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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-08-03 · Heft 31 (3.8.1900) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 31 (3.8.1900)
Date
1900-08-03
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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2 hervorgerusen hatten, bei welchem der unüberlegte Scherz, das darf hervorgehoben werden, seine gerechte Sühne gefunden, ist trotzdem in einem gewissen Sinne interessant. Die Fleischer Seelig Katz und Karl Edel aus dem Städtchen Flatow. eine Stunde von Könitz, waren angeklagt. am 11. April d. I. den Stellmacher Klarowski daselbst in das Schlachthaus des Katz gezogen. dieThnre versperrt und den Klarowski mit Todtstechen bedroht zn haben. Katz soll gesagt haben: „Jetzt. Klarowski. wirst Du abgeschlachtet"; dieser lief jedoch, so sagte er aus, fort und war einige Zeit vor Aufregung krank. Die Angeklagten bestritten ihre Schuld; ein christlicher Fleischergeselle, der bei dem „Attentat" zugegen gewesen sein soll, wegen Verdachtes der Mittäterschaft jedoch nicht vereidigt werden konnte, sagte in gleichem Sinne a ns. Klarowski, der in Flatow die Rolle einer komischen Figur spielt und Beinamen, wie Jordan-Schwimmer u. a. trägt, war noch heute voller Aufregung und erzählte mit zitternder Stimme sein Erlebniß. Seine Mutter befindet sich im Jrrenhause, und er selbst ist ein überaus ängstliches, verschüchtertes und furcht-. sames Männchen, dem anzusehen und anznhören — Schreiber dieseskennt ihn persönlich —, daß übermüthige Leute sich mit ihm gern ein „Späßchen" erlauben. Das in Rede stehende war allerdings, sehr wenig „zeitgemäß". Klarowskis Mordgeschichte erregte nicht blos im Zuschauerraum, sondern auch bei den ernsten Richtern mehr als inmal ein Lächeln; Katz wurde, wie schon erwähnt, wegen Bedrohung zu 100 Mark Geldstrafe verurtheilt. Edel, der wegen Beihilfe angeklagt war, wurde freigesprochen. — An demselben Tage wurden von der Strafkammer vier jugendliche Burschen im Alter von 16 und 17 Jahren wegen Lan d fr ie d e n s b ruchs und Sachbeschädigung — bezieht sich auf den Straßenkrawall am 10. Juni d. I.. bei welchem sich die rohen Burschen durch Steinwürfe gegen Personen und Fensterscheiben. insbesondere Demolirung der Synagoge von Innen und Außen, besonders hervorthaten — zu Gefängnißstrafen von drei Monaten bis zn einem Jahre, unter Zubilligung mildernder Umstände, welche in der herrschenden Erregung gefunden wurden, verurtheilt. An jenem Tage wollte sich namentlich ein Malerlehrling Nanlens Janull besonders auszeichnen (es war am Sonntag), er war, der eigentliche Hauptthüter bei dem ganzen Vorfall. Nicht genug, daß er. durch die Straßen in Gemeinschaft mit Anderen ziehend, seinen Uebermuth an der Zertrümmerung der Scheiben an jüdischen Häusern und der Synagoge gestillt hatte, erbrach er auch die zngenagelte Thüre des Synagogenzaunes, eröffnete dann mit Anderen ein Steinbombardement. wie gerichtlich festgestellt, auf die Eingangsthür des Tempels, so daß das Gefülle heransgeschlagen wurde. Sodann drang er durch die ausgeschlagene Stelle in das Innere des Gotteshauses, holte geweihte Gegenstände, u a. Altardecken heraus, mit welchen die Rowdies Unfug trieben, zerbeulten die Kronleuchter und zogen erst ab, nachdem sämmtlicke Scheiben der Synagoge zertrümmert waren. Zuletzt richtete sich die Zerstörungswut gegen das hinter dem Tempel stehende Geflügelschlachthäuschen. — Janull erhielt 1 Jahr Gefängniß. — Neustadl O.-S., im Juli. Die Zahl der Mitglieder der Synagogen ge mein de zu Neustadt O./S. war in der letzten Zeit erheblich zuruckgegangen. so daß diese nicht mehr in der Lage war. dauernd einen Synagogenbeamten zu halten. Sie entschloß sich, für bestimmte Feiertage in den beiden letzten Jahren den Vorbeter B. zu berufen, der demnächst nach seiner Heimath in Galizien zurückkehrte. B. waren die gottesdienstlichen Verrichtungen ohne Einholung der ministeriellen Genehlnigung übertragen worden. Ans diesem Anlaß wurde das Strafverfahren gegen die Vorsteher der Synagogengemeinde eingeleitet. Der § 71 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 bestimmt: Ein ausländischer Jude darf ohne Genehmigung des Minlsters des Innern als Rabbiner und Synagogenbeamter nicht angenommen werden. Der Bernfungsrichter erkannte auf Freisprechung. Er verneinte, daß unter den hier obwaltenden Umständen von der „Annahme" eines Synagogenbeamten gesprochen werden könne. