Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 37 (14.7.1900)
- Date
- 1900-07-14
- Page
- Seite 438 (sequence 8)
- Language
- German
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438 entdeckt ist. Steht doch nicht einmal die Todesursache fest und ist bei dem Fehlen wichtiger Leichentheile nicht einmal ganz auszuschlieszen, daß ein Unglücksfall oder vielleicht eine fahrlässige Körperverletzung mit tödtlichem Ausgange vorliege und die Zerstückelung der Leiche nur vorgenommen ist. um sie bequem zu beseitigen. Nach den; Gesetze darf der Helfer keine höhere Strafe erhalten, als den Thäter trifft; woher weih denn der Staatsanwalt, das; der Thäter mehr als fünf Jahre Gefängnis; erhalten miifete, »venu einer der eben genannten Fälle möglich sei. Was die Sache selbst angeht, so hat der Präsident mit dankenswerther Rücksicht die Diskutirung des ganzen Verbrechens gestattet, obwohl dasselbe nicht unmittelbar mit der jetzt zur Verfolgung stehenden Strafthat zusammenhängt, da ja Jsraelski. selbst seine Schuld vorausgesetzt, nicht einmal gewußt 31t haben braucht, was er sorttragt. Leider ist von den; Geheimnis;, das auf der ganzen Sache ruht, nicht einmal der Zipfel des Schleiers gelüftet worden; in; Gegentheil hat man die vorher mit Sicherheit behaupteten Hypothesen des Sanitätsrath Müller von dem Tode durch Verbluten und der Blutleere durch die Verhandlung erschüttert gesehen. Schon das Medizinalkollegium hat das Gutachten von Dr. Müller bemängelt itnb seine Nachprüfung angeordnet. Dabei haben die beider; Berliner Aerzte, welche diese Nachprüfung ausgeführt haben. nicht zum Termin erscheineil können. Dr. Mittenzweig, weil er zu einem anderen Termine geladen war, Dr. Stürmer, weil er auf Studienreisen in Amerika ist. Aber Dr. Müller hat selbst zugeben müssen, das; in wichtigen Punkten, so z. B. in der Zeit des Todes, in der Hypothese von der Verblutung rc. sein Gutachten modifizirt wurde. Bezüglich der Todesart haben die Berliner Aerzte nur mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen, das; Winter erst zu ersticken versucht wurde, und das; dann schon in der Agonie der Halsschnitt vorgenommen wurde. Dr. Puppe hat aber mit überzeugendeil wissenschaftlichen Gründen auch diese Hypothese widerlegt, er hat nachgelviesen, das; die Halsschnittwuude den; todten Körper beigebracht wurde, das; von einer Blutleere keine Rede sein kann und daß die Todesursache ganz unsicher ist, nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erstickungstod spricht. Soll die Todesursache festgestellt werden, so erscheint ein Gutachten der obersten Medizi;,albehörde. der wissenschaftlichen Deputation in; Kultusuiinisterinln. nothwendig. Jedenfalls ist die Rederei vom Ritnalmord oder Blutmord entkräftet, denn um Blut von einer Leiche zu gewinnen, ist doch wahrlich ein Mord nicht uöthig. Was nun die Anklage selbst angeht, so steht derselben zunächst entgegen, das;;;ach Ansicht aller Sachverständigen der Kopf an der Fundstelle schon längere Zeit gelegen hat, aber selbst die Zeugenaussagen sprechen für Jsraelski. Der wichtigste Zeuge Fiedler ist gerade der Entlastungszeuge, denn da er den Jsraelski zweimal in der Stadt gesehen hat, kann er nicht mit dem verdächtigen Mann identisch sein, den Zentner, Richard rc. in der Nähe der Fundstelle gesehen haben. Ebensowenig belasten ihn die anderen Zeugenaussagen, im Gegentheil, diejenige der Frau Stolpmann ist gerade für Jsraelski entlastend. Vor allen; aber ist durch Frau Jsraelski und Kantor Fuchs die fehlende Zeit im Alibibeweis des Jsraelski ansgesüllt,;;nd wenn das Gericht auf die Vernehmung des letzteren verzichtete, so geschah es eben nur, weil es dieselbe nach Lage der Dinge für unnöthig erachtete, weil die Unschuld von Jsraelski bereits bewiesen war. Endlich steht lveder fest, was Jsraelski in den; Sack hatte, noch wie weit er in der Richtung;;ach dem Schützenhause ging, das heißt nach der Fundstelle zu ging, da ihn selbst Fiedler nur 20 Schritte!veit hat gehen sehen. Ans allen diesen Gründe;; muß Freisprechung erfolgen. Rechtsanwalt Maschke schließt sich Gordon in allen; Wesentlichen au und berichtigt noch einige thatsächliche Jrrthümer des Staatsanwalts, z. B., daß an; Eharfreitag ein jüdischer Feiertag gewesen sei. Nach halbstündiger Berathung verkündigt der Gerichtshof das