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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-11-16 · Heft 46 (16.11.1900) · p. Seite 546

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 46 (16.11.1900)
Date
1900-11-16
Page
Seite 546 (sequence 8)
Language
German
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546 Gesang noch von liturgischen Gebeten begleitet gewesen. Sie leisten dort sehr gute Dienste. Er sehe, wie Zadoc Kahn hinzufüge, durchaus nichts Unstatthaftes darin, wenn diese Vorträge einen Theil des gewöhnlichen Gottesdienstes ausmachen würden und an das Mincha- oder Marilv-Gebet angefügt würden, und vielleicht komme man in Zukunft zn dieser KonUnnation. Der Vorschlag der Konnnission, so fährt Herr Sachs fort, sei also bereits in Paris ansgesührt, nur habe man auch dort nicht die Gotteshäuser zu diesen Vorträgen gewählt. Er wurde die Synagoge nicht zu diesen Vorträgen einräninen wollen, weil er darin etwas durchaus nicht Korrektes jähe nnd der Charakter des Gotteshauses dadurch verloren ginge. Wenn dieser Vorschlag trotzdem vollzogen würde, dann würde sich sicher daran sehr bald der Antrag knüpfen, einen Predigtgottesdienst am Sonntag einznrichten. Professor Geiger bittet, zunächst für den Antrag der Konnnission zu stirnmen. Einzig und allein desroegen, weil man in so großen und lvichtigen Dingen sich zuvorderst mit denr Erreichbarerr zufriederr geberr müsse. Wollte nran diesem Airtrage nicht znstimnren, so rvürde man dadurch das ini Augenblick Erreichbare schädigen; aus dem Zwiespalte, der in der Kommission herrschte, würde man nur mit dem Ausschußantrage herarrskomnren. Der Zwiespalt bestände darirr, daß die Liberalen einen Gottesdienst zrr einer Zeit wünschen, in der alle zur Synagoge konrmerr können, zrr der die vom Geschäft freien Eltern auch ihre Kinder rnitbriugerr können. Gegen die Verlegung seien der festtägliche Charakter des Sonntaggottesdienstes urrd bestimmte talmudisehe Vorschriftell als Einwand geltend gemacht worden. Nach der talmudischeu Vorschrift müssen nun die Gebete, welche den Morgengottesdienst bilden, von Sonrrenaufgang an bis zum britten oder vierten Theil des Tages verrichtet rverden. Selbst lvenn man nur den dritten Theil des Tages annehmen wolle, der zwei bis drei Stunden ergebe, wäre es durchaus nicht unmöglich und unerlaubt, den Morgengottesdienst in der Weife zu gestalten, daß man ihn statt um 7% um 9 Uhr beginnen lasse, ihn vielleicht durch einige deutsche Gebete unterbrechen nnd ihm eine Predigt folgen lasse. Es wäre dies also ein Gottesdienst, der von den Allerfrömmsten besticht werden konnte. Es gäbe durchaus kein talmudisches Gebot, das eine religiöse Ansprache nach einem gewöhnlicheil Morgengottesdienst zu hindern das Recht gäbe. Es handle sich bei den: Sonntagsgottesdienst um ein Institut der Gesammtgerneinde; eine Nachahmung des Christenthnms liege den Befürwortern gänzlich fern. Der Sonntag müsse als Feiertag gehalten werden, da nur er allein ein Ruhetag sei. Die muhamedanischen Juden würdell, wie dies in der Kommission irrthi'nulich eingewendet worden sei, durchaus nicht Veranlassung haben, bcu Sabbath auf den Freitag zu verlegen, weil sie der staatlich eingerichtete Feiertag an: Arbeiten nicht hindere. Er habe sich nicht nur persönlich, sondern auch als liberal denkender Jude gegen eine Stelle zu wenden, die Herr Leonhard Sachs vorgebracht hätte. Die Ausführungen seines Vaters seien im Jahre 1870 geschrieben, loo, wie Jedermann wisse, der Sonntag noch kein staatlicher Ruhetag gewesen sei, die Erwerbsverhältnisse bei weiten: nicht so schwere wie heute und gar Mallche ihre Läden hätten schließen können, die heute dazu nicht mehr in der Lage seien. Es handle sich jedoch nicht nm die veränderten Zeitverhältnisse, sondern man müsse auch prinzipiell der Mahnung entgegen treten. Es gäbe gewiß Keinen in der Versammlung, der das Andenken Abraham Geigers so ehre wie er. it::ö trotzdem müsse er nicht nur in seinem Namen, sondern in den: aller Gesinnungsgenossen Verwahrung dagegen einlegen, gegen sie eine Autorität ansznspielen. Für Diejenigen, die selbständig denken und die volle Verantwortung tragen für das, was sie spreche!:, existire keine Autorität; eine Mahnung könnten diese wohl respektiren, aber eine Richtschnur für ihr Denken konnte diese Mahnung niemals bilden. Herr Oppenheim, der zu der zweiten Komnüssionssitzung nicht rechtzeitig eingeladen worden war. präzisirt seinen Standpunkt dahin, daß er sich allen Anträgen gegenüber ablehnend verhalten hätte. Es sei gesagt worden, die Zukunft des Judenthurns werde sich ersprießlich gestalten, lvenn die Jugend herangebildet lverde, die den Sonntag, den Ruhetag, benutzen müsse, um die Synagoge zn besuchen. Er klaiiunere sich an dasselbe Motiv, und darun: halte er den Sonntagsgotiesdienst für nachtheilig. Wenn die Kinder so erzogen würden, daß sie nur an: Sonntag das Gotteshaus besuchen, so sei die naturgeniäße Folge, daß schließlich