Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1900)
- Date
- 1900-07-20
- Page
- Seite 343 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3228365-3228395--56648-3292968- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
343 thätigkeiten in Schutz genommen hatte. Der Wirth war jedoch ihrem Ansturm gewachsen, und es dauerte nicht lange, so mußten die Angreifer mit blutigen Köpfen das Feld räumen. Wir sind jetzt nicht mehr im Golus, und doch ist es ein gewisses, an keine bestimmte Zeit gebundenes Golus, das uns Leid, Kummer und Sorge in bestiinmten und unbestimmten Zeiträumen bringt, und dürfen wir froh sein, wenn es vorüber ist. elr. Der Israelit ats Lehrer an höheren Schulen. Unbefangene Glossen zu einem neuesten Angriffe. ---, er unvoreingenommen an Zanges Darlegungen herantritt, der durchschaut sehr bald die relative Schwäche, man möchte sagen Haltlosigkeit seiner staatsrechtlichen Argumente, ivomit er sich eine Basis für seine Forderungen schafft. Aber auch bei diesem Theile schon muß man zugeben, daß Zange allem, was »ach Hetzerei, Brodneid, Rassenhaß und ähnlichen unedlen Trieben des Partei- Antisemitismus riecht, vollständig sernsteht. Man muß sich eben, will man seinen Auseinandersetzungen gerecht werden — und gerecht zu sein versuchen soll man sogar gegenüber dem scheinbar Ungerechten — auf seinen Standpunkt versetzen, und dieser ist ein ausgesprochen religiöser, streng konfessioneller. Zange verficht unentwegt die sogenannte konfessionelle Schule, wie er ja deutlich genug überhaupt Anhänger strengster Scheidung nach Dogma und Konfession, befürwortet demgemäß dasselbe, was vor wenigen Jahren durch den Ansturm aller modern und vorurtheilslos Gesinnten in Preußen roiber den Zedlitz'schen Gesetzentwurf für die Volksschule hintengehalten worden ist, energisch sogar für die höheren Schulen, und so will er denn an ganz vorwiegend evangelischen Lehranstalten höherer Gattung keine Katholiken als Jugenderzieher dulden, wie die analoge Praxis bereits in „katholischen Städten" lgiebt's denn solche?!) geübt werde — wo bleibt da ein Platz für höhere Lehrer israelitischer Religion, da ihre Glaubensgenossen doch nirgends die absolute Mehrheit besitzen, also auch l>eren Kinder nicht den Hauptstock einer öffentlichen höheren Lehranstalt bilden können? Sie müssen, Zanges logischer Konsequenz zufolge, aus den staatlichen und städtischen höheren schulen entfernt bezw. nicht mehr zu Probejahr und definiliver llebernahme des Unterrichts zugelassen werden, er setzt sie also, kurz gesagt, auf den Aussterbeetat. Allerdings muß >a»nge zu diesem Behufs den oben ausgezogenen Verfassungs- Paragraphen, deralle bis jetzt noch etwa geltenden Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte, soweit solche aus dem religiösen lßekennntnisse entspringen, enthält, gezwungen, man darf getrost behaupten, sophistisch auslegen. Aber im übrigen bemerkt man, ieavie man über dieses morsche Fundament seiner Auseinandersetzungen hinwegsieht, nirgends eine Lücke in seinen Beweisen und Belegen. Er stützt sich da nacheinander auf den niemals rechtlich simultan gewordenen Charakter der preußischen Gymnasien und Realschulen, der bis 1872, d. h. bis zur Aera Falk, >ne geändert, nur ganz selten und zwar lediglich in wirklichen Ausnahmefällen, durchlöchert^ worden^ sei. Der genäueste Kenner aller einschlägigen preußischen Bestimmungen, Gepflogenheiten rc. war der vor kurzem als hoher Neunziger verstorbene