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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-05-04 · Heft 18 (4.5.1900) · p. Seite 208

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 18 (4.5.1900)
Date
1900-05-04
Page
Seite 208 (sequence 6)
Language
German
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daß schon wiederholt von konservativ-antiseruitischer Seite tu die Regierung das Ansinnen gestellt wurde, eine authentische Uebersetzung der jüdischen Geheimschriften zu veranlassen. Zuletzt hat der Minister v. Goßler diese mittelalterliche Forderung scharf zurückgewiesen. Diese Zurückweisung hat leider, wie wir sehen, nichts gefruchtet. Die Gespenster treiben immer wieder ihr Unwesen. * , Auch im ungarischen Abgeordnetenhause wurde am 26. v. M. eine Interpellation über den sog. „RituaUnord" verhandelt; aber die antisemitischen Interpellanten Haber: dabei wenig Ehre eingeheimst. Pester Blatter bringen darüber folgenden Bericht, der ar:ch in seiner:: zweiten Theile vor: großem Interesse ist: Justizminister Alexander Plöß beantwortet die Interpellation des Abgeordneten Zmeskr'rl in Angelegenheit des Kindesmordes in Nnnreßtö. Die erste Frage der Interpellation lautet: „Hat der Herr Minister Kenntniß davon, daß in der Großgemeinde Nrüneßto im Konritat Arva :n der Nacht vom 15. ans den 16. Oktober 1890 ein etwa zwölfjähriger verwaister Knabe Namens Johann Corehlen unter verdächtigen Umständen, durch einen von einem Ohre zum anderen reichenden, ganz regelrecht geführten, bis znm Halswirbel dringender: Schnitt ermordet wurde?" Der Mirrister erklärte, er habe ans bei: offiziellen Akten Kenntnis; davon, daß am Morgen des 16. Oktober 1899 irr einem offenen Keller in Nümeßtü der Leichnam eines zrvölfjährigen Knaben mit einer bis znm Halswirbel reichenden Schnittrvnude gefrrndeu rvurde. Ob der Knabe ermordet wurde wird erst nach Beendigung der Untersnchmrg festgestellt werden können. Redner rvill jene Fülle wahrer rrnd unwahrer Thatsachen, rvelche der Abgeordnete Zrnesknl in seiner die Interpellation begleitender: Rede vorgebracht hat, nicht zergliedern, da er es karrnr vermeiden könnte, sich zu gewissen Folgerungen verleiten zu lassen, obgleich er in dieser Angelegenheit keine Meinung äußern rvill. Eirrige durch die Untersuchungsakten geradezrr widerlegte Daten rnuß er jedoch anführen. Es ist namentlich rricht richtig, daß das Blut des Leichnanrs abgezapft rvorden rväre, so das; unter dem Leichnam kein Blut gesrrrrderr rvurde. In: Gegerrtheil, aus den Zeugeuaussagerr geht hervor, daß sich unter denr Leichnam eine große Blutlache befand. Der Herr Abgeordnete sagt ferner, daß die Gerrdarmerie im Keller ein stumpfes rostiges Messer gefurrderr habe, mit welchem ein regelrechter Schnitt, rvie ihr: die Leiche aufwies, rricht ge,nacht Werder: konrrte. Das Gutachter: der Sachverständigen rveicht vorr dieser Ansicht ab. Das; die Gendarmerie arrr Bretterzarnr der Jakobsohn'schen Wohnung einen blutigen Harrdabdruck gefurrde:: habe rmd deshalb in die Jakobsohnh'che Wohnung eirigedruugen sei, entspricht auch nicht der Wahrheit. Die Gendarmerie erschien dort 10 Tage rrach dem