Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1900)
- Date
- 1900-05-11
- Page
- Seite 223 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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223 en Buche: Nenschheit" lnderrr llen wört nur zudurch den it und des n für die Maßrege! rzugsweiß Mitgefüh) lle gespiel! iz aus dein id wie de: litik eines t solchen; heteu und praktischen Kraft an ierigkeiten rllgemeine :, sondern chführung n sozialen esühl und die Jahr;ingenoni ähnlichen s frühere len läßt, denselbe; fessor de; n kleinen elin 1899; bjektivitä! :ung, die Nachdein imeutliche Zerth bei rchgängia et wird," fährt er rnd noch manitüi r soziale» ten.- ster) ent^ :g, sich in irch seine gegründet nsten des Krieges wie des Friedens hinter anderen Völkern weit zurückblieb, in der Knust der religiös-sittlichen Fürsorge für die leidenden Mitmenschen steht es mindestens im Alterthuin als unerreichtes Muster da. — Kein Wunder, daß aus der Gemüthswurzel dieses kleinen Volkes die höchsten Religionen und Sittlichkeitssysteme hervorsproßien. Doch ich kehre von diesen Betrachtungen zur Erörterung der israelitischen Agrarpolitik zurück. Dem siebenten Wochentage, dem siebenten Jahre sollte, inocko geometrico (wie Spinoza sagen würde) das 7x7-i-1Jahr als Hall-oder Jubeljahr die Krone aufsetzen. Brachte der Sabbath eine häufige, aber kurze Arbeitspause, das Sabbathjahr eine längere Ruhe-, Erlaß- und Befreiungszeit, so sollte das Jobeljahr die völlige Wiederherstellung der Freiheit und des Eigenthums der Urzeit, eine wahre restitutio in inteZrum herbeiführen. „Da laß ergehen Posaunenschall," so heißt es im Heiligkeitsgesehe (3. Mose Kapitel 25), „im siebenten Monat am zehnten des Monats, am Versöhnnngstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. Und heiliget das fünfzigste Jahr und rufet Freiheit im Lande aus für all' seine Bewohner: Jobel soll euch selbiges sein, daß ihr zurückkehret, ein Jeglicher zu seinem Eigenthume und ein Jeglicher zu seinem Geschlechtc, sollt ihr zurückkehren." So sollten also alle in den verflossenen 49 Jahren erfolgten Verkäufe sowohl von Grundstücken wie von Menschen — von ersteren jedoch mir, sofern sie nicht an Geschlechtsangehörige und in ummauerten Städten erfolgt — null und nichtig sein; die Sklaven wurden frei, die Grundstücke fielen wieder an die Familien, die sie vor fünfzig Jahren besessen. Die Sklavenbefreiung wie auch die Nutznießung des unbearbeiteten Landes durch Alle hatte das Jobeljahr mit dem Sabbathjahre gemein (was einen verschieden kommentirten Widerspruch namentlich betreffs der Sklaven enthält), die Restitution der Grundstücke kani aber als Neues hinzu. Diese Einrichtung, die in ihrem Radikalismus an die oft verspottete „Theilung" alles Vermögens erinnern könnte, gemahnt in Wirklichkeit wohl an die periodische gleiche Landtheilung der früheste» Zeiten. Das Fortbestehen derselben ist noch znr Zeit der Propheten wenigstens für einzelne Gegenden, vermnthlich in der Beschränkung auf ablegene Gewannen bekundet; so will Jeremia (Kap. 37 V. 12) Jerusalem verlassen, um im Stamme Benjamin mit seinem Geschlecht in Anathot an der Vertheilung des Landes theitzunehmen. Daß die Institution des Jobeljahres aber sehr ernst gemeint war, ergiebt sich aus den genauernl Bestimmungen über die Berechnung des Verkaufs- und Kaufgeldes je nach der Zahl der seit dem letzten Jobeljahre verflossenen Jahre (3. Mos. Kap. 25 V. 14 ff.), sowie aus der moralischen Warnung, wegen der Nähe des Jobeljahres die Gewährung von Darlehen nicht zu unterlassen (wie gleichfalls betreffs des Sabbathjahres), soivie die Ausnahme der Wohnhäuser in ummauerten Städten und der Levitenbesitzungen. (B. 29 ff.) Aber so ernst eS auch mit dem Jobeljahr gemeint war, so ist es doch niemals verwirklicht worden. Der Hauptgrund des Fehlschlagens war wohl, daß die unentgeltliche Herausgabe rechtmäßig