Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1901)
- Date
- 1901-02-15
- Page
- Seite 74 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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74 In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 8. d. M. treten beide Fragen, die der disparitätischen Behandlung der jüdischen Rechtsanwälte und der Konitzer Mordangelegenheit, in den Vordergrund. Mit großem Nachdruck wiesen die freisinnigen Redner Dr. Crttger-Broiuberg, der für den erkrankten Dr. Mar Hirsch eingetretcn war, Rickert und Dr. Barth auf den klaren Wortlaut und Sinn der Verfassung hin, wonach die Zugehörigkeit zu irgend einer Konfession nicht maßgebend ist für die Besetzung richterlicher oder sonstiger Beamtenstellen. Es handelt sich gar nicht mehr darum, ob eine handvoll jüdischer Rechtsanwälte zu Notaren ernannt werde oder nicht, sondern um ein System und die große konstitutionelle Frage, ob wir überhaupt noch in einem Rechtsstaate leben. Der Justizminister schwächte seine neulich gemachten Bemerkungen dahin ab, daß er sich im Ausdruck vergriffen habe, als er sagte, die Juden würden von anderen Verwaltungen überhaupt abgelehnt. Er wisse das nicht, aber es sei keine Neuigkeit, daß in anderen Verwaltungen keine Juden augestellt würden. Er wisse nur, daß von seiner Verwaltung keine jüdischen Gerichtsassessoren zu einer anderen Verwaltung übergetreten seien, was wohl daran liege, daß sie sich in seinem Ressort am wohlsten fühlten. Mit Entschiedenheit verwahrte sich der Minister gegen den Vorwurf antisemitischer Gesinnung. Berief sich die Linke bei ihrem Angriff aus die jnstizministerielle Praxis aus die Artikel 4 und 12 der Verfassung, so führte der Minister den Artikel 47 ins Feld, der besagt: „Der König besetzt alle Stellen im Heere sowie in den übrigen Zweigen des Staatsdienstes, sofern nicht das Gesetz ein Anderes verordnet." Ans Seite des Ministers stellten sich unbedingt die Vertreter der konservativen Partei, die Abgeordneten Gördeler und Inner, die den Justizminister mit dein Kronrecht zu decken suchten, und in einem gewissen Sinne auch der nationalliberale Abgeordnete Reichardt. Doch gab dieser wenigstens zu, daß der grundsätzliche Ausschluß der Juden von den Verwaltungsstellen verfassungswidrig sein würde. Eine eigenthümliche Stellung nahm das Centrnm ein, das der liberalen Auffassung zwar nicht zustimmte, aber auch nicht ganz auf die Seite des Ministers sich stellte. Unter Verleugnung der Windthorstschen Ueberlieferung suchte der Abgeordnete Porsch den Spieß nmzudrehen und durch schablonenmäßig-mathematische Rechnungen den Nachweis zu führen, daß die Inden einen Anspruch auf eine größere Berücksichtigung im Staatsdienste nicht hätten. Die Konitzer Angelegenheit wurde nunmehr von dem konservativen Abgeordneten Hilgendorff, dem Vertreter des Konitzer Kreises, in die Debatte hiueiugezerrt. Er beschränkte sich jedoch aus eine kurze Anfrage, ob die Regierung neue Anhaltspunkte gewonnen habe, die zu einer Ermittelung des Mörders führen könnten. Der Justizminister erwiederte in längerer Ausführung, daß die Justizverwaltung nichts versäumt habe, was nöthig gewesen wäre, um die Aufdeckung des gräßlichen Verbrechens und die erforderliche Sühne herbeizuführeu. Offen ließ der Minister die Frage, ob von Anfang an die erforderlichen Schritte ausgiebig. erschöpfend und energisch genug gethan worden seien, was die konservativen Redner Gördeler und Dr. Jrmer nach Kräften auszubenten suchten. In wohldurchdachter Rede schilderte nunmehr Rickert das Vorgehen der sogenannten „Aufklärungskommission" in der Konitzer Mordangelegenheit, wies nach, daß nicht