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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-01-18 · Heft 3 (18.1.1901) · p. Seite 26

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 3 (18.1.1901)
Date
1901-01-18
Page
Seite 26 (sequence 6)
Language
German
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26 sönlichen Antheil. Der König selbst hatte eine kostbare seidene Decke, die noch aus der Zeit des Kurfürsten Johann Georg stammte, als Tempelvorhang geschenkt. Die Juden aber verherrlichten in ihrem Gotteshause den König mit begeistertem Lob. Auch in seinem Testament hatte Friedrich I. ausdrücklich betont, daß er jederzeit vor allen Religionsverfolgungen und jedem Gewissenszwang einen besonderen Abscheu gehabt habe. Es ist bekannt, daß unter Friedrich dein Großen dieses Prinzip religiöser Duldung i»i großen Stil weiter entwickelt wurde, während es doch erst im 19. Jahrhundert atlmälig Gemeingut aller civilisirten Staaten geworden ist. So hat jener obenerwähnte Nechtshistoriker vollen Grund zu sagen: „Es bleibt unser Stolz, daß die Religionsfreiheit schon Preußisches Staatsgrundgesetz war lange bevor die französische Revolution unter Strömen Bluts das Menschenrecht der Gewissensfreiheit proklamirte." Das neue Deutsche Reich hat das große historische Erbe dieser mächtigen Gedankenwelt angetreten, und alle Berirrungen der letzten 25 Jahre haben diesen Grundsatz nicht zu erschüttern vermocht. Der gerechte Sinn unserer Fürsten ist derselbe geblieben, und Jeder betrachtet es als seine Ausgabe, den Ahnen nachzufolgeu, in ihren Spuren zu wandeln, nach ihrem Vorbilde den Staat zu lenken. Allein schon ans diesem schwerwiegenden Umstande kann inan entnehmen, ivie unberechtigt die Aeußerung jenes Mannes war, für die unsere Gegner gar zu gern das ganze Judenthum verantwortlich machen mochten, daß die Hohenzollern in früheren Zeiten „nichts gethan hätten, was der Knltnrbewegung oder der Größe Preußens oder Deutschlands dienlich gewesen". Schon das Verhalten der Hohenzollern zu dem Grundsatz der religiösen Duldung und der Gewissensfreiheit ist eines der größten Verdienste, das sie sich nicht nur um die Kultur Preußens und Deutschlands, sondern um die ganze Kulturbewegung der Weltgeschichte erworben haben, und es bedarf nicht erst eingehender historischer Beweise, um die Nichtigkeit jener von Parteihaß diktirten Aeußerung zu erhärten. Mit dankbarem Sinn preisen wir heute an dem Gedenktag der Erhebung Preußens zum Königreich dieses Verdienst unserer Fürsten; mit bewegtem Herzen geben wir der Hoffnung Ansdruck, daß das große Wort, welches Friedrich I. einst als seinen Wahlspruch Proklamirte: „8uum eni«>uv!" seinen Segen an allen Söhnen des Vaterlandes, die sür dasselbe Gut und Blut geopfert und jederzeit zn opfern bereit sind, also auch den preußischen Staatsbürgern jüdischen Glaubens, trotz aller Verirrungen der Gegenwart auch in Zukunft bewähren wird; mit innigem Dank gedenken wir heute der Fürsten, die uns ein Vaterland geschaffen und dieses große Reich gegründet haben auf den Säulen der Gerechtigkeit, der Gewissensfreiheit und dler Menschlichkeit. Die Woche. Berlin, Januar. /^A^er Inderitag macht den konservativen und antisemitischen Blättern große Sorge. Sie zerbrechen sich scholl heute den Kopf darüber, was eigentlich diese Institution zu bedeuten habe. Dabei wissen sie es sehr genau. Am weitesten treibt natürlich die „Kreuzzeitung" die politische Heuchelei, indem sie fragt, was die Juden überhaupt noch in Preußen verlangen könnten, da sie doch die tatsächliche Herrschaft „in vielen Zweigen nicht nur des wirthschastlichen, sondern auch des öffentlichen Lebens" bereits besäßen. Eine Antwort erwartet, das fromme Blatt sicher nicht. Auch der „Reichsbote" nicht, der da meint