erworbenen Grundbesitzes — woran doch, wie bei den meisten seßhaften Völkern, so besonders in dem landbauliebenden Israel vor allem das Herz hing — zumal nach einem so langen Zeitraum dem Individualismus des schon höher entwickelten Volkes trotz aller religiösen Zucht doch zu viel zumuthete. In der That war die Landwirthschaft Palästinas zur Zeit des Königs Josiah schon weit mannigfaltiger und intensiver, und damit individueller, als heute noch in den meisten Gegenden Rußlands und Serbiens; das beiveist die hervorragende Wichtigkeit, die in der Bibel dem Wein-, Feigen- und Oelbau, bekanntlich zu den intensivsten Kulturen gehörig, beigelegt wird. Ein nicht nur legal gekauftes, sondern bis fünfzig Jahre lang bearbeitetes, verbessertes, vielleicht mit Baulichkeiten besetztes Grundstück unentgeltlich aufzugeben, das widersprach doch zu sehr der wirthschaftlichen Gerechtigkeit. Dazu kam, daß der Hauptziveck des Jobeljahres, die Wiederherstellung des alten, wesentlich gleichen Grundbesitzes der Stämme, Geschlechte und Familien wenigstens für die letzteren beiden Gemein schäften nicht mehr zu erreichen war, weil dieser ursprüngliche Zustand seit vielen Jahrhunderten schon sich verändert hatte. Hatte doch schon Jesajäh ausgerufen: „Wehe denen, die Hans an Haus reihen, Feld zu Feld schlagen, bis kein Raum mehr ist und ihr allein wohnen bleibet inmitten des Landes." Eine ergreifende Schilderung des Latisnndienwesens, die zivar für Israel als Regel nicht zugetroffen hat, aber doch zeigt, daß es von idealen Grundbesitzverhältnissen schon weit entfernt war. Hat doch selbst das weniger radikale Sabbathjahr zumal als Schuldenerlaßjahr trotz der gesetzlichen Einführung schwer mit dem eingewurzelten Rechtsbrauch und dem natürlichen Egoismus zu kämpfen gehabt. Während der Königszeit gelangte die Sklavenbefreiung und der Schuldenerlaß nur ausnahmsweise znr Geltung, wohingegen wenigstens Milde und Barmherzigkeit gegen Sklaven und Tagelöhner sowie gegen Arme überhaupt überwiegend geübt wurde. Gebietet doch die Schrift u. A. (3. Mos. Kap. 25 V. 39 ff.) „So aber dein Bruder verarmt neben dir und sich dir verkauft, so laß ihn nicht Knechtesdienst dienen; wie Lohnarbeiter, wie Beisasse soll er bei dir sein.-Denn meine (des Ewigen) Knechte sind sie, die ich herausgeführt aus dem Lande Mizrajim; sie sollen nicht verkauft werden wie man Knechte verkauft. Herrsche nicht über ihn mit Strenge und fürchte dich vor deinem Gotte." es Solchen Geboten und ihrer überwiegenden Erfüllung entspricht auch, daß nach Wellhausens richtiger Bemerkung die Sklaverei in Israel bei weitem nicht dieBedeutung hatte wie inHellasundRom Erst nachdem Israel aus der Läuterung der babylonischen Gefangenschaft zum Theil nach der heiß ersehnten Heimath zurückgekehrt war, unter Esras und namentlich Nehemias begeisterter Leitung, fand, wie die Thora überhaupt, so auch das Sabbathjahr mit seinen sozialen Vorschriften aus lange wenigstens überwiegende Verwirklichung. Es war zum Segen des Volkes und Staates; nur aus dieser gesunden Grundlage vermochten die Juden — wie wir das zusammengeschmolzene Volk von da ab nennen müssen — trotz aller Bedrängnisse zu Zahl, Kraft und Wohlstand wieder emporzukonnnen und schließlich unter dem Heldenstamnie der Makkabäer von dem übermächtigen syrischen Drucke sich zu befreien. Mit dem siegreichen Glaubensenthusiasnms feierten auch die sozialen Vorschriften, welche schwer unter dem fremden Einfluß gelitten, ihre Erneuerung; ein freier Bauernstand ward wiederhergestellt und mit ihm die letzte glückliche Zeit des vielgeprüften Volkes. Wenn auch etwas verschönert, so doch in der Hauptsache wahr heißt es darüber im 2. Buch der Makkabäer: „Ein Jeglicher baute sein Land in Frieden, und das Land gab seine Frucht, und die Bäume der Felder gaben ihre Frucht. Die Greise saßen auf den Straßen und besprachen sich über das Beste des Landes,