Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 37 (14.7.1900)
- Date
- 1900-07-14
- Page
- Seite 437 (sequence 7)
- Language
- German
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437 im offenbar in so klein der Mordldrnck eines tigurrg von lahm, ein igeblich für zänger viel ich schuldig iien Pnnkte Zeit dem lles übrige, n Kopf des ine Fragen leginnt, ist Verdachts-;n Berichtluf Grnnd ersuchuugsi der Freit das Ver-!eichentheile , der Vater res Mitleid!, der ihm und in dem Geselligen" 200000 M. >eu ja das )hr Trost." »geordneten irrter denn Der Brief a zur Ver- Judeu on= ) Publikum len. vsky und u nur über aß, als der Lasser floh, s Körpers.) Fundstelle, es Fundes, eleitet hat, cz vor der dem Kopf t Kopf eiu- Tage Vorockerr, auch hätte forteraus, daß len Werth ganz verltheit seine dem Land-! Fundstelle end runder opfes war. l Jsraelski wieder am ' auf dem Zentner lld, daß sie mit eillem aber nicht Zeuge Maschewski hat Jsraelski am Charfreitag um IIV2 Uhr gesehen; auf Befragen wegell der schmutzigen Stiefel erklärt der Zeuge unter Heiterkeit des Auditoriums, das; Jsraelski immer schmutzige Stiefel -gehabt habe. Briefträger Tomasik, Bierverleger Kock, Arbeiter Dühring und Frau Przeworsky machen ganz unerhebliche Aussagen. Inzwischen meldet aber ein Gendarm, draußen stehe ein Zeuge, der wisse, wer den ersten Stich gethau gegeil den ermordeten Ernst Winter. Der Prüstdeilt fragt, wer dieser Zeuge ist, Mld als der Gendarm den Namen Alex Prinz llennt, geht ein verstäudnißvolles: „Ah, der dumme Alex." durch das Publiklim. Prinz ist aber verschwunden, und als er nach vieler Mühe aufgefundelr nud herbeigeschleppt wird, weiß er dem Gerichtshof nichts zu bekunden. Der Gerichtshof beschließt darauf, den Zeugen wegen offenbarer Geistesschwäche nicht zu beeiden, nachdem vorher eine Frau Kreuz mitgetheilt hat. was der dumme Alex auf dem Korridor erzählt hat. Danach hat der Schächter Hamburger ans Schlocbau den ersten Stich gethan, Schächter Heymann aus Könitz den zweiten. Jsraelski hat 50 Mark vom Vorstände der jüdischen Genieinde für die Beiseiteschaffung des Kopfes erhalten, seine Frau außerdem noch 400 Mark, und er, der dumme Alex, noch außerdem Schweigegeld in Form eines Anzliges und der Versprechungell für zwei weitere Anzüge. So fehlt auch der Humor bei der Tragödie llicht. Frau Gastwirth Stolpmaun ist das veränderte Wesen des Airgeklagteil einige Wochen nach dem Morde aufgefallen. doch hat derselbe dies mit häuslichem Aerger erklärt. Im Uebrigeu hält sie zwar den Jsraelski für einen Menschen, der sehr hillter dem Gel de her ist, aber für feinen schlechten Menschen und für ganz unfähig zll einer solcheli Halldluilg, wie sie ihul zur Last gelegt wird. Dem Gastlvirth Stolpmanu ist gar nichts au Jsraelski aufgefalleil, dagegeil der IO jährigen Tochter Clara Stolpmauil ebellfalls das scheue Wesen desselben. Eill Zeuge, der plötzlich lleu angemeldet wird, erzählt, daß ihn der Zahnarzt Meibauer, der Führer des ailtisemitischen Nebeutribunals, veranlaßt habe, sich noch zu melden. Nach einem Verhör von einer Viertelstunde und nachdem der Gerichtshof allen möglichen Klatsch hat über sich ergehen lassen, stellt der Präsident fest, daß Zeuge gar nichts vom Morde oder voll Jsraelski weiß. Frau Jsraelski, die einen guten Eindruck macht, sagt entlastend für ihren Mallll ans bezüglich seines Aufenthaltes