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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-09-07 · Heft 36 (7.9.1900) · p. Seite 423

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 36 (7.9.1900)
Date
1900-09-07
Page
Seite 423 (sequence 5)
Language
German
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423 hmvtete Wirkung. Nur eine kleine Zahl reicher Juden entschloß sich, Rumänien zu verlassen, als im Jahre 1879 nach stattgehabter Revision des Artikel 7 der Verfassung sie zur Ueberzeugung gelangten, daß jede Aussicht auf individuelle Naturalisation geschwunden, wenn sie nicht den größten Theil ihres Vermögens opfern wollten. Mit Wissen und unter Begünstigung Bratianns errichtete damals in Bukarest der Demagoge N. Fleva ein Naturalisations-Büreau, und eine andere Gesellschaft zur Exploitation der Naturalisations-Geschäfte bildete sich aus drei einflußreichen Deputirten, deren Geldgier ein die Naturalisation anstrebender Jude, wenn er nicht sehr begütert war, nicht stillen konnte. Aber noch zauderte die große Masse der Kleinhändler und Handwerker, sich zur Auswanderung zu entschließen, da sie für den Kampf ums Dasein in fremdem Lande nicht vorbereitet war. Dieser verzweifelte Entschluß begann in ihnen erst nach der ini Dezeinber 1898 in Bukarest stattgehabten Inden- Plünderung zu reifen, welche vom jetzigen Domänenminister R. Filipescu arrangirt, vom damaligen liberalen Minister Pherekydes nnterstützt und vom Ministerpräsidenten Sturdza tolerirt wurde. Es ist ein schauerliches Bild, das Spartacus von der gegenwärtigen Lage der Juden in Rumänien entworfen — aber es ist auch nicht ein Zug in diesem Bilde, der nicht der Wahrheit entspräche. Und so begreift man es vollkommen, wenn er am Schlüsse seiner lesens- und beherzigenswerthen Schrift zu der Ueberzeugung gelaugt, daß nur ein Machtwort des Königs selbst das Land vor einer ökonomischen und kulturellen Krisis retten könne. Denn es handelt sich in dem gegenivärtigen Moment nicht mehr allein uin die 200 000 Juden in Rumänien, sondern thatsächlich um das Schicksal des ganzen Landes. Are Woche. Berlin, 5. September. aß die Chinapolitik des deutschen Reiches nicht den Beifall aller Schattirungen der antisemitischen Partei hat, ist männiglich bekannt. Daß aber diese Nörgler jene Politik — den Juden in die Schuhe schieben, ist das Komische an der ganzen Sache. In einer Rede, die der bayerische Antisemitenhäuptling in der vergangenen Woche gehalten, sagte er u. a.: „Und was soll die Niederwerfung Chinas, selbst wenn sie gelänge, nutzen? Das Großkapital, das gierige jüdische Händlerthum, das nur Profit kennt, würde sich mit Vergnügen Deutschlands und gewisser Weltmachtsgelüste bedienen. China dem Handel „aufznschließen", uiib es würde unter Umständen dadurch auch unserer Industrie eine kurze Blüthezeit erstehen .... Die Chinapolitik des deutschen Reiches stellt übrigens nur einen Ausfluß unserer Gesammtpolitik dar, welche die Zukunft Deutschlands auf dem Meere sucht, und, indem sie den Erdball umspannen möchte, den Boden verliert, ans dem allein sie ihre Kräfte holen formte .... Wie in England, finden sich auch -bei uns Kapitalismus und Imperialismus im gleichen Streben. Der jüdische Schachergeist schürt den Ehrgeiz der Mächtigen und leiht ihm seine Hilfe, so lange er seine Rechnung dabei findet. Land und Volk bezahlen die Zeche." Nach der Methode, die auch in diesem politischen Blödsinn eigentlich von Rechtswegen liegen müßte, braucht man nicht lange auszuspähen. Sehr lehrreich und charakteristisch zugleich sind auch die Aeußerungen, die der andere und amüsantere bayerische Antisemitenhäuptling, Monsieur Sigl, über die Spenden von Juden für nichtjüdische Zwecke unter lebhaftem Beifall katholischer und protestantischer Gesinnungsgenossen gemacht hat. Er sagte wörtlich: Die „Nene Bayerische" schreibt in einem Aufrufe zum Bonner Katholikentag bei Besprechung der Ausschmückung der