Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 37 (14.7.1900)
- Date
- 1900-07-14
- Page
- Seite 439 (sequence 9)
- Language
- German
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439 Angeklagten, verändertes len Verhältbtschuitt für kommt das nttäuschung chlreich veruch auf den gedauert — freilich das l das Meiste Gendarmen ißere Anzahl i in Bereit- »hendraht in werden sich erstaunlich, en den Ankann dieses durch eine Könitz und Grunde alle das Gerede ft, ab dies lt zu gute t die Ehre können wie Nitualmord werden sie tu nur die noch gnt- Augnst. en Konitzer der Arbeit .sklassen in rt, ruhiger und wann d Schmähtest, deren sich daran augekrüm ^en Boykott »sungswort ist solches igen Ruin angeregten lerpflichten die Eröff- Porzellanhen That. m kleinere, von Beeines geusbeutung l jüdisches Magistratsmitglied in Schlochau erwarb vor mehreren Jahren in Gemeinschaft mit dem Sohne eitles alten christlichen Seenbesitzers die Hülste derselben, welche znm Eigeuthuln der Stadt zu machen die städtischen Körperschaften schon früher bestrebt lvaren. Die andere Hälfte der Seen gehört schon lauge einem allderen Magistratsmitgliede. Das jüdische Magistratsmitglied soll das Geschäft für die Stadt zu machen beabsichtigt haben, ist aber von dieser Absicht später zurückgekonunen; dieses wurde übel gedeutet, obgleich die erfolgte Wiederwahl des betreffenden Herrn als Rathmann bewiesen hat, daß jener Handlung keine ehrellrührigeir Motive zu Grunde gelegen haben können. Bei der jetzt herrschenden antisemitischen Strömung wurde die schon längst in Vergessenheit gerathene Seegeschichte aber wieder aufgefrischt und als Agitationsmittel verwendet, mit den „Juden" im Magistrat unmöglich zu machen. Ein Kaufmann beschuldigte in einem öffentlichen Lokale den jüdischen Rathmann, die Stadt hiutergangen zu haben, worauf der letztere die Beleidigungsklage anstrengte. Die umfangreiche Verhandlung, zu der eine ganze Reihe Zeugen geladen, bei welcher aber auch der Zuhörerraum bis auf den letzten Platz gedrängt gefüllt war, — denn es sollten, so hieß es, „interessante und delikate Dinge über das Treiben des „jüdischen" Rathmannes enthüllt werden" — führte zur Verurtheilung des beklagten Kaufmanns zu fünf Mark Strafe und den Kosten des Verfahrens. Die nach dem Konitzer Mord von den antisemitischen Hetzern geschürte Bewegung gegen die jüdische Bevölkerung hat bekanntlich nicht nur in Könitz und den Nachbarstädten, sondern auch in anderen, weit abgelegenen kleineren Städten Westpreußens zu mehr oder minder argen Ausschreitungen geführt, so auch in Bereut. An einem Jährmarktstage lvurde dort, wie auch in diesem Blatte s. Zt. berichtet, am Abend ein antisemitischer Krawall großen Stils inszenirt. Am 23. d. M. kam dieser Monstreprozeß in Danzig im Schwurgerichtssaal zur Verhandlung, welcher wir Folgendes entnehmen: Die Anklage lautete auf Landfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, Auflauf, Vergehen gegen die öffentliche Ordnung nud groben Unfug. 13 Angeklagte und 43 Zeugen erschienen vor Gericht. Am Abend des 12. Juni — am Jahrmarkt — sammelten sich plötzlich größere Menschenmengen auf den Straßen an, die „Hepp Hepp!" riefen und eine bedrohliche Stellung gegen die jüdischen Bürger annahmen. Um 10 Uhr lvurde mit Steinen gegen die Fenster der jüdischen Einwohner geworfen und zahlreiche Scheiben eingeschlagen. Unter Anderen erschienen auch als Zeugen Herr Landrath Trüstedt, der die Menge zum Auseinaudergeheu anfforderte, dies jedoch erst nach 1^ Stunden erreichte; ferner Herr Bürgermeister Partikol aus Bereut, ivelcher der Ansicht ist, daß es in B. überhaupt