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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-02-15 · Heft 7 (15.2.1901) · p. Seite 77

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 7 (15.2.1901)
Date
1901-02-15
Page
Seite 77 (sequence 7)
Language
German
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77 Ritualmord darf nicht mehr die Schuld oder Unschuld der Juden in Frage kommen; diese Frage ist längst entschieden. In Wahrheit handelt es sich lediglich inn die Ehre des Cyristenthnms und der Kirche. Ich würde den Ausspruch, den ich zu thun im Begriffe bin, an dieser Stelle vielleicht unterlassen, wenn ich mich blos ans meine Ueberzengnng berufen müßte; „der jüdische Ritualmord ist lediglich eine christliche Li'ige ", so lautet das Urtheil Luthers, das hat ebenso vor 200 Jahren Johann Christoph Wagen seil, ich glaube, auch Prosessor der evangelischen Theologie, jedenfalls ein heftiger Antisemit wie zugleich eifriger Judenbekehrer, bezeugt. Sie können es auf der ersten Seite seiner „Un wide rsprachlichen Widerlegung der entsetzlichen Unwahrheit" lesen, wie „dem Glaubensbekenntnis durch diese Lüge ein „Schandfleck" angehyftet wird. Das führt mich zu den Bemerkungen, die der zweite evangelische Vorredner, Herr Pastor Schmeidler, über die Taufen gemacht hat. Die Taufen seien plötzlich im Jahre 1878 — in der Hochfluth des Antisemitismus — seltener geworden, weil die Täuflinge es nicht so leicht überwinden konnten, gerade in solcher Zeit ihre bisherigen Glaubensgenossen Zu verlassen. Herr Schmeidler wollte damit, so glaube ich ihn verstehen zu sollen, die jüdischen Täuflinge loben. Nun, das führt mich wieder zum Nitnalmord: Wagenseil. in seiner Abhandlung über die Lüge des TrientinerRitualmordes, sagt es einfach, aber derb, wie solche Lügen und Unwahrheiten, mit denen man die Inden belegt, es bewirken müssen, daß sie vor der Religion der Christen einen Abscheu haben. Damit die Tanfpraxis in unserer gegenwärtigen Zeit zu vergleichen, muff ich mir natürlich hier versagen: aber ich hätte nur die Hälfte der Wahrheit gesagt, wenn ich über das so viel genannte und so weit verbreitete Buch von Herrn Professor Strack: „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit" nicht noch sagte, was ich auf dem Herzell habe: es zu sagen wird mir um so leichter und wird mir durch seine Anwesenheit znr Pflicht. Herr Professor Strack hat sich durch die tatsächliche Darstellung und unbefangene Kritik der sogenannten historischen Fälle von Nitnalmord um die Wahrheit wohl verdient gemacht, er hat der Lüge keinen Raum gelassen, und er hat sich sicherlich in der Geschichte eine dauernde Stelle erworben. Dagegen muß seine Theorie vom Blutader g l a n b e n als ein Jrrthnrn entschieden bekämpft werden. Der berühmte Judenmissionar Biesenthal hat vor 60 Jahren, als die Damasknsaffäre die Welt bewegte, es aller Welt klar gemacht, so klar, daß es von Niemand mißverstanden werden kann, wie die erste Anklage wegen Nitualmordes in der Geschichte von den Römern gegen die Christen erhoben worden ist. So wellig wie die Psychologie liefert die Geschichte irgend welchen Allhalt für diese Aberglcmbenstheorie. Das ergiebt sich am leichtesten und unwiderleglich aus dem Buche von Herrn Strack selbst. Gewiß, Herr Strack hat mit seiner Theorie vom Blutaberglanben die Ankläger treffen wollen — in Wirklichkeit ist mit dem Blutaberglanben ein Stichwort geschaffen worden, das Böswilligen zur Beschönigung dient, oder Leichtgläubige oder Unverständige irre führt. Ich beschränke mich, auf Könitz hinzuweisen. und will nur ein und das andere Beispiel ans dem Kreise der Gebildeten und Autoritativen hervorheben. Der Konitzer Landvath — so wenigstens ist es in der Presse mitgetheilt worden — hat in einer Versammlung ausdrücklich erklärt, für seine Konitzer Inden stehe er ein, diese hätten die Mordthat nicht begangen, wohl aber erachte er es für möglich oder gar wahrscheinlich, daß fremde Zuden ans Aberglauben die Mörder seien. In der gelegentlich der Todtenfeier für den Ermordeten gehaltenen Predigt wird unter den möglichen Ursachen des Mordes auch ausdrücklich — und nicht ail letzter Stelle — der Aberglaube genannt. Ob diese Predigt in gleicher Weise wie die wissenschaftlichen Hetzreden des pommerschen Landpastors, der uns heute so ausführlich beschäftigt hat, dem Obertirchenrath unbekannt geblieben — darüber weiß ich nichts zn sagen. Gewiß ist