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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-02-15 · Heft 7 (15.2.1901) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 7 (15.2.1901)
Date
1901-02-15
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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2 Hmisten eine noch schlechtere werde. Das Gesicht der Erregung vei> anlasse mit vvlteirl Rechte die Juden, die durch dieses Verfahren als Staatsbürger zweiter Klasse betrachtet werden, hier eiiizngreifen und nicht nach dem ministeriellen Nathe zu handeln, au diesen Dillgen nicht zu rühren. Der Standpunkt des Prozentsatzes der Bevölkerung sei prinzipiell zu verwerfen, nur die Qualifikation der Bewerber dürfe entscheidend sein. Der Gesichtspunkt, den der Minister als maßgeblich für sich bezeichnet, könnten mit vollem Rechte auch die Polen, Dänen, Elsässer und vor allen Dingen die Sozialdemokraten für sich beanspruchen. Für einen Staat dürfe es kein höheres Interesse geben, als daß Verfassung und Gesetz bis auf das letzte Tüpfelchen auf dem i innegehalten werden. Während der Standpunkt des Centrnms dazu führen müsse, daß der einzelne Beamte sich nicht als gualifizirter Beamte, sondern als Mitglied einer bestimmten Religionsgemeinschaft suhle, könne der ministerielle Gesichtspunkt nicht den Sinn für Gesetzlichkeit stärker!, der doppelt nothlvendig in einer Monarchie sei, und auf die Bahn leiten müsse, das; man den irregeleiteten Volksempfindungen nachzugeben gezwungen sei. Die Inden könnten das Bewußsein haben, daß sie, indem sie für ihre Glaubensgenossen eintreten, sie auch überhaupt für die wesentlichen Bedingungen des modernen Staates eintreten. Ans Grund dieser Punkte seien auch die Bestimmungen im Jahre 1869 erlassen worden. Von den Konservativen habe man keine andere Stellungnahme zu der beregten Frage verlangen dürfen; auch das Ceutrnm. innerhalb dessen den religiösen Bedürfnissen der Inden stets ein offenes Wort geliehen worden sei, habe einen gegebeneren Standpunkt, aber die Nationalliberalen hätten nicht die Traditionen ihrer Partei in dieser Weise verleugnen dürfen. Sie hätten sich nicht auf den Standpunkt stellen dürfen, daß es sich nur um die Notariatsfrage handele; es könne sich nur um diese Frage handeln, weil die Juden aus allen anderen Stellungen hinausgedrängt seien. Die Folgen des ministeriellen Vorgehens werden für die Juden die verhängnißvollsten sein. Die Antisemiten hätten ein volles Recht, die Verhandlungen im Abgeordnetenhause nicht zu mißbrauchen, sondern in vollem Sinne zu gebrauchen. Nachdem alsdann der Vorsitzende die vom Vorstand der jüdischen Gemeinde dem Reichskanzler überreichte Beschwerde verlesen und mitgetheilt, daß bereits 257 ähnliche Eingaben aus allen Theilen Deutschlands eingetroffen seien, unterzog Jnstizrath Cassel die Art und Weise, in welcher der Minister in seiner Motivirung vorgegangeu ist, einer strengen Prüfung. In Berlin gebe es entschieden nicht, wie der Justiznnuister meine, weiteste Kreise, welche so denken, wie der Minister es ihnen imputire. Gerade in diffizilen Lebensfragen richte man sich nicht nach dem Glauben des Anwalts, sondern nur nach der Tüchtigkeit. der Charakterfestigkeit und der Zuverlässigkeit desselben. Die jüdischen Anwälte hätten ihre Praxis durchaus nicht nur aus jüdischen Kreisen, die Inden selbst wenden sich an christliche Anwälte, die ihnen für ihre Rechtsfrage als tüchtig bekannt seien. Die Debatte im Abgeordnetenhause habe sich viel Zn sehr um die Ernennung von jüdischen Notaren gedreht, es handle sich doch auch um das Vertrauen, welches jüdische Richter, deren Ernennung zu Richtern zweiter Instanz seit geraumer Zeit völlig ins Stocken gerathen sei, verdienen und um die vielen Handelsrichter. die seit Jahren selbstlos und aufopferungsvoll für die Interessen des Rechts wirken. Auch in anderen Verwaltungen würden grundsätzlich Juden abgelehnt, so in der Militärverwaltung, unter der die jüdischen Freiwilligen nicht befördert würden, und in der selbst unter den Sanitätsoffizieren trotz des vorn Staate Angegebenen Mankements sich innerhalb des ganzen deutschen Heeres nur zwei jüdische Aerzte befänden. Trotz der Allgriffe würden aber die Juden die Situation geduldig ertragen in der Ueberzengung, daß es den Angriffen nicht gelingen werde, die Entwicklung der Zukunft ständig zu verkümmern. Keine antisemitische Agitation werde das einmnthige Zusammenwirken der Juden und Christen im Kampfe für politische Freiheit und Gleichheit, in der Liebe zum Vaterlande, in der Bethätigung humaner Menschenwerke und in der Arbeit für die Wohlfahrt Berlins hemmen können. Deur Judenthum werden die Angriffe keine Nachtheile bereiten. In diesen Tagen müsse es klar werden, daß es die Bestimmung der Juden sei, nicht nur für Glaubensfreiheit