Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 52 (28.12.1900)
- Date
- 1900-12-28
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
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slandes für das Jahr 1901 geschritten. Das Resultat derselben war die Wiederwahl des bisherigen Vorstandes. Daraus hielt Herr Golde seinen Vortrag über: „Die Sozialpädagogik und ihre Bedeutung finden jüdischen Religionsunterricht" und faßte den Inhalt desselben in folgende Thesen zusammen: 1. Die Sozialpädagogik geht voll den innigen Wechselbeziehungen <iu§, welche die Einzelpersönlichkeit und die Gesannntheit zu gemeinsamen Wirken verbinden. 2. Der Einzelne schöpft einen wesentlichen Theil seiner Geistesbildung aus den auf ihn gekommenen Bildungs- und Kultnrwerken der Gesannntheit und verbindet sich mit dieser, um jene geistigen Bestände zu erhalten, zu vervollkommnen und dem kommenden Geschlechte zn überliefern. 3. Die Sozialpädagogik eifeunt die Be.deutung hervorragender Persönlichkeiten für die Beschleunigung des Kulturfortschritts an und begünstigt anch die Entwicklung der Individualität, damit diese denr Gesammtgeiste zu lebendigem Ausdrucke und zn wirksamer Bethätigung verhelfe. 4. Vor allem der sprachliche imb der weltknndliche Unterricht in fein eil verschiedenen Theilen haben die Schüler mit den Grundlagen und Werkzeugen der sozialen Kulturarbeit bekannt zu machen und zur selbstthätigen Mitwirkung ctn dieser zn befähigen. 5. Jeder Jude ist durch seinen natürlichen Ursprung und die Geschichte seilles israelitischen Stamlnes verbunden, sich luit feinen Glaubensgenossen zu eiller sozial-religiösen Genleilischaft zu verbillden, um an der Erfüllullg der Bestimmung seines Glaubens rnitzuwirken. 6. Die jüdischen Gemeinden habell, als die ilatürlich dazu bernfenell Kultnrfaktoren, Einrichtungeil dafür zu treffen, daß jedes jüdische Killd einen ausreichenden Ullterrieht in seiner Retigioll erhalte. 7. Der jüdische Religionsunterricht hat ill allen feinen Theilen durch sachgemäße Behandlulig die Einsichten zll vernlitteln, lvie die Bethätigung der jüdischen Religionslehre zu verschiedenen Zeiten der Förderung der höchsten Knltnranfgaben diente. 8. Bei der Auswahl des religiösen Unterrichtsstoffes ist daraus zu achten, daß die Killder an passender Stelle mit den gegenwärtigen allgemeinen Einrichtungen für Wissenschaft, Gottesdienst und Wohlthätigkeit im Judenthum bekannt werden und deren allgemein-soziale Bedeutung würdigen lernen. 9. Indem der jüdische Religionsunterricht für Weckung, Klärung und rechte Leitung des sozial-religiösen Gefühls eintritt, sucht er beit höchsten Forderungen alles erziehenden Unterrichtes näher zu kommen, welche in der Charakterstärke der Sittlichkeit gipfeln. — An den Vortrag schloß sich eine sehr augeregte Generaldiskussion; die Spezialdiskussion mußte lvegen der vorgerückten Zeit verschoben werden. F. Berlin, 21. Dezember. Am 22. v. M. hielt der Verein jüdischer Lehrer der Provinz Brandenburg eine Sitzung in der zweiten Religiousschule der jüdischen Gemeinde ab. Der Vorsitzende Herr Dr. Fiegel-Berlin eroffuete die Sitzung um 11Uhr; er begrüßte die Mitglieder und Gäste und dankte ihnen mit lvarmen Worten für das Interesse, das sie dem Verein und seinen Bestrebungen durch ihr zahlreiches Erscheinen lviederum bekundeten. Hieraus hielt Herr Kollege Flanter-Berlin eine Lehrprobe über „Esra und Rehemia". Die lebhafte Disknssion. die sich an die Lehrprobe anschloß, bot der Versammlung viel Anregung und Belehrilug. Der Vorsitzende gedachte alsdann des Hinscheidens der beiden Kollegen Raphael Cohn und Lölventhal. Er verlas mehrere Schreiben und machte Mittheilnng von der Polemik mit Herrn Peritz-Königsberg O.-Pr., der die ablehnende Stellung des Vereins zu den Anträgen der jüdischen Religionslehrer Ostpreußens zum Anlaß genommen hatte, bem Verein durchaus unbegründete Vorwürfe zn machen. Der Verein billigte das Vorgehen seines Vorsitzenden. Der bisherige zweite Vorsitzende, Kollege Heidenseld, hatte wegen Verlegung seines Wohnsitzes nach Pommern seinen Austritt ans dem Verein erklärt; an seine Stelle wurde Herr Kamerase-Kottbns, der bisher zlveiter Schriftführer gewesen lvar, zum zweiten Vorsitzenden und Herr Goldschmidt-Königsberg N.-M. zum zweiten Schriftführer gewählt. Anträge von Mitgliedern lagen nicht vor. — Die Versammlung beschloß alsdann, in Zukunft ihre Sitzungen in der Regel in Berlin abzuhalteu und setzte die nächste Sitzung auf den 28. Mai fest. Damit lvar die Tagesordnung erledigt. Die Theilnehnrer an der Versammlung vereinigten sich zn einem gemeinsamen Mittagessen in Kochmanns Restaurant. 