Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1900)
- Date
- 1900-11-16
- Page
- Seite 545 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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545 Zu Punkt 2 der Tagesordnung gelangen zunächst die in der vorigen Sitzung unerledigten Rechnungsabschlüsse pro 1899/1900 zur Berathung. Der Abschluß der Waisenkommission weist einen Minderverbrauch von 3744 Mark aus; die Gesammtausgaben betrugen 48 000 Mark, der Gemeindezuschuß 44 000 Mark. Die Neue Synagoge schließt mit einern Minderverbrauch von 1740.62 Mark ab. der Gemeindezuschutz betrug 47 272 Mark. Der Minderverbrauch der Synagoge Lützowstraße beläuft sich auf 6121 Mark. Der Etat der Altersver» sorgungsanstalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit 3 940 000 Mark ab. In den Anstalten befanden sich bei Beginn des Berichtsjahres 222, bei Schluß desselben 224 Hospitaliten. Die Kosten beliefen sich Pro Kops sim Jahr 454 Mark. Auch die Quellbadverwaltung schließt mit einem Minderverbrauch von 193,80 Mark ab, doch betreffen die Minderausgaben nicht den Wasserverbrauch. Geniäß deni Anträge des Referenten wird alsdann ohne Diskussion die Beitenzahl im Hospital von 80 auf 90 erhöht. Für Reparaturen im Krankenhause wird die Summe von 5000 Mark als Nachbewilligung verlangt. Bei dieser Gelegenheit entspinut sich wieder eine lebhafte Debatte über das Krankenhaus zwischen den Herren Prof. Baginsky und Louis Sachs. Die Debatte schließt mit der Annahme des Antrages Bla sch ke. die Baukommission zu veranlassen, binnen Kurzen! diejenigen Baulichkeiten zu bezeichnen, welche im Lause des nächsten Jahres vorgenommen werden müssen. Die Sunune von 5000 Mark!vird nachbewilligt. Professor Baginsky referirt darauf über den Rechnungsabschluß des Hospitals, der mit einem sehr erheblichen Minderverbrauch — wenn wir recht gehört haben, mit 17000 Mark — abschließt. Die Ersparnisse sollen nach Prüfung des Berichts nicht auf Kosten der Güte der Verpflegung gemacht worden sein. Für alle Rechnungsabschlüsse der einzelnen Verwaltungen wird von der Versammlung Decharge ertheilt. Zur Beschaffung von Beleuchtungsapparaten für das Bureau der VeranlagungskonlU!ission werden debattelos 650 Mark, ebenso die Kosten für Malerarbeiten in der Knabenschule belvilligt; der Gesellschaft Haspakat Ebionin! wird eine Subvention von 1500 Mark gewährt. — Die Leitung der zweiten Religionsschule soll erst vom 1. Januar 1901 von! Rabbiner Dr. Blumenthal übernvnnnen werden. — Es folgt alsdann die Interpellation eines Mitgliedes, betreffend die Jewish Kolonisation Association: In welchem Verhältniß steht der Vorstand der jüdischen Gemeinde zur Verwaltung der Baron Hirsch-Stiftung und in welchem Umfang kann in Zukunft Hilse an die rumänischen Juden geleistet werden? Der Interpellant Professor Lew in giebt als Grund für seine Frage an, daß in der That sehr Wenige über das Verhältniß der Hirsch-Stiftung zur Gemeinde Berlin genau Bescheid wissen. Der Rechenschaftsbericht der 4. K. A. sei außerordentlich interessant, doch vermisse er z. B. eine Aufklärung darüber, inwieweit dem momentanen Unglück in der rumänischen Judenschaft vorgebeugt worden sei. Nur durch eine offene Angabe sänuutlicher Zahlen werde jeder üblen Nachrede der Boden entzogen. Er bitte um Aufklärung, welche von den möglichen Auffassungen die richtige sei. Vom Vorstandstisch erwiedert Herr Solmitz, daß Dr. Lachmann, der bereits seit vier Jahren im Verwaltungsrath der Baron Hirsch-Stiftung sitze, sich die Beantwortung des ersten Theiles der Interpellation Vorbehalten habe. Um die Oeffentlichkeit schon jetzt etwas aufzuklären, theile er mit, daß der Fonds der Stiftung zwei Millionen Pfund betrage und zu dem Zwecke sei, die Auswanderung von Inden aus solchen Ländern zu befördern', in denen sie besonderen Bedrückungen unterworfen seien. Die Aktien der .1. K. A. seien den jüdischen Gemeinden zu Brüssel, Frankfurt a. M. und Berlin und der Alliance israelite universelle zu Paris überlassen worden. Der Gemeindevorstand von Berlin habe auf Grund der ihm statutengemäß ausstehenden Befugniß Herrn Dr. Lach mann im Jahre 1896 auf fünf Jahre in den Verwaltungsrath der Stiftung deputirt. Die J. K. A. dürfe nach ihren Satzungen keine Almosen vertheilen, sondern muffe sich auf die Organisirung der Auswanderung und auf Hebung der Bildungsanstalten in Ländern, in denen es erwünscht erscheine, beschränken. Sie interpretire ihre Satzungen in möglichst liberaler Weise. Um die Beantwortung der Interpellation zu ermöglichen, zieht Professor Lewin zunächst seinen Antrag zurück, der nach der Rückkehr des Dr. Lachmann, die für Anfang Dezember in Aussicht steht, wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Der nächste Punkt der Tagesordnung betrifft die mit Spannung errvartete Petition über