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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-06-15 · Heft 24 (15.6.1900) · p. Seite 279

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 24 (15.6.1900)
Date
1900-06-15
Page
Seite 279 (sequence 5)
Language
German
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279 Me Mache. Berlin, 12. Juni. (cSS^te Vorgänge in Konitz haben leider einen so furchtbar ernsten Charakter angenommen, daß sich endlich die allgenteine Auftnerksamkeit ihnen zuwendet itub zwar nicht nur wegen der wüsten Gehässigkeiten, die in dem traurigen Wählt vom „Nitualmord" liegen, sondern auch wegen der unerhörten Gewaltthätigkeiten gegen Personell und Eigenthum ulld lvegen der Mißachtung aller Alrtorität der staatlichen Behörden. Die fortgesetzten Hetzereien haben blutige Früchte getragen, und jetzt beginllt den Hetzer:! selbst Angst und Bange zu werden. Es ist aber zu spät, und kein Mensch glaubt an ihre Krokodilsthränen. Durch ihre nichtswürdige Agitation ist in Könitz bei dem größeren Theil der Einwohnerschaft ein Geisteszustand geschaffen worden, den ein nationattiberales Blatt als Tollheit bezeichnet. Nachdem eure Interpellation im Abgeordnetenhanse, wie ursprünglich beabsichtigt war, nicht eingebracht worden, lveil dadurch nur neuer Zündstoff zur Verhetzung der Massen gebracht worden loäre, die sich über Westpreußen und Hinterpommern nun auch bis nach Oberschlesien auszndehnen begonllen hat, erklärt nun die „Norddeutsche Allgemeine Zeitnng" an der Spitze ihrer neuesten Nuuuner, was die Negierung auf eine solche Interpellation lvohl geantwortet hätte. Der wegen seiner Begleitumstände so grausige Mord oder Todtschlag an dem Gymnasiasten Winter in Könitz hat in der Bevölkerung mit Recht eine tiefgehende Erregung und das dringende Verlangen hervorgernfen. daß der That auch die Suhlte bald solgeu möge- Die b e t h e i l i g t e n B e h ö r d e u sind ihre r Pflicht gemäß vv ll A nb eg i nll nt i t beut größten Eifer u nd Nachdruck unter fortgesetzter K o tl t r o l e der A u f s i ch t s i n st a n z e n b e nt ü h t gewesen, jede Spur z u verfolgen und den Schuldigen ztl ermitteln, lvelchem Stande und welchem religiöseil Bekenntnisse er angehören mtd welches auch das Motiv der That gewesetr sein ntöge. Es muß daher nt i t E n t s ch i e d e n h e i t der Vorwurf z u r ü ck g e!v i e s e n tv e r d e n . daß die betheiligten Beamten v o r e i n g e n o m m e n lt n b n o ti b e nt Wunsche geleitet gewesen feien, gewisse Bevölkerungsklassetl zu schonen. Vielmehr ist jedem Verdacht, gleichviel auf lvelchen Thäter und auf tvelches Motiv der That er hindeutete, mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln liachgegangen worden. Statt aber die Behörden zu uuterstützetl, welche objektiv und ltach bestem Wissen ntld Gewissen die Wahrheit zu ermitteln und den Schuldigen zur Strafe zu ziehen bestrebt waren, hat ein erheblicher Theil der Be-, völkerung sich durch par t e ip o l i t lsch e Agitation utib d u r ch eine skrupellose Thätigkeit gewisser Preßorgane in den Bann bestintmter Borstellntlgen ztningett lasiert. Jttfolge dieser Beeinflnssuttg, die durch Berbreitttng zahlreicher nttlvahrer Behatrptungen über die Ergebttisse der Utttersttchttng gefördert lvurde, hat sich in weilen Kreiselt die Ueberzeugmtg festgesetzt, daß es sich bei diesem Verbrechen um cinett jüdischen Ritualntord handele, vbtvohl die bisherigen, attch ltach dieser Richtuttg ntit allem Erttst angestellten Ermittelungen nichts ergebctt haben, was eine solche Atttlahnte — selbst bei Voraussetzung der Möglichkeit von R i L il a l m c> r d e n — r e ch t f e r t i g e tl k ö n ll t e. Zelte Attnahme stützt sich hauptsächlich aus die Thatsache der Blutleere der anfgesuttdenen Leichentheile. Diese Blutleere fiubet aber nach dem Ergebniß der Ulltersuchuttg eine dllrchalts eittfache Erklärung. Der Erutordete hat, nach dem Urtheil der Sachverständigen, einen Messerstich in den Hals erhaltetl. Dieser Stich hat die großen Schlagadern durchschnitten, wodurch das völlige Ansströmen des Blutes in kurzer Zeit bewirkt wtrrde. Es kontmt hitlztt. daß die aufgesundeueu Rumpftheile längere Zeit im Wasser gelegen haben, wodurch der itoch etwa vorhandene Rest von Blut herausgezogen sein mag. Die Zerstückelung