22 Berlin, 24. Dezember. Unter den von dem antisemitischen Buchhändler Glöß in Dresden herausgegebenen berüchtigten Bilderbogen hat wohl der über das „Blutgeh eimtl iß" am meisten Anfechtung gefunden. Es sind in diesem in rother Schrift hergestellten Druckwerke die angeblich seit tausend Jahren begangenen „Ritualmorde" kurz geschildert und durch abschreckende Bilder illnstrirt. Die von jüdischen Staatsbürgern gegen die Verbreitung dieses Bilderbogens unternommenen Schritte sind damals sämmtlich erfolglos geblieben, und so lvird gerade dieser Bilderbogen von den Antisemiten noch jetzt vielfach verbreitet. In S ch n eidem ühl hat den Vertrieb der Glöß'schen Bilderbogen ein enragirter Antisemit, der Barbier Poradowski, übernommen. Im Juni d. I.', als die Aufregung über den Konitzer Mord auch in Schneidemühl um sich gegriffen hatte stellte Poradowski in seinem Schaufenster ein Exemplar des Bilder'" bogens „Das Blntgeheimniß" aus. Wie nicht anders zu erwarten lvar, nahmen zahlreiche Einwohner Schneidemühls Anstoß daran, und auf die von einem Israeliten erhobene Beschlverde schritt die Polizeibehörde gegen Poradowski ein. Der Aufforderung, den Bilderbogen aus dem Schaufenster fortzunehmen. kam er nicht nach; schließlich fand aber die Polizei Mittel und Wege, den Anblick der aufreizenden Bilder dem Publikum zu entziehen. Außerdem wurde Poradowsky unter Anklage gestellt, durch die öffentliche Ausstellung des Bilderbogens groben Unfug verübt und zugleich die noch in Geltung befindlichen §8 9 und 42 des preußischen Preßgesetzes übertreten zn haben. Das Schöffengericht negirte den groben Unfug und verurtheilte den Angeklagteit nur wegeit der gedachten Uebertretung zu 30 Mark; ans die von der Staatsanwaltschaft und von dem Angeklagten eingelegte Berufung änderte die Strafkammer des Amtsgerichts zu Schueidemühl das erste Urtheil dahin ab, daß es den Angeklagten nicht nur wegen öffentlicher Ausstellung eines Plakats, als welches der Bilderbogen angesehen wurde, sondern auch wegen groben Unfugs zu 60 Mark, eventuell 20 Tagen Haft verurtheilte. Den Einwand des Angeklagten, daß er enragirter Antisemit sei, und daß er den im Verkehr freigegebenen Bilderbogen nur zu dem Zlveck ausgestellt habe, um mit dem Verkauf desselben recht gute Geschäfte zu machen, erachtete der Gerichtshof gegenüber der Thatsache für unerheblich, daß die ausgestellten Bilder auf das urtheilslose Publikum in hohem Grade aufreizend wirkten, und daß zahlreiche Personen Anstoß daran genommen haben. Da zur Zeit in Schueidemühl infolge des Konitzer Mordes, welcher den Jndeir zur Last gelegt wurde, eine große Aufregung herrschte, so hatte der Angeklagte alle Veraulassung, eine Weiterverbreitnng dieser Aufregung zu verhindern; anstatt dessen hat er derselben durch die Ausstellung des Bilderbogens in frivoler Weise Vorschub geleistet. Gegen das Berufungsnrtheil ergriff der Angeklagte das Rechtsmittel der Revision, in welcher Verkennung der angewendeten Gesetze gerügt wurde. Der Oberstaatsanwalt beantragte Zurückweisung der Revision, auf welche das Kammergericht erka u u te. da die Feststellung des Vorderrichters, wonach durch die Ausstellung des Bilderbogens der Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar gefährdet war, die Anwendung des § 360, 11 Strafgesetzbuchs rechtfertigte. und der Bilderbogen zutreffend als Plakat angesehen wurde, dnrch dessen öffentliche Ausstellung der Inhalt zur Kenntniß des Publiknnts gebracht werden sollte. 8—ii. Stettin, 23. Dezember. Am 20. b. M. ist Herr S. Lewin , der Knltusvorsteher unserer Gemeinde, zur letzten Ruhestätte geleitet worden, und die Lücke, die durch seinen Tod entstandeu, dürfte schlver ausgefüllt werden. Mehr als ein Jahrzehnt hat der Verewigte mit Eifer und Hingebung seines Amtes gewaltet und sich dadurch ein ehrendes Denkmal nicht nur in den Herzen seiner Kollegen, sondern aller Derer gesetzt, die seine Arbeitskraft bewunderten. Tagtäglich weilte er mit peinlichster Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit eine bestimnlte Zeit in dem Bureau der Gemeinde und arbeitete dort, als wäre er ein besoldeter Beamte derselben. Aus jener großen Gemeinde stammend, wo der berühmte Rabbiner Gntmacher wirkte, war er mit all den ehrwürdigen Einrichtungen vertraut, die ihn zum Knltnsvorsteher einer Großgemeiude befähigten, und trotzdem er dem Fortschritte der Zeit nicht abhold war, verstand er es auch, der konservativeu Partei Rechnung zn tragen, lvas sie ihm dankbar anerkannte. Eine besondere Aufmerksamkeit widmete er dem Shnagogenchor und der Verschönerung des Gottesdienstes, und die Einführung mancher hübscher Gesänge ist seiner Anregung zu verdanken. Eine hervorragende Thätigkeit entwickelte er auf dem Gebiete des Armenwesens, und sein Verdienst ist es, daß durch Schaffung der Centralarmenkasse die Wanderbettelei bedeutend abgenommen hat. Den Beamten war er ein väterlicher Freund, ebenso erwarb er sich durch seine persönliche Liebenswürdigkeit die Werthschätzung Aller, die mit ihm in Berührung kamen, wovon das imposante Leichenbegängniß beredtes Zeugniß