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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-07-20 · Heft 29 (20.7.1900) · p. Seite 338

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 29 (20.7.1900)
Date
1900-07-20
Page
Seite 338 (sequence 4)
Language
German
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338 Wahrung der Gewissensfreiheit. Denn man kann sehr un. gläubig sein und braucht darum noch nicht aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten. Soll man dann auch kein Recht auf Gewissensfreiheit haben? So bleibt unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Eidesform, wie sie das deutsche Recht vorschreibt, die einzig mögliche, die einzige auch, durch die im Rechtsstaat die Gewissensfreiheit gewahrt bleibt. Ist dies aber der Fall, dann sorge man auch dafür, daß solche Vorkommnisse, wie der in dem ostpreußischen Städtchen, dadurch unmöglich gemacht werden, daß die Strafe vor Nachahmung abschrecke. Man sorge aber auch dann weiter dafür, daß überhaupt kein Unterschied zwischen jüdischen und nichtjüdischen Richtern gemacht werde, denn nur der Glaube, daß ein solcher Unterschied thatsächlich existire, hat den ersten Anlaß zu jener Hetze gegeben, die vor einem Jahrzehnt begonnen und seither, nach kurzen Intervallen, immer wieder von Neuem betrieben wurde. Dann wird es sicher unmöglich sein, daß Jemand in einem Rechtsstaat erst nach der Konfession des Richters forscht und sich weigert, den Eid zu leisten, wenn ihn ein Mann vorspricht, der einer anderen Glaubensgemeinschast angehört als der Zeuge, der ihn nachsprechen soll, um nichts als die Wahrheit zu sagen. Berlin, 17. Juli. ie beiden Prozesse wegen der Krawalle gegen die Juden in Hinterpommern haben uns Einblick in ein trauriges Bild gewährt, dessen Hauptzüge Unbildung, Aberglaube und Religionshaß sind. Eine sonst friedliche Bevölkerung wird durch auswärtige Blätter und Agenten in wildester Weise anfgehetzt und hat nun die Folgen zu tragen. Wegen der Ausschreitungen in Stolp haben die Verhandlungen des Schwurgerichts zur Verurtheilung von zweiundzwanzig Angeklagten zu Strafen von vier Monaten Gefängniß bis zu drei Jahren Zuchthaus geführt. Wegen der Krawalle in Bütow hat dasselbe Gericht jedoch nur zwei Angeklagte verurtheilt, den Zimmergeseüen Henke zu sechs Monaten und den Arbeiter Trapp zu 14 Tagen. Die übrigen Angeklagten wurden mit Rücksicht darauf, daß die Begleitumstände die Ausschreitungen in milderem Lichte erscheinen ließen, sämmtlich freigesprochen. Welche Veranlassung zu Unruhen lag in Stolp eigentlich vor? Ein betrunkener Arbeiter war mit seinem Arbeitgeber in Streit gerathen; man hatte die Polizei zu Hilfe gerufen, und der Arbeiter war bei dem Widerstande, den er den Polizisten leistete, verletzt worden. Es entstand ein Straßenauflauf, und sofort verbreitete sich das Gerücht, man wäre einigen Stolper Juden auf der Spur, die den Gymnasiasten Winter in Könitz ermordet hätten. Seit Wochen hatten die antisemitischen Hetzer das Märchen von dem Ritualmord verbreitet, der urtheilslose, ungebildete Theil der Bevölkerung war systematisch an den Gedanken gewöhnt worden, daß das entsetzliche Verbrechen nur von Juden verübt worden sein könne, und nun genügte ein einziger Hmweis auf die Juden, um die zusammengerottete Masse zu den schlimmsteri Ausschreitungen zu veranlassen. Junge, unreife Burschen, die jetzt zu schweren Strafen verurtheilt sind, waren die Opfer der gewissenlosen