des Leichnanls mtd die Fortschafftrng der einzelnen Körpertheile ist, so muß nach den bisherigett Erntittelungetr angenotntnell werden, erst später erfolgt, um die Spuren des Verbrechells leichter zu verwischen oder von dem Thäter abzulenken. Je schulerzlicher es fein muß, daß der Urheber der grausigen That noch llicht etttdeckt nild zur Rechenschaft gezogetl ist, um so mehr sollten die betheiligten Bevölkerungskreise bemüht sein, objektiv und sachlich ohne vorgefaßte Meiittmg ihre Kenntniß von Thatsachetl, die für die Ulltersuchuttg von Bedeutling sein föimten, den Behördetl ntitzntheilen tlnd die letzteretl auf diese Weise bei der Lösung ihrer schwierigen Allfgabe zu utlterstützen. Speziell kann an die Bevölkerltng von Könitz nur die drittgende itnb warnende Bitte ergehen, zltr Besonnenheit znrückzukehren unb nicht unter dem Einflüsse jener vorgesaßten Meinung sich anss neue 31t Handltnlgen hinreißen 31t lassett, die, wie die Borgätlge vom Sotlntag. die ösietttliche Ordnnllg gefährden und nothtvendig tticht ilur für die Thäter selbst, sondern auch für die g e s a m m t e E i ll w 0 h n e r s ch a f t v 0 ll K 0 n i tz v 0 ll d e n s ch tv e r st e n Folgen begleitet sein ulüßtell. Weiter meldet die ministerielle „Berliner Korrespondenz" über dieselbe Angelegenheit: Jtl Könitz ist es lleuerdillgs zu grobell Ausschreitungetl gekolnnlen, bei deneil auch die dortige Synagoge schwer beschädigt wurde; bei beu Tumulten ist auch ein Polizeikommissar durch einen Steillwltrf schwer verletzt worden. Der Minister des Innern hat sich deshalb veranlaßt gesehetl, den Geheimell Oberregiernngsrath Mailbach nochtnals als seinen Kontnlissar nach Könitz zu entseudelt. Botl zltständiger Seite ist allßerdenl Militär in Stärke eines Bataillons nach Kollitz beordert, das am Sonntag Abend in der Stadt eintraf. die Straßen mit gefäHtem Bvjotiett gesäubert und die Ordnung binnen kllrzem wiederhergestellt hat. Das Militär lvird so latlge in der Stadt verbleiben, bis Ruhe nild Ordnung dort wieder vollstätldig gesichert erscheinett. Bei dem Ernst der Lage ist aufs neue nachdrücklich vor jeder Störung der Ordnung lind jeder Zusammenrottung 31t warnen, sowohl im eigenen Interesse der an beu Ruhestörungen sich Betheiligendeu, als auch deshalb, weil jede leideilschastliche Parteittahme und tendenziöse Voreingettommenheit der Bevölkerung den Gailg der lllltersllchnng llur hemmeil und die Ermittelung des Mörders erschweretl kaml. Jnmittelt dieser tiesbedrückenden Ereignisse ist es für uns eine große Genngthuung, daß von hoher mtd höchster Seite den Aufrührern auch nnter den gebildeten Kreisen jener Stadt, ja, gerade diesetl, der Standpunkt klar gentacht lvird. Mauerallschläge verkülldeten dort gestern, „daß das Bataillon Soldaten auf telegraphischen Befehl des Kaisers eingerückt sei. Es sei der Befehl des Kaisers, daß das Militär so lange bleiben soll, bis die vollsten Garantien für dauertlde Ruhehaltnng gewährleistet silld." Nun wird es auch wohl Ruhe werdet! an der Stätte einer so inaßlos betriebenen Judenhetze. 4. Man kann es dreist behaupten, daß augenblicklich in keinen! deutschen Parlaineut eiue so sachgemäße, objektive und würdige Verhandlung über jüdische Angelegenheiten stattfinden könnte wie die gewesen ist, welche die württembergische Kammer der Abgeordlleten am 6. d. M. über die von uns bereits besprochene Revision der die Rechtsverhältnisse der Juden im Lande betreffenden Gesetzgebung abgehalten hat. Sotvohl der Berichterstatter Freiherr v. Gemuringen, wie der Prälat N. Schwarzkopf, die Abgeordneten Nußbaun!er, Schick, Betz, v. Gaß, Rembold, also die Vertreter der verschiedenen Parteien, sprachen sich in wohlwollendster Weise für eine Revision ans moderner demokratischer Grundlage aus. Der Kultusminister v. Weizsäcker äußerte sich folgendermaßen: „Die Gesetzgebung voll 1828 sei eilte sehr tvohlthätige und segensreiche gewesen für ihre Zeit; jetzt sei dieselbe, theoretisch betrachtet, freilich veraltet. Sie habe eilten etwas patriarchalischen Charakter. Einige Bestitnmntlgell über das Anssichtsreeht der Oberaltlts- und der Oberkirchenbehörde wurden in dieser Richtung hitl beleuchtet. Trotzdem diese Mängel erkannt werden, bestehe aber imuterhin kein praktisches

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