nicht zu Ausschreitungen gekonunen wäre, lvenn nicht durch Marktbesucher die Bevölkerung gegen die Juden aufgereizt worden wäre. So sollen hauptsächlich Leute aus Bütow geäußert haben: „Bei uns in Bütow ist es schon lange losgegangen, hier muß auch etwas geschehen!" — Endlich bekundete der Gendarm Eckhard, daß er schon am Tage Aenßerungen von Besorgniß gehört, daß es Abends wohl „losgehe", was auch pünktlich eintraf; ja, ein Angeklagter that die Aeußerung: „Jetzt wollen wir ans Demoliren gehen!" Die Verhandlung füllte eine ganze Ferien-Strafkammersitzung aus. Der Staatsanwalt trat der Behauptung, der Krawall sei durch Marktbesucher veranlaßt, entgegen; „es habe bereits eine gereizte Stimmung gegen die Juden bestanden, die am 12. Juni in Thätigkeiten sich Luft machte. Die Aeußerung eines Marktbesuchers: „Wir haben schon lange unseren Jndenkralvall gehabt und ihr noch nicht, ihr seid ja die reinen Stümper!" mag ja vielleicht den Anlaß hierzu gegeben haben; inszenirt wurde der Krawall aber von den Angeklagten." — Es wurden verurtheilt 9 Angeklagte zu Gefängnißstrafen von 1 Jahr bis 6 Monaten, einer erhielt 1 Woche Gefängniß, und zu Geldstrafen von 50 bis 30 Mark. 4 Angeklagte wurden freigesprochen. Ueüer den stnimziellen Rückgang und den Verfall jüdischer Gemeinden. Von Moritz Gri\ u feld in Schwerseuz. faß in gewissen Landestheilen, wie hier bereits wiederholt erörtert worden, jüdische Gemeinden seit Jahrzehnten an Seelenzahl stetig abnehmen, ja sich ganz anflösen, ist bekannt. Je nach dem geringeren Bestand der Gemeindeglieder verringert sich auch in der Regel deren Leistungsfähigkeit, und die Folge davon ist eine Herabsetzung des Gemeiudeetats und in Verbindung dainit die Verminderung der Beamten. Zu allererst wird der Rabbiner als „überzählig" erachtet, und es bedarf nur des Ablaufs des mit diesem vereinbarten Kontrakts, oder aber, was auch vorkommt, irgend eines hervorgeholten Konflikts, und der Rabbiner ist abgethan. Dem etwaigen Einwand, daß Aehnliches selbst in ganz leistungsfähigen Gemeinden sich ereignet, trete ich durchaus nicht mit Mißtrauen entgegen; das gehört aber nicht hierher. Unmittelbar auf den Rabbiner folgt der Lehrer. Je nach Umständen iverden bei Verminderung oder auch beim Verbleib der Schülerzahl die Schulklassen und hiermit die Lehrerstellen reduzirt. Ob in allen Fällen diese Einschräitkung geboten erscheint, bleibe dahingestellt. Thatsache aber ist, daß in manchen Orten wegen allzu geringer Schülerzahl und zu schwacher Leistungsfähigkeit der kleinen Gemeinde die jüdische Volksschule eingehen muß, und die Kinder den christlichen Schulen zugewiesen werden. Erscheint auch der Rabbiner sowie der jüdische Lehrer eher entbehrlich, so kann eine halbwegs religiöse Gemeinde ohne einen Vorbeter und Schächter, nebenbei Religionslehrer, nicht gut bestehen. Wo man sich einen solchen nicht mehr leisten kann, dort ist es schlimm bestellt. Gesetzt den Fall, Gemeinden gerathen infolge Verzugs von Gemeiudegliedern in die utißliche Lage, die uothwendigen oder auch nur den uothwendigsten Beamten nicht besolden zu können, so drängt sich uns die Frage auf, ob nicht eben manche Gemeinden selbst an der eingetretenen Kalamität die Schuld tragen, und wir müssen die Frage, wie hier nachwiesen wird, zu unserem Bedauern bejahen. Die Gemeindebedürfuisse werden bestritten durch direkte Steuern, durch indirekte, als Schlachtstener, freiwillige Spenden, Zinsen u. s. w. Werfen wir einen Blick in das Statistische Jahrbuch des D. I. G. B. aus neuester Zeit, so finden wir, wie Gemeinden, lvelche vor Jahren keine oder nur ganz minimale direkte Bei-;!