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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-11-23 · Heft 47 (23.11.1900) · p. Seite 556

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 47 (23.11.1900)
Date
1900-11-23
Page
Seite 556 (sequence 6)
Language
German
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556 nicht zur orthodoxen Landeskirche gehörigen konfessionellen Gemeinden zu erwarten sein. Unser Korrespondent aus Rumänien warnt uns dagegen, irgend etwas von diesen oifiziösen Nachrichten zu glauben. Es sei bis jetzt so gut wie garnichts in Sache», der Juden seitens der Negierung geschehen! * Nur selten kommt aus der Schweiz eine Nachricht über die dortigen jüdischen Verhältnisse. Um so interessanter ist die folgende Mittheilung aus Aargau: Bei», Todesfälle eines Familienvaters jüdischer Konfession verlangten die Anverwandten, daß die schulpflichtige» Kinder des Verstorbene» auf ein Jahr täglich eine Stunde von, Unterricht befreit würde», damit sie den Vorniittagsgottesdienst besuchen könne». Die Erziehnugsdirektio» des Kantons Aargau wies das Gesuch ab mit der Begründung, Artikel 49 der Bundesversassuug entbinde die Glaubensausichten nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten. Die Anordnung, daß Schulkinder nach dem Ableben ihrer Eltern ein Jahr lang den israelilischeu Gottesdienst täglich zu besuchen Und dort bestimmte Gebete zu verrichten haben, beruhe zweifellos ans einer Glaubeusansicht. Die Schulpflicht sei nach den, Schulgesetz eine bürgerliche Pflicht, jene Anordnung könne daher vom Schulbesuch nicht entbinde». Ein Schweizer Blatt bemerkt dazu: Da die Israeliten gleiche Rechte beanspruche,, wie die übrigen Staatsbürger, so haben sie wohl auch die gleichen Pflichten zu erfüllen; die Bundesverfassung erkennt keine Sonderrechte an, und wir schließen uns auch in diesen, Falle jener Ansicht an. * In Brüssel hat sich ein Komitee gebildet, das den Papst ersuchen will, den Antisemitismus zu verdammen und besonders , wie einige seiner Vorgänger, die Haltlosigkeit der Blutlegende auszusprechen. Wie berichtet wird, soll dieses Bittgesuch bereits viele tausende von Unterschriften, namentlich aus katholischen Kreisen haben. In diese», Appell an den Papst wird ausdrücklich hervorgehoben, daß diese Blutbeschuldigung schon gegen verschiedene Kousessiouen erhoben wurde, und daß sie dem Judenthum und der jüdischen Rasse ebenso fremd ist wie diesen. Ferner heißt es darin, daß die edle Seele des heiligen Vaters ja mit Schrecken erfüllt sein müsse über die Fortschritte, die der Antisemitismus in verschiedenen Ländern Europas mache. Nur mit Angst könne man der Verbreitung der häßlichen und absurden Blutlüge in den ungebildeten Massen entgegensetzen — und tief zu beklagen seien die Unruhen und Plünderungen, denen diese Legende als Vorwand gedient hat. Ans diesem Grunde wenden sich die Bittsteller an das Oberhaupt der katholischen Kirche mit dem Anliegen, die christliche Welt vor der Wiederkehr mittelalterlicher Blutsrenen und Justizmorde zum Schaden der Huinauität eindringlich zu warnen. Die „Jndependance Belge", das angesehenste belgische Blatt, trifft wohl das Nichtige, wenn sie in ihrer Besprechung jenes Memorandums sagt, man könne die jugendlichen Illusionen dieser Bittsteller nur mit herzlichem Beifall begrüße». Die „Italic" aber meint: Obschon der Papst persönlich die antisemitische Propaganda mißbillige, werde er doch das gewünschte Machtwort nicht sprechen, ja vermuthlich nicht einmal eine Antwort geben, da die leitenden Kreise des Vatikans entschieden antisemitisch