Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 52 (28.12.1900)
- Date
- 1900-12-28
- Page
- Seite 617 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228365-3228418--57129-3293484- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
617 Ich will die Beantwortung dieser Fragen nicht schuldig bleiben. Erstens können die verschiedenen jüdischen Lehrervereine mit Unterstützung der Synagogengemeindeverbände und der Gemeinden, in denen die Lehrer thätig sind, Privatkurse unter Leitung eines tüchtigen Fachmannes errichten. Der vor drei Jahren im israelitischen Waisenhause zu Nybnik abgehaltene Kursus beweist, daß dieses Unternehmen durchznführen ist. Zweitens bin ich der Ueberzeugung, daß die hohe königliche Negierung solchen Bestrebungen der jüdischen Lehrer Anerkennung zollen und dieselben auf ihren Wunsch — allerdings prozentualiter — an den für Lehrer errichteten Kursen im Obstbau an den königlichen Anstalten theilnehmen lassen wird. (Ich bin vor zwei Jahren von der königlichen Regierung zu Oppeln auf deren Kosten nach Proskau zur Theilnahme an den am dortigen königlichen pomologischen Institute abgehalten Obstkursen für Lehrer geschickt worden.) Man versuche auf jeden Fall einen Anfang; die Erfolge werden nicht ausbleiben. Lesen wir doch oft genug in der Geschichte, daß Fürsten und Herrscher, um eine Besserung der Lage ihres Volkes herbeizuführeu, bei der Erziehung der Jugend anfingen, und darum rufe ich mit dem alten Cato aus: Celenun censeo — bei der Schule muß angefangen werden! Zur Pensions- und Ueliktenkasie für Nubüiner. Eine Entgegnung von einem Rabbiner. ur Abtragung einer „Dankesschuld" wurde die Gründung einer Pensions- und Reliktenkasse für die Rabbiner in Anregung gebracht. Als wir gewahrten, wie es bei der bloßen Anregung nicht geblieben/ da glaubten wir den Frühlingshauch einer neuen Zeit zu verspüren, da hofften wir, daß es unter unseren Glaubensgenossen Keinen geben würde, der an der Art und Weise, >vie die ersten Schritte zur Aussührnng jenes Planes gethan wurden, hätte Anstoß nehmen können. Gründlich eines anderen belehrt hat mich und wohl noch so manch Anderen der Aufsatz von „eitlem Laien" in der vorigen Nummer dieses Blattes. Daß eine so eminent ivichtige Frage die weitesten Kreise intoressirt, ist mehr als selbstverständlich, und wir begreifen es vollkommen, wenn nicht nur Standesgenossen sich zu Worte meldeil; wir glauben aber in keinem Falle, daß die große Mehrheit der Nichtberufsgenoffen nur in dem Sinne ihre Stimme erheben könnte, um gleichsam zu demonstriren: auäiatur altera pars. Die vielen Anmerkungen der Redaktion werden dem geschätzten Autor des fraglichen Artikels den gründlichen Beweis für das Falsche der ihn leitenden Boraussetzlingeil erbracht haben. Im folgenden sei es gestattet, noch einiges zu dem bereits Gesagten hinzuzufügen. Ein Grundirrthum ist es, anzunehnren, daß die gewünschte Kasse auch den Zweck verfolgen soll, „Hilfe für die Rabbiner, die in ihrer Existenz gesichert und dadurch unabhängiger werde»! sollen", zu bringen. Es soll keineswegs ein Institut geschaffen werden, daraus etwa „den ökonomisch zu schwachen Mitgliedern des Standes Hilfe werden soll". Dagegen würde sich schon der Idealismus der Rabbiner mit aller Macht auflehnen. Die Kasse soll nur das ersetzen, was den jüdischen Theologen, als den vom Staate nicht anerkannten Beamten, von gesetzeswegen versagt ist: Pensionsberechtigung und Relikten Versorgung. Eine diese Ziele verfolgende Kasse muß, um nicht von vornherein dem Verfalle geweiht zu sein, auch auf einem angemessenen Grundkapital sich aufbauen. Letzteres kann aber nur durch einen Appell an die gesammte Judenheit aufgebracht werde». Wie es gewiß nicht unwahrscheinlich ist, daß auch die gutgestellten Rabbiner hierzu ihr Scherflein beitragen werden, so ist es andererseits auch selbstverständlich, daß die Interessenten sich nicht nur auf den eventuellen späteren Genuß der Vortheile beschränken, sonderil nach bestimmten Satzungen ihre alljährlichen — dem Einkommen entsprechenden — Beiträge abführen werden. Wir verweisen übrigens auf die trefflichen bei der Generalversammlung des Rabbinerverbandes anläßlich der Behandlung dieser Frage gehaltenen Referate. Wie kann denn auch die Berechtigung einer allgemeinen Aktion angezweifelt werden! Wie, dem Zwange der Verhältnisse folgend, die Gemeinden selbständig die Gehälter sür ihre Beamten aufbringen müssen, ebenso natürlich ist es, daß dieselben Gemeinden die Gründung der Hilfskasse mit anbahnen helfen. Mit dem Augenblicke, wo die Rabbiner Staatsbeamte würden, würde der Staat die Fürsorge für sie bei eintretender Invalidität bezw. für die Relikten als selbstverständlich in die Hände nehmen. Wenn nun die Gemeinden zur Selbsthilfe greifen müssen, wo es die Anstellung ihrer Beamten betrifft, wenn sie zur Bestreitung ihrer speziellen Bedürfnisse nicht selten große Opfer bringen, so ist es durchaus gerechtfertigt, nun zu verlangen, daß ganze Arbeit gemacht werde. Die meisten Gemeinden würden wohl den guten Willen besitzen, er scheitert aber an den zur Verfügung stehendeil Mitteln; zur Erhaltung der Rabbinate bedarf es schon der höchsten Anstrengung aller Kräfte, da kann nur ein allgemeiner Zusammenschluß, die Gründung einer Kasse das Uebel beseitigen. Wie, um ein Beispiel anzuführen, der Staat für die Alterszulagekassen der Lehrer eine bestinlmte Summe gleichsam als Grundstock für dieselben hergiebt und zu diesen die einzelnen Schulsocietäten ihre entsprechenden Beiträge liefern, so wird in ähnlicher Weise das Anfangskapital für die Pensionskasse durch die gesanunte deutsche Judenheit, die in ihren Knltusangelegenheiten den Staat ja vertritt, aufgebracht, und die Rabbiner, vielleicht wo es angeht, die Gemeinden, in denen sie wirken, vergrößern es durch angemessene Beitrüge. Freilich will jener Aussatz den jüdischen Theologen nach Art und Weise seiner Bernfsthätigkeit kauiu einem Beamten gleichstelleii, der Hauptsache nach deshalb nicht, weil er durch Casualien allzuviel in Anspruch genommen, nicht genug den Interessen der ganzen Gemeinde dient, und er hierfür außer seinem Gehalt noch besondere Betrüge bezieht. Abgesehen davon, daß das erste dieser beiden hier angeführten Momente selbst in einer Großgemeinde nicht zutrifft, lvie sich ja die Gemeinde aus den Einzelnen zusammensetzt, denen die Assistenz eines freigewählten Rabbiners bei den wichtigsten Familienfesten unumgänglich nothwendig erscheint, während in mittleren und kleineren Gemeinden davon überhaupt nicht die Rede sein kann, vermögen wir bei allem Nachdenken den» Gedankengange des Herrn Autors nicht zu folgen, der in der Honorirung der vorgenommenen Casualien ailch das Moment erblickt, das