Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 31 (3.8.1900)
- Date
- 1900-08-03
- Page
- Seite 364 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228365-3228397--56687-3293009- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
364 sagten aus, sie hätten im Garten der Villa Leute erblickt, die bewaffnet gewesen zu sein schienen und hinter einem Aloegebüsch hervorschosfsn. weshalb der Gendarmeriebrigadier ebenfalls verschiedene Revolverschüsse abgegeben hätte. Einer der Schutzleute wollte genau gehört haben, wie Max Negis ausrief: „Schießt, schießt! da ist Finance!" Hierauf wurde eine fö rmliche Salve abgegeben, wobei einer der Schutzleute, Namens Lantrei, schwer verwundet siel. Ferner sollte Max Regis wiederholt gerufen haben: „Wenn einer herankommt, schieße ich ihn nieder." Trotzdem wurde der „Löwe von Algier" freigesprochen. Wahrlich, der „nationale Antisemitismus" treibt in Frankreich sonderbare Blüthen. * Auch der schüchterne Hoffnungsstrahl, der den rumänischen Juden bei dem dortigen Ministerwechsel aufzuleuchten anfing, beginnt wieder zu verlöschen. Von wohlunterrichteter Seite wird über die gegenwärtige Situation Folgendes geschrieben : „Der Umstand, daß Herr Carp an die Spitze des neugebildeten rumänischen Ministeriums getreten ist, wird von der offiziösen „Agence Roumanie" dazu benutzt werden, um zu erklären, daß sich nun die Lage der Juden etwas bessern werde. Kenner der Verhältnisse aber wissen, daß etwas Derartiges unter der gegenwärtigen Verfassung nicht eintreten kann. Denn trotzdem Carp ein freisinniger Mann ist, war doch er selbst als Minister feiner Zeit von der eigenen Partei gezwungen worden, das Gesetz betreffend die Nichtaufnahme der Juden in die rumänischen Schulen anzunehmen. Die Ursache hiervon liegt in den eigenthümlichen parlamentarischen Verhältnissen. Denn da jede Regierung in der Lage ist, durch die Wahlen eine gewaltige Majorität zu erlangen, so kann die Opposition nur auf zwei Wegen zur Regierung gelangen, entweder infolge persönlicher Streitigkeiten der Minister untereinander oder durch Erregung von Straßenunruhen. Für letztere wird stetdie Judenfrage als dankbares Mittel bereit gehalten und bei der geringsten Gelegenheit werden dann die bei jedem Regimewechsel zahlreich entlassenen Beamten der vorigen Regierung mobilisirt. Es ist aber keinem Minister lieb, über die jüdische Frage zu fallen. Im Uebrigen zeigt auch die Zusammensetzung des neuen Ministeriums, daß Herr Carp selbst, wenn er judenfreundliche Maßregeln treffen wollte, bei den eigenen Kollegen Widerstand finden würde. Der einflußreichste Minister nächst Herrn Carp, Herr Filipescu, ist einer der Führer des wüthendsten, erbarmungslosesten Antisemitismus und er wird unterstützt von den Ministern Gradist eanu und Majorescu." Man kann hinzufügen: Auch von General Lahovary, der jüdische Soldaten zu keiner Charge zuläßt. Rumänien befindet sich jedoch, wie Jeder weiß, in finanzieller, wirthschaftlicher, infolge dessen auch in politischer Beziehung in einer sehr schwierigen Lage, so daß, wenn die Finanzwelt und die Presse Europas energisch auftreten würde, Carps Edelsinn auch siegen und das Leben der Juden ein halbwegs erträgliches werden könnte. Wird man aber diese günstige Gelegenheit unbenutzt vorübergehen lassen, so dürfte e8 zu einer großen Katastrophe führen, deren Ende nicht vorauszusehen ist. * Auch die Juden Rußlands beginnen endlich sich ihrer Haut zu wehren und gegen ihre Bedrücker vorzugehen. Man schreibt uns darüber aus Petersburg: Fast täglich^ werden in den russischen Blättern für die Juden günstige Senatsentscheidungen bekannt. Diese Sentenzen des Senats erfolgen nicht etwa, weil die oberste russische Gerichtsinstanz den Juden so günstig gesinnt wäre, sondern einfach deshalb, weil die Juden eben die Entscheidung des Senats an rufen. Hauptsächlich dadurch kennzeichnen sich die Senatsentscheidungen als günstige Vorbedeutung und ein erfreuliches Symptom dafür, daß in absehbarer Zeit eine Wendung zum Besseren eintreten wird: Nach zwanzigjähriger