einzntreten. sondern auch zu leiden, und auch Diejenigen, die sich in den Tagen der Ruhe von der Idee des Jnderrthumes nicht haben voll durchdrungen lassen, müssen einen Stolz in sich fühlen, ihre leidenden Glaubensgenossen nicht im Stiche zu lassen. Dem Judenthnm werden diese Anfeindungen nur sesteAnhänglichkeit seiner Bekenner bringen. Die Juden wollen, daß das deutsche Vaterland nicht nur machtvoll und einheitlich dastehe, sondern auch, daß die Glaubens- und Gedankenfreiheit dem mächtigen Reiche kein Luxus erscheine. Alsdann erörterte Rechtsanwalt Dr. Fuchs in streng juristischen Deduktionen an der Hand der Verfassnngsparagraphen das unberechtigte Verfahren des Iustizministers und geißelte insbesondere auch den prozentuellen Grundsatz als eine Kontradiktion der Verfassung. Nach Stellung eines Schlnszantrages durch Prof. Mendel, der in diesem Anträge von Syndikus Dr. Minden unterstützt wurde, und nach einen» kurzen Schlußworte des Referenten gelangte folgende Resolution einstimmig zur Annahme: „Die versammelten jüdischen Bürger Berlins legen nachdrücklich Verwahrung ein gegen die aus den Reden des preußischen Justizministers vorn 31. Januar und 8. und 9. Febrnar ersichtlichen Verwaltnngsgrnndsütze, welche mit voller Deutlichkeit ergeben. daß unsere Glaubensgenossen wegen ihrer Zugehörigkeit zur jüdischen Religion die Gleichberechtigung im preußischen Staatsdienst nicht genießen." §2 Berlin, 12. Febrnar. Der Schächter und Vorsänger Levli hatte eine Invalidenrente nachgesucht, war jedoch von der Versicherungsanstalt abgewiesen worden, da eirr Schächter wie ein Fleischbesch aner selbständiger Gewerbetreibender rrrid daher nicht versichern ngspstrchtig sei. Das Nei chs-Versi cherungsarn t sprach aber dem Antragsteller endgiltig eine Rente zu. indem ausgeführt wurde, nach den Erhebungen stehe fest, daß Levy von der jüdischen Gemeinde mit der ausschließlichen Verwaltung des Schächterarnts in der Gemeinde beauftragt war. daß seine Gebührenbeznge von der Gemeinde geregelt wurden, und daß eine Ueberwachung seiner Wirksamkeit durch den Rabbiner stattfand. Hiermit sei die Annahme, der Schächter habe seine Aufgabe nicht kraft eigenen Rechts, sondern als ausführender Beauftragter der Gemeindeverwaltung erfüllt, hinreichend begründet. 22 Berlin, 12. Febrnar. Die Ka rr t o re nsch n le des Herrn Direktor A. Fro rn m erma u n erfreut sich regen Zuspruchs. Das Institut entspricht lang gehegten Wünschen, die u. a. auch auf dem letzten Verbandstage des D. I. G. B. zu eingehenden Erörterungen führten. Das Unternehmen des Herrn Frornmermann, der als hervorragender Fachmann bekannt ist. dürfte deshalb mit Genugthuung zu begrüßen sein, umsomehr, als die Lehrkräfte von hervorragender Bedeutung sind. Die aus dem Institut hervorgegangeueu Schüler beweisen genügend die vorzügliche Methode, welche darauf beruht, nicht nur den weitgehendsten Ansprüchen zu genügen, sondern auch das ideale Ziel, den Kantorenstand auf die ihm gebührende Stufe zu bringen, zu verfolgen. L. Jnowrazlaw, 12. Februar. Der Fabrikbesitzer Herr A. A. Kurtzig hat während 25 Jahren seine Zeit und seine Kräfte der Stadt als unbesoldeter Stadtrath gewidmet. Hohes Alter und Kränklichkeit zwangen ihn, dieses Ehrenamt uiederzulegen. Irr dankbarer Anerkennung der großen Verdienste, die er sich nm das Wohl der Stadt erworben, hat der Magistrat mit Billigung der Stadtverordneten den ausgeschiedenerr Stadtrath zum „St adtältesten" ernannt und ließ in Breslau eirr kunstvolles Diplom Herstellen, in welchem die Verdienste des Stadtraths Knrtzig geschildert werden und auch die Namen der Magistrats- und Stadtverordneten-Mitglieder verzeichnet sind. Die Deputation, welche das Diplom Herrn K. überreichte, bestand ans den Herren: erster Bürgermeister Treiuies. Stadtrath Ewald und Stadtverordnetenvorsteher Konmierzienraih Julius Levh. 8t. Breslau, 7. Februar. All! 3. d. M. fand irr der Synagoge zum altenTerupel aus Anlaß des Umbaues des seit 1797 bestehenden Tempels eine Einrveihungsfeier statt. Derselbe verdankt seine gegenwärtige Erweiterung und Ausschmückung der Freigebigkeit des jetzigen Besitzers des Grundstücks. Herrn Geliert. Zur Einweihung waren erschienen Herr Rabbiner Dr. Guttmann, als Delegirte des Gemeinde- Vorstandes die Herren Eduard Sachs, Handelsrichter D. Mengdan, Rechtsanwalt Dr. Sarnuelsohn und als Delegirte der Repräsentanten die Herren Theodor Oschinsky und H. Neustadt. Die Weihrede hielt Rabbiner Dr. Roserrthal im Anschlüsse arr der» Text Maggai 2, G.: „Größer sei die Ehre dieses zweiten Hauses als die des ersten, und an diesem Orte will ich Frieden geben". Herr Prediger Pionkowski zündete das Ner tomick arr mit einer kurzen Ansprache. Als Kantor sungirte Herr Kantor Schwarzberg mit dem Chor der alten Geineindesynagoge

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