am Charfreitag währelid der kritischen Zeit von IOV2 bis 11V2 Uhr. Nunmehr folgt das Verhör der Sachverständigen. Sauitätsrath Müller aus Kollitz giebt zunächst sein Gutachten dahin ab, daß Ernst Willter an Verblutullg gestorben sei, llachdeul wahrscheilltich vorher eill Erstickuligsversuch gemacht wordeil ist. Die Speisereste in der Speiseröhre und im Nachenranm feien durch einen dabei eiutreteildeu Erbrechellsallsall aus dem Mageir in die Höhe getrieben worden. Justizrath v. Gordoil ersucht den Sachverställdigen, da die obere Medizinalbehörde das Gutachten bemängelt habe mld eine NachprüflUlg durch zwei Berliner Aerzte augeordllet habe, nun auch derell Meilllmg mitzutheileu. Dr. Müller erklärt, daß die Herren Dr. Mittenzweig und Stornier bei ihrer Nachobduktion zu der Allschauuug gekommen seien, daß die Todesursache mit vollkommener Sicherheit llicht festzustetteu sei. Wahrscheinlich sei allerdings, daß man den Winter zu ersticken versuchte, und alsdairn schon in der Agonie habe man ihm die Hatsschllittwullde beigebracht, all der er gestorbeil sei. Bezüglich des Kopfes erklärt Dr. Müller, daß derselbe nach seiner Meinung bald nach dem Morde all die Fundstelle gebracht worden sei. Auf Befragen des Staatsanwalts erklärt der Sachverställdige. daß die Zerstückelung gellau in derselben Weise vorgenommell sei wie bei dem Skurzer Mord. Justizrath v. Gordon: Ich halte diese Frage für unzulässig. Wir haben kein amtliches Material über dell Fall voll Skurz, ich nluß daher gegeil dessen Hereinziehuug protestiren. Der Präsident: Ich bin derselben Meinung und bitte, dieseil Gegenstand nicht weiter zu spinnen. Zweiter Sachverständiger Dr. P u p p e a u s B e r l i u. Privatdozent für gerichtliche Medizin und dirigireuder Arzt des Untersuchungsgesäugllisses, erklärt sich sowohl gegen den Verblutungstod als gegen die behauptete Blutleere. Eine große Anzahl von nledizinischen Molllenteu sprecheil dagegen, so die brauuröthliche Färbung der Lungell. so die Färbung der iluleren Wandungen der großen Blutgefäße re. Dabei muß in Betracht gezogell werden, daß der Körper mehrere Tage im Wasser und 17 Tage in 70prozeutigem Alkohol gelegen hat, was naturgemäß eine Entfärbung der Blutreste herbeiführen mußte. Bei der Ausfindullg ist jedoch nach der Aussage der Zeugin Lange noch blutgefärbtes Wasser aus dem Packet geflossen. Danach ist von einer Blutleere des Körpers nicht mehr zu reden, gegen den Verblntungstod spricht, daß die große Halsschnittwunde keine vitale Reaktion mehr zeigt, also erst dem todten Körper beigebracht kein kann. Dann ist eben nur zwecks Zerstückelung der Leiche zur besseren Fortschaffullg derselben der Halsschnitt geschehen. Den einzigen Anhalt zur Bestimmung der Todesursache bieten, da noch wichtige Körpertheile, darunter Magen und Eingeweide, fehlen, die Petechien (kleine, flohstichartige Blutunterlaufungen) in der Lunge sowie au der Jnnenhaut des Kopfes und an anderen Organen. Danach ist Erstickung als Todesursache wahrscheinlich. Die Speisereste sind wahrscheinlich nicht durch Erbrechen, sondern auf rein mechanischem Wege durch Manipulationen an der Leiche in die Speiseröhre und den Racher; gekommen. Der Kopf habe wahrscheinlich schon lange an der Fundstelle gelegen, und zwar im Eis festgefroren, denn wenn er etwa irgendwo in der Stadt auf Eis gelegen und dadurch auch so lauge frisch