Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1901)
- Date
- 1901-01-18
- Page
- Seite 27 (sequence 7)
- Language
- German
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27 dev christliche Meister Ditges hingegen sollte dort überhaupt keilte! Schlichtung vornehmen. Nach erfolgloser Beschwerde beschritten die drei Männer gegen^den Oberbürgermeister von Rheidt den Klageweg beim Bezirksausschuß zu Düsseldorf, da ihnen das Tödten des Viehes durch den Schach tschnitt nicht verboten werden könne. Der Gemeindebeschluß, ans welcher, tos Verbot beruhe, sei nugiltig. Die Stadtverordnetenversammlung Hatteam 11. Jannar 1898beschlossen, daß die dortigen jüdischen Fleischer pro Woche nur ein Stück Großvieh und ein Stück Kleinvieh durch den Schächtschnitt im Schlacht Hause tödten dürfen; christlichen Metzgern sei dies überhaupt nicht gestaltet. Die Kläger behaupteten, die städtischen Organe hätten kein Recht zu be-! stimmen, auf welche Weise das Vieh getödtet werden solle. Durch! HaLsschnitt werde das Vieh schnell und fast schmerzlos getödtet; das i im städtischen Schlachthanse zu Rheidt sonst übliche Tödten des Viehes durch Kugelschnß führe nicht immer eine schnelle Tödtung des Viehes herbei. Der Oberbürgermeister wies hiergegen daraus hin, daß im Königreich Sachsen und in der Schweiz das Schächten gänzlich verboten sei. Der Bezirksausschuß erkannte auf Abweisung der Klage mit der Begründung, die Stadt habe das Recht, über ihre städtischen Einrichtungen Anordnungen zu treffen; sie sei daher auch befugt, die Bedingungen zu stellen, unter welchen das Vieh in, städtischen Schlachthanse getödtet werden dürfe, wenn nur bestehende Gesetze dabei nicht verletzt würden. Das Oberverwaltnngsgericht änderte die Vorentscheidung nur in einem Punkte ab. Es führte aus: es komme hier eine Vorschrift über die Benutzung des städtischen Schlachthauses in Frage; eine derartige Schlachthausordnung falle nicht unter das Schlachthausgesetz. Die Gemeinden seien befugt, darüber Bestimmuugen zu treffen, wie das fragliche Schlachthaus benutzt werden solle und wie das Schlachten zu erfolgen habe; es konnte sonst leicht zu Unznträglichkeiien kommen. Eine derartige Schlachthausordnung bedürfe nicht der Genehmigung. Auch könne nicht angenommen werden, daß durch eine solche Schlachthansordnung die Gewerbefreiheit berührt werde. Unhaltbar sei indessen eine Bestimmung, welche jüdischen Fleischern das Schächten in gewissem Umfange gestatte, während dies christlichen Fleischern verboten sei. Das Schächten sei entweder allen Schächtern zu verbieten oder allen zu erlauben. Unter diesen Umständen dürste bis zur ander-weiten Regelung im fraglichen Schlachthause das Vieh überhaupt nur mit der Schießmaske getödtet werden. Nach dieser Entscheidung haben es also im Bereich Preußens die Konunuuen mit eigenen Schlachthäusern in der Hand, das Schächten ganz und gar zu verbieten. Ob sie davon Gebrauch machen werden, steht freilich dahin. Welche Bedeutung aber diese Angelegenheit sür jüdische Kreise hat, braucht nicht erst auseiuandergesetzt zu werden. Auch der rechte Flügel der deutschen Antisemiten, der um Liebermann v. Sonnenberg sich schaart, will seinen Antheil an der Konitzer Affäre haben. Zu diesem Zwecke ist eine Broschüre erschienen, die zwar gegen das Vorgehen des linken Flügels heftig polemisirt, diesen jedoch an dreisten Behauptungen und Ungeheuerlichkeiten bei weitem übertrifst. Es heißt dort u. a.: „In neuester Zeit hat der katholische Pfarrer W. z. M. den folgenden Fall erzählt: Ein z»m Christenthum übergetretener Jude habe ihm mitgetheilt, das Hauptmotiv seines Uebertritts sei die ihm bekannte Thatsnche gewesen, dab die Inden Christen morden; er sei sogar selbst dabei gewesen, als die Inden eine» Christen