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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-12-07 · Heft 49 (7.12.1900) · p. Seite 579

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 49 (7.12.1900)
Date
1900-12-07
Page
Seite 579 (sequence 5)
Language
German
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579 schülinspektoren zur Verfügung gestellt sein müssen. So hat er am 28. November im neuen Schulhause in Brietzig, wo durch Herausnahme der Zwischenwände dreier Schulstuben ein großer saalartiger Raum geschaffen war. vor 200 bis 300 Personen über Ritualmorde im Allgemeinen und den Könitz er Mord im Besonderen gesprochen. Nebenbei bemerkt, befanden sich unter den Anwesenden auch halbwüchsige Mädchen, die dem Aussehen nach kaum die Schule verlassen haben können. In dem mehr als einstündigen Vortrage nahnl, wie uns mitgetheilt wird, neben der oft unrichtigen Darstellung der Konitzer Prozeßverhandlungen die Frage, ob es Ritualmorde giebt, einen breiten Raum ein. Pastor Krösel hält es, wie er ausdrücklich erklärte, für die Pflicht gerade der Theologen, sich mit dem Ritualmorde zu beschäftigen, und leitet seine besondere Kompetenz hierzu daraus ab, daß er sich seit zwei Jahren mit dem Talmud beschäftige. Wie es scheint, allerdings nur mit dem Talmud nach Rohlingscher Auslegung. Beweise für das Vorkommen von Ritnalmorden hat er, wie er hervorhob, zwar selbst nicht, aber sie feien in der jüdischen Religion so begründet, daß erst hier noch energisch geforscht werden müsse, und nach seinen bisherigen wissenschaftlichen Forschungen gäbe es viel mehr Anhaltspunkte, daß Ritualmorde Vorkommen wie umgekehrt. Die Zerstücklung des Winter in Könitz kann nach der Meinung des Pastor Krösel nicht von einem Schlächter ansgeführt worden sein, sondern nur von einem Arzte, und da ein solcher nicht in Betracht komme, nur von einem Menschen, der daraus ein Geschäft mache und solche Geschäfte scholl öfter gemacht habe. Daraus erkläre sich auch die Aeußerung, daß „das Blut in diesem Jahre sehr theuer sei ulld eine halbe Million Mark koste." Es sei eben sehr feines Geschäft, das Handeln mit Menschenblut. Das mag genügen. Zum Schluß erfolgte die übliche Sanunlung für den I. Konitzer Verein, an der sich auf Ersuchen des Pastor Krösel auch der dortige Kantor betheiligte. Daß die Benutzung der Schullokale zu Vorträgen,, wie sie der Pastor Krösel hält, zugelassen wird, ist geradezu unbegreiflich. & Die Verhandlung, die sich vor dem Schwurgericht in Benthen dieser Tage abgespielt hat, und über die wir an anderer Stelle berichten, bildet ein lvichtiges Glied in der Kette der Prozesse, die sich um die Konitzer Affäre drehen. Man darf die Bedeutung gerade dieses Prozesses ja nicht unterschätzell, derul er ist im höchsten Grade charakteristisch dafür, wie sich im ullteren Volke und selbst bei Halbgebildeten Stimmungen und Anschauungen bilben, die sich schließlich zu einem bestimmten Aberglauben verdichteil. Auch für die Macht der Autosuggestion umg vielleicht dieser Prozeß ein wichtiges Zeuglliß ablegen. Denn es ist doch kaum anzunehmen, daß jener armselige Privatschreiber einfach renommirt oder gelogen and dieses dann noch eidlich bekräftigt haben solle. Viel eher st anzunehlllen, daß er durch die wahnwitzigen und aufreizenden Artikel ailtiseinitischer Blätter in eine Art von Geistesverwirrung verfallen sei, die ihn zu solcher Aussage gerieben hat. Man kann ohne Weiteres behaupten, daß der oberschlesische Privatschreiber, der nun seine 5 Jahre Zuchthaus erhalten hat, eines der vielen Opfer ist, die der Antisemitismus mglich fordert. * Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat anläßlich