Stadt: „Wir freuen uns, konstatiren zu können, daß auch Andersgläubige, Protestanten und Inden, reiche Beiträge gezeichnet haben, wofür ihnen auch hier bester Dank ausgesprochen sei." Glaubt die „Neue Bayerische" wirklich, daß diese „Andersgläubigen" lediglich aus Begeisterung für die katholische Sache sich zu derlei Ausgaben versteigen? Gewiß mag es Protestanten geben, welche sich einer derartiges! allgemeinen Feier anschließen, was man von ihnen billig gar nicht verlangen könnte, und dies macht deren versöhnlicher Gesinnung alle Ehre. Was ab er d i e In b e 11 a u belangt, die das Christenthnm ans tiefster Seele hassen, so kann ihr „ r ei ch e r B e i tr a g" nur a l s Z e i ch e n i h r er b e ka n n t e n Gesinnungsart gelten; denn es ist klar, daß der Jude nur beabsichtigt, ein Geschäft damit zu machen. Diesem Volke ist es gleich, ob Katholik oder Protestant, Türke. Heide, Atheist oder Anarchist, der Jude wird stets kriechend Demjenigen nahen, auf dessen Seite ein Prosit zu machell ist. Er handelt vielleicht auf dem Katholikentage mit dem Bilde dessen, den er heimlich verflucht und den seine Vorfahren ermordet haben. Das Komitee des Katholikentages sollte sich schämen, von Juden Spenden anzunehlnen, doch müßte es eben dann nicht aus Centrums-männern bestehen." Das Centrum wird diesen Angriff seines ungetreuen Sohnes leicht verschmerzen. Für uns ist aber dieses „Wort zur rechten Zeit", wie ein Antisemitenblatt den Artikel nannte, wie gesagt, ebenso lehrreich wie charakteristisch. * Unter den neuen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes finden wir eine, die sich mit den Formalitäten des Austritts aus d e m Judenthu m beschäftigt und deshalb leider ein mehr als aktuelles Interesse für uns hat. Es heißt darin: Hinsichtlich des Uebertritts von einer Religion zur andern ist zu bemerken: Nach Titel 4 der Verfassungs-Urkunde — vergleiche auch § 1 der 2. Verfassnngsbeilage — ist jedem Einwohner des Reiches vollkommene Gewissensfreiheit zugesichert, nach § 5 der 2. Verfassnngsbeilage ist jedem Staatseinwohner bei denl Vorhandensein der Voraussetzungen der 8§ 6 und 7 die Wahl des Glaubensbekenntnisses nach seiner eigenen freien Ueberzeugung überlassen. Der ß 10 daselbst regelt sodann die Formalitäten, an welche ein Glaubens- Wechsel, um verfassungslnäßig rechtswirksam zu fein, gebunden ist. Nach dem allegirten 8 10 der 2. Verfassnllgsbeilage muß der Uebergang von einer Kirche zur andern allezeit bei dem einschlägigen Pfarrer oder geistlichen Vorstand sowohl der neugewählten als der verlassenen Kirche persönlich erklärt werden. Der Hauptzweck dieser Vorschrist besteht darin, daß hierdurch dem Pfarrer oder geistlichen Vorstände der zu verlassenden und der neu gewählten Kirche Gelegenheit gegeben werden soll, dem Uebertretenden geeignete Vorstellungen machen zu können. <Plen.-Entschl. 11 17 ff.) Bei einer schriftlichen Austrittserklärung sind die verfassllngsnläßigen Voraussetzllngell für den Nachweis eines rechtswirksamen Religionswechsels nicht erfüllt und der Uebertritt also unwirksam, beim die Vorschrift des 8 10 2. Vers.- Beil, bezüglich der angeordneten persönliche n Austrittserklärung ist eine zwingende und kann durch eine schriftliche Austrittserklärung nicht ersetzt werden. <21 32 ff.) Diese Bestiinnulngen haben nach ihrer allgemeinen Fassung nicht blos ans die Mitglieder der öffentlichen Kirchengesellschaften, sondern auch auf jene der Privatkirchengesellschaften Anwendullg zu finden, deshalb muß der Austritt aus der israelitischen Religionsgesells ch a f t, u ni r e ch t s w i r k s a m z n s e i n. persönlich vor einem zuständigen Rabbiner erklärt werden. <21 32.) Ein rechtswirksanler Uebertritt im Sinne der einschlägigen Verfassungsbestimmuugen ist nicht nur dann anzunehmen, wenn mit dem Austritt aus der bisherigen Kirchengesellschast der Eintritt m eine andere staatlich

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