Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 30 (27.7.1900)
- Date
- 1900-07-27
- Page
- Seite 3 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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3 mich," die dreifache Bedeutung des jüdischen Friedhofes als ein „Ort der Gräber", als „Stätte des Lebens" und der „Ewigkeit" darlegte und nach einem Gebet für Stadt und Gemeinde die Einweihung im Namen der Religion vollzog. In Abwesenheit des Vorsitzenden, Herrn M. Simon, dankte sodann als ältestes Vorstandsmitglied Herr W. Hirschfeld dem Herrn Rabbiner für die meisterhafte Weiherede, dem Baumeister Neveling für die tadellose Ausführung des Baues und den Mitgliedern der Friedhosskommission, den Herren M. Simon, Alb. Weyl und Herm. Steinberg, für die unverdrossene persönliche Mühewaltung bei der Anlage und Ausführung des neuen Friedhofes und der Leichenhalle. Besonders dankbar aber gedachte Redner des wohlwollenden Entgegenkommens der städtischen Behörden bei Erwerb des Grundstückes, und übergab zum Schluß den Friedhof und die Leichenhalle dem Friedhosskommissar und der Gemeinde. -*V Cmden. 20. Juli. Anläßlich des gestrigen 25jährigen Jubiläums des Oberbürgermeisters F ü rb r i n g e r brachte der jüdische Gemeindevorstand. an seiner Spitze Herr Jacob Pels, der gleichzeitig auch Bürgervorsteher ist, seine Glückwünsche dar, aus die der Herr Oberbürgermeister erwiederte: „Ich nehme besonders gern Veranlassung, auf die dauernde Harmonie hinzmveisen, die stets zwischen den Einwohnern christlichen und jüdischen Glaubens in Emden geherrscht hat, und ich möchte lieber sterben, ehe die giftige Pflanze des Antisemitismus in Emden Wurzel faßt." 3) Weilburg a. d. L., im Juli. Die Generalversammlung der „Israelitischen Lehrer des ehemaligen Herzogthums Nassau" fcmi> am 10. d. M. zu Wiesbaden statt. Erschienen waren die 3 Ehrenmitglieder Dr. Laudau-Weilbnrg. Dr. Weiugarten-Ems und Dr. Silberstein-Wiesbaden, sowie 20 Mitglieder des Vereins. Die Versammlung wurde vom Vorsitzenden Alt-Diez mit einem Kaiserhoch eröffnet. In Anbetracht der Wichtigkeit des Punktes der Tagesordnung „Berathung der neuen Statuten des Vereins" wurde der erste Punkt, das Thema „Gebetübersetzen", Neferellt Kollege Lomnitz-Ober- Lahnstein. Korreferent Kollege Oppenheimer-Hadamar für die nächste im Herbst zu Ems stattfindende Versammlung zurückgestellt. Da mit dem Lehrerverein zugleich eine Pensiouskasse verbunden wurde, war eitle Neubearbeitullg der bestehenden Statutell nothwendig geworden. Kollege Traub-Wiesbaden hat sich der großeit Mühe nuterzogell, den Entwurf der Statutell zu übernehmen. Mit Fleiß ulld Sachkenlltniß entledigte sich Herr Traub seines Auftrages, wofür ihnl der Dank der anwesenden Mitglieder durch Erheben von den Sitzen gezollt wurde. Im Großen ulld Ganzen fanden die einzelnen Paragraphell der Statuten die Zustimntung der Versammlung. Voll Belang ist der § 6 der Statuten, welcher besagt, daß alle bei der Versammlung anwesendell Kollegen und solche, die bis 1. Juli ihren Beitritt erklären, Mitglieder des Vereins sind, ohne Rücksichr auf das Alter, sowie vom obligatorischen Eintrittsgeld entbunden siild. Eine längere Debatte entftaub bei