Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 23 (8.6.1900)
- Date
- 1900-06-08
- Page
- Seite 267 (sequence 5)
- Language
- German
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267 5. Juni. msatze zu; Jahren, \e keiner icl)t. Es t werden! auf den nur das >en kann: was die ehüllt ist. egnügen, 'mitischen ed" oder ^t zu dem Führung tet, daß, ruhende zzeituucV r frühere vff zurück mus ent lcht einee etwas es „Blut der Ber Zrofessors zzeitung [bericht )e keines liberführt eautragte ^ge Ober-; Buschoff der Erste bemerken eit n o eb »klare r ist, das. ‘u kann l": „Der >en!" rn über nr Falle- Mördern für die offener; schwere leitenden o in int die r Justiz u bezieh i Christen itben nur; Verdacht t sich in ewußt zn in diesen Ausführungen liegt. Denselben Toll stimmt auch jetzt die „Germania" an, die ausdrücklich erklärt, das Allsehen der Justizbehörden sei dahin. Und das finb die Wächter der Ordnung und Sitte! Inzwischen tragen die antisemitischen Verhetzungen in Könitz selbst bereits ihre traurigen Früchte. Das Militär wurde verstärkt und die Polizeiverwaltung mußte eine Bekanntmachllng erlassen, dahingehend, daß. falls die Menge sich gegen das Militär widersetzlich benehme, dieses von der Schußwaffe Gebrauch nrachen würde. Die Polizeiverwaltung brachte ferner die Aufruhr- und Landfriedensbrnchparagraphen zur öffentlichen Kenntniß. Bis jetzt kostet jeder Tag des Aufruhrs der Stadt Kouitz 700 Mark. Die Antisemiten aber lverden ihr die Summe kaum ersetzen; denil diese erlassen jetzt selbst schon einen Aufruf zu Geldsendungen, die dazlr dienen sollen, „den dunklen Güngell Judas nachznspüren." In dem Ausrllf wird erklärt: „Wenn je, so muß es diesmal gelingen, endlich das finstere Treiben einer abergläubischen Sekte, die christlich deutsche Killder abschlachtet, um durch derell Blut sich zu entinhnen, aufzudecken," und, obgleich der ermordete Winter doch gerade kein Kind mehr war, versichert der Aufruf mit der Kühnheit seines größere Meisters Ahlwardt: „In Kollitz ist ein solches Verbrechen begangell. Dafür spricht alles." Es liegt ja ine allgemeinen Interesse, daß das in Könitz begangene Verbrechen seine Sühlie finbet: ob dieses Ziel aber durch die Ausstattung, der Antisemiten mit Geldmitteln erreicht werden wird, ist sehr unrvahrscheinlich. Die israelitische Volksschule in Preußen sieht einer wenig verlockellden Zukmlft entgegell. Es gewinnt immer mehr den Allschein, als ob man diese so segellsreich wirkenden Anstalten llach und nach gänzlich verschwilldell lassen wollte. Schon jetzt lllachen sich die Anzeichell geltend, die darauf hindeuten, daß nach einem bestimmten System gearbeitet wird. So verweigern seit geraumer Zeit einzelne Bezirksregierungen Kehrern an schwach besuchten Volksschlllen die definitive Anstellung. obgleich jene die zweite (praktische) Lehrerprüfurlg entsprechend dell Forderungen der „Allgemeinell Bestimmungen vom 15. Oktober 1872" abgelegt haben. Während man anderen 'christlichen) Schulverbänden zur Bestreitung der Schullasten Staatszuschüsse in solcher Höhe gewährt, daß die zn entrichtende Schlltfteuer den Satz von 70 Prozent nicht übersteigt, müssen die oft sehr steuerschwachen jüdischen Schulverbände uns eine solche Vergünstigung verzichten; man begründet gewöhnlich die ablehnenden Bescheide mit der Motivirung, daß die Vorhandellen Mittel anderweitig Verwelldung finden ulüssen. So konlmt es denn, daß mailche israelitische Gemeinden mit öffentlichen Volksschulen 200—490 Prozent Schulsteller entrichten nlüssell. Da ein Aufbrillgell von Abgabell in solcher Höhe für die Dauer aber nicht allgängig ist, so sind die lvenig leistungsfähigen Gemeinden gezwungen, die Schulen aufzuiösen, eine Maßnahme, die voll der Aufsichtsbehörde gern sanktionirt lvird. Auch in anderer Weise tritt das geringe Wohlwollen einzelner Bezirksregierungen den israelitischen Lehrern all Volksichulen gegenüber in die Erscheinung. Währelld mall den christlichen