Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 22 (1.6.1900)
- Date
- 1900-06-01
- Page
- Seite 254 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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254 konnte nur dunkle Lebenspfade spärlich beleuchten. Aber ein Meer von Licht, das alles belebte und durchdrang, war die Offenbarung. Darum feiert die Liebe am Wochenfeste ihren glorreichsten Triumph, denn der Mensch erkannte und liebte seit dem Fest der Offenbarung den Bruder, den er bis dahin gehaßt, und er gewann die reinste, die höchste Liebe zur Tugend. Aber das Fest der Gesetzgebung erscheint auch um der Verpflichtungen willen, die es uns auferlegt, als ein rechtes Fest der Menschheit. Mahnt es uns doch als solches zum rechten, freien Gehorsam gegen den Willen Gottes. „Es ist dir gesagt worden, o Mensch, was gut ist und was der Herr von dir fordert, nur Recht ausüben, Liebe zur Tugend und bescheidener Wandel mit deinem Gotte." Es wird also nicht der blinde Gehorsam eines Knechtes gegen seinen Herrn, noch die zitternde Unterwerfung eines Sklaven unter den Willen seines Gebieters, kein Gehorsam aus Furcht vor Strafe oder aus Liebe zur Belohnung gefordert, sondern vielmehr der auf Ehrfurcht und Verehrung vor dem Willen Gottes begründete uub aus Liebe und Zuneigung entstandene Gehorsam eines Kindes gegen jeinen Vater. „Denn ihr seid Kinder des Ewigen, eures Gottes!" Die Nutzanwendung ergiebt sich aus diesen Lehren von selbst. Kein äußerer Zwang, keine Nöthigung darf in der Religion geduldet, keine Gewalt angeweudet werden. Hier gilt nur die freie Ueberzeugung, auf Liebe und Wahrheit beruhend, und das Bestreben, dem Glauben fein Recht der Anerkennung nach innen wie nach außen zu verschaffen. Das Gesetz der Bruderliebe muß festgehalten werden, ob auch Neid und Haß uns wieder wie in alten Tagen umgeben. Den Gedanken der allumfassenden Bruderliebe müssen wir auch in einer Zeit, wo alle Mächte des Egoismus entfesselt sind, mit eiserner Kraft festhalten, und was an uns ist, muß geschehen zur Begründung des Menschenwohls und der Menschenwürde. In unseren Kreisen darf keine Lauheit, keine Gleichgültigkeit und Kälte eintreten, wenn es gilt, die höchsten Interessen der Menschheit zu vertreten. Endlich muß aus unserer Mitte jeder Wankelmuth und jede Zweifelsucht, jeder Un- und Aberglaube verschwinden, wenn es gilt, die wahre Anhänglichkeit, die herzliche Liebe für das Gute, für das Große und für beit Glauben zu bekunden. Israels größte Aufgabe muß trotz aller Kämpfe, Angriffe, Anfeindungen und Verleumdungen doch iinmer die gleiche, sein Ziel ein unverrückbares bleiben: Es ist das Volk der Offenbarung. Schon Jehuda Hatevi, der große Denker und Dichter, bezeichnete die Offenbarung mit philosophischer Klarheit als eine Anlage, die in dem ganzen Volk lebendig war. Israel, sagte er, ist das religiöse Herz der Menschheit, das in seiner Gesammtheit die größere Empfänglichkeit stets bewahrte, und die einzelnen bedeutenderen Männer waren die Herzen dieses Herzens. An dieser Ueberzeugung wollen wir festhalten und den Wunsch und die Hoffnung nicht aufgeben, daß auch die Völker dieser Erde gegen uns das Recht ausüben, und das Verdienst Israels um die Menschheit, indem es die Gottesidee am Horeb empfangen, anerkennen werden. Wir aber wollen festhalten an der Lehre, die unsere Ahnen am Wochenfeste erhalten, an diesem Kleinod, das ihnen auf allen ihren Zügen und Wanderungen durch die Wüsten des Elends und