Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 31 (3.8.1900)
- Date
- 1900-08-03
- Page
- Seite 368 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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368 Es giebt noch eine große Anzahl von Urkunden aus früheren Jahrhunderten, und zwar solche von hervorragend historischer Wichtigkeit, die zumeist nur auszugsweise und auch dies [oft erst aus zweiter oder dritter Quelle von einem Geschichtswerke in's andere übergehen, ohne daß die Kennlniß des ganzen Inhaltes späterer Forschung als Grundlage vermittelt worden wäre. Es ist dies einer der noch zahlreich vorhandenen bedauerlichen Umstände, die erschwerend auf die jüdische Geschichtsforschung wirken. Regesten, wie z. B. die sonst vorzüglichen Wieners, helfen mit ihren oft willkürlich herausgeschälten Citaten dem nur sehr unvollkommen ab. Kann doch in vielen Fällen der ganze Inhalt alter Urkunden, wie kaiserlicher Privilegien, Judenordnungen, Schutzbriefe, päpstlicher Bullen u. s. w. aus ungeschwächtes Interesse auch heute noch allgemein berechtigten Anspruch erheben, weil ja immer wenigstens ein Punkt derselben durch das fast unausrottbare Wiederkauen mittelalterlicher Anklagen gegen die Juden aktuell erscheint. Letzterer Umstand bestimmt mich, einen Auszug aus einen: von Kaiser Karl V. den Juden seiner deutschen Lande zu Speyer am 3. April 1544 ertheilten Schutz- und Schirmbrief bereits jetzt zu veröffentlichen, trotzdem ich die in meinem Besitze befindliche, noch ungedruckten Urkunden später als Sammelwerk herauszugeben gedenke. Es wird interessant sein zu erfahren, wie Kaiser Karl V., gegen den gewiß selbst im niederösterreichischen Landtage die Behauptung der Judenfreundlichkeit nicht erhoben werden könnte, über den Ritualmord — diesem wieder neueingeführten Handelsartikel auf dem antisemitischen Agitationsmarkte — gedacht, und noch mehr, wie er die leitenden Motive bei Elltstehung von Ritualmord-Anklagen richtig gewürdigt hat. Heute hätte er noch solche „hoher" Politik und niedrigster Diplomatie hinzufügen können. (Sine legalisirte copia copiae des kaiserlichen Schirmbriefes befindet sich im Archive des Landesmuseums in Bregenz, eine zweite in meinen: Besitze. Grätz gedenkt derselben nur andeutungsweise?) Die der: Ritualmord betreffende Stelle lautet wörtlich: „Und nachdeme UnZ Gemaine Jüdischheit ferner zu erkennen geben, Wie daß Sie von Ihren Widerwärtigen oftmals beschuldiget werden, daß Sie zu Ihren Notturften Christenblueth haben müeßen. und dardurch umb geschichten und Handlung willen, so Sie derhalben an Christenmenschen begehen sollten nicht aus offenbahren und wissentlichen Thaten oder auf genungsame Beweisung und anzaig sondern aus Ursachen Verdenkens und Argwohns oder auf bloß Anbringen Ihrer Mißgönner, unangesehen, daß Unsere heil. Vätter die Päbste hierüber Erklärung gethan und daß zugleich verbotten. auch Weilandt Unser lieber Herr und Slnberr Kahser Friedrichs löbl. Gedächtnisses auf solche pabstliche Deklaration Insonderheit Ernstliche Befehl- und Gebottsbrief au alle Ständt des Reichs und Etlicher: derselben insonderheit, ausgehen, und Ihnen von solchen fürrrenrmen abzustehen, auch daran zu sein und solches nit zu gestatten. Sondern wo solch fachen ietzt vorhanden, dasselbe an Sr. May. als Obristen Herrn und Richter, dem Gemaine Jüdischheit ohne Mitl zugehörig, gelangen zu lassen, ernstlich gebotten haben, auch wider Ihre der Juden Freyheiten und Altherkommen zum höchsten beschwert, gefangen, gemartert, vom Leben zum Todt bracht und Ihnen Ihr Haab und Güetter gewaltiglich genommen worden. Und Wür dann auß