die Einführung eines P r e d i g t g o t t e s d i e n st e s an den Sonntagen. Hierzu liegt ein Antrag Blaschke und Genossen vor, den Genleindevorstand zu ersuchen, zu veranlassen, daß am Sonntag zu einer geschästsfreien Vormittagsstunde ein Predigtgottesdienst im Anschluß an den wochentäglichen Gottesdienst in einer Synagoge stattfindet. Der Referent des Ausschusses, Geheimrath Senator, erwähnt, daß dieser Antrag bereits in der Kommission gestellt und dort abgelehnt worden sei. Der zur Berathung der Petition eingesetzte Sonderausschuß, der aus den Herren Blaschke, Geiger, O p p e n h e i in , Leonhard Sachs und ihm bestanden hätte, sei erst Ende September zusammengetreten und habe in zwei Sitzungen die Frage erledigt. Alle Mitglieder des Ausschusses feien einig gewesen in der wärmsten Anerkennung der Belveggründe, die Herrn Gustav Levinstein zu seiner Petition veranlaßt hätten, auch einig in dem Wunsche, in dessen Sinne über Einrichtungen zu berathen und zu beschließen, die de»n Jndifferentismns entgegen wirken und den Mitgliedern der Gemeinde, die am Sonnabend nicht die Synagoge besuchen können, die Möglichkeit gewähren sollen, ihreni religiösen Bedürfniß zu genügen, Gegen den von B la s ch ke und G e i g e r gestellten Antrag, am Sonntag in der geschäftsfreien Zeit einen Predigtgottesdienst abzuhalten, sei geltend gemacht worden, daß unter allen Umständen vermieden werden müsse, dem Sonutagsgottesdienst einen festlichen Charakter zu geben. Aus diesem Grunde habe auch er einen Vernlittelnngsanrrag zurückgezogen, den Sonntagsgottesdienst auf eine et!vas spätere Borniittagszeit zu verlegen und ihm einen erbaulichen Charakter durch Chorgesang oder Predigt zu verleihen. In der Art. wie der Sonntagsgottesdienst jetzt geleitet werde, habe er ohne Zweifel gar keinen festlichen Charakter. Auch nach talmudischen Bestimmungen stände übrigens einer Verschiebung des Morgengottesdienstes am Sonntage nichts entgegen. Der Ausschuß habe sich schließlich mit allen Stimmen — Herr Oppenheim fehlte in dieser Sitzung — auf den Antrag geeinigt, au den Sonntagen zu einer geschäftssreien Zeit Vorträge religiösen Inhalts stattfinden zu lassen. Eine Meinungsverschiedenheit habe nur darin bestanden, nw diese Vorträge gehalten werden sollten. Blaschke. Geiger und er seien dafür eingetreten, die Vorträge in den Synagogen stattfinden zu lassen, während Leonhard Sachs dafür gewesen sei, dieselben in einem anderen Raume halten zu lassen. Hiergegen sei mit Recht der Vorlvurs erhoben worden, daß die Versammlungen dadurch den Eindruck einer freireligiösen Gemeinde erwecken würden. Durch die Wahl der Synagogen sollte ausdrücklich betont werden, daß es sich bei diesen Vorträgen um die Interessen des Judenthums handele. In der sich nunmehr anschließenden Diskussion erscheint Herrn Ben as Levy der Antrag der Kommission unannehmbar, da derselbe gar nicht den Wünschen der Petenten entspreche. Es sei ausdrücklich in dem ersten Rundschreiben hervorgehoben worden, da^z außer dem Gottesdienst am Sabbath der Sonntagsgottesdienst zu einer erhebenden religiösen Feier ausgestattet werden solle. Die Beweggründe hierfür seien dargelegt und anerkannt worden: sie bezögen sich hauptsächlich auf Diejenigen, die ihre Kinder zum Gottesdienst führen wollen. Religiöse Vorträge könnten auf das Gemüth eines Kindes nur wenig wirken, und auch für die Eltern werde ein Vortrag etwas Kaltes bleiben. Nur ein weihevoller Gottesdienst könne die Besucher mit Andacht erfüllen. Er bittet den Antrag Blaschke anznnehmen. Geheimrath Senator ergänzt sein Referat dahin, daß für Diejenigen, die ihre«! religiösen Bedürfniß nur ani Sonntag genügen können, bereits festliche Einrichtungen in der Reform bestehen und daß die Gemeinde erhebliche Zuwendungen hierfür an die Reform zahle. Herr Leonhard Sachs betont, daß sich die Komn!ission redlich bemüht habe, jedweden denkbaren Weg zu finden. Er weise, wie er es bereits einmal gethan habe, die Befürworter des Sonntagsgottesdienstes auf Abraham Geiger hin, den sie doch zweifellos für ihren Gewährsmann hielten. Derselbe habe sich durchaus ablehnend gegen einen feierlichen Sonutagsgottesdienst ausgesprochen, der hierdurch zum siegreichen Nebenbuhler des Samstag erhoben würde; das Christenthum würde hiermit die Füße auf den Nacken des Judenthums setzen. Nach einem an ihn, Redner, gerichteten Schreiben des Grand Nabbin Zadoc Kahn sei in Paris bis zum heutigen Tage noch kein Sonutagsgottesdienst eingeführt. Diese Einrichtung sei zwar vor einigen Jahren dort lebhaft diskutirt, aber abgelehnt worden. In den Winterrnonaten fänden dort am Sonntage um 10 V-j Uhr in einem der Synagoge benachbarten Saal Vorträge statt über ein Thema aus der Glaubenslehre, der Morallehre oder der jüdischen Geschichte. Bis jetzt seien die Vorträge lveder von einen!