eines an sich unbedeutenden und von uns bereits kurz berichteten Prozesses gegen den antisemitischen Redakteur der „Deutschen Zeitung" Jöcken in Krefeld, eine prinzipiell wichtige Thatsache festgestellt.. Der betreffende Journalist war wegen Beschimpfung einer Einrichtung der jüdisch en Religionsgesellschaft zu einer Woche Gefängniß verurtheilt worden, nachdem ein früheres gleichlautendes Urtheil vom Reichsgericht auf seine Revision aufgehoben worden war. Der Angeklagte hatte in seinem Blatte einen Artikel über den Mädchenhandel Ulld das Kolllidre-Gebet veröffentlicht. Es heißt darin, der Talmud heiße den Mädchenhandel gut und gestatte auch, Eide, die Nicht-Judell geleistet sind, zu brechell u. s. w. Die Strafkalnnler hat angenommen, daß der Angeklagte einen Brauch der jüdischen Religionsgesellschast durch grobe, wegwerfende Ausdrücke verächtlich gemacht hat. In seiner Revision gegen das neue Urtheil behauptete der Angeklagte, das Urtheil habe die allgemeinen Sitten und die religiöse Sittenlehre verwechselt. Alle anderen Gerichte, u. a. das Landgericht Dresden, hätten wegen desselben Artikels auf Freisprechung erkannt. Daher habe dem Allgeklagten das Bewußtsein der Beschimpfung gefehlt. Das Reichsgericht erkannte am 12. d. M. aus Verwerfung der Revision, da eill wand frei fest ge stellt sei, daß llicht die jüdische Rasse, sondern die Religionsgesellschaft als solche getroffen werden sollte. * In einem längeren Aufsatz über die politische Gleichberechtigung der Juden von Herrn Dr. Max Nordau in der letzten Nummer der „Welt" finbet sich der folgende Passus: „Wir hören oft voll Assimilatiousjnden uns mit geheuchelt oder aufrichtig wuthbebender Stimme, die Frage ins Gesicht schreien: „Sollen wir etwa feige aufgeben, was unsere Väter mit solcher Anstrengung erkänipst haben?" Diese Frage schließt eine freche Geschichtssälschnng in sich, und es ist Zeit, dieser Lüge die Maulschelle zu versetzen, die sie reichlich verdient. Es ist nicht wahr, daß lmsere Väter die politische Gleichberechtigung erkämpft habell. Sie haben sie erschlichen iinb erkrochen, und ich, der Nachkomme, für den sie es gethan zu haben glaubten, werfe es ihnen, ohne nlich für undankbar zu halten, bitter vor und werde schamroth, wenn ich diesen Abschnitt unserer neuen Geschichte lese." Wenn mau diesen Passus in einem der wüthendsten Antisemitenblätter fände, würde man ihn empörend findell. Was soll mall aber dazu sagen, werrn ein Jude in einem jüdischen Blatte derartiges zu sagen sich erdreistet. Wahrlich, die Zeiten des Messias scheinen nach dem bekannten Ausspruch des Talmuds llicht fern zu sein. •* Die Bittschrift an den Papst, welche voll einem Komitee beider christlichen Konfessionen in Belgien gegen den Antisemitismus, -namentlich aber gegen die Blutbeschuldigung gerichtet wurde, hat folgenden Wortlaut: Sehr heiliger Väter! Die Unterzeichneten, welche ben verschiedensten philosophischen Schulen und. mit Ausnahme der jüdischen, allen Neligionen angehören, haben die Ehre, Elv. Heiligkeit 311 melben, daß alle edlen Geister, gleichviel wessen Glaubens, mit Schrecken beu grohen Fortschritt wahrnehmen, den der Judenhaß in allen Ländern macht. Aengstlich sehen sie die wachsende Glinst, mit welcher die uulvissenden Massen die ebenso hassenswerthe lvie absurde Legende vom Rituallnorde ansnehmeu. .Sie beklagen die Gewaltthätigkeit und die Plündernngsszenen, denen diese.Legende als Vorwand dient; sie bedauern auch das in Knttenberg am 15. September gegen einen Jllden wegen, eines Ritnalmordes ausgesprochene Todesurtheil, das sie als den größten Schimpf für die Eivilisation ansehen.

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