Urtheil. Jsraelski ist freigesprochen, sofort ans der Haft zu entlasse;;, und die Kosten sind der Staatskasse aufzuerlegen. Die Motivirnng lautet etwa folgendermaßen: Der Gerichtshof hat nicht für festgestellt erachtet, durch tvelche Todesart Winter gestorben ist, obwohl er einen gewaltsamen Tod als sicher annimmt. Es ist ferner als wahrscheinlich angenominen, daß der Kopf erst etwa am Charfreitag nach der Fundstelle gebracht worden ist. glaubt auch dem Zeugniß des Botenmeister Fiedler, ist jedoch der Meinung, das; auch nicht die Spur eines Beweises dafür vorliegt, ob Jsraelski wirklich nach der Fnudstelle gegangen ist und was er in dem Sack gehabt hat. Alle anderen Zeugenaussagen sind aber belanglos, und Redensarten des Angeklagten, selbst wenn dieselben richtig wiedergegeben sind sowie sein verändertes Benehmen sind ohne besondere Knnst aus seinen häuslichen Verhältnissen zu erklären. Endlich hat das Gericht einen Schächtschnitt für nicht vorliegend erachtet. Aus allen diesen Motiven kommt das Gericht zun; Freispruch. Bei Verkündigung des Urtheils ging ein Ah der Enttäuschung durch den Zuschauerrauin; n;an merkte, das; die hier zahlreich vertretenen Konitzer Antisemiten sehr unzufrieden waren. Auch auf den Straßen war es am Abend — die Verhandlung hat bis 7 Uhr gedauert — recht lebhaft, aber Ausschreitungen kamen nicht vor, wozu freilich das starke Aufgebot von bewaffneter Macht in der Stadt wohl das Meiste beigetragen haben mag. Selbst tut Gerichtssaat waren 6 Gendarrnen und in; Korridor des Gerichtsgebäudes stand noch eine größere Anzahl bereit. Auch von; Militär war eine Wache von 50 Mann in Bereitschaft. So verlief denn alles ruhig; nur der Telegraphendraht in Könitz hatte ungewohnte Arbeit, und die Postbeantten werden sich dieses Tages noch lange mit Grausen entsinnen. Nach der Verhandlung wie vor derselben bleibt eines erstaunlich, nämlich das; die Anklage bei so geringen; Material gegen den Angeschuldigten überhaupt erhoben werden konnte. Man kann dieses Vorgehen der Justizbehörden nur so verstehen, daß sie durch eine öffentliche Gerichtsverhandlung dem aufgehetzten Volke in Könitz und Umgebung zeigen wollten, auf wie wenig thatsächliche;;; Grunde alle die umschwirrenden Gerüchte beruhen, und wie thöricht das Gerede von der Schuld der Inden ist. Freilich bleibt zweifelhaft. ob dies erreicht worden ist; denn die lieben Antisemiten machen zu gute Geschäfte bei ihrer Hetze, als daß sie der Wahrheit die Ehre geben würden. So lange sie noch so viel Dumme finden können wie in der Konitzer Gegend, die sie mit dem Märchen von; Ritualmord zu Abonnenten ihrer Blätter machen können, so lange werden sie nicht aufhören, ihre Lügen zu verbreiten. Dagegen kann nur die allmalige Aufklärung der Volksschichten helfen, die jetzt noch gutgläubig jeden; Geschäftsantisemiten in das Garn laufen. Aus Westpreußen. Im August. fte infolge der ungewöhnlich lange nachwirkenden Konitzer Affäre, und namentlich durch die fleißig bei der Arbeit bleibenden Hetzer aufgewühlten Bevölkerungsklaffen in Schlochau sind, wie es äußerlich den Anschein hat, ruhiger und besonnener geworden. Hört man auch dann und wann noch die leider usuell gewordenen bekannten Hetz- und Schmähruse ertönen, — im Laufe der etwas langen Leidenszeit, deren Ende immerhin noch nicht abzusehen ist, hat nmn sich daran gewöhnt, oder richtiger: gewöhnen müssen. Woran mau in dieser viel bewegten und stark angekränkelten Zeit sich nicht alles gewöhnen nulß? Auch all den Boykott der jüdischen Geschäfte, bei dem noch immer das Losungswort gilt: „Kauft nicht bei Juden!" Auf die Dauer ist solches jedoch in einem kleinen Städtchen mit einem völligen Ruin der paar jüdischen Geschäfte identisch. Und nun gar das Neueste: Zn der wiederholt angeregten Gründung eines Vereins, dessen Mitglieder sich verpflichten sollten, nur in christlichen Geschäften zu kaufen, ist die Eröffnung eines bisher in jenem Orte fehlenden „christlichen Porzellanwaarengeschüftes" wohl der erste Schritt zur herrlichen That. Inzwischen wechselt die Szenerie und es erscheinen kleinere, mehr oder weniger erquickliche Bilder in Form von Beleidigungsprozessen. Ein viel besprochener Prozeß ist folgender, der eines gewiffen antisemitischen Beigeschmackes und der Ausbeutung seitens der Hetzpreffe nicht entbehren dürfte: Eilt jüdisches