Lehrerll überall da, wo mit dem Lehramts ein Kirchendieust organisch verbunden ist —, 8 4 des Lehrerbesoldungsgesetzes vom 3. März 1897 — ein erhöhtes Gehalt beziehungsweise ellle besollders fixierte Stellenzulage gewährt, können jüdische Volksschullehrer zum Theil all den Vortheilen dieser gesetzlichen Bestimmung nicht theiluehmen. Eine Negierung hat auf ein Gesuch um Festsetzung einer Vergütung für Kirchendienst beziehungsweise Gellehmiguug derselben als pensionsfähige Einnahllle dahin entschieden, daß dem Antrag llicht stattgegeben werden könne, da Syllagogendienst kein Kirchendienst sei. Der vorerwähnte Paragraph spricht allerdings lurr von Kircheildienst, jedoch wird der Gesetzgeber eine derartige Auslegung nicht im Sinne gehabt haben. Mancher junge Volksschullehrer, welcher unter großen Opferrl sich zu dieser Stellung ernporgearbeitet hat, ist gezlvungen, fein jetziges Amt zu verlassen und als „abhängiger" Religionslehrer, dem jede Aussicht tuif eine Versorgung im Alter oder bei einer eintreteuden Dienstunfähigkeit benommen ist, sein Dasein zu fristell. Auf den bevorstehenden Versammlungen sollell die Anstellungsverhältllisse der jüdischen Lehrer eingehend erörtert und über eventilelle Maßnahmen berathen werden. * Wenn in Westpreußen ein „Nitualmord" passirt. köllnen es sich die Belvohner Hinterpommerus nicht nehmen lassen, den Inden die Fensterscheiben einzulverfen. Die gewerbsmäßigen Hetzer wissen recht gut, wo ihr Weizen am besten blüht. Ihnen ist es zuzuschreiben, wenn jetzt bald aus diesem, bald aus jenem Städtchen des dunkelsten Preußens die Kunde von Exzessen zn uns dringt, bei denen schließlich die blanke Waffe der Gendarmen auf Gerechte und Ungerechte niederfällt. Besonders arge Ruhestörungen haben sich dieser Tage in Runuuelsbnrg zugetragen. Die „Danz. Ztg." berichtet darüber: „Die skandalösen Ausschreitungen, welche gegen die hiesigen jüdischen Bewohner vor einiger Zeit gerichtet waren, haben sich leider am Mittwoch und Donnerstag Abend voriger Woche in noch verstärktem Maße wiederholt. Bei zunehmender Dunkelheit wurden den meifte» jüdischen Bewohnern die Fenster mit Steinen eingeworfen. Am Donnerstag Abend erreichten diese Lärmszenen jedoch den Höhepunkt. Die Polizeiorgane ivaren nicht mehr in der Lage, dieses Treibens Herr zn lverden, weshalb, da die Menge den polizeilichen Aufforderungen, die Passage freizugeben und sich zu entfernen, nicht nachkam, von der flachen Klinge Gebrauch gemacht lverden mußte, wobei einige Berletznngeil vorkamen. Auch ein Polizei-Sergeant wnrde thätlieh angegriffen. Es wurde eine Arretirnng vorgenommen. Wie weiter berichtet lvird, ließ am Freitag Mittag die Polizei ausklingeln, daß nicht mehr als drei Leute sich zusammen auf der Straße aufhalteu dürfen; Nichterwachsene haben Abends die Straße zu rneideu. Also ein Belagerungszustand an minintnro. *r Die Reorganisation der jüdischen Gemeindeverhültnisse in Württemberg, auf die wir schon in der vorigen Nummer hiugewiesell, scheint nunmehr tn die Wege geleitet zu lverden. Währelld die evangelische und die katholische Kirche durch die Gesetze vor: 1887 eine Neuordnung der Vertretung der Kirchengenleinden sowie die Verwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten durch selbstgewählte Organe (wenn auch unter staatlicher Aufsicht) erlangt haben, sind die kirchlichen Rechtsverhältnisse der Judell immer lloch auf das Gesetz von 1828 aufgebaut. Schon seit Ende der Sechziger Jahre wird eine Neuregelung gewünscht. Ein Entwurf, den das Kultusministerium im Jahre 1872 vorlegte, wurde jedoch von der großen Mehrheit der Israeliten abgelehnt, ebellso auch von den Vorsteherümteru, mtb seither ist jeder weitere Versilch ullterbliebeu. Nun haben die Laudstünde erneute Eingaben erhalten, 31t denen die staatsrechtliche Kommission der Abgeordnetenkammer Stellung genomlllell hat. Die Berichterstattung hat der ritterschastliche Abgeordnete h Ü , p : i l!!' I f jj l I l I | [ j; [