Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 43 (26.10.1900)
- Date
- 1900-10-26
- Page
- Seite 508 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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508 gab dieser an, er habe die Bestrafung seines Sohnes wegen Meineides befürchtet, da der Vorstand der Synagogengemeinde zu Tuchel dem Angeklagten eine Ehrenerklärung abgegeben habe. Der Vorstand selbst weiß aber davon nichts! Auch für sluchtverdächtig wollte der Denunziant den Angeklagten gehalten haben. Glaubwürdige Personen hätten den Denunzianten aufgefordert, die Anzeige zu erstatten, namentlich ein Gerichtssekretür. Den verschiedenen jüdischen wie christlichen Entlastungszeugen standen verschiedene Belastungszeugen gegenüber. Eine Zeugin hatte den Vorgang hinter dem verschlossenen Fenster von ihrer Wohnung aus beobachtet; sie wollte nicht gehört haben, was die jungen Leute gesagt, aber von Jacobh das Wort „Lorbaß" vernommen haben. Die übrigen Zeugen waren in ihren Aussagen schwankend und von einander vielfach abweichend. Der Vertheidiger hob hervor, daß von einem Nachegefühl seines Klienten gar nicht die Rede sein könne, als er die Strafanzeige beim Tucheler Schöffengericht beantragt, da er ja doch selber zugegeben, daß er gar nicht wisse, welcher von den jungen Leuten den Ruf eigentlich erhoben habe. Im Gegensätze zum Staatsanwalt hebt der Vertheidiger hervor, das; nicht ein Christ, nicht ein Jude, sondern ein Mensch als Angeklagter vor den Geschworenen stehe, der von ihnen ein gerechtes Urtheil erwarte. Er stellte die Leumundszeugnisse den unsicheren und unbestimmten Aussagen der Belastungszeugen gegenüber. Die Konitzer Geschworenen aber haben das oben mitgetheilte Verdikt auf schuldig gesprochen. Danach mußte alles Uebrige erfolgen von Rechts wegen. £ Ungarn soll eme neue antisemitische Partei bekommen. Eine lithographirte Korrespondenz österreichischer Blätter verkündet diese neueste Beglückung des Landes. Sie nennt sich selbst die Achtundvierziger-Volkspartei und scheint nichts anderes zu sein, als eine Umgestaltung der bisherigen Ugron-Fraktion, in welche auch neue Elemente, wie zum Beispiel der aus der Katholischen Volkspartei ausgetretene Pater Lepcsönyi, Aufnahme gefunden haben. Das Programm besteht aus 12 Punkten, von denen einige der Katholischen Volkspartei entlehnt wurden. Näheres muß erst abgewartet werden. Aber schon jetzt darf wohl gesagt lverden, daß auch diese neueste Metamorphose den alten Achtundvierzigern, die ja recht seltsame Begriffe von Freiheit und Recht zu haben scheinen, wenig nützen wird. In jedem Falle werden aber die ungarischen Juden auf diese Erscheinung ein wachsames Auge haben müssen. * Daß die antisemitische Strömung auch in der französischen Armee noch immer stark genug verbreitet ist, lehrt der bereits kurz erlvähnte Fall des Hauptmanns Coblentz, der von seinen Kameraden boykottirt worden ist. Die zugrunde liegenden Thatsachen sind, wie die „Köln. Ztg." des Näheren angiebt, folgende: Der Hauptmann Coblentz ist Jude, übrigens, wie auch die Nationalisten zugestehen, ein tüchtiger Offizier. Sein nächster Vorgesetzter in Fontainebleau, Major Duval de Fraville, war gegen die — bereits erfolgte — Ernennung und setzte aus eigener Anregung die Gründe seiner Abneigung mülldlich dem Kabinetschef des Kriegsmillisters auseinander. Anderen Tages las er als Antlvort aus diesen Vortrag seine eigene Versetzurrgsordre im Staatsblatt. Die Offizier er Artillerieschule boykotteten den Hauptmann Coblentz nun regelrecht sie erwiderten seine Besuche nicht und „schnitten" ihn offiziell. Als an eben dem Tage, als die Versetzungsordre des Majors de Fraville im Staatsblatt erschien, der Direktor der Artillerieschule, Generäl Perboyre, die Offiziere im Hofe der Schule znsammenberies. um sie in einer kleinen Rede zum Frieden und zur Eintracht untereinander u ermahnen, fugte es sich, dafi — ebenso ennnuthig wie von selbst, berichtet der nationalistische „Gaulois" — alle 69 Offiziere der Schule, während sie auf das Erscheinen des Generals warteten, dem Hauptmann Coblentz den Rücken kehrten und ihn mitten im Hofe allein stehen ließen. Darauf wurde der General Perboyre zum Kriegsminister befohlen und ersucht, sechs Offiziere zu bezeichnen, die zum Exempel für die anderen in die Provinz zum Regiment zurückversetzt werden sollten. Der General erklärte sich mit dieser Maßregel aber nicht einverstanden und vertheidigte das Verhalten seiner Offiziere als eine Sache rein privater Natur. Er lehnte es deshalb auch ab, die sechs Offiziere zu bezeichnen. Der Kriegsminister sah dagegen in dem Verhalten der ihren Kameraden boykottenden Offiziere eine dienstliche Angelegenheit und bestimmte darauf selbst die sechs Offiziere, die drei Tage später zur Linie zurückversetzt wurden. Die Folge hiervon war dann das Abschiedsgesuch des Generals Perboyre. Der Militärschriftsteller des „Swcle", Oberstleutnant Le Marchaud, sagt von der „Affaire Coblentz", sie sei nicht so tragisch, wie die „Affaire Dreyfus", aber sie sei ebenso bedenklich, ja vielleicht noch bedenklicher; gegen Dreyfus hatte man den Vorwand eines angeblichen Hochverraths und konnte mau sich auf den Urtheilsspruch eines Kriegsgerichts stützen. Heute lehnt man sich offen gegen eine Verfügung des Ministers auf; man will den Offizier, den der Minister als Lehrer an der Anstalt in Fontainebleau bezeichnet hat, zwingen, ben Posten zu verlassen. Wenn er nachgegeben hätte, so wäre der Minister selbst kompromittirt worden. Dagegen bestreitet Desmoulms im „Eaulois", daß der Antisemitismus im Heere feste Wurzel habe, aber er fügt hinzu, daß diese Verfügungen wohl imstande wären, dem Antisemitismus im Heere Verbreitung zu verschaffen. Indem Offiziere, die man ungerechterweise für Antisemiten ausgiebt, bestraft werden, schreibt Desmoulins, könnte man Antisemiten aus ihnen machen. „Indem man der Artillerieschule einen Israeliten cmfdrängt, für den die Lehrer mäßige Sympathie empfinden, könnte man ihnen den Glauben beibringen, die Verfolgungen, denen sie ansgesetzt sind, seien von diesem israelitischen Offizier veranlaßt worden. Was man aber auch thun mag, das Heer wird autidreyfnsistisch sein und bleiben gleichviel ob es antisemitisch ist oder nicht." * Wir haben bereits gemeldet, daß die Juden Rumäniens dem Parlament einen Protest gegen die Bedrückungen, denen sie ausgesetzt sind, überreicht haben. Das Schriftstück führt eine offene und kräftige Sprache. Es heißt darin: „Wir genießen weder politische noch civile Freiheit. Wir können keinen Grundbesitz erwerben und auch nicht die Wohnungen kaufen die unseren Familien erforderlich sind. Wir sind von fast allen freien Professionen ausgeschlossen, von allen öffentlichen Aemtern, von mehreren kommerziellen und industriellen Geschäften, von den Staats schulen und selbst im Militär, in dessen Diensten mehrere Tausend- Soldaten mosaischer Religion stehen, ist für sie keine Hoffnung an' Avancement vorhanden. Dies genügt noch nicht. Die öffentliche Meinung im Lande wird gegen mls durch Entstellungen und In vektionen groß gezogen, und die allgemeine systematische Verfolgung findet hier Apologien. Dies steht im Widerspruch zur Versastung- Art. 21 spricht von unlimitirter Freiheit des Selbstbewußtseins und garantirt auch die kulturelle Freiheit. Es existirt somit kein Unterschied zwischen Rumänen, die in christlicher Religion geboren oder in mosaischer, wie denn auch fein Unterschied in den Obliegenheiten be steht, die ihnen vom E taat auferlegt werden. Beide sollten somit vor Gesetz gleich sein, damit nicht ein Theil der im Lande Geborenen sich aller Rechte und aller Prerogationen erfreue, während der andere Thei! nur Pflichten und keine Rechte haben soll. Obwohl Art. 7 der Verfassung vom 13. Oktober 1879 besagt: Der Religions-und Konfession^ unterschied involvirt in Rumänien kein Hinderniß, um alle bürgerlichen und politischen Rechte zu erlangen und auszuüben, werden wir