erhalten worden sei, so müßte er doch bei dem Transport im Sack in Fäulniß übergegangen sein, die dann während der zwei Tage von Charfreitag bis Ostern, die der Kopf an der Fundstelle gelegen haben soll, große Dimensionen annehmen mußte. Dies war aber nicht der Fall, sondern der Kopf war ganz frisch. Nach der Mittagspause war der Andrang des Publikums noch größer. Zunächst dauert die Vernehmung der Sachverständigen noch fort. Dr. Müller und Dr. Puppe geratheil in eine wissenschaftliche Polemik. bei der der Konitzer Arzt schlecht abschneidet. Darur werden zwei Thierärzte anfgernfeu, um zu erklären, ob der Halsschnitt ein Schächtschnitt sei. Schlachthausiuspektor Wendt erklärt, daß der an dem Kopfe sichtbare Schnitt kein Schächtschnitt sei, giebt aber auf Befragen des Präsidenten die Möglichkeit zu. daß der ursprüngliche Schächtschnitt durch eine Wetterführung des Schnittes habe verdeckt werden können. K re i s th i erarzt Uhl kann sich ans dervorgelegten Photographie kein Bild machen, lehnt daher ab, ein Gutachten abzugebeu, macht aber darauf aufmerksam, daß die Stelle des Halsschnittes nicht diejenige sei. wo der Schächtschnitt einzusetzen habe. Professor P a s ch 0 t t a berichtet über die Temperaturverhältnisfe in der Zeit von dem Morde bis zur Auffindung des Kopfes. Inzwischen hat sich abermals ein Zeuge gemeldet, der in der Nähe des jüdischen Friedhofes etwas gefunden hat, was wohl die Eiugelveide von Ernst Winter gewesen seien. Er giebt an, beim Pflügen habe er einen Haufen gefunden, der weiß ausgesehen habe und übel gerochen habe. Der Präsident fragt, ob er sich diesen Haufen näher angesehen habe, oder ob er ihn in der Hand gehabt habe. Beide Fragen verneint der Zeuge und erzählt schließlich, er habe sich bei dem Funde nichts gedacht, aber in der Kneipe habe man ihm gesagt, das könnten wohl die Eingeweide von Winter gewesen sein. Schließlich beantragt Justizrath Gordon Vertagung, weil der sehr wichtige Zeuge Schächter- Fuchs nicht erschienen sei, der ein vollkommenes Alibi für Jsraelski beibringen könne. Der Gerichtshof lehnt diesen Beweisantrag ab, ideil „derselbe nach Lage der Sache nicht mehr erforderlich sei." Nachdem das Zeugenverhör geschlossen, beginnt das Plaidoyer des S taa ts a n rva l t s. Der Staatsanwalt versucht eine Zusammenstellung der gegen Jsraelski sprechenden Zeugenaussagen, wobei aber immer die wesentlichste Stütze der ganzen Anklage das Zeugnis; Fiedler bleibt, versucht, die Erklärungen des Sachverständigen Puppe zu entkräften durch den Hinweis, daß der Sachverständige Müller mehr Autorität genießen müsse, weil er den Leichnam noch sozusagen frisch gesehen habe und schließt mit dem Anträge ans Verurtheilung zu fünf Jahren Gefänguiß. Eine Kritik dieses Strafantrages werde ich als juristischer Laie, und weil wir Juden unbedingten Respekt vor der Autorität der Justiz haben, selbstverständlich unterlassen. Was würden aber die Antisemiten im entgegengesetzten Falle gelärmt haben! Justizrath v. Gor dorr beginnt seine Vertheidigrrugsrede mit dem Hinweis, daß er nach dem Verlauf der Verhandlung eigentlich errvartet habe, der Staatsaurvalt iverde seine Anklage zurückzieherr; jedenfalls rverde das Gericht zu einem Freispruch kommen müssen. Schon juristische Gründe lassen die Verurtheilung eines Angeklagten wegen Beihilfe als unzulässig erscheinen, so lauge rricht der Mörder