Hetzarbeit. Zu ihnen gesellten sich einige wegen verschiedener Gewaltthaten vorbestrafte Menschen, die immer dabei sind, wenn es sich um die Veranstaltung eines Skandals handelt. Nur die eigentlichen Rädelsführer, die vorher gearbeitet hatten und bann, als die Sache gefährlich wurde, sich in den Hintergrund zurückzogen. gehen straffrei aus. Wie liegt nun die Sache in Bütow? Hier sollen nach der Auffassung der Anklagebehörde einige jüdische Einwohner durch ihr Verhalten den Anlaß zum Ausbruch der Tumulte gegeben haben. Ein jüdischer Kantor soll, als durch eine Zeitung die Nachricht nach Bütow gebracht worden sei, der Schlächtermeister und Stadtverordnete Hoffmann in Könitz sei unter dem Verdacht, den Gymnasiasten Winter ermordet zu haben, verhaftet worden, triumphirend ansgerusen Habens „Also ist es doch ein Christ gewesen!" Und in seiner Freude über die Meldung soll er hinzugefügt haben: „Heute werde ich mich noch in Sekt besaufen!" Und eine jüdische Näherin soll in noch drastischerer Weise ihrer Freude darüber, daß jetzt ein Christ als der Mörder des Winter entdeckt sei. Ausdruck ge. geben haben. Dadurch sollen die Bütvwer zn den Ausschreitungen gegen die Juden „gereizt" worden sein. Wir wollen annehmen, daß dir Aeußernngen der beiden jüdischen Einwohner von Bütow in dieser Weise gefallen sind. Aber wer in aller Welt kann darin eine „Aufreizung' der christlichen Bevölkerung erblicken? Spricht aus ihnen nichl vielmehr die freudige Genugthuung, daß nun die schwere Beschuldigung, die so lange auf der jüdischen Bevölkerung lastete, sich als grundlos erwiesen habe? Nicht die Freude darüber, daß ein Christ den Mord verübt, sondern die Befreiung von dem lastenden Druck, der durch die entsetzliche Beschuldigung des Ritualmordes auf den verfolgten Juden der westpreußischen Städte geruht, giebt sich in den Ausrufen kund, durch die die Tumultuanten von Bütow zu ihren Gewaltthaten gereizt worden sein sollen. Jndeß sei dem wie immer, ivir möchten diesen Anlaß nicht vorübergehen lassen, ohne unsere Glaubensgenossen besonders in jenen Gegenden, die vom Antisemitismus infizirt sind, ernstlich zu ermahnen, so zurückhaltend wie mir inöglich allen Provokationen gegenüber sich zu benehmen. Dam große Wort, das der klassische Dichter seiner Heldin zugerufen: „Dulde, trage, schweige!" gilt in diesem Falle für uns Juden ganz besonders. Geduld und Ruhe allen Angriffen gegenüber wo es nöthig ist, ein offenes, aber würdiges und bescheidenem Entgegentreten, und nur, wo es nicht mehr zu umgehen in kräftige Gegenwehr — im Uebrigen aber kein Hohn und Spot!, kein Haß und keine Rache. So hat der Jude seinen Feinde» gegenüber nach dem Religionsgesetz zu verfahren, und dieses Programm möchten >vir unseren bedrängten Glaubensbrüder» auch in schwerer Zeit eindringlich ans Herz legen. * Just zu rechter Zeit erinnert das „Berliner Tageblatt" an eine Verfügung der bayerischen Regierung vom Jahre 180.\ die wir schon vor einigen Jahren reproduzirt haben, und i» der der „Ritualmord" ein „längst widerlegtes Vorurtheil einer intoleranten Zeit" genannt wird. Liest man dann aber die Nachrichten aus Könitz, so staunt man von Neuem darüber, wie wir's denn so herrlich weit gebracht haben im anbrechcn den zwanzigsten Jahrhundert! Wir stellen für heute, indem wir auf eine Kritik verzichten, die Nachrichten aus der vom Antisemitismus belagerten Stadt einfach in Folgendem zusammen:

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