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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-07-20 · Heft 29 (20.7.1900) · p. Seite 339

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 29 (20.7.1900)
Date
1900-07-20
Page
Seite 339 (sequence 5)
Language
German
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339 es sich um eigentlichen ui, als die urückzogeu. sollen nach Einwohner;r Tumulte durch eine m sei, der in Könitz rmordet zu sen haben: ner Freude e werde ich täherin soll aß jetzt ein »sdrnck ge chreitungen der beiden fallen sind, lufreizung' ihnen nichl schwere Beurig lastete, >e darüber, reiuug von schuldigurig tpreußischerr rrch die die eizt worden hten dieserr Glaubenslsemitismus nd wie nur huren. Da-' zugerufen uns Juden gegenüber; bescheidenes lingehen in, und Spot!, en Feinden und dieses ensbrüdern rgeblatt" an Jahre ms, u, und in rrtheil einer n aber die tu darüber, anbrecheneute, indern s der vorn Folgenden! In der Winter'schen Mordsache wurde im Hause des Fleischermeisters Lewy ein Lokaltermin abgehalten, wozu der Arbeiter Maslow und die Frau Roß zugezogen waren. Es handelte sich um Feststellungen bezüglich der von Beiden gemachten Aussagen, die zu ihrer Verhaftung wegerr des Verdachts, einen Meineid geleistet zu haben, geführt haben. Maslow machte mehrere sich widersprechende Aussagen und stellte Behauptungen auf, deren Unmöglichkeit ihm sofort nachgewiesen wurde. Ein Gleiches war mit der Frau Roß der Fall, die zwischen 7 und 8 Uhr am Mordtage ein Stöhnen in dem Lewh'schen Keller gehört haben will; Maslow behauptet hier, das Stöhnen noch uni 12 Uhr, als er — im März! — etwa l'.y Stunden auf dem Bauche liegend, den Keller Lewys beobachtete, vernommen zu haben. Der Tod des unglücklichen Winter must nach der Art der Verletzungen sofort eingetreten sein, ein stundenlanges Stöhnen gehört demnach in das Reich der Fabel. — Für die Bürgerschaft ist die „Affäre" augenblicklich in die zweite Reihe gerückt. Das Hauptinteresse wendet sich der Stenerfrage zu, da den Bürgern jetzt der Steuerzettel für das laufende Rechnungsjahr zngestellt worden ist! Rach dem „Westpreußischen Volksblatt" hat der Untersuchungsrichter Dr. Zimmermann in der Winter'schen Mordsache den Töchtern des Fleischernleisters Hoffman» und einem nicht genannten Herrn Strafverfolgung angedroht wegen Beeinflussung von Zeugen. Der von Antisemitenblättern der Mitwissenschaft am Morde und der Bestechung durch Juden bezichtigte Lehrer Rzegulla in Malachin ist bereits zweimal vernommen worden; er sagte aus, er habe den Winter am Mordtage wohl gesehen und gegrüßt, sei aber sonst nicht weiter mit ihn: zusammen gewesen. Rzegulla behält sich Schritte gegen die Blätter vor. * Unter den vielen Momenten, die mitgewirkt haben, den Antisemitismus in Deutschland großzuziehen, steht obenan die Straffreiheit, welche Jahrzehnte lang die volksverhetzende antisemitische Litteratur genoß. Man konnte den Behörden aus diesem Nichteinschreiten gar keinen Vorwurf machen. Hatten doch wiederholt Gerichte aller Instanzen in, wie nunmehr feststeht, rechtsirrthümlicherAuffaffung den Grundsatz ausgesprochen, daß die Merkmale jenes 8 130 des St.-G.-B. bei Angriffen auf die Inden in ihrer Gesammtheit nicht zutreffen, weil die Juden nicht als eine gesonderte Bevölkernngsklasse gelten könnten. So konnte es kommen, daß zwar Angriffe auf die „Schlotbarone" und „Kanonenkönige" in sozialdemokratischen Blättern mit mehrmonatlichen Gefängnißstrafen gesühnt wurden, die schlimmsten Verhetzungen gegen die Juden aber straflos blieben. Dieser Sachlage hat endlich ein am 10. November 1899 ergangenes bedeutsames Urtheil des Reichsgerichts, das jetzt in den „Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen" Bd. 32, S. 352 mitgetheilt wird, ein Ende gemacht, das den überaus wichtigen Grundsatz ausspricht, daß unter „Klassen der Bevölkerung" im Sinne jenes die Aufreizung unter Strafe stellenden $ 130 auch die „Juden" verstanden werden können. In den Gründen heißt es: „Daß Bestandtheile der Bevölkerung, welche nach ihrer nationalen Abstammung gesondert in einen Gegensatz zu einander gebracht werden, verschiedene Klasse» der Bevölkerung bilden, hat das Reichsgericht wiederholt anerkannt und näher dargelegt, was unter Klassen der Bevölkerung im 8 St.-G.-B. zu verstehen sei. Hiernach bezeichnet der Ausdruck Personen Kreise, die untereinander verbunden und durch ihre Gliederung, die regelmäßig aber nicht nothwendig aus gesellschaftlichem Boden ruht, von einander abgegrenzt sind. Die französische Gesetzgebung, der der 8 130 nachgebildet ist, hatte bei den Worten „classes de la societe!