nur der Schlächter Hofimann, sondern auch die Unterzeichner des Aufrufs haben zugeben müssen, daß sie von der Sache selbst nicht das Mindeste wissen, und fragte. ob der Justizminister seine Augen vor der die preußische Justiz herabsetzenden Wirkung dieser Vereinigung verschlösse. Der Justizminister hat hierauf diese privaten Nebenuntersuchunge» auf das Schärfste getadelt. Für die Staatsanwaltschaft, so bemerkte Herr Schönstedt, war es natürlich von höchstem Interesse, sofort festzustellen, was die Leute denn ermittelt hatten; sie wurden vernommen und haben alle erklärt, daß sie — garnichts wüßten. Der Minister sprach sein lebhaftes Bedauern darüber aus, daß angesehene Männer jenen Aufruf unterzeichnet haben. Das hatten bekanntlich auch Reichs- und Landtagsabgeordnete. evangelische und katholische Geistliche gethan. In Könitz hat sich eben gezeigt, daß eine Verhetzung, wie die zwei Jahrzehnte hindurch betriebene, allmälig auch wichtige Voraussetzungen der staatlichen und sozialen Ordnung anfrißt. Die weitere Verhandlung bewegte sich wieder auf dem Gebiete der Versassungsfragen. Hatte Rickert dem Minister vorgeworfen, daß er so eine Art Mathematik mit den verfassungsmäßigen Rechten getrieben, und daß er seine übrigen Kollegen der Versassungsverletzung indirekt bezichtigt habe, so bekannte sich Dr. Porsch vom Centrum zu dem Grundsätze, „daß der Verfassung Rechnung tragen, das heißt, daß Preußen möglichst von einer christlichen Regierung regiert werde." Dr. Barth antwortete mit großer Schlagfertigkeit und mit Scharfsinn in der Beweisführung, daß nach den Erklärungen des Justizmiuisters thatsächlich der Artikel 12 für die Juden nicht vorhanden sei. Dagegen müsse immer wieder seitens der Volksvertretung Einspruch erhoben werden, und zwar von Rechts wegen. In diesem Kampfe um das Recht —Herr Barth führte den verewigten großen Rechtsphilosophen Jhering namentlich an — dürfe man nicht Nachlassen, so lange es nicht durchgesetzt sei. Dr. Jrmer erklärte Namens der Konservativen nochmals seine volle Zustimmung zu der Auffassung des Justizministers und betonte in scharfen Worten, daß „die Art, wie von der Linken für die Juden eingetreten werde, nicht dazu beitragen könne, die in gewissem Sinne vorhandene Abneigung der christlichen Bevölkerung gegen die jüdische zu vermindern!" Am nächsten Tage, am v. d. M. wurde die Debatte im Abgeordnetenhaus«: fortgesetzt und zu Ende geführt. Eingeleitet wurde sie durch eine große und bedeutsame Rede Eugen Richters, die wir vielleicht doch noch im Wortlaut nachbcingen werden, und der sich in erster Linie gegen die Ausführungen des Justizministers wendete und dann mit dem Centrum Abrechnung hielt, das in diesem Falle von einer Parität nichts wissen «volle, die es sonst für sich selbst in Anspruch nehme. Wenn der Minister lediglich den Buchstaben der Verfassung gelten lasse, so sei das eine ganz neue Auffassung der Rechtsgelehrsamkeit. Er, Redner, würde wahrscheinlich damit durch das Referendarexamen gefallen sein. Wenn auch der König das Recht habe, die Stellen zu besetzen, so könne das doch nur innerhalb der gesetzlichen Schranken geschehen. Daß der Minister mit seiner Interpretation der Verfassung nicht alle höheren Richter hinter sich habe, beweise ein Fall aus Breslau, wo ein christlicher Rechtsanwalt trotz seines jüngeren Dienstaltere einem Juden vorgezogen worden sei, trotzdem, daß sich derChefpräsident für die Ernennung des jüdischen Herrn ausgesprochen habe. Die Vorstände der jüdischen Korporationen hätten wohlgethau sich an den Ministerpräsidenten zu wenden, und es wäre zu erwarten gewesen, daß Gras Bülviv erschienen wäre, um sich in