Wirkt. Geh. Rath Ludwig Wiese, dessen zwei große aktenmäßige Werke „Höheres Schulwesen in Preußen" (3 Bände, 1864—73) und „Verordnungen und Gesetze für die höheren Schulen" (3. Auflage 1886) auch für unsere Frage etliches Material an die Hand geben; freilich, und deshalb zitirt ihn Zange, zum Verständnisse der Gesetze von demselben Gesichtspunkte aus die gesetzlich gegebene Sitntation beurtheilend, der Zange als der allein denkbare erscheint: nämlich daß die Religion das Grundelement und einigende Band des gesammten höheren Unterrichts und das Christenthum für alle Fächer das leitende Prinzip, „die Basis der ganzen Schulthätigkeit" sei. Zange spürt den Gegensatz nicht, in dem er sich durch diese Herübernahme einer reaktionären Tendenz zum allergrößten Prozentsatz der heutigen höheren Schulmänner stellt, oder er will ihn nicht spüren. Trotzdem er 1899 auf dem XI. deutscheil evangelischen Schulkongreß mit seinen Ausführungen starken Beifall, seine These als Fazit einstimmig Annahme fand, dürfte ihm, vom Klerus und dessen direkten Freunden abgesehen, nur bei den gezählten Schulmännern vom Schlage des „Kreuzzeitnngs"-Pädagogen Professor Kropatschek — dessen praktisches Erziehungsferment seiil kürzlicher Ruf im offenen Reichstage „Maul halten!" illustrirt — der Weizen blühen. Er verrennt sich fest in seine Theorie, daß das ganze höhere Schulwesen äußerlich wie innerlich auf speziell-christlichen Ideen ausgebaul sei, daß demnach jeder einzelnen Anstalt ein spezifisch-evangelischer oder spezisisch-katholischer Stempel ausgeprägt werden müsse. Die Quelle dieser Theorie mögen Zanges Erfahrungen in Erfurt sein, dieser alten „Lutherstadt", wie seine mißverstandene Bezeichnung lautet, die seit der Reformation bis in die unmittelbare Gegenwart hinein den Widerstreit der beiden in Deutschland um die Paline ringenden christlichen Bekenntnisse gesehen hat. Wie der katholische Pfarrer D. Franz Schauerte in der Schrift „Gustav Adolph und die Katholiken in Erfurt" (1887) geschichtlich für die Vergangenheit Beschwerde erhob, wie „Friedlieb Hartmuth (Pseudonym) 1896 in Nr. 103 der „Katholische Flugschriften zur Wehr und Lehr" die „Erfurter Parität, mit Berücksichtigung der Parität in Preußen überhaupt" — eine „Antwort auf die Broschüre „Die Parität in Erfurt" von Dr. Richard Bärwinkel, Pastor an der Regler Kirche, Senior und Superintendent" — mit vielen Blicken (Seite 75—88) aus die Erfurter Volksschulzustände und Seite 11 ff. auch die höheren Schulen im Auge, besprach, so muß die dortigen Katholiken, elftehalb Tausend unter ea. 77 000 Einwohnern, die entschiedene Betonung des einseitigevangelischen Charakters des gerade dem gebildeteil Bürgerthum bestimmten Realgymnasiums durch seinen Direktor Zange verletzen. Wir sehen hier aber von jeder Folgerung der Zange'schen Aufstellungen ab, wir lassen uns auch gar nicht, obwohl das ein fruchtbares Feld der Erörterung abgäbe, darauf ein, die Möglichkeit des Zange'schen Verlangens in der Praxis zu untersuchen. Es kommt uns hier nur darauf an, die Frage des Rechts des israelitischen Staatsbürgers aus die Anstellung als Lehrer höherer Schulen auf die Tagesordnung zu bringen, und zum Nachdenken darüber anzuregen, ob der Charakter der höheren Lehranstalten, wie ihr Wortlaut und — richtig verstandener -- Geist der Gesetze umschreiben, durch die Wirksamkeit der, doch naturgemäß immer in verschwindender Minderheit bleibenden israelitischen Lehrer geschädigt wird.