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Strafsenat des Kammergerichts das Vorderurtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Er vertritt den Standpunkt, daß der 8 71 nicht unterscheide zwischen einstlveiliger und definitiver, bedingter und unbedingter Annahme eines Synagogenbeamten, auch nicht, zu welchem Zwecke die Annahme erfolge; entscheidend sei vielmehr die Uebertragung selbständiger amtlicher Funktionell. Sei diese auf den Vorbeter B. erfolgt, so sei dazu die ministerielle Genehmigung erforderlich gewesen. M. Borkum, 30. Jul. Herr Baurath C. Hensel giebt in dem „Hildesh. Cur." folgende Darstellung der neuesten judenreinen Strandidylle: „In Borkum wird bei den allabendlich in Köhlers Strand- Hotel und in dem demselben Besitzer gehörenden Kaiserhof stattfindenbeit Konzerten regelmäßig vom Publikum die Zugabe des Borkumliedes gefordert, welches dann von den Badegästen mit stürmischer Begeisterung mitgesungen wird. Mir erschien dies regelmäßige Hinansschreien der Worte „Juden hinans" eines gebildeten Publikums unwürdig und widerlich, und um die besseren Theile dieses Publikums stutzig zu machen und ihnen im Spiegel- oder Zerrbilde zu zeigen, wohin eine derartige Ausartung des Rassenhasses nach meiner Ansicht führt, verfaßte ich das Pekiuglied, das ich unter nicht genügend vorsichtiger Verheimlichung meines Namens durch Anschlag und am Abend des vergangenen Samstags während des Konzertes durch Austheilung von Druckexemplaren verbreiten ließ. Es lautet folgendermaßen: „O Peking, alte Kaiserstadt. — Dich grüß' ich heut wie stets." Dieses Lied wurde durch Anschlag im Umdruck mit folgender Vorbemerkung veröffentlicht: „Von einem dem entsetzlichen Blutbade in Peking entronnenen Europäer ist uns nachstehendes Nationallied in der Uebersetzung übermittelt, welches vor dem traurigen Ereignisse in allen öffentlichen Lokalen mit stürmischer Begeisterung gesungen wurde. Es enspricht zwar nicht in allen Punkten unseren christlichen Gesinnungen. zeugt jedoch von warmem, patriotischem Gefühl, weshalb wir es unseren Borkumer Badegästen nicht vorenthalten wollen." Das Lied erregte einen großen Aufstand, man ermittelte meine Person, suchte mich in großer Rotte am anderen Tage in meinem Strandzelte auf. beschimpfte mich, auch thätlich, und zwang mich, den Schutz der Badbehörde und der Gendarmerie in Anspruch zu nehmen. Vor allem wurde ich als Jude geschimpft — der ich nicht bin — ein gemeiner Mensch genannt, das Lied als ein gemeines bezeichnet, und mit körperlichen Mißhandlungen — man müsse mir sämmtliche Knochen zerschlagen (der Ausdruck „Bauchausschlitzen" wurde nicht gebraucht) — gedroht. Den Ort hätte ich. auch wenn mich meine Reisepläne nicht so wie so am Montag weiter geführt hätten, schon im Interesse meiner Familie schleunigst verlassen müssen." Soweit Herr Hensel. Wir wollen noch bemerken, daß sein Pekinglied keine üble Parodie des sogenannten Borkumliedes ist, das täglich das Borkumer Strandpublikum neu ergötzt. o. Bochum, 30. Juli. Einen tief schmerzlichen Verlust hat unsere Synagogengemeinde erlitten. Am 23. d. M. verschied plötzlich an den Folgen eines Gehirnschlages der Hauptlehrer, Prediger und Religionslehrer H. Laub he im. Jäh und unerwartet wurde er herausgerissen aus einem arbeitsvollen Leben, aus einer gesegneten Thätigkeit. Im Jahre 1841 in Singhofen geboren, übernahm er 1860 die Lehrerstelle in seiner Heimathgemeinde. Dortselbst und später in Lahnstein verblieb er bis zum Jahre 1865, um einem Rufe nach Solingen zu folgen. Letztere Stelle wechselte er im Jahre 1872 mit Ludwigshafen, und von dort, wo er nur fünf Monate blieb, kam er im September 1872 nach Bochum. Seit 28 Jahren also arbeitete der Verstorbene hier an der Bildung und Erziehung der ihm anvertrauteu Schuljugend; seit fast einem Menschenalter lehrte und verbreitete er die Lehren unserer heiligen Religion, wirkte er für die Kräftigung und Stärkung des Judenthums. Neben diessr aufreibenden beruflichen Thätigkeit fand er immer noch Zeit, sich für die verschiedensten Bestrebungen des Judenthums zu interessiren. So verdankt unser Litteraturverein — einer der ersten in Deutschland — seiner Anregung sein Entstehen; der israelitische Frauenverein sowie die Männer Chewra verlieren in ihm den Ehrenbeirath. Der Ausschuß des Verbandes der Synqgogeugemeinden Westfalens beklagt in ihm eines der thätigsten Mitglieder der Kulturkommission, und kaum gab es eine jüdische Vereinigung, der er nicht sein Interesse entgegenbrachte. Und wie sein Lehren und Wirken war auch sein Lebenswandel: sein Wort war wahr und überzeugend, sein Rath offen und ehrlich, und mit Recht konnte der Prediger an seinem Grabe sagen: „Wer ihn kannte, verliebte ihn. und wer ihn nicht liebte, der kannte ihn nicht." So legte denn auch die Leichenfeier das beste Zeugniß ab für die Liebe. Achtung und Anerkennung, die sich der Verstorbene im Leben erworben. Die ganze Gemeinde. die Berufsgenossen voll weit und breit, die Kollegen deS Ortes aller Konfessionen, die Vorgesetzte Behörde sowie eine unabsehbare Menge voll Freunden und Bekanllten gaben dem Dahingeschiedenen das letzte Geleit. Vor der Ueberführung nach dem Friedhofe fand eine Trauerfeier im Klassenzimmer des Entschlafenen statt, bei der der

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