Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 5 (1.2.1901)
- Date
- 1901-02-01
- Page
- Seite 53 (sequence 7)
- Language
- German
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n bezahlen. die Taxen s auf eine ' Inden in lnnngen im daß ihnen wiederholt wird, ist e. Januar, sich wieder n rer Meisters nf - längere Dr. Lachiston. dem )anse aus- Jnstiz- - Thoravoren worden ichem gegei Berathnnr 'fallen sind derartig. Vorsitzende nent vffeilt bei der Be sind, keinen Sitzung z, nicht ver Kritik in g beschließ >er Nebel wurde nicht 0. Februar se darf di? n Anspruch ander ht t ' Dr. Holdgehalt d-r 1900 Ma r Steigerung ch 26 Jahn ckg auf d Anrechnul g tischen m i) esetzes von Vollendui z auf dtt kenst zurü k- Anrechnu nj schlag nun bereits noch dieser Fe l ige ein Ze Leiugeheukel! em alsda >rj et, mrd auch .'in Vergleich den Lehrn ii^ der Gehalts-, ie Lehrer n, HebräM größere Ans Heu von der Vorschlägen! »ringend iinl Allnahme empfohlen hat. Professor Le min lvill zwar seine Znstimmlmg nicht versagen, weist aber darauf hin, daß die Vorlage ein Flickmerk sei und sich sehr gut in den Nahmen des Noruralbesoldungsetats, der. wie wir bereits berichteten, vom Gemeilidevorstand abgelehut »vorden ist, hätte harmonisch cinrangiren lassen. Die anderen Gruppen würden nunmehr mit Recht den dringenden Wunsch haben, mindestens so sicher wie die Lehrer gestellt zu werden. Herr Solmitz suchte als Dezernent die Vorlage des Gemeindevorstandes zu retten, und durch ausführliche Zahlen die erhebliche Besserstellung der Lehrer gegen den früheren Etat darzuthun. Er erklärt die Unterhaltung dieser Schulen für ein „großes Opfer", welches der Gemeindevorstand bringe, der doch berechtigt wäre, bei den städtischen Behörden zn veranlassen, die Schulen als konfessionelle jüdische Schulen zn übernehmen; der Vorstand treibe, um in jeder Weise die Wünsche vieler Gemeinde- Mitglieder zn befriedigen, diese Rücksicht so weit, die Schulen in igener Regie sortznsühren. Bei allem Wohlwollen für die Lehrer müsse eine gewisse Grenze innegehalten werden, um so mehr, als erst vor Jahren die Maximalgrenze des Gehalts eine Steigerung erfahren hätte. Der Gemeinde dürfe es nicht obliegen, die Steuerlast, welche die Lehrcr der Kommune zu entrichten haben, abzunehmen. Der Redner ging endlich noch ans das Ruhegehalt ein und 'ersuchte hier gleichfalls durch Zahlen darznlegen. daß zwischen beiden Vorlagen nur ein geringer Unterschied obwalte. Nach 38 Jahren betrage nämlich das Ruhegehalt gemäß dem Vorschläge des Gemeindevorstandes 2508 Mark und nach dein Ansschußaviragp ,'625 Mark. In der Diskussion macht Professor Blaschke zunächst vorauf aufmerksam, daß zwar bei den städtischen Volksschulen dreijährige Hehaltsperioden existiren, daß aber hier durch eine dreimalige Geholtsteigerung um 300 Mark ein Ausgleich erzielt sei. daß wesentliche luterschiede an Stundenzahl und Unterrichtsfächern bestehen, daß die Vorbildung der jüdischen Lehrer eine ungleich schwierigere sei als die >er Volksfchnllehrer. und daß das von der Gemeinde gebrachte Opfer wesentlich ausgewogen werde durch den wissenschaftlichen (Gelegenheit gir Praktischen Vethätignng der Allgehörigen der Lehrerbildungsanstalt) nnd wirthschaslliehen Werth der Schulen. Dell Sprung voll ver jüdischen Schule zu der städtisch geleiteten jüdisch-konfessionellen Schule bezeichnte er als eineu sehr weiten und als die Festsetzung iues Prinzips, das vielleicht später sehr bereut würde und llicht wieder nckgängig gemacht werden könnte. Auch die jüdischen Lehrer zahlen > üdische Gemeindesteuern, wenn auch einen sehr niedrigen Satz, der on den christlichen Lehrern zn entrichtende Beitrag zur Kirchensteuer 'i nur sehr minimal. Die Abweichungen voll den Verhältnissen der wlksschnllehrer seien nickt so große, wenn man nickt gerade das >. Dienstjahr in Betracht ziehe, das man überhaupt nicht als Grundlage tr die Differenz anführen dürfe, da es nur von sehr Wenigen erreicht wnde. Ein inzwischen eingegcmgener Schlnßantrag fällt mit 9 gegen 0 Stimmen. Syndikus Dr. Minden ist der Ansicht, daß an den wenigen Stellen, wo gute Lehrerstellen geschaffen werden können, dies nich dringend dnrchgefnhrt werden müsse. Die bessere Dotirnug der Mischen Lehrer sei auch nothwendig infolge der größeren An- 'ordernngeu, welche all dieselben durch die Führung eines rituellen Haushalts gestellt würden; die Verhältnisse der christlichen Lehrer gehalten fick auch dadurch besser, daß sie in eine Rektorstelle anfrücken ' mneu. Die Besserstellung der jüdischen Lehrer liege auch im Interesse cs Judellthunls. und einer religiösen Minderheit müsse daran liegen, neu leistungsfähigen Lehrerstand zn erhalten. Prof. Lew in kritisirt m Ton des Mitleids und der Gnade, welcher durch die Äußerungen 's Dezernenten hiudnrchklingt. und der durchaus nicht konform ist den Müschen, welche wahrscheinlich der größere Theil der Gemeindentglieder besitze. Die Schule müsse gellau so erhalten werden wie j-iele Wohlthätigkeitsinstitutionen. sie sei eine nobile otlieium für die ' chmeindeverwaltung, welche die Summe von 113000 Mark bis zu cm Zeitpunkt werde auswenden müssen, bis vielleicht einmal irgend in anderer Geist hindurchbreche. Wenn bisher keine jüdischen Schulerl cistirten, so würde mall nach den jetzigen Erfahrungen sicher die Er- ' Einig derselben herbeiführen müssen. Eine wesentliche Abkürzung cr Debatte brachte die unter Beifall ausgenommene Erklärung des Z weiten Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Iäcoby, daß der Vorland sich auch nicht gegen den Beschluß des Ausschusses sträub«'!! >»erde. Rechtsanwalt Dr. Simon weist nur kurz darauf hin. daß l nr im Kampfe gegen den Antisemitismus in erster Linie aus die iGemeindeschullehrer angewiesen sind, welche die Liebe und Achtung zum Jndenthnul in den Kindern wecken und erhalten sollen. Prof. Geiger ist durch die Aeußerungen des Dezernenten zu der Ansicht gekommen, daß im Gerneindevorstaud für viele Dinge nickt die nöthige Vertrautheit mir den einzelnen Gegenständen existire und leitet daraus die Nothwendigkeit der Anstellung eines Schnlinspektors her. Wenn kein Mltglied des Vorstandes z. B. die Nothwendigkeit des französischen Unterrichts einfehe, so begriffen die Herren das Verständnis; dieser Schule llicht so, wie die Repräsentanten es begriffen zu sehen wünschten. Ein großer Prozentsatz der Schüler trete zum Kanfmannsstande über, für den die Kenntnis; mindestens einer fremden Sprache durchaus nothwendig sei. Das Opfer, welches die Gemeinde bringe sei noch viel zn klein. Sämmtliche Repräsentanten hatten sich znstinlinend zn dem Ausschußantrag geäußert, welcher alsdann auch einstimmig angenommen wurde. — Das stete Wachsen der Gemeinde bringt selbstverständlich auch eine verstärkte Arbeitslast, und hieraus leitet sich der von Prof. Vaginsky und Genossen gestellte und von uns bereits in der vorigen Nummer skizzirte Antrag ans Anstellung, von besoldeten Hilfsarbeitern beim Gemeindevorstand. Die Vorlage vertrat in sehr eingehender Weise Rechtsanwalt Dr. Simon. Der Ausschuß hat sich dem Anträge vollständig