Ariffirrder: der Leiche nrrd fand dort unter der schmritzigerr Wüsche ein Hemd, an dessen Manschetten Blntsleckerr bemerkbar rvareu. Es ist auch rricht richtig, das; Jakobsohn gesagt habe, er selbst hätte eine Gans geschlachtet, rvoran der Abgeordnete Zrueskül gewisse Folgerungen knüpft. Ebenso rvenig wahr ist. das; der Nachtwächter die Frarr eines gelvissen Nürnberger gesehen habe, rvie sie aus den Ort, rvo die Leiche lag. ein Gefäs; trug. Die von: Interpellanten arrgesührterr Thatsachen sind also keirresrvegs so zrveifellos, als sie der Abgeordnete Zrnesknl hinstellerr rvill. Die zrveite Frage Zmesknl's lautet: „Wenn der Herr Jnstizminister vorr dieser geheimnitzvollen Mordthat Kenntnis; hat, ist diese Angelegenheit irr Folge einer unmittelbaren oder rrrittelbarerr Verfügung des Herrn Ministers — und aus welchem Grunde — arrs!den Händerr des Untersuchungsrichters genornmen worderr, welcher die Urrtersuchung von Anfarrg bis zrr Ende nrit mehr oder rnirrder Takt rrnd Geschicklichkeit geführt hat, rrrrd einem Gerichtsrathe übergeben rvorden, welcher, kaum das; er die arrs diese geheimnißvolle Mordthat bezüglicher: Akterr überrrorrrrrrerr nrrd studirt hatte, zrrm Tafelrichter errranrrt wurde rrrrd das Gebiet des Roserrberger Gerichtshofes verließ, so daß die Klarstellung dieser geheinrnißvollerr Mordthat eine neuerliche Verzögerung erlitt?" Als der Mirrister arrs der: Zeitungen Kenrrtrriß davor: erhielt, in welchen: Sinne die in der Interpellation erwähnte Transferirung 08 - irrterpretirt wird, erkundigte er sich bei der Kaschauer Öberstaatsanrvaltschaft rrach denr Geschehenen und hat sich überzeugt, daß alles garrz regelrecht vor sich gegarrgerr sei. Es entspricht blos der: Gesetzen, rvenrr die Angelegenheit, rvie dies irr wichtigeren Fätterr vorgeschrieberr ist,.dem Bezirksgerichte errtzogen nrrd einem Untersuchungsrichter anvertraut wurde. Als der betreffende Urrtersrrchrrrrgsrichter, Böla Ujjadh, mit deur Titel rrrrd Charakter eines Taselrichters zun: Bezirksrichter irr Silleirr ernannt wurde, war die Untersuchung bereits beerrdet rrrrd der Trarrsferirurrg liegt keinerlei Tendenz zu Grunde. Die dritte Frage des Abgeordneten Zrnesknl lautet: „Ist es wahr, daß während des Verlaufes dieser Urrtersuchurrg irr dieser Mordangelegenheit eirre Irrderrdepntatiorr aus Nnrneßto bei dem Herrn Jnstizminister erschierren ist rrnd wenn ja: ist nicht diesem Umstande die Versumpsrrng der Vorrrntersuchurrg zuzuschreiberr?" Arrf diese Frage kann der Mirrister rrrrrdweg erklären, daß die Nachricht vorr der Jrrderrdeprrtation nicht rvahr sei. Die letzte Frage lautet : „Ist der Herr Jnstizminister gerreigt zu verfügen, daß in: Interesse der Arrfhellrrrrg dieser jederrfalls überaus verdächtigen und geheirnniß vollerr Mordthat sowohl die königliche Staatsanrvaltschaft als der konrpeterrte Roserrberger körrigliche Gerichtshof rrrrverzüglich rrnd rasch ihres Amtes malten?" Der Mirrister wünscht auch eine möglichst rasche Erledigung der Arrgelegenheit. Wenn aber der Abgeordrrete Zrnesknl unter denr raschen Vorgehen versteht, daß über zrvei von ihm als verdächtig bezeichnet: Personerr die