Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-09-07 · Heft 36 (7.9.1900) · p. Seite 424

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 36 (7.9.1900)
Date
1900-09-07
Page
Seite 424 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3228365-3228402--56792-3293125
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

424 anerkannte Kirchengesellschaft erfolgt ist <1 331), sondern auch in dem Falle, wen» der Austritt eines Angehörigen einer anerkannten Kirchengesellschast ans derselben nnd der Eintritt in eine nicht anerkannte religiöse Bereinigung, sowie der einfache Austritt ohne jeglichen Nebertritt — die persönliche Anstrittserklärung vor dem Pfarrer oder geistlichen Vorstand vorausgesetzt — erfolgt (Plen.-Entsch, 11, 18). Wir sind mit dieser Entscheidung vollkommen einverstanden nnd haben es nie gebilligt, wenn einzelne Rabbiner, um das Peinliche einer solchen Szene zu vermeiden, den Austretenden die persönliche Anzeige erlassen und sich mit einer schriftlichen begnügt haben. Künftig wird das unmöglich sein — und auch das ist gut. * Zur rumänischen Judensrage ist heute nur wenig mitzutheilen. Der ungarische Minister des Innern hat an die Geuieindeämter nachstehende Verfügung erlassen: „In Angelegenheit der Ausivandernnge» ans Dhtmiimeit habe ich angeordnet, daß nach Erhalt dieser meiner Versügnng nur solchen rinnünischen Euiigranten der Uebertritt über die Landesgrenze und die Weiterreise im Lande gestattet Iverde, die neben ihrem ordnungsmäßigen Paß noch Reisebillette zu Land oder zn Schiff bis znm Ausivanderungsvrte oder znm mindeste» soviel Baargeld besitze», daß sie diese Reise bestreiten können. Auswanderer, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen können, oder diejenigen, die zn Faß oder auf Wagen reisen, müssen dort, wo man sie antrifft, anfgehalten lind nach Rumänien znrnckgebracht lverden. Ich fordere die Mnnizipalbehörden ans, für die Ausführung dieses Auftrages auf ihrem Territorium Sorge zu tragen nnd darauf zu achten, daß die Ausivanderer, denen die Durchreise gestattet ist, ihre Reiseroute nicht ändern; sollten sie dies thun, so müssen dieselben gehalten iverde», ihre Reise fortzusetzen, oder sie sind, ivenn ihnen das nöthige Reisegeld fehlt, nach Rnniänien znrückznbefördern." Dagegen wird an der gali zisch-rumänischen Grenze zwar nicht mit gleicher Strenge verfahren, doch werden auch dort nur diejenigeir durchgelassen, welche Eisenbahn- und Schiffs- Billets oder mindestens 400 Franks besitzen. Aus Rumänien selbst erfahren wir, daß eine Abordnung der israelitischen Gemeinden dem Ministerpräsidenten eine Petition überreicht hat, irr welcher sie darthut, daß die gegenwärtige Lage den Israeliten und dem Lande nachtheilig ist und verlangt, daß den Israeliten gestattet werde, ihre Gemeinden zu reorganisiren wie dies im Jahre 1851 der Fall war. Wir glauben, daß Herr Carp auf diesen Vorschlag, der mit seinen eigenen Jntenliouen übereiustimmen dürfte, eingehen wird. Ein schönes Zeugniß hat der amerikanische Einwanderungskoinmissar in New - Hork den unglücklichen rumänischen Flüchtlingen ausgestellt. Er sagte zu dem Korrespondenten der Fr. Z.: Diese Leute, ivelche ongenscheinlich einem kräftigen, gesunden und | arbeitswilligen Menschenschlag angehören, werden sich dem Lande von Bortheil ertveiseu nnd ich kann nicht verstehen, lvie eine Regierung solches, doch jedem Staatswesen nur Vortheile bringendes Material zur Anstvanderung zwingen kann". Die Ansicht lvird sowohl in amtlichen Kreisen wie in der Presse allgemein getheilt. Wenngleich das Schatzamt, dem die Elnwanderungsbehörde ja uiltergeordnet ist, in Europa Erhebungen