“ vorzugsweise die hergebrachten Standes- und Berufsklassen und die religiösen Verbindungen im Sinn, und daß auch im 8 130 der Ausdruck „Klassen der Bevölkerung" die auf der Gleichheit des religiösen Bekenntnisses beruhenden Personenverbindunge» umfaßt, ist im Hinblick auf die Fassung, Entstehung und den erkennbaren Zweck des Gesetzes nicht zu bezweifeln. Das Strafgesetzbuch spricht von mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehenden Religionsgesellschasten (8 166) und von im Staate bestehenden Religionsgesellschaften (8 167) und erachtet es für angezeigt, ihnen nach gewissen Richtungen hin durch besondere Strafvorschriften einen erhöhten Schutz zu gewähren. Umsoweniger kann daher beabsichtigt sein, den durch die Verschiedenheit der Religio»» begründeten Gliederungen der Bevölkerung den Schutz zu versagen, der in der allgemeinen Vorschrift des § 130 zu finden ist. zumal gerade das religiöse Gebiet dasjenige ist, auf welchem von jeher Aufreizungen zu den gefährlichstell Angriffe,i gegen die öffentliche Ordnung und zu den bedauerlichsten Störunge», des öffentlichen Friedens geführt haben." £ Ans Galizien kommt jetzt fast in jeder Woche der Bericht über einen neuen Kinderraub und die darauf folgende gewaltsame Taufe. In einem längeren Schreiben hatte sich ein gewisser L. Kornreich aus Mata an die Oeffentlichkeit gewendet und diese um Hilfe angerufen, da alle seine Schritte, die Rückgabe seiner entführten Tochter zu bewirken, vergeblich geblieben sind. Das Organ der galizischen Statthalterei, die „Gazeta Lwowska", sieht sich nun veranlaßt, „ans Grund authentischer Informationen" Folgendes zu erklären: „Die am 13. Januar 1882 geborene, sonlit gegenwärtig 18 Jahre alte Blima Kornreich ist. lute sie selbst behauptet, schon als kleines Kind geneigt geweseil, vom Judenthun» zum katholischen Glauben überzntreten. Dieses Vorhaben hat sie jedoch bis zum letzten Augenblicke vor der, Eltern, deren Zorn sie fürchtete, geheimgehalten. Nach Angaben der Blima Kornreich haben ihre Eltern hiervon erst im Juni d. I. Kernltlliß erhalten, worauf sie mit Hilfe der beiden anderen Töchter auf die Blima Kornreich, nachdem sie sie au eine Bettkante angebunden, mit Stöcken tosschlugen. Alls die Hilferufe des Mädchens eilten zwei Ortsinsassen herbei, welche den Eltern mit der gerichtlichen Anzeige drohten. Infolge dessen wurde Blima Kornreich losgebunden, aber ilvch immer in, väterliche», Hanse unter strenger Aufsicht behalten. Sie giebt ferner an, es sei ihr gelungen, einen Bauern 511 bewegen, daß er im Vereine mit Anderen ihr zur Flucht aus den» Vaterhause, wo sie ihr Leben als gefährdet allsehe, verhelfe. Drei Tage hierauf benützte Blima Kornreich die Anwesenheit einiger Bauern im Wirthshause ihrer Eltern, um sich zu flüchten. Sie begab sich tu die Wohnung des Landmannes Blazniak, wohin ihr auch jene Bauern, die zuvor in» Wirthshause erschienen waren, folg teil. Diese führten das Mädchen, dessen Bittei» nachgebend, zum Pfarrer in Siedliska, den es um die Vornahme der Taufe bat. Dem Pfarrer Rnninowski wurde die Blima Korureich in einem beklageuswerthe», Zustande vorgeführt; zahlreiche Spuren erlittener Mißhandlnuge»» waren an ihr deutlich wahrliehmbar. Sie erklärte dem Pfarrer, daß sie die Bauern, welche sie vor weiteren Mißhandlullgen schützten, als ihre > Wohlthäter ansehe, und drang zugleich in entschiedener Weise aus die Durchführung des Glaubenswechsels. Der Pfarrer weigerte sich jedoch il» Anbetracht der Wichtigkeit des Aktes, die Taufe sofort vorzunehmeu, und erst am 21. Julli d. I.. nachdem er von seiner Vorgesetzten Behörde > Informationen eingeholt und Blima Kornreich in Gegenwart von Zeugen die schriftliche Erklär,,»,g abgegeben hatte, daß sie a»ls eigene»»» Antriebe, ohne von Jemandem hierzu beredet oder beeinflußt zu sein, zun» katholischen Glaube»» übertrete, wurde der Taufakt vorgeuommen. Das genannte Mädche»», )velches sich derzeit freiwillig in Siedliska aufhält, hat sich au das kompetente Gericht mit dem Ersuchen gewendet, behufs Ermöglichung ihrer Befreiung von der väterliche»» Gewalt die geeigneten Berfügunge»» zu treffe»», zumal sie zu ihre»» Elter»» nicht mehr zurnckzukehren gedenke. Die Anzeige ihres Vaters Leib Kornreich vo»» der Entführung seiner minderjährigen Tochter wurde der Staatsa»»»valtschaft übermittelt. Dagegen hat das Gendarmerie-Kommando in Wielopole dem Gerichte die Anzeige gegen Leib Kornreich, dessen Frau und zwei Töchter »vege»» Mißhandlung der Blima Kornreich erstattet. Die Erhebungen sind im Zuge." Es wird sich bald zeigen, ob der Vater des Mädchens, welcher sich itm Hilfe an die Oeffentlichkeit gewendet hat, und der diesen Schritt erst unternahm, als sein Appell au die Behörden wochenlang nutzlos blieb, nicht die Wahrheit gesprochen

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