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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-11-30 · Heft 48 (30.11.1900) · p. Seite 567

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 48 (30.11.1900)
Date
1900-11-30
Page
Seite 567 (sequence 5)
Language
German
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56? Weise die Bevölkerung gegen eine andere zu Hetzen. Würde es aber nun etwa einem Sozialdemokraten einfallen, ähnlich gegen die „Edelsten" loszuziehen, so würde er vermuthlich schnell erfahren, daß das Mas; der Freiheit nicht für Alle gleich mißt. Tiefer kann der Antisemitismus wohl nicht mehr sinken als in diesem Vertreter. Zr Das Cent rn m bat durch Dr. Lieber einen Antrag auf Religionsfreiheit im Reichstage emgebracht. Der Antrag verlangt volle Freiheit des religiöse!: Bekenntnisses, der häusliche!: und öffentlichen Religionsübung für jeden Reichsangehörigen. Die Kindererziehung bei genaschten Ehen richtet sich nach der Vereinbarung der Eltern. Freie Wahl des Glaubensbekenntnisses nach zurückgelegten: zwölften Lebensjahr. Austritt ans einer Religionsgemeinschaft erfolgt durch mündliche oderschriftliche Erklärung an das Amtsgericht. Religionsgemeinschaften, welche in einem der Bundesstaaten staatlich anerkannt sind, genießen freie und öffentliche Ausübung ihres Kultus in: ganze:: Reichsgebiete. Gleichviel zu welchen: Zwecke dieser Antrag eingebracht wurde er ist, wie sich schoi: auf den ersten Blick zeigt, auch für die jüdische als eine der staatlich anerkannten Religionsgemeinschasten von hoher Bedeutung. So z. B. würden die Beschränkunger: in der Wahl der Rabbiner und Gemeindebeainten mit Annahme dieses Antrags wohl wegfallen. Die Religionsgesellschaften sollen nach demselben auch bei der Wahl ihrer Religionsdie::er nicht an irgend eine Landesangehörigkeit gebunden sein. Auswärtige Religionsdiener sollen fortan beliebig im Reiche zu seelsorgerischer Thätigkeit in den Religionsgemeinden herangezogen werden können, und alle entgegenstehenden landesrechtlichen Verbote sollen aufgehoben werden. Der Staat hätte fortan, nach den: Toleranzantrage des Ceutrun:s,in dieseAngelegenheitnichtn:ehrhineinzureden. Sobald eine anerkannte Religionsgesellschaft irgendnw eine Gemeinde konstituirt hat, ernennt sie ihren Geistlichen, der ihr Passend erscheint, gleichviel ob er ein Landesangehöriger ist oder nicht; alle von ihm vorgenommenen religiösen Handlungen sind eo ipso giltig, und der Staatsbehörde braucht überhaupt gar keine Anzeige von solch einer Verwendung eines auswärtigen Religionsdieners innerhalb des Reichsgebietes gemacht zu werden. Ob dieser Antrag auf eine Mehrheit -in: Reichstage zu rechnen hat, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. £ Anläßlich der Agitation des macedouischen Komitees hat die rumänische Negierung eine alte Verordnung heroorgeholt, laut welcher alle Fremden, die sich dauernd oder vorübergehend iu Rumänien aufhalten, sich im Besitze eines von dem Konsul ihrer Heimath visirten Passes befinden müssen. Fremde, die in Rumänien geboren sind und daselbst ihrer Militärpflicht genügt haben, werden als „fremde rumänische Unterthanen" betrachtet und vom Besitz eines Passes dispensirt. Der offenbar zur Täuschung der öffentlichen Meinung in Europa bestimmte Nachsatz wurde hinterher durch einen Wink au die Präfekten wieder illusorisch gemacht, indem diese angewiesen wurden, den „fremden" rumänischen Unterthanen zu „rathen", sich immerhin mit einem Identitätsnachweis zu versehen. Will nun ein Jude diesen ih:u sehr nahe gelegten