stumpfer Resignation beginnen die Juden sich zu wehren! Statt die Launen ihrer kleinen und großen Bedrücker, welche die ohnehin schier unerträglichen Maigesetze durch willkürliche Auslegung aus administrativem Wege noch zu verschärfen suchen, geduldig zu ertragen oder durch Bestechung zu mildern, rufen sie jetzt immer häufiger die Entscheidung der Gesetze an, verklagen ihre Bedränger beim Verwaltungsgericht, verfolgen ihre Sache durch alle Instanzen und bringen sie schließlich vor den Senat. Dieser aber muß zu Gunsten der Juden entscheiden. Seine Mitglieder, lauter alte, würdige Herren mit ruhiger, abgeklärter Weltanschauung. können sich unmöglich zu Werkzeugen von kleinlichen Tschinowniks herabwür'oigen, welche oft aus den schmutzigsten Gründen, sehr häufig um einen Bakschisch zu erpressen, die Juden chikaniren. Der Senat darf seinen bewährten Ruf als Hort des Gesetzes nicht durch ungerechte Entscheidungen gefährden, und so kommt es, daß die Juden fast immer aus dem gerichtlichen Kamps als Sieger hervorgehen. In den meisten der Entscheidung des Senats unterbreiteten Prozessen treten die Juden als Kläger auf, während Bürgermeister, Landräthe und Gouverneure als die Beklagten paradiren. Dabei handelt es sich durchwegs um prinzipielle Fragen, wie Beschränkung des Wohnrechts, Verwendung der Erträge aus der Judensteuer (Korobka) und andere für die gesammte russische Judenheit wichtige Angelegenheiten. Wie weit da die Beamtenwillkür gegangen sein mußte und wie dringend eine Abhilfe nöthig war, ist aus der nachfolgenden in ällerjüngster Zeit bekannt gewordenen Entscheidung des Senats zu ersehen: „Der Senat hat entschieden, daß das Gesetz, durch welches den Juden ausnahmsweise der dauernde Aufenthalt außerhalb des Rayons gestattet wird, sich auf Juden beiderlei Geschlechts erstreckte. Der Gouverneur ist daher nicht berechtigt, einem weiblichen jüdischen Handwerker (einer Köchin) den Ausenthalt in Tula zu verbieten. Die Gouverneure sind nicht berechtigt, jüdischen Apothekergehilfen, welche als solche überall in Rußland wohnen dürfen, den Betrieb des Handels mit den Droguen zu verbieten. Jüdische Handwerker dürfen in ihrem Aufenthaltsrecht nicht beschränkt werden, blos weil sie ihre eigenen Erzeugnisse in einem Laden verkaufen . . . Juden, welche als Inhaber eines gelehrten Grades überall in Rußland wohnen dürfen, haben das Recht, jüdische Dienstboten zu halten. Jüdische Kaufleute erster Gilde, die als solche überall in Rußland wohnen dürfen, können an ihrem beständigen Wohnorte zum Betrieb ihres Geschäfts jüdisches Personal beschäftigen. Die Gouverneure sind nicht berechtigt, den Juden zu verbieten, aus den Karobkageldern ihre Armen zu unterstützen . . . Die Unterhaltung der Synagogen und der jüdischen Anstalten erfolgt ausschließlich aus den Karobkageldern. Die Gouverneure sind daher nicht berechtigt, der Auszahlung der betreffenden Sun,men die Zustimmung blos deshalb zu versagen, weil die Synagogen noch anderweitige Einnahmen (wie Spenden rc.) haben. Die Gouverneure sind nicht berechtigt, Juden die Errichtung von Druckereien nur aus dem Grunde zu verbieten, weil die polizeiliche Beaufsichtigung von Druckereien den Behörden viel Arbeit und Scherereien verursacht. Die Behörden dürfen sich der Arbeit der Beaufsichtigung nicht entziehen. Dazu sind sie eben da." Solche und ähnliche Entscheidungen sorgen dafür, daß auch im Zarenreiche die Bäume des Antisemitismus nicht in den Himmel wachsen. Es giebt eben Richter auch in Rußland, und Sache der russischen Juden ist es nun, den Rechtsschutz zu organisiren, um wenigstens die schlimmsten Auswüchse der Maigesetze zu beseitigen. Bei den rumänischen Auswanderern. (Der Wirklichkeit nacherzählt.) Von Rabbiner Dr. Ludwig R o f e n t h a l in Köln. Köln, 17. Juli. § ist 5 Uhr Nachmittag und drückend heiß. Vom grünlich schiinmernden Rhein herauf weht eine angenehme Kühle ans Ufer, wo an der Landungsstelle der Niederländer Boote dicht bei der „festen Brücke", gerade unterhalb des in den blauen Himmel aufragenden Domes, eine Anzahl . Damen