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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-09-07 · Heft 36 (7.9.1900) · p. Seite 426

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 36 (7.9.1900)
Date
1900-09-07
Page
Seite 426 (sequence 8)
Language
German
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426 Der Vorsitzende dankte Kollegen Stern für seinen überaus lehrreichen Vortrag; nach kurzer Besprechung beschließt die Versammlung, an den Referenteil das Ersuchen zu richten, eine Walldfibel auszuarbeiten und herauszugeben. Die von dem Referenten vorgelegten Thesen werden ebenfalls einer Kommission übergeben und sodann in folgender Fassung angenommen: 1. Mit der Erlernung des Hebräischen, das eillen illtegrirelldell Bestandtheil des Religionsunterrichts bildet, ist frühestens in der zweitell Hälfte des ersten Schuljahres zu beginilen. 2. Die Fibel muß sich auf die synthetische Leselehrmethode gründen. 3. Beim Fibelstoff ist zll beachtell, daß die den Kinderll am wenigsten Schwierigkeiten bereitenden Kousona utell uns die durch ihre eillfache Form sich anl leichtesten eillprägenden Buchstaben zllerst eingeübt werden. 4. Eine Wandfibel (Lesetafel) ist für den hebräischen Leseunterricht unerläßlich. Kollege Ho fm a ll n-Meiningen berichtet sodanll über die Verhältnisse der jüdischen Lehrer im Herzogthum Meiningen. Aus diesem Referate, in welchem die einschlägigen Verhältnisse mit großer Klarheit und vieler Sachkenlltlliß dargelegt werden, interessirte die Versammluilg besonders der Umstand, daß im Herzogthum Meiningen in jeder Gerneinde der jüdische Lehrer eo ipso Mitglied des Gemeinde- Vorstandes ist. Auf eine diesbezügliche Ansrage versichert der Neferellt, daß dieses Zusammenwirken in der Genleindeverwaltung nur den Frieden und die Eintracht in der Gemeinde gefördert habe, und daß überall in ben Gemeinden Meiningens das beste Einvernehmen zlvischen Lehrer und Gemeinde vorherrsche, und daß jene gesetzliche Bestimmung begreiflicherweise dem jüdischen Schulwesen zum dauernden Segeil gereiche. In längerer Besprechung werden damit die unerfreulichen Zustände in den Gemeinden Preußens verglichen; schließlich wird der Vorsitzende beauftragt, beim Gemeindeverband der Provinz Sachsen vorstellig zu werden: „Der Verband möge dahin wirken, daß in allen Gemeinden, in denen die Leitung der Schule einem besonderen Schulvorstande unterstellt ist. den Lehrern Sitz und Stimme in diesem eingeräumt werde." Zum Schlüsse reserirte Steinhardt- Magdeburg über die Pensions-, Wittwen- und ÜÖaifenfaffe des Verbandes der jüdischen Lehrervereine, beziehungsweise über die von dem Vereine jüdischer Religionslehrer Ostpreußens gestellten Anträge auf Abänderung der Satzungen der Kasse. Nachdem Redner in großen Zügen die Entstehung und die Tendenzen der Kasse dargelegt, polemisirt er gegen die immer wieder trotz aller loyalen Erklärungen in einzelnen Lehrerkreiseil austretenden Behauptungen, daß durch die Verbandspensionskasse den Provinzialhilfskassen eine Konkurrenz entstände. Man solle doch einmal abwarten, ob dieser Fall jemals eintreten werde, bevor man durch solche Schwarzsehereien die gedeihliche Elltlvickelung der Kasse solvie das Ansehen des ganzen Verbandes auf das Empfindlichste schädige. Einzelne der ostpreußischen Anträge, besonders die, welche die spätere Zusammensetzung des Knratoriunls betreffen, seien wohl berücksichtigenswerth; entschiedell aber sei Redner dagegell, daß an dem Grund wesen der Kasse jetzt etwas geälldert werde. Die Anuahme der ostpreußischen Anträge lvürde die Eröffnung der Kasse ans unabsehbare Zeit hinausschieben und damit die Entwickelung derselben wesentlich hemmen; sie lvürde auch dazu beitragen, daß die Mittel des groß angelegten Werkes verzettelt würden. Redner appellirt au beu Idealismus der Kollegen. Wie die Kasse jetzt gestaltet sei, müsse sie ben folgenden Generationen zu dalierndem Segeil gereichell; da nlüßten alle persönlichen Rücksichten zurücktreten, selbst auf die Gefahr Hill, daß die Segnlrngell der Kasse der jetzigell Generation nur in gerillgeni Maße llvch zu Theil würden. — Nach kurzer Besprechung, an lvelcher sich die Kollegen