geschlachtet und gemartert hätten; erst nach sechs oder acht Stunden sei das Opfer gestorben." Liebermann von Sonnenberg erwähnt im Vorwort zu der Broschüre ausdrücklich, daß die in der Broschüre vorkommenden. nur durch Buchstaben angedeuteten Personennamen ihm bekannt sind, und er sie nöthigen Falls den zuständigen Behörden angeben wird. Die Behörden werden hoffentlich nichts unversucht lassen, diese mehr als seltsamen Angaben näher zu Prüfen. Für den Autor liegt die Sache allerdings sehr klar: .Derjenige Theil von Weslprcutze», in dem da» Dorf Lkurz und die Stadt Könitz liege», scheint schon seit Jahren zum Nbschlachten von Christen ansersehen zn sein. Anders nämlich ist die Thatsache nicht zu erklären, das; in Könitz und Umgegend eine ganze Anzahl junger Christen männlichen und weibliche» Geschlechts in de» letzten Jahrzehnten spurlos verschwunden sind." Aber er dürfte über diese wie über die früheren Behauptungen noch an anderer Stelle Rede zu stehen haben. * Die Wahl sür den österreichischen Reichsrath weist einen sehr interessanten Zug auf. der in den verschiedenen Kronländern gleichmäßig auftritt. Die Sozialdemokraten unterliegen überall, wo sie mit radikalen oder liberalen Parteien Zusammenstößen, aber sie bleiben siegreich, wo sie antisemitische Gegenkandidaten bekämpfen. So bewährt sich auch hier das Wort des verstorbenen Reichskanzlers von Caprivi, das; der Antisemitismus die Vorfrucht der Sozialdemokratie ist. Besonders deutlich zeigt sich diese Erscheinung in Wien und Niederösterrcich. Hier hat der Antiseinitismns seine festeste Hofburg. Hier herrscht er in der Stadtverwaltung wie in der Landcsverwaltung, und gerade hier haben die Sozialdemokraten die größten Erfolge errungen und den Antisemiten Luegers vier Mandate entrissen. Von den zehn Wahlkreisen, welche der Gefolgschaft Luegers gehörten, hat sie vier an die Sozialdemokraten, sechs an die Deutsch-Nationalen verloren, und die antisemitischen Stimmen sind »m mehr als 100,000 znrückgegangen. Interessant ist auch, daß der Vertreter des antisemitischen Prinzips in der Schönerer-Grnppe, der Thierarzt Türk, einem Sozialdemokraten unterlegen ist, während seine Parteigenossen, die nicht wie er speziell antisemitische Politik trieben, sondern die Judenhetze bei Seite ließen, wie judenfeindlich sie auch in ihrem Innern gesinnt sein mochten, eine große Anzahl von Erfolgen gefeiert haben. Caprivi hatte Recht: Am Besten bereitet die Judenhetze sür die Sozialdemokratie den Bodeu. * Nach längerer Pause kommt wieder einmal eine Nachricht aus dem lieben Rumänien. Bei den Debatten über den Etat im Senat theilte Minister Carp mit, „daß ein Konsortium jüdischer Banken bereit sei, Rumänien 400 Millionen Francs zu leihen, wenn Rumänien die Gesetzgebung, welche widerrechtlicher Weise die eingeborenen Juden für Fremde erklärt, abändern wolle." Herr Carp ist jetzt in Deutschland, wahrscheinlich um die Stimmung der betreffenden Kreise zu erforsche». Hoffentlich wird man ihn darüber nicht im Unklaren lassen, daß man von seinem liberalen Regime nun endlich Thateu statt der schönen Worte und großen Versprechnngen erwarte. Wenn es nach den Korrespondenten deutsch-konservativer Blätter ginge, so wäre auch in Italien der Antisemitismus längst eingezogen. Ein Korrespondent der „Schlesischen Zeitung" macht seinem Blatte aus Rom folgende Mittheilungen, die um der statistischen Notizen willen auch allgemeines Interesse haben dürften: „Von italienischen Ortschaften sind es nur 75, die im beschränkten Sinne eine jüdische Bevölkerung answeisen. Die Hauptstadt des Reiches geht, wie es sich gebührt, alle» anderen darin voran. Rom zählt 7800 Juden. Dann folgt Turin mit 4700, Livorno mit 4100, Venedig mit 2780, Florenz mit 2000, Mailand mit 1900, Ferrara mit