oder zu meinen vorgiebt, daß der Staat für das Judenthum „schon viel zu viel" geleistet habe. Auch die „Tägliche „Rundschau", die verlangt, daß der Judentag sich in „Ermangelung anderer Dinge" mit den Maßregeln der Pforte gegen die Juden beschäftigen solle, braucht keine Antwort. Sie hat eine solche schon erhalten, wenn sie unsere Mittheilungen über den letzten Erlaß des Sultans gelesen hat. Aber es ist interessant, zu beobachten, wie diese Blätter dafür sorgen, daß der Judentag nur ja Stoff zur Arbeit habe. 4 Seitens des Borstandes des Verbandes jüdischer Lehrer vereine im deutscheil Reiche ist eine Eingabe an das preußische Abgeordnetenhaus gerichtet worden, in welcher um die Gleichstellung der jüdischen Volksschullehrer mit ihren christlichen Kollegen betreffs des einjährig-freiwilligen Militärdienstes ersucht wird. Hierzu wird uns von unterrichteter Seite geschrieben: Bei der Berathung des Knltnsetats iuterpetlirte im vorigen Jahre der Abgeordnete Sa eng er-Frankfurt a. M. den Herrn Kultusminister darüber, welche Gründe für das Verhalten der Staatsbehörde maßgebend seien, den an jüdischen Lehrerbildungsanstalten vorgebildeten Volksschullehrern die Berechtigung sür den einjährig-freiwilligen Militärdienst vorznenthalten. obgleich sie die erforderlichen Prüfungen ordnungsmäßig nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen bestanden hätten. Der Ministerialdirektor Dr. Kügler begründete seinerzeit die abweisende Haltung der Staatsregierung hauptsächlich damit, daß n n r die Schüler der staatlichen Lehrerseminare mit der Abgangs- Prüfung die Verpflichtung übernehmen, eine Reihe von Jahren jedwede Stellung im öffentlichen Schuldienste anzunehmen, die ihnen die Negierung anweist. So viel sich Schreiber dieser Zeilen entsinnen kann, erstreckt sich diese Verpflichtung nur auf die Seminaristen, welche irgend ein Stipendium während ihrer Seminarzeit genossen haben, ähnlich wie dies an dem jüdischen Lehrerseminar zn Kassel der Fall ist. Der Vorstand des Verbandes jüdischer Lehrervereine im deutschen Reiche wird dafür Sorge tragen, daß diese Angelegenheit in der nunmehr begonnenen Tagung des Abgeordnetenhauses wieder ,wr Erörterung kommt. Ein etwaiger Mißerfolg wird die Antragsteller nicht entmnthigen, vielmehr soll die Sache der jüdischen Volksschullehrer so lange verfochten werden, bis das Recht, das die Lehrerschaft nach heißen Bemühungen errungen hat. auch den jüdischen Volksschullehrern zu Theil wird. Auch in anderer Beziehung muß sich der jüdische Volksschullehrer eine Zurücksetzung vor seinen christlichen Kollegen gefallen lassen. Nach § 4 des Gesetzes vom 3. März 1897 betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen pp. soll da. wo eine dauernde (organisirte) Verbindung eines Schul- und Kirchenamtes besteht, sür die mit dem kirchlichen Amte verbundene Mühewaltung eilt entsprechend höheres Grundgehalt gewährt werden. Verschiedene Bezirksregiernngen haben jedoch die dahinzielenden Forderungen jüdischer Volksschullehrer mit der Begründung abgewielen. daß im Gesetz voll Kirchen-, aber nicht Volt Shnagogendienst die Rede sei. Auch betreffs dieses Punktes wäre es sehr erwünscht, wenn die uöthigen Schritte zur Schaffung von Klarheit unternommen würden. Ueber das Unlogische der ungezogenen Regierungsbescheide braucht hier nichts gesagt zu werden. * Eine prinzipiell wichtige Entscheidung über die Frage, ob das Schächten verboten oder eingeschränkt werden darf, hat das Oberverwaltungsgericht eben getroffen. Man berichtet darüber: Vor einiger Zeit verbot der Schlachthosvorsteher zu Rheidt den jüdischen Schlächtern Hertz und Klein in einer Woche mehr als ein Stück Großvieh und ein Kalb im dortigen Schlachthause zu schachten;

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