der Berathung des § 8. Nach dem Entwürfe Hütte ein über 40 Jahre alter im nassauischeu Schuldienste neu eintretende Lehrer kein Recht mehr, Mitglied des Vereins zu werden. Es wurden gegen btefeu Paragraphen viele stichhaltige Gründe ins Treffen geführt, ulld sämmtliche Redner erbticktell hierin eine unmoralische Härte. Alls Veranlassung des Schriftsührers erhielt der 8 8 folgende Fassung: „Jll das ehemalige Herzogthnni Nassau iten eintretende Lehrer und Kantoren über 40 Jahre können Mitglieder des Vereins werden. Dieselbell sind jedoch verpflichtet, das obligatorische Eintrittsgeld sowie 5 Mark Jahresbeitrag für je ein über 40 Jahre znrückgelegtes Lebensjahr zu zahlen. Jln Falle eines Nichteintritts als ordelltliches Mitglied bleibt es denselben jedoch lUlbenomiilen, ben jährlichen Konferenzen gegen Elltrichtung eines Jahresbeitrages voll 1 Mark beizuwohnen. Es wurde hierauf zurVorstandslvaht geschritten. Obwohl die Allltsperiode des jetzigeil Borstalldes noch 3 Jahre dauern sollte, legtell dieselbell wegen verschiedener Vorkonlulnisse, deren Erörterung besser der Oeffellttichkeit vorenthalteli bleibt, ihr Anlt freiwillig llieder. unter der gleichzeitigen bü n d i gen Erklärnilg, das; dieselbeil ullter keinen Hniftänben eine Wiederwahl annehmen würden. Es wurde;; gelvählt: 1. Vorsitzender Kollege Tranb-Lahnstein. stellvertreteilder Vorsitzender Lomnitz-Ober-Wiesbaden, 1. Schriftführer Nußbaunl - Wiesbaden, stellvertretender Schriftführer Oppenheimer- Hadamar, Kassirer Vluhnl-Wiesvaden, als Beisitzende Siilzbacher- Bibrich und Bagschal-Montabalir. Nachdem dem abtreteilden Vorstailde für die jetzige Leitnllg des Vereins der Dank ausgesprochen wurde, schloß der Vorsitzellde Alt, ilachden: der ueugelvählte erste Vorsitzende Traub als Delegirter für den Delegirtentag in Berlin gewählt wurde, die Versamnllullg. t. München, 28. Juni. Vor dem Schöffengerichte bei dem Amtsgerichte München I fant) heute die Verhandlung der Privatklage des derzeitigen Kultusbeamten Moritz Kurzweil in Wien, früher in Goltsch-Jenikau in Böhmen, gegen den Redakteur Ludwig Wenng des „Deutschen Volksblattes" in München statt. Jll einer am 5. November 1899 erschienenen Nummer dieser Zeitung war im Wesentlichen behauptet, daß Kurzweil sich all dem Morde, welcher an der Agnes Hrnza in Polna am 29. März 1899 verübt worden sei. betheiligt habe, daß er sich llicht ohne Grllnd von Goltsch-Jenikau geflüchtet habe, und daß er eine Sendung mit Blut all den Rabbiner zu Pollla nachträglich gemacht habe. Kurzweil war im April heurigen Jahres als Zeuge vor die Strafkanlmer des Landgerichts München I geladen, um dortselbst in der Strafsache gegell Lndlvig Wenllg wegen Beleidigung des Rabbiners Dr. Goldberg in Pollla verllomnlen zu werden. Dortselbst hat Kurzweil als beeidigter Zeuge ansgesagt, daß er am Tage des Mordes, das ist am 29. Mürz 1899, den Ort Goltsch-Jenikau ilicht verlassell habe, in seinem ganzen Leben llicht in Pollla getvesen sei. llie an den Rabbiner Dr. Goldberg in Pollla, den er überhaupt ilicht kenne, etwas geschickt oder geschrieben habe. Jll ben Gründen des landgerichtlichen Ilrtheils ist von der Strafkamnler seiner Zeit festgestellt. daß Kurzweil durch