Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 49 (7.12.1900)
- Date
- 1900-12-07
- Page
- Seite 584 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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584 Ueberflnß an geistigen Kräften für unsere Religionsgemeinschaft als solche, nm die besten Kräste sich in Trau-und Leichenreden aufbrauchen zu lassen. Darüber wird also ein Zweifel nicht bestehen. Daß die Allgemeinheit und die Stellung des Rabbiners nur gewinnen können, wenn Dieser, von der Thätigkeit für die einzelnen Familien entlastet, der öffentlichen Thätigkeit sich ausschließlich widmen kann'). Mit der Frage der Trau- und Leichenreden hangt das Einkommen — und also auch die Reliktenkasse — eng zusammen. Diese Nebeneinkünfle sind in den Großgemeinden gelegentlich erheblicher als das Gehalt-), in allen Füllen spielt es neben dem Gehalt eine sehr wesentliche Nolle. Es spricht für den Jdealisnms vieler Rabbiner, daß sie. wie ich durch gelegentliche Gespräche feststellte, gern auf dieses Nebeneinkommen ganz oder zum Theil verzichten würden, wenn sie zugleich der privaten Thätigkeit enthoben wären. Diese Accidenzien könnten eine geeignete Grundlage für die Reliktenkasse in folgender Weise abgeben. Zwischen den verschiedeneil Gemeinden und beziehentlich Rabbinern ist ein Normaleinkommen zu vereinbaren. Bis dieses erreicht ist, fallen dem Rabbiner alle Accidenzien in ihrer Gemeinde zu. Ueber dieses hinaus werden progressiv steigend Beträge abgezogen, welche in die allgemeine Gehalts-, Pensions¬ und Reliktenkasse der deutschen Rabbiner fließen. Diese hat ngmentlich die Versicherungen. rc. für solche Rabbiner zu zahlen, deren Einkommen unter dem Normaleinkommen bleibt, beziehentlich bis zu diesem das Einkommen des Rabbiners zu ergänzen. Die Wirkung dieser Maßregel bestünde darin, zwischen den in der Höhe sehr verschiedenen Einkommen der Rabbiner einen kleinen Allsgleich herbeizuführen. In den großen Gemeinden ist das Einkomnlen mit Leichtigkeit so zu stellen, daß die galizen Accidenzien in die Kasse fließen. Dafür wird dem Rabbiner das omes abgenomnien, seine Zeit und Arbeitskraft auf Trau- und Leichenreden zu verwenden ^). Lehrtätigkeit all Seminarien und Schulen, wissenschaftliche und litterarische Thätigkeit llehmen feine Zeit genügend in Anspruch. Hat er im einzelnen Fall den Wunsch, wegen naher Beziehungen zu einer Familie zu amtirell. zum Beispiel eine Braut zu freuten, der er den Religionsmlterricht gegeben oder dergleichetl, so ist ihm dies ullbellontmen, aber eine Einnahme daraus dürfte er nicht haben, das Honorar würde vielmehr der Kasse zufließen fr Abgesehen voll solchetl besonderen Fällen amtiren bei Beerdigmlgen llnd Trauerfeierlichkeiten nur jüngere Hilfsrabbinerfr die gegeil ein festes kleineres Gehalt angestellt werden und außerdeill in Nebenshnagogen predigen. Die Genleillde hat dadurch Gelegenheit, die Männer kennen zu lerneil, welchen sie späterhin die Ehre ihres Rabbinats übertragen will. Ob nun die Einrichtung der Hilfsprediger geschaffen wird oder nicht, es ist in jedem Falle durchführbar, daß die Accidenzieneinnahmen progressiv steigend irr eine Kasse koilmlell, alls welcher ben ökonomisch zu schwachen Mitgliedern des Standes Hilfe werden soll. Davon kann wiederum nur iu Berlin die Rede sein. (D. Red.) -) Nachweisbar falsch! (Die Red.) 