seien. Psychologisches vom Maßloff-Prszeß. och über der juristischen steht die psychologische Bedeutung des Prozesses, der — das sei vorausgeschickt — einzig ist in seiner Art, so lange preußische Richter Recht sprechen im deutschen Osten. Nicht einmal die Geschichte des Landes weist Aehnliches auf. Wohl sind uns aus der grauen Vorzeit, aus der Zeit des Starostenthums, ans der Zeit, da gnädige Herren als Gerichtsherren ganzer Landstriche sungirten, Absonderlichkeiten überliefert worden, in denen das Milieu durch Mystik. Aberglauben und thörichten, sündhaften Wahn beeinflußt wurde. Aber niemals haben alle diese Momente vermocht, eine Blutbeschuldigung, und sei es auch gegen die Juden, zu kontrahireu. Das blieb unserer Zeit Vorbehalten, der Zeit der Kultur und der Aufklärung. Nach Czersk - ein Könitz. Wer wird da noch an die Entwickelung des Menschengeschlechts zweifeln wollen? Nicht die Angeklagten vermochten zu interessiren. Was ist ein Maßloff, was eine Frau Roß? Ueberall giebt es solche; jeder Kriminalist kennt sie, jeder Schriftsteller hat sie gegeschildert. Ein Maßloff, ein stumpfer Mensch, förmlich das Modell zu Cesar Lombrosos Kriminalpsychologie. Kein Intellekt, kein Bildungsdrang, nichts, was ihn anders erscheinen läßt als den gewöhnlichsten Arbeiter. Und doch so anders. Er hat etwas läuten hören von Morden, die die Juden begehen. Vielleicht sogar, daß er daran glaubt. Und er erfährt die wüstesten Geschichten. Jeder weiß etwas. Jeder erzählt etwas. Und er, dessen Frau und Schwiegermutter bei einem Juden, und sogar bei einem, dessen Namen genannt wird, aus- und eingehen, er weiß garnichts! — Und die Belohnung. Jetzt kommt es wie eine Erleuchtung über ihn. O — er wird noch mehr wissen, wie alle, alle Anderen. Da setzt die Geschichte ein. Er, der so lange geschwiegen hat, er redet. Erst klingt es unbestimmt, selbst das ist das größte Wunder, in Kouitz unbestimmt. Dann wird es deutlicher. Je öfter er erzählt, desto ausführlicher wird es. Und er erzählt es immer öfter. Ganz spät aber, und das ist das Charakteristischste — seiner Schwiegermutter, der Roß. Möglich, daß er selbst an seine Geschichte zu glauben beginnt. Nur stumpfe Naturen sind für die Autosuggestion besonders empfänglich. Doch das Motiv? — Noch fehlt es, noch muß der Unsinn „nt der Schnupftabaksdose herhalten, bis endlich, endlich Maßloff das erreicht, was ihm vorgeschwebt hat. Er weiß mehr wie alle Anderen, o — er ist berühmt. Feine Herren sprechen mit ihn,. Er bekommt Bouillon. Vielleicht sogar einmal die Belohnung, jetzt kommt das Motiv. Umgang bildet. Jetzt weiß er es, er wollte Fleisch stehlen, er hat Fleisch gestohlen. Darum hat er nicht gesprochen. Er ist berühmt, ordentlich berühmt. Kann sein, daß er in die „Woche" kommt. Neben ihm hat die zweite Hauptangeklagte, die Miethsfrau Roß, nur ein ganz sekundäres Interesse. Wo giebt es solche Naturen nicht? Wer kennt solche Menschen nicht? Ihr Empfinden hat der Konitzer Staatsanwalt genügend analysirt. Sie war von jeher die Frau, die alles kannte, in allein Bescheid wußte. Ihr Märchen von dem Knecht — dem großen Unbekannten — war ihre erste Talentprobe. l noch — aber — ehrliche ' hatte, da 2006 Da Maßloffs Da 200c Maß mutter , erfunden ganz etr aus gan, Auf diese suchungs Frau keii Untersuck konnten Der Vor Und Nun Knlturfr> Philosopl Nun trab uns vor entgegen; Scha Sind es nicht fass Aber uns. das Anklage Schrecken In i die talem ichkeit dl fluchen, wieder fi. Die £ können. geben. H Glaubens der Stnd> sich, Jud« weitem U erniedrige minderwe Gegenwar

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