Mancher von Ihnen besser als ich darüber orientirt, ob der Oberkirchenrath in Sachen der Nitualmordhetze schon etwas voll sich hören gelassen hat. Unter den Thesen des Herrn Professor Strack hat eine, wenn ich ihn richtig verstanden habe, die Juden ermahnt, bei den Anklagen wegen eines Nitualmordes mit der Erklärung „ein Lude war es nicht" recht zurückhaltend zn sein. Meine Herren, ich werde für einen jüdische»! Fanatiker gehalten und erkläre hiermit: Bis der Mörder in Könitz nicht festgestellt sein wird, schließe ich die Möglichkeit nicht aus, daß auch ein Jude der Mörder gewesen sein kann! Der Vorsitzende hat das Treiben der Antisemiten in Könitz ausführlich dargelegt und wie sie den Fall für ihre Zwecke srnktifizirt haben. Meine Herren! das kann uns nicht überraschen. Ich will gewiß nicht für die Antisemiten eintreten, aber ich kann die Frage nicht unterdrücken, ob der behördlichen Untersuchung nicht die Priorität gebührt? Dieselbe ist vom ersten Augenblick an in der Voraussetzung eines jüdischen Ritualmordes oder — was genau dasselbe ist — eines von einer jüdischen Geineiuschast geplanten und ausgeführten sogenannten Blutmordes geführt worden. Die Synagoge ist drei Mal vom Dache bis unter den Keller untersucht worden. Bei den» Rabbiner, einem hochgebildeten jungen Mann, der sechs Wochen vor dem Morde nach Könitz gekommen war, ist zwei oder drei Mal Haussuchung gehalten worden. Die Dienstmädchen von etwa 15 in Konih seit Jahren ansässigen Familien sind darüber veniommen worden, ob während der Mordwoche blutige Wäsche vorhanden gewesen. Und was nicht weniger für die Juden kränkend und für unsern Kulturstand beschämend sein mußte, in der Verhandlung des Prozesses Masloff hat der Vorsitzende jedem jüdischen Zeugen die Vorhaltung machen zu dürfen oder zu müssen geglaubt, daß er. weil er Jude, an der Sache betheiligt sein könne, die Aussage verweigern könne. Kein jüdischer Zeuge hat die Aussage unterlassen. Auch in den Plaidoyers ist — wenn ich nicht irre — der Ritualmord als Grundlage des Prozesses bezeichnet worden! Und das Alles gegenüber der historisch und wissenschaftlich festgestellten Thatsache, daß der jüdische Nitnalmord eine christliche Lüge ist und zwar eine spezifisch christliche, denn in» ganzen Gebiete des Islams — das werden Ihnen die kompetentesten Männer der Wissenschaft bestätigen — ist solche Blntbeschnldigung niemals erhoben worden. Meine verehrten Herren! Die Geschichte der Ritualmorde im 19. Jahrhundert hat begonnen mit jenem, von einem christlichen Konsul betriebenen, berüchtigten Ritualmord im fernen Damaskus und nun — das Bekenntniß wird uns allen schwer —- das Jahrhundert schließt mit dem Konitzer Ritualmord in Deutschland! Die jüdischen Elementarschulen sind nach einereben bekannt gewordenen wichtigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts öffentliche Volksschulen; die an diesen Schulen angestellten Lehrer sind demenlspr'echend hinsichtlich ihres Diensteinkommens von der Zahlung der Gemeindesteuern befreit. Veranlaßt ist diese Entscheidung dadurch, daß ein jüdischer Lehrer von seinem Magistrat (in einer hannöverschen Stadt) zur Zahlung von Gemeindesteuern herangezogen wurde. Der Lehrer erhob Einspruch bei dem Kreisausschuß und bei dem Bezirksausschuß, jedoch ohne Erfolg. Das nun angerufene Oberverwaltungsgericht kassirte die Entscheidung der Vorinstanzen und führte ans, daß die Befreiung von der Zahlung der Gemeindestellern allen an öffentlichen Volksschulen angestellten Lehrern ohne Rücksicht auf den religiösen Charakter der Schule und ohne Rücksicht auf das Bekenntniß des Lehrers znkommt. In Rumänien ist das Ministerium Carp gestürzt. Das Interregnum oder der Waffenstillstand ist zu Ende, und es wird nun wieder die offene und schamlose Verfolgung der Juden in diesem schönen Lande beginnen, die das Ministerium Cantacuzene, das wieder ans Ruder gelangt, schon vor Carp zum Mindesten wohlwollend geduldet, wo nicht nicht durch einige seiner Mitglieder, wie Lahovary und Jonescu, direkt befördert hat. Mit Peter Carps Sturz sind auch alle Hoffnungen und Aussichten der unglücklichen rumänischen Juden begraben. Er selbst konnte ihnen allerdings in der kurzen Zeit seiner Amtsführung nur wenig nützen, aber er hat doch wenigstens neue Gewaltmaßregeln und Verfolgungen entschieden verhindert. Unter diesen Umständen muß man um so energischer

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