die allgemeine Ausgestaltung des Sonntagsgottesdienstes das Ziel der Wünsche der Befürworter sein müsse. Unzlveifelhaft sei, daß als weitere Folge eillt^eten müsse, daß der Sabbath für die Jugend vollständig in den Schatten gestellt werde, der Sabbath, der eine der wesentlichsten Stützen des Judenthums bilde und ans keine Weise geschwächt werden dürfe. Professor Bla schke bezeichnet als ceterum censeo der Oppenheim'schen Ausführungen, daß der Sabbath durch den Sonntag verdrängt werden würde, und bedauert, daß ihm die Belehrung dieses Herrn nicht gelungen sei. Wenn auch die Wahrscheinlichkeit vorhanden sei, daß die streitenden Parteien sich nicht gegenseitig überzeugen lassen werden, so sei damit noch nicht den Befürwortern die Berechtigung abgesprvchen, ihre Ansichten zn vertreten. In seinem Anträge, der in der Kommission mit 2 gegen 2 Stimmen abgelehnt worden sei, und den er jetzt wiederholt habe, seien gottesdienstliche Uebungen in: Anschluß an die wochentägliche Gebetordnung verlangt worden. Das könne niemals in die sabbathliche Ordnung eingreifen. Die Neforn: biete einen Sonntagsgottesdienst, der grundverschieden sei von den:, den die Petenten verlangen zu müssen glauben. Wenn die Reform nicht im Stande gewesen sei, mit ihren: radikalen Gottesdienste den Sabbath zn verdrängen, um wie viel weniger werde das die verlangte Einrichtung erreichen können. Wer so ängstlich sei. den Einfluß des Sonntagsgottesdienstes ans den Sabbath als so schwerwiegend zu erachten. der sei nicht der Meinung, die er vertrete, daß der Sabbath in: Judenthume so feste Wurzeln gefaßt hätte, daß er durch keinen Ansturm, der gemacht oder nur gedacht sei, entthront werden könne. Es nwche doch einen eigenthüiulichen Eindruck. Abraham Geiger gegen die Befürworter zu citiren, dessen um das Judenthum hochverdiente Persönlichkeit man zertrünimere, wenn man ihn in einzelnen Stücken nachahmen wolle. Er füge zur Vervollständigung des Materials einen früheren Brief bei, den der Grand Rabbin Zad oe Kahn an den Autor der Petition gerichtet habe. Der Grand Rabbin erkläre darin, daß seine Meinung bezüglich eines Sonntagsgottesdienstes nicht merklich verschieden sei von der des Autors der Petition; ein Hauptinteresse des Judenthums erfordere, daß die Familien und besonders die Jugend dem Gottesdienste nicht ganz entfremdet würden. Das sei derselbe Standpunkt, den die jetzigen Petenten einnehmen, die Jugend den: Gottesdienste zuzuführen und die Indifferenten wieder zum Judenthume zurückzubringen. Daß Zadoc Kahn nicht von seinem Standpunkt abgewichen sei, beweise sein späterer Brief, daß er nichts dagegen haben würde, wenn der religiöse Vortrag an das Mincha- und Mariwgebet angeschlossen würde. Für Paris sei nun die Zeit des Mincha- und Mariwgebetes die geschästsfreie, der Pariser Geschäftsmann könne nur am Nachmittag oder an: Abend die Synagoge besuchen. Den Einwand, daß der Gottesdienst nicht am Sonntag, dem christlichen Feiertag, abgehalten werden dürfe, könne er nicht gellen lassen. Man brauche nur zu berücksichtigen, daß die Synagogen nur an den Tagen gefüllt seien, wenn die jüdischen mit den christlichen Feiertagen zusammenfallen. Sein Antrag fordere absichtlich die Abhaltung des Gottesdienstes in einer geschäftsfreien Vormittagsstunde. Eine frühe Morgenstunde könne nicht gebilligt lverden. Die jüdische Religion verlange, daß der Gottesdienst freudigen Herzens und frohen Gemüthes, das heiße also, wenn man frei sei von den alltäglichen Sorgen, abgehalten werde. Gegen den Vorschlag von Sachs, die Vorträge nicht in der Synagoge stattfinden zu lassen, müsse er sich deshalb wenden, weil er eine andere Vorstellung habe, :vie die Jugend gewonnen werden müsse. Die jüdische Religion sei nicht nur eine Religion des Wortes, sondern der That. Die Jugend nnisse dazu angehalten werden, das, was sie wisse, auch in die That umzusetzen; dazu gehöre vor allem das Gebet. Die Kinder müssen belehrt werden, daß gebetet und wie gebetet werden nnisse; die Kinder können jedoch nur darin angewiesen werden von Denen, die einzig und allein einen nachhaltigen Einfluß auf sie ausüben können, das sei der Vater und die Mutter. Sein Antrag würde das einzige zur That Führende sein, was die Diskussion ergeben hätte. Da aber aus der Debatte bereits hervorgegangen sei, daß auf seinen Antrag sich nicht die erforderliche Majorität vereinigen werde, und um den Gegnern ein Entgegenkommen zu beweisen, stelle er den Eventnalantrag, den Vorstand zu ersuchen, zu veranlassen, daß in einer Ge:neindesynagoge zu einer geschäftssieien Vormittagsstunde ein gottesdienstlicher Vortrag, der durch Gesang eingeleitet und geschlossen werde, gehalten werde. Professor Baginsky erklärt die Frage eines Sonntagsgottesdienstes, wie er bereits in den früheren Sitzungen betont habe, für indiskutabel. Den Zuruf „Fälschung", den er bei Verlesung des Briefes von Zadoc Kahn aus dem Jahre 1898

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