solcher päbstlichen Erklärung und Unseres 0 Grätz, Geschichte der Juden. Band IX. Seite 321 siehe Anmerkung das. -) Vermuthlich Kaiser Friedrich II. aus Anlaß der Märtyrer von Fulda, 1236. wozu Grätz, Band VII. und Wiener's Regesten Theil I. Hannover 1862 Seite 6 zu vergleichen wäre. Doch möglicherweise auch Kaiser Friedrich III. aus Anlaß der Regensburger Blutanklage. Siehe Grätz im VIII. und IX. Bande. Urahnherrn Kayser Friedrich seel. ausgegangenen Befehl vilbericht empfangen, daß solches, so den Juden also zugemessen wirdt, notturft halber nicht sein muß. hierumberr auch aus anderen bewegenten Ursachen mehr, hezen und wollen Wir daß hierfüro, waß Stands der sey. kein Juden oder Jüdin derhalb fahren und ohne fürgehende gerruegsame anzaig oder Beweisurrg glaubwürdiger Zeugen oder Befindung der That peinigen, und martern noch vom Leben zum Todt richten soll, sondern wo dergleichen Klag oder Bezeug fürfiele, daßselbe zuvor an Uns oder Unsere Nachkommen Römische Kayser oder Könige als Gemeiner Jüdischheit im Reich Obriste Obrigkeit gelarrgen lassen und daselbst beschaidt erwarten." Der Schrrmbrief Kaiser Karl V. ward von Kaiser Ferdi« nand III. ddo. Prag, den 23. Juli 1638 vollinhaltlich bestätigt. Urbilder moderner Frauencharaktere im alten Testament. Von Gertrud Gräfin Bülow von Dennewitz. VII. ie junge und schöne Tochter eines Rabbi Samuel den Ali in Bagdad war in Bibel und Talmud sehr bewandert und hielt öffentliche Vorlesungen, wobei sie in einem mit dunklen Glasscheiben versehenen Kasten saß, damit die jungen Leute sie nicht sehen und etwa ein Auge auf sie werfen möchten. Eine andere jugendliche Gelehrte, welche in Negensburg öffentliche Lehrvorträge hielt, beobachtete dieselbe Rücksichtnahme auf die bekannte Achillesferse des starken Geschlechts; sie verbarg sich hinter einem aufgespannten Schleier. Die Nachahmung dieses Beispiels wäre vielleicht heutzutage noch mancher jungen und hübschen Doktoressa anzuraten, solange wenigstens, bis eine neue Generation von Männern herangewachsen sein wird, welche an gleiche Schul- und Universitätsbildung mit begabten Mitschwestern gewöhnt ist. So viel über die Nachfolgerinnen der Debora. Mancher wird vielleicht erwarten, daß ich eine Judith, eine Esther, eine Athalia als emanzipirte Frauen aus jener Zeit anführe. Doch ich kann diese für meinen Zweck nicht verwenden. Ein alter lateinischer Ausspruch sagt: „Die Weiber haben das Regiment entweder durch List oder durch Gewalt oder durch Begünstigung." Judith, eine völlig erfundene Gestalt, hat wie die geschichtlich beglaubigte Jael durch List und Meuchelmord Ruhm erlangt. Die beiden berüchtigten Königinnen Jesebel und Athalia herrschten durch brutale Gewalt, und Esther, ein Werkzeug in den Händen des Mardochai, herrschte durch die Gunst ihres königlichen Gemahls. Sie sind sammt und sonders keine Vorbilder der emanzipirteu Frauen der Neuzeit, denn diese verwerfen alle jene Mittel und Wege, welche zu einer unwürdigen Herrschaft führen. Anstatt unweiblicher und dabei doch weibisch listiger und grausamer Frauen, die ihre Hände mit Blut befleckten, will ich zwei andere hervorheben, die durch ihre Klugheit und Geistesgegenwart Blutvergießen verhinderten. Als David noch unter den Verfolgungen des argwöhnischen Saul mit einige» hundert bewaffneten Anhängern unstät im Lande umherzog, kam es zuweilen vor, daß er Mangel an Nahrung erleiden mußte. Er hielt sich eine Zeit lang in Südpalästina an der Grenze des steinigen Arabien auf, wo ein sehr reicher Mann wohnte, dessen Hauptbesitz in sehr großen Schafheerden bestand. Dieser Mann hieß Nabal und sein Weib