angeschlossen, um den Vorstand durch die Beigabe technischer Hilfskräfte in den Stand zu setzell, seinen Blick mehr auf das Allgemeine zu lenken. Die Berechtigung einer solchen Institution ist bereits durch die Anstellung eines Gemeindebaninspektors, welcher seine volle Thätigkeit der Gemeinde zu widmen hat, im Prinzip anerkannt worden. Durchaus nothwendig ist ferner die seit Jahren gewünschte Anstellung eines Schnlinspektors, der zwar zunächst nur für die jüdischen Gemeindeschnlen und die snbventionirten Neligionsschulen in Betracht kommen kann. Es kann jedoch nur eine Frage der Zeit sein, das; die jüdische Gemeinde auch die Ueberwachung des jüdischen Religionsunterrichts in den öffentlichen Anstalten übernehmen muß. Diese Frage ist nur im Einklang mit den staatlicheil und städtischen Behörden zu erledigen, aber llicht durch Briefe, sondern nur durch persönliche Verbindung luit den betreffenden Kommissaren. Diese Position ist um so bedeutungsvoller, als der Religionsunterricht au den öffentlichen Schulen noch nicht so beschaffen ist. um ihn als ideal zu bezeichnen. Auch die Anstellung eines Syndikus der Gemeinde ist durchaus nothwendig, der als juristischer Berather jedem Mitglieds des Vorstandes in Gelneilideangelegenheiten zur Seite stehen muß und die generellen Fragen zu erledigen hat. Endlich ist auch für die Zusammenstellung von statistischem Material die Anstellung einer geeigneten Hilfskraft durchaus nothwendig. Vorsteher Jacobh verkennt nicht die Zweckmäßigkeit der geäußerten Wünsche, betont aber, das; für die Anstellung eines Schnlinspektors noch llicht die uöthige Gegenliebe bei der Vorgesetzten Behörde erzielt worden ist. Die Kommission zur Regelung des jüdischen Religionsunterrichts ist bereits znr Vorberathnng der Wahl eines Schule Inspektors aufgefordert worden. Mit der Anstellung eines Syndikus beschäftigt sich der Vorstand seit 10 Jahren, doch ist bisher noch keingeeignete Persönlichkeit für dieses Amt gefunden worden. Mit vollem Recht weist Professor Lew in ans die llicht zn überbrückeude Lücke in diesen Vorschlägen hin, das; die gewünschten Hilfskräfte nur zu untergeordneten Arbeitsleistungen herallgezogen würden, ohne dem Vorstände gegenüber eine besondere Stellung einzlinehluen. Die bisherigen Zustände würden hierdurch gar keine Aendernng erfahren. Die Männer, welche angestellt werden sollen, werden ihre eigenen Ideen haben, und sobald man solche Männer suche, welche nur die Ideen des Vorstandes haben, sei die Frage illusorisch. Wolle die Gemeinde etwas in dieser Frage leisten, dann solle sie ordentlich znwsseu; dem Anträge könne man nur voll und ganz zustimmen mit dem Anheimgeben, den Hilfst trösten eiile bestimmte Stellung dem Vorstände nnd der Nepräsentantenversannnlung gegenüber einzuräumen. Alis Alltrag des Landgerichtsraths Löwe wird diese Vorlage in einer gemischten Kommission erst zur Stellung eiw's speziellen Vorschlages gemeinsam mit dem Ausschuß III vorberathen werden. — Der voll uns in der vorigen Nummer bereits gegebene, von Prof. Lew in herrührende Alltrag aus Anstellung von Zählkoutroleuren in den Orgelsynagogeu, dessen Genesis wir auch beleuchtet haben, hat nicht die Billigung des Ausschusses gesunden. Der Referent Professor B la sch k e vergas; leider die Gründe auzugeben, die zur Ablehnung des Antrages geführt haben. Der von dem Alltragsteller angegebene Zweck darf wohl llicht als ernst aufgefaßt werden. Er wollte damit den Rabbinern Arbeit abuehmeu. Denn wenn der Besuch in den; nunmehr später anberaumten Sabbathgottesdienst ein