Urrtersrrchungshaft zrr verhängen sei, so erklärte der Mirrister, daß er eirre solche Verfügung rricht treffen wolle, da er arr' die Angelegenheit keirrerlei Einfluß arrsüberr rvill. Schließlich bittet der Mirrister nur Entschuldigung für die Verzögerung der arn die Interpellation ertheilten Antwort, — der Abgeordnete ZmeskrU hat jedoch solche Datei: angeführt, daß der Mirrister gezrvrrrrgerr lvar sich rricht blos zrr irrfornrireu, sorrdern auch die Akterr konrmerr zu lassen Der Mirrister bittet, diese seine Arrtrvort zrrr Kerrrrtuis; nehmen^zu wollen. (Lebhafte Zrrstinrrrrung rechts nrrd auf der äußersten Linker:. Zoltnn Zrnesknl erklärt nochmals. daß er in dieser Angelegenheit keineswegs befangen sei, sorrderrr die strengste Objektivität bewahrt Als der Mirrister auf diese Jrrterpcllation das erste Mal provisorisch gearrtwortet hat, wußte er mehr als heute, denn damals sagte er, das er von: Morde Kenutrriß habe mrd rrichts vertuschen rvolle, während jetzt behauptet, er wisse noch nicht, ob ein Mord vorliegt. Bezüglic! der Blutlache sorvie des bei denr Morde gebrarrchten Messers rrnd be züglich des Erscheinens der Gendarmerie beharrt Redner ans seiner Aerrßerungerr. Was die Versetzrrrrg des Richters betrifft, so ist dies Seite der Frage rrebensüchlich, es ist aber nicht richtig, daß die Ver setzurrg erfolgte, als die Urrtersuchung bereits beendet war. Daß di Irrderrdepntatiorr bei dem Mirrister erschien, hält Redner ebenfalls aus recht, ja die Deputatiorr erschierr sogar auch arr einer arr deren Stelle was zur Folge hat, daß der ungarische Klerus bereits bischöfliche Znrechtweisrrngerr erhielt. Redner hat eirreKorresporrdenzkarte erhalte:: rvelche folgerrden Wortlarrt hat: „Niederträchtiger Volksparteiler, de Du das Volk mit Ritnalnrord - Märchen aufhetzt, Du gehörst irr Arbeitshaus! Ninrnr es zur Kenntnis;, daß Juden fein Hnndeblu genießen." (Lebhafte Heiterkeit.) Diese Karte ist eine Beleidignw Aller, die rricht Inden sirrd. Redner nimmt die Arrtrvort rricht zu Keirrrtniß. Die Arrtrvort des Mirristers wird zrrr Kerrrrtniß gerronrnrerr. Jrrstizminister Alexander Ploß bearrtlvortet hierauf die Inter pellatiorr des Abgeordneten Karl Knlnrnn in Arrgelegerrheit de Mißachtung der Zehr: Gebote. Die Interpellation lautete: „Da irr der jüngsterr Zeit einige Kauflerrte nrosaischerr Glarrberr selbst die Gesetze Mosis an den Pranger stellerr, frage ich den sehr gr ehrten Herrn Jristizininister. ist er geneigt, drrrch die strerrge Ahndrrm der Verletzrrrrg der Glarrberrsgesetze und der Unehrerbietigkeit gegei dieselbe!: dahirr zu wirken, daß in Zukunft solche Fälle nicht vor kommen?" Zur Motivirung dieser Interpellation hat der Interpellant eine. Fall errvähnt, irr welchem ein Kaufmann in Szegedin zrr einer Ankündigung die Form der Zehr: Gebote benützte. Die eirrzige gesetzlich Norm, rvelche auf den von: Interpellanten erwähnten Fall arrgeführ werden könnte, ist § 51 des Uebertretnngsgesetzes, irr rvelchem es heiß! daß Derjenige, der den Gegenstarrd der religiösen Verehrung eine vom Staat anerkannten Konfession öffentlich schmäht und dadnrc!

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