Stern, Engelberg ulld Jaeobsohu betheiligtell, gelangte sodanll folgende Resolution einstimmig zlir Annahme: „Der Verein israelitischer Lehrer Mitteldeutschlands erachtet es llicht für rathsam, schon jetzt an dem Grundwesen der Pellsiolls-, Wittwenilnd Waisenkasse des Verbandes der jüdischen Lehrervereine Aenderungen vorzunehmen; der Verein giebt dem Kuratorium der Kasse die Elltscheidung über die voll beut Vereine jüdischer Religionslehrer Ostpreußens gestellten Anträge anheim, ersucht jedoch unl Ablehnung aller derjenigen Allträge, die einschneidende Aenderuligen der Grulldlage, auf beueu die Kasse beruht, enthalten." — Aus Antrag des Kollegen Sonlmerfeld-Chemllitz lvird sodallll der Vorsitzellde dllrch eillstilunligell Beschluß der Versammlung beauftragt, dem Kollegen Peritz-Königsberg für fein unermüdliches Wirken und nlannhaftes Eintretell für die Interessen des jüdischen Lehrerstarldes den Dank des Vereins auszusprechen. — Damit war die Tagesordnung erschöpft. Als nächstjähriger Konferenzort lvürde mit Rücksicht auf die Kollegen im Königreich Sachsen Leipzig in Aussicht genommen. Nachdem noch der Verein Herrn Geheimrath Kristeller, dem Ehrenpräsidenten des Gemeindebundes, telegraphisch die Glückwünsche des Vereins zllr Feier seines achtzigsten Geburtstages übermittelt hat, schließt der Vorsitzende die Sitzung. Kollege Moch-Mühlhausen spricht noch dem Vorsitzenden beu Dank der Versammlung aus für seine unparteiische, hingehende Leitung der Geschäfte des Vereins; die Anwesenden erheben sich ihm zu Ehren von ihren Plätzen. Die Schriftführer: Mach- Mühlhausen. Stern- Halberstadt. Hüben und Drüben. Von Prof. Dr. G. Deutsch. ine jener neckischen Launen des Zufalls bringt mir in der mir eben zugekommeneu Nuinmer 28 dieser Zeitung, welche ich immer mit großer Gewissenhaftigkeit lese, zwei Nachrichten, wie sie ein didaktischer Zweck nicht lehrreicher hätte zusammensügen können. Auf der einen Seite wird erzählt, daß sich der Rittergutsbesitzer Leist in Saalfeld geweigert habe, vor einem jüdischen Richter einen Eid zu leiste», auf der anderen Seite, daß der Rabbiner Fuchs in Großwardein sich geweigert habe, einen Eid unbedeckten Hauptes zu leisten. Beide Herren sind in Strafe genommen worden. Ich lebe in einem freien Lande, in einem Lande, wo die Trennung von Staat und Kirche konsequenter durchgeführt ist als anderwärts; ich bin persönlich ein Anhänger vollster Gewissensfreiheit, aber in dieser! beiden Fällen scheint mir Ostentation sich rrnter dein Deckmantel der Gewissensfreiheit zu verbergen. Auch der bekenntnißtreneste Sektirer wird wohl kaum behaupten wollen, daß er vor einem Juden rricht die Wahrheit sagen dürfe, und ebensorvenig kann man aus dem Glauben an einen persönlichen Messias, an Gespenster, an deir bösen Blick, an die Authentie des Buches Daniel und was sonst einer noch zur jüdischen Orthodoxie rechnen mag, das Recht herleiten, unbedeckterr Hauptes eine Unwahrheit zrr sagen. Wer vor Gericht schwört, steht nicht dem individuellen Richter, sondern der Staatshoheit gegenüber. In manchen Füllen kann er nicht einmal wissen, welchem Bekenntnisse der Richter, und vb er überhaupt einem solchen angehört- Sein Geivissen wird sich wohl kaum beschwert fühlen, »venn ihm ein jüdischer Lotteriekollekteur einen Gewinn aus der königlichpreußischen Klassenlotterie ausbezahlt. Eine christlich-religiöse Handlung ist doch der Eid nicht, da Quäker und Meirrroniten gerade ihres Christenthums rvillen die Eidesleistung veriveigern, und der Wortlaut von Matthäus 5, 34 giebt ihnen Recht, wenn auch selbst der liberale Holtzmann (Handkoinmentar I, 110) das Verbot des Eides apologetisch umdeutet. Es ist also die Eidesverweigerung vor einem jüdischen Richter nur ein Versuch, die antisemitische Forderung auf Ausschließung der Juden von staatlichen Stellen als Ausfluß der Gewissensnoth darzustellen. Wenn wir ihre Entstehungsgeschichte verfolgen, so werden wir gervahr, daß sie ein moralisches Deckmäntelchen der Reaktion ist, welche die verfassungsmäßige Gleichberechtigung der Inden auf administrativem Wege zu paralysiren suchte. Der 8 9 des Preußischen

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