwahrheinlich, Keinem aber, der da weiß, wie ost die Wirklichkeit ie Wahrscheinlichkeit Lügen straft, unmöglich dünken wird, en jungen Winter wirklich nicht gekannt, dann ist er ebenfalls nii Opfer jenes antisemitischen Treibens, dessen inneren Werth >ncm nach der Persönlichkeit eines seiner Hauptmatadore, eben jenes wackeren Herrn Zimmer benrtheilen mag. Der Massensuggestion, die das antisemitische Geschwätz auf die bildnngsarme Konitzer Bevölkerung geübt hat, waren dann auch die Zeugen unterworfen, die den Verkehr Lewys mit Winter aus eigener Wahrnehmung bezeugen zn können glaubten. Dergleichen ist nicht unerhört, sondern ost genug beobachtet worden. In jedem Falle steht die antisemitische Hetze mit der Berurtheitnng Lewys im ursächlichen Zusammenhang, und die Jnbelhymnen, mit denen die Ritualmordpresse das Urtheil begrüßt, beweisen auch, daß sich die würdigen Herren ihres Antheils an der Sache voll bewußt sind. Was aber viel wichtiger ist: manche Bemerkungen, die in diesem Prozeß gefallen, sind allseitig ausgefallen. So wurde ein Dienstmädchen, das jetzt bei Christen ist und früher bei Juden gedient hatte, ermähnt, nicht ans Rücksicht auf die Juden die Unwahrheit zn sagen. Da das Mädchen bei seiner jetzigen Herrschaft jeder möglichen Bearbeitung zn Gunsten des jüdischen Angeklagten entrückt erscheinen darf, so wurden die Worte des Präsidenten sehr bemerkt. Die Zustände sind in Könitz noch immer so zugespitzt, daß nicht nur jedes Wort aus die Goldwaage gelegt wird, sondern daß thatjächlich auch jedes weniger vorsichtig gewühlte Wort die allgemeine Lage zu beeinflussen geeignet ist und in jedem Falle anszubeuten versucht wird. Das wird auch mit der Aeußerung des Staatsanwalts geschehen, der in seiner Replik gegen die Vertheidiger erklärt haben soll: „Ich habe nicht gesagt, daß Moritz Lewy unschuldig am Morde Winters ist, sondern ich habe nur gesagt, ich habe keine genügenden Anhaltspunkte zum Einschreiten gegen ihn," Wir hoffen noch immer, daß dieser Bericht ungenau, nnd daß eine diesbezügliche Erklärung den Satz richtig stellen wird : sonst würde er, ivie gesagt, der antisemitischen Meute nur willkommene neue Nahrung bieten. Im klebrigen hat die Vertheidigung bereits das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Sie wird gutem Vernehmen nach beantragen: die Sache zur nochmaligen Verhandlung an ein benachbartes Schwurgericht nnd zwar möglichst an ein solches zu verweisen, in dem der Antisemitismus nicht in so hohem Grade die öffentliche Meinung beherrscht wie in dem unglücklichen Konik, «> In der Debatte des Abgeordnetenhauses vom!>, Februar über die Grundsätze, nach denen die Ernennungen der Richter und Notare zu erfolgen haben, erinnerte der Justizminister an das Bismarck'sche Wort von den „Imponderabilien, die kein Staatsmann außer Acht taffen darf." Jetzt wird daraus aufmerksam gemacht, daß Fürst Bismarck am 30. Januar 1872 im Abgeordnetenhause gesagt babe: „Ich lehne jede Verpflichtung einer konfessionellen Volkszählung von der Negierung ab. Konfessionell kann eine Ne gieruug als solche nur dann anftreten, wenn sie eine Staatsreligion hat, wie wir sie nicht haben. Ich kann sür die Negierung mir den Standpunkt wahren, das; man von der Regierung eines paritätischeil Staates nicht verlange, sie solle kvnfessionell austreten nach irgend einer Richtung hin. Ich huldige von Hairse aus dem Grundsätze, daß jede Konfession bei uns die volle Freiheit ihrer Bewegung, die volle Glaubensfreiheit haben muh. Ich habe daraus bisher »och nicht die Konsequenz gezogen, daß jede Konfession gezählt werden müsse, und daß jede eine ihrer Volkszahl ziffernmäßig entsprechende Betheilignng an der Beamtenschaft haben müsse. Sobald wir den Staat in konfessionelle Stücke schneiden, c»> welchen jede Konfession