Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1901)
- Date
- 1901-02-15
- Page
- Seite 75 (sequence 5)
- Language
- German
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75 seiner Eigenschaft als Hüter der preußischen Verfassung und der Reichsgesetzung über seine Stellung zur Gleich berechtigung der Konfessionen auszusprechen. Der Justizminister beharrte dabei, daß man die Verfassung nicht schematisch mit der Me messen könne; es gebe im öffentlichen Leben Imponderabilien, die kein Staatsmann unberücksichtigt lassen dürfe. Am Schluß seiner Ausführungen machte er die Bemerkung, es seien ihm keine Beschwerden darüber zu Ohren gekommen, daß es nicht genug jüdische Notare gäbe. Dr. Porsch bestritt, wie schon vorher, daß die katholischen Allwärter für höhere städtische Aemter auf demselben Fuße behandelt würden wie Andersgläubige. Auch der Abg. Schmitz-Düsseldorf hielt es für angebracht, dem Minister in der Zurücksetzung der jüdischen Rechtsanwälte zu Hilfe zu kommen, weil das Gros der Bevölkerung zwischen christlicher und jüdischer Weltanschauung unterscheide; von einer Nerfassungsverlctzung könne hier keine Rede sein. Im Laufe der Sitzung war von den Abgg. Inner und v. Zedlitz ein Antrag eingebracht worden, dem Justizminister zu den von ihm dargelegten Grundsätzerl über die Art, in welcher bei der Ernennung von Notaren auf das Bedürfniß der christlichen Bevölkerung in angemessener Weise Rücksicht genommen werden soll, die Zustimmung des Hauses auszusprechen. Der uationalliberale Herr v. Eynern wies darauf hirl, daß der Justizminister ja nur von einem bestimmten Grundsätze gesprochen habe. Zur Wahrung ihres verfassungsmäßigen Standpunktes stellten die Abgeordneten Dr. Barth und Dr. Crüger den Gegenantrag, die Erwartung auszusprechen, daß bei der Ernennung von Notaren das Gesammtinteresse der Bevölkerung nach Maßgabe der Bestimmungen in Art. IV. und XIl. der Verfassung zur Geltung komme. Darauf beantragten die Abgg. Inner und v. Zedlitz den Znsatzantrag, hinter dem Worte: Notaren einzuschalten „wie bisher". Dieser Antrag hatte offenbar den Zweck, den Alltrag Barth-Crüger unwirksam zu machell. Obwohl Dr. Barth daraus ausdrücklich ausmerksam machte, brachte Präsident v. Kröcher diesen Unterantrag zunächst zur Abstimmung. Er wurde mit großer Mehrheit angenommen und mit dieser Aenderung der Antrag Barth selbst und schließlich der koniervativ-freikonservative Antrag, für den außer den konservativen Parteien und dem Centrmn auch die meisten Nationalliberalen stimmten! Das Abgeordnetenhaus hat also am Sonnabend zwei Anträge unmittelbar Hintereillander angenommen, die sich gegenseitig eigentlich ausheben. In dem einen wird die Rücksicht auf das Interesse der christlichen und in dem andern das der Gesamm tbevölkerung gefordert! Mit dem Konitzer Fall beschäftigte sich der einzige Verlreter des Antisemitismus im Hause, der Abg. Werner, der die Objektivität der Untersuchungsbehörden in Könitz, wie des Landrichters Zimmermann und des Staatsanwalts Settegast, allzweifelte, aber herzlich wenig Vorbringen konnte, was als Beweis dafür angesehen werden konnte; was er oorbrachte, konnte der Justizminister ohne Mühe kurz und bündig widerlegen. Der Minister rechtfertigte die gegen den Schlächtermeister Hoffmann eingeleitete Voruntersuchung mit dem Bemerken, daß diese im eigenen Interesse Hoffmanns gelegen und den erfreulichen Erfolg gehabt habe, ihn von jedem Verdachte vollständig zu reinigen. Ebenso stellte er fest, daß die' Unterlassung eines Verfahrens gegen Lewy wohl