über den voraussichtlicheil Umfang der Judeneinwanderung anstellen läßt, ist man in amtlichen Kreisen durchaus nicht ge,leigt, derselben Hindernisse in den Weg zu legen und so wird auch diesmal Amerika und nicht das ungastliche Kanada das Ziel der armen Auswanderer bleiben inüssen. Sultan Abdul Hamid II. hat das Jubiläum der 25jährigeu Thronbesteigung gefeiert. Die Juden des gesammteu türkischen Reiches haben diesen Tag festlich begangen. In Jerusalem ist au diesem Tage in der Nähe des Jafsathores ein Brunnen eröffnet worden, zu dessen Kosten die armen Juden daselbst erhebliche Sununen beigesteuert haben. In Kvnstantinopel waren alle jüdischen Häuser beflaggt und illuminirt. In allen Synagogen des osmanischen Reiches wurde Festgottesdienst veranstaltet. Kostbare Geschenke wurden im Namen seiner jüdischen Unterthanen dem Sultan überreicht, und selbst die karaitische Gemeinde von Haskoi hat ein kunstvoll in Gold und Perlen gefaßtes Gebet für den Sultan überreicht. Die Sympathie der Juden für den Sultan ist eine erklärliche. Als Mensch sowohl wie als Beherrscher eines großen Reiches hat er sich den Juden stets gütig erwiesen. Bor jedem Pessachfeste sendet er dem Chacham Baschi 8000 Francs zur Vertheilung unter den jüdischen Armen. Als 1883 ein Großfeuer in Konstantinopel 1000 Häuser vernichtet und über 6000 Juden obdachlos gemacht hatte, begründete der Sultan ein Unterstützungskomitee, dessen Vorsitz er persönlich übernahm und erössnete die Sammlung mit einer Spende von25OOO Francs. Die Judenverfolgungen in Rußland haben ihn aufrichtig betrübt; den verfolgten rumänischen Juden hat er in Kleinasien Land angewiesen und die Kolonisten mit großen Summen aus seiner eigenen Schatulle unterstützt. Aber auch als Staatsoberhaupt hat Abdul Hamid seine Sympathien für die Juden bekundet. Unter seiner Regierung haben 5 Juden den Pascharang erreicht. (Die Militärärzte Dr. Elias Cohen, Fano, Isaak Hadjes, Jacques Nissim und Isaak Molcho.) Im Civildienst besitzen die Herren David Effeudi Molcho und Aaron Effendi Leon den Rang eines Bali. Daneben giebt es noch 27 Juden, welche den Rang eines Obersten bis herab zum Kapitän bekleiden. Im diplomatischen Dienste sind 15 Juden angestellt. Ein Jude, Excellenz Behar Effendi Eskenasi, ist Mitglied des Staatsrathes. Seit 10 Jahren geht der Sultan mit dem Gedanken um, die Juden zum Militärdienst heranzuziehen. Nur in dem Verbot des Korans, Nichtmoslims zum Militärdienst zuzulasseu, steht dem ein schwer zu beseitigendes Hinderniß entgegen. Als 1885 Griechen nnd Armenier in den Vorstädten Konstantinopels einen Judenkrawall inszenirten, ordnete Abdul Hamid eine scharfe Untersuchung an, und eine strenge Bestrafung der Rädelsführer folgte. Endlich befahl Abdul Hamid, dem Oberrabbiner der Türkei von Staatswegen ein Jahresgehall auszuzahlen, wodurch dieser zum offiziellen Staatsbeamten erhoben wurde. Dafür fanden die Juden während des letzten griechischtürkischen Krieges reichlich Gelegenheit, ihren Dank zn bethätigen. Große Summen wurden damals von den Juden gespendet und Hunderte von jüdischen Freiwilligen ließen sich in die Listen eintragen. Auch ausländische Juden traten damals als freiwillige Krankenpfleger und Aerzte in das türkische Heer ein. Der Sultan war darüber hocherfreut und drückte seine Genugthuung in einem gnädigen Handschreiben an Rabbi Moses Levy, Chacham Baschi von Koustantiuopel, aus. * Im russischen Ministerium des Innern ist, wie die „Nowoje-Wremja" zu melden weiß, eine j ü d i s ch e A b t h e i lu n g errichtet worden, in welcher alle auf die Inden Bezug habenden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.