Rath befolgen und sich auf der Polizei den Schein holen, so wird dieser unter allen erdenklichen Vorwänden ihn: so lange vorenthalten bis er gehörig Bakschisch bezahlt hat. Ferner wurden die Präfekten angewiesen, den „fremden rumänischen Unterthanen", welche diesen Schein haben möchten, zu rathen, um ihre Naturalisation nachzusuchen, worauf sie eine Bestätigung des Empfangs der Eingabe erhalten. Diese Empfangsbestätigung würde dann als Identitätsnachweis gelten können. Daß viele „fremde rumänische Unterthanen" auf diese Bewerbung hin naturalisirt werden würden, ist völlig ausgeschlossen, allein die schlaue rumänische Regierung spekulirt auf die bei der Bewerbung zu entrichtenden Gebühren. Die rumänische Regierung scheut sich also nicht, durch Vorspiegelung falscher Thatsacheu den Juden ihres Landes einige Millionen Francs jährlich herauszulocken. Der halboffiziöse „Timpul" schämt sich nicht einmal, diesen Täuschungs- Versuch der rumänischen Regierung offen zuzugeben. Wie die Verordnung inbetreff der verrnehrten Naturalisation hat sich auch eine zweite Verordnung der Regierung als Täuschung erwiesen. Wir meine:: die bekannte Verordnung des Ministers des Innern, die Niederlassung der Juden in Dörfern nicht zu erschweren, resp. keine Juden aus den Dörfern anszuweifen. D:e Präfekten kümmern sich einfach um diese Verordnung nicht im mindesten. Vor einiger Zeit wurden zahlreiche Inden auf lügenhafte Polizeiberichte hin als Vagabunden des Landes verwiesen. Schlimmer noch hat der Unterpräfekt von Belesti gewirthschaftet. Er ließ einen seit 30 Jahren in: Orte ansässigen Juden Namens Feldermann, der Soldat gewesen ist und sich beim Militär gut geführt hat, mündlich ersuchen, sofort den Ort zu verlassen. Eine Beschwerde bei::: Präfekten in Jassy blieb erfolglos und eine Depesche an Carp blieb ohne Antwort. Während nun Feldermann in Jassy weilte, drang der Chef der kleinen Garnison von Belesti in dessen Wohnung, prügelte mit Hilfe einiger mitgenommener Soldaten die schutzlose Frau und schleppte die ohnmächtig Gewordene auf die Polizei, wo die Arme abermals furchtbar verprügelt wurde. Daneben sind die rumänischen Antisemiten nach wie vor bemüht, die Regierung zu immer schärfere:: Maßnahu:en gegen die Juden zu drängen. So hat am 28. und 29. v. M. iu Bukarest ein Kongreß rumänischer Handwerker getagt. Wessen Geisteskind dieser Kongreß war, beweist die Thatsache, daß die Juden ostentativ ferngehalten wurden. Die Beschlüsse dieses Kongresses waren auch danach! So forderten sie u. a. die Wiedereinführung des Zunftwesens, in dessen Vorstand und Verwaltung kein „Fremder" sitzen darf. Ferner soll kein „Fremder" zu Submissionen oder Versteigerungen zugelassen werden. Natürlich beeilten sich der rumänische Minister für Handel und Industrie, Herr Filipescu, sämmtliche Forderungen des Kongresses zu billigen und ihre Vertretung im Parlament zu versprechen. Glücklicherweise sind die ivenigen rumänischen Handwerker so ungeschickt, daß sie gegen die jüdischen Handwerker nicht aufkvmmeu. Sie haben aber jedenfalls den bösen Willen gezeigt. 4 Ueber den Antisemitismus in der französischen Armee der anläßlich des Falles Coblentz wieder recht scharf hervorgetreten. macht ein gut unterrichteter Berichterstatter deutschen Blättern aus Paris folgende Mittheilungen: „Die französische:: Juden, die sich vor dem Ausbruch des Dreyfusyandels der Offizierslanfbahn zuwandten, glaubten offenbar, daß. nachdem inan sie einnial als Offizier in die Waffenbrüderschaft des

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