Jammers voraufgezogen, das oft ihr einziger Trost, ihre letzte Hoffnung war, an die sie sich in ihren Leiden klammerten. Berlin, 30. Mai. fas Thema von den Namensänderungen wird noch immer unablässig behandelt. Die folgende Mittheilung dürfte nun endlich der Sache ein Ende machen. Die „Berl. Corresp." schreibt nämlich: Es sind neuerdings wiederholt darüber Vorstellungen erhoben worden, daß Anträgen auf Aendernng jüdischer Familiennamen ohne ausreichende Veranlassung oder doch ohne gebührende Nücksichtnahme auf die Bedenken, welche aus der Wahl des anzunehmenden Namens herznleiten waren, von Seiten einzelner Behörden stattgegeben worden sei. Um die wünschenswerthe Einheitlichkeit in der Behandlung von Anträgen der gedachten Art sicherzustellen, hat sich der Minister des Inneren veranlaßt gesehen, in Ergänzung der Vorschriften dev Circnlarerlasses voni 9. August 1867 durch Circularerlaß an die zuständigen Behörden zu bestimmen, daß künftig Gesuchen, welche auf die Genehmigung der Namensänderung v o n P e r s o n e n jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft, beziv. auf die Bestätigung des von einem zum Christenthum übergetretenen Juden bei der Taufe angenommenen Familiennamens gerichtet sind, nicht ohne die v orh er einz uh ölende Ermächtigung des Ministers Folge gegeben werde. Auffallend ist hierbei besonders, daß die Behandlung von Namensänderungen von Personen jüdischer Herkunft zwar in sich „einheitlich", aber nicht im Einklang mit der von sonstigen Namensänderungen geregelt werden soll. * Ein dritter jüdischer Abgeordneter im preußischen Abgeordnetenhause ist unter unfern Verhältnissen sicher eine wichtige Acquisition. Der Rechtsanwalt und Notar Eduard Wolf ist an Stelle des verstorbenen Abgeordneten Kolisch im Landtagswahlkreise Lissa-Rawitsch-Gostyn-Frausladt mit 334 gegen 191 polnische Stimmen zuin Mitglied des Abgeordnetenhauses gewählt worden. Er ist 48 Jahre alt und entstammt einer alten, tüchtigen Handwerkerfamilie; die Tischlerwerkstatt seines Vaters hatte einen besonders guten Ruf. Wolf besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt Lissa und studirte dann die Rechte in Breslau, wo er als Mitglied der Burschenschaft Germania regen Antheil am studentischen Leben nahm und sich wegen seines liebenswürdigen und gewandten Wesens großer Beliebtheit unter den Kommilitonen erfreute. Nachdem er seine juristischen Prüfungen bestanden hatte, ließ er sich in Lisia als Rechtsanwalt nieder und erwarb sich sehr bald als Jurist wie als Bürger allgemeines Vertrauen. Seit vielen Jahren gehört er der Stadtverordnetenversammlung, längere Zeit schon als deren Vorsteher, an und nimmt im politischen Leben seiner Heimath eine einflußreiche Stellung ein. Ueberall hat er einen wahrhaft liberalen Geist bekundet. Als Vorsitzender des Repräsentantenkollegiums hat Wolf die Interessen der jüdischen Gemeinde in Lissa in besonders warmer Weise gefördert. £ Die Untersuchung in Sachen der Konitzer Mordaffäre kommt allem Anschein nach dem Abschluß immer näher. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich ein Kriminalfall als Lösung ergeben, „der lediglich durch die Art des Zuwerkegehens des Mörders und der vor seiner Entdeckung an seine Person geknüpften Vermuthungen und erregten Debatten wegen Interesse beansprucht." So berichten wenigstens hiesige politische Blätter. Die Verhaftung eines (nichtjüdischen) Schlächtergesellen giebt diesen Andeutungen neue Nahrung. Interessant ist die Mit-