seine beeidigte, denr Gerichte vollkommell glaubtvürdige Aussage das Gericht von seiner Unschllld überzelrgt habe. Gelegentlich seiner Anlvesellheit in Münch eil hat mm Kurzweil von der gegen ihn selbst verübtell Beleidigung Kenntniß erbalten und infolge dessen gegell Weinig Privatklage gestellt. Auf diese hin ist Wenng heute wegell Vergehells der Beleidigung im Silllle des § 186 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich zu einer Gefängnißstrafe voll zehll Tagell vernrtheilt lvorden und diese ullter Eillrechnnllg der auf die Klage des Rabbiners Dr. Goldberg ausgesprochen eil Strafe voll vierzehn Tagell in eine Gesanllntstrafe voll drei Wocheil umgelvandelt lvordell; außerdem ist denl beleidigtell Kurzweil die Befugniß zu einer umfasseiiden Bekanntmachullg des Urtheils in verschiedenen Zeitullgeu ertheilt worden. Das Interessante all der Sache ist, daß Wenilg heute erklärt hat. daß er sich jeder thatfächlichen Behauptullg enthalte ulld darauf berufe, daß er nur reprodnzirt habe, lvas er voll dritter Seite gehört ulld anderwärts gelesen habe und daß er eine derartige Wiedergabe von Gerüchten nicht für strafbar erachte. Würzhnrg, 20. Juli. Allsangs März d. I. lvar gegen ben ledigen Handelsmann Moritz Sichel von Veitshöchheinl vor den; unterfrällkischell Schwurgericht wegeil eilles Sittlichkeitsvergehens verhandelt worden. Der antisemitisch - banernbülldlerischeil „Neuen Baherischell Laildeszeirung" war die Strafe 31t gering und sie beschuldigte ill ihrer Kritik ben Pfarrer Röder voll Veitshöchheim, er habe an seillen Kollfrater in Stetten einen Brief geschrieben, bnniit dieser auf einen Zeugen zu Gunstell des Juden Sichel eilllvirken solle. Pfarrer Röder stellte Beleidigurlgsklage, und der zeichnende Redakteur Thonlas Menllllinger wllrde am 14. d. Nt. vom Schöffellgericht 31t einem Monat Gesänglliß verurtheilt. Oesterreich - Ungarn. □I Wien, 23. Juli. Die ö st e r r e l ch i s ch - i s r a e l i t i s ch e u ll i 0 u seildet llns solgellde Mittheilung: Am 14. September 1899, deln jüdischen Versöhnungstage, wurde die 16 jährige Tochter Esther der in Wola Szczucillska bei Tarmolv wohllhasteil Wittwe Chane Weiser, lvähreud die Mutter in der Shnagoge zu Szczucin weilte, von einem gelvissen Frallcizek Solist aus Wola Szezucinska unter Beihilfe des Jan Gadoski aus Wies Slviadrowka lind des Michael Wibosek alls Wola Szezucinska gelvaltsalll entführt mib in das Kloster der Feliciallerinilell in Krakall gebracht. Chane Weiser begab sich zur Krakauer Polizeidirektioll ulld bat, ihr zu eilier Ullterrednilg mit ihrem Killde zu verhelfeil, wurde jedoch zlvei Wochen lallg lrnter verschiedellell Vorwüllden hillgehalten. Der Neferellt, Polizeikommissär Tomasik. erklärte der Mutter, daß er sich um jüdische Augelegenheitell llicht kunlillere. Eildlich beauftragte ihll der Polizeidirektor, die Frau ill das Kloster 31t begleiten. Man verweigerte ihr jedoch ben Eintritt ill das Kloster, lvähreud Kommissär Tonlasik eille volle Stnilde darin verlveilte. Danil lvurde die Mlltter gerufell und ihr mitgetheilt, daß ihr Kind sie llicht sehell lvolle. Als sie trotzdem darauf bestand, ihr Kind^ zu sehen, stießeil sie die Nonnen weg. Weitere