'h Schließlich -würde beim Wegfall jedes Stimulus gar kein Rabbiner dafür zu baden sein. (Die Ned.) ') Ob ein Nichtjude jemals aus beit Gedanken verfiele, die Alters¬ und Neliktenversorguug aus die Geistlichen selbst abzuwälzen? (D. Red,) ') Dafür würden sich die Parteien bedanken. (Die Red.) Jede Hilfe von außell kann dem Ansehen des Standes nur schaden, statt ihm zu helfen, wie die folgenden Betrachtllngell ergeben. Das moralische Recht des Rabbiners auf Beiträge zur Kaffe wird darauf gestützt, daß jede Gemeilrschast ihre Beamten angemessen zu besolden habe. In ökonomischer Beziehung ist indessen die Beamtenqualität zu mindest zweifelhaft, da die Nebeneinkünfte vielleicht in 50 Prozent aller Fälle das Gehalt übersteigen'). Sollen also in Bezug auf Pensionen rc. die Rabbiner ähnlich wie Beamte behandelt werden, so müßte auch ihre Thätigkeit wie ihr Einkommen entsprechend anders gestaltet sein-). Bei ben jetzigen Verhältnissen ist erster Glückszufall, in welche Gemeinde ein Rabbiner berufen wird. Bis zu einem gewissen Grade, beziehentlich in vielen Fällen spielt hierbei die größere Begabung mit. Zufälligkeiten spielen aber auch hier eine große Rolle, wie Niematld bestreiten wird. — Selbst wenn der Nabbitter aber augestellt ist, ist es mit den Zufälligkeiten nicht zu Ende — die Rabbiner haben nicht im Turnus zu amtiren. sondern man kann sich seinen Rabbiner wählen wie seinen Arzt oder Anwalt^). Es giebt danach Rabbiner, die als Redner besonders beliebt sind und Solche, die eure gerülgere Rolle spieleil und deren Einkommen entsprechend verschieden ist. Ja noch mehr! Wenn in. einer Großgemeinde ein oder mehrere neue Rabbiner angestellt werden, so hängt das Einkommen der älteren Rabbiner mehr oder welliger davon ab, ob die Neuen die Gunst des Publikums erringen fr Das braucht gar nicht immer mit größerer Tüchtigkeit zusammenzuhängen; gleichgiltig aber woran es liegt, das Einkominen des älteren Rabbülers hat wesentlich abgenommen, trotzdem iu seinen Fähigkeiten und Leistungen keinerlei Aenderung eintrat. Kurz wir haben — allerdings nicht in den Zielen itub Gesinnungen der Rabbiner, wohl aber in der wirtschaftlichen Struktur ihres Amtes — Zustände, welche den kaufmännischen ähnlich sind. Hier Jemand an einem Ort, beffen Bevölkerung zurückgeht, und dessen Verhältnisse dadurch prekär werden, dort Jemand an einem aufblüheuden Ort, dessen Bevölkerung und Wohlstand rapide zuuimint und dessen Einkommen entsprechend steigt, bis sich eilt Konkurrent niederläßt, der die Gunst des Publikums in höherem Maße erringt. Ganz anders beim Beamten. Zwischen dem Einkommen eines Amtsrichters5) in einem kleinen Provinzort und in Berlin ist der Unterschied kaum groß genug, um die größere Kostspieligkeit des größeren Ortes wett zu machen. Also auf der einen Seite der Gewerbetreibende, dessen Einkommen hoch werden kann, aber große Unterschiede aufweist und ullsicher ist, auf der anderen der Beamte, dessen Einkommen kleiner aber gesichert ist — und der weit höher in der allgemeinen Achtung steht, weil er im Dienste der Allgemeinheit thätig ist und nicht im Dienste der einzelnen Bürgers. Hätterr wir eine Kollsistorialverfasiung, so wäre es leicht, den Rabbinern eine beamtenartige Stellung zu verschaffen. So ist die Sache schwierig und ohne Mithilfe der betreffenden h Immer wieder der alte Jrrthum! (Die Red.) ,J) Es ist genau so gestaltet wie das der Geistlichen anderer Konfessionen. denen Niemand die Nebeneinkünfle mißgönnt. (Die Red.) :i) Ganz recht, so soll es sein! (Die Ned.) ') In Gottes Namen, ja! (Die Ned.) b) Warum werden Rabbiner mit Amtsrichtern, warum nicht mit Geistlichen verglichen? (Die Red.) ,;) Wieso? Muß er nicht dem Einzelnen zu seinem Rechte verhelfen? (Die Red.)