begründet sei, weil >n Masloff-Prozeß unzweifelhaft erwiesen worden fei, daß von der Familie Lewy Niemand der Th ater sein könne. Es könne sich höchstens um die Frage handeln, ob der Keller Lewhs als Thatort gedient habe, und auch dafür seien durchaus keine Verdachtsgründe gegeben, die ein Einschreiten begründen könnten. Dr. Wiemer brachte reiches Material zum Beweise der verhetzenden Agitation der Antisemiten vor, womit diese den Fall ausbeuteten. Der konservative Abgeordnete Willens glaubte, daß die Erregung und die Furcht der Bevölkerung vor einer Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse besänftigt werden könnte, wenn der Minister eine entsprechende allgemeine Verfügung an die Behörden erließe, was aber der Minister entschieden ablehnte, weil die Behörden so wie so ihre Pflicht thäten. Damit war die Debatte zum Abschluß gelangt. Es ist mehr als bedauerlich, wie wir bereits kurz allgedeutet haben, daß die beiden Punkte der Tagesordnung so willkürlich mit einander vermengt wurden. Es wurde nämlich dadurch der Gesanunteiudrnck der Versammlungen durchaus verwischt. Deshalb muß dieses Eine als unwiderleglich festgestellt werden: während wir in der einen Frage, in der der Anstellung jüdischer Notare, unzweifelhaft eine Niederlage erlitten, haben wir in der andern Angelegenheit, in der von Könitz nämlich, ebenso unzwelfelhaft einen Sieg erfochten, der nur durch die gewaltsame Verknüpfung der beiden Themata nicht zum vollen Ausdruck gelangt ist. Thatsächlich haben die Verhandlungen ergeben, daß die Antisemiten in dieser Angelegenheit vollständig' isolirt dastehen. Selbst ans den Reihen der Konservativen wagte Niemand ihnen zu Hilfe zu kommen. Der Vertreter des Centrums, der Reichsgerichtsrath Dr. Spahn, erklärte ausdrücklich, daß die Agitation der Antisemiten verwirrend wirken müsse. In entschiedener Weise aber wies der Justizminister die Allgriffe der Antisemiten zurück, und in schärfster Weise geißelte er das Treiben des sogenannten Aufklärnngskomitees in Könitz, das mit seinen Geheimnissen in lächerlichster Weise geprahlt und thatsächlich nichts gewußt habe. Das ist unzweifelhaft ein Erfolg, den wir uns durch die darauf folgende Niederlage nicht verkümmern lassen dürfen. Auf die Thaisache, daß säst jeder einzelne Redner, der Minister so gut wie der Centrumsmann, der uationalliberale ebenso wie der freikonservative Abgeordnete, feierlich vom Antisemitismus abrückten und diesen sogar für „abscheulich" erklärten, legen wir in diesem Zusammenhang keinen besondern Werth, denn es kommt hier wirklich nicht auf den Namen, sondern auf die Sache selbst all. Was ist nun aber das Resultat der Versassungsdebatte? Die Art, wie diese an sich keineswegs überflüssige Verhandlung eingeleitet worden, hat es gefügt, daß die Angriffe sich gerade gegen den Justizminister gerichtet haben, in dessen Ressort, auch wenn darin einzelne begründete Beschwerden über Zurücksetzung vorhanden sein mögen, doch grundsätzlich nnd auch thatsächlich das verfassungsmäßige Recht der jüdischen Bewerber anerkannt ist. Der Justizminister hat seine frühere Aeußerung, daß in keinem andern Ressort jüdische Assessoren angestellt würden, als „nicht ganz geschickt" bezeichnet; das mag sie aber vom Standpunkte der anderen betheiligten Verwaltungen in der That n i ch t gewesen sein. Was der Minister zur Abschwächung seiner Aeußerung verbrachte, hat nichts an ihr geändert; es bleibt bei dem Zugeständniß, daß — was übrigens ja allgemein bekannt ist - sowohl ill der allgemeinen Landesverwaltung als in anderen