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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-05-04 · Heft 18 (4.5.1900) · p. Seite 206

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 18 (4.5.1900)
Date
1900-05-04
Page
Seite 206 (sequence 4)
Language
German
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206 der Renegaten Heß unb Breutz abgeschrieben hat. Bei Eisenmenger sv)vvhl wie bei seinen Eideshelfern wird null übereinstimmend berichtet, das; Aehnliches da und dort einmal geschehen sein „soll". Aber weder Eisenmenger noch seine Gewährsmänner bringen eine Quelle oder eine Belegstelle. „Wer mithin behauptet, die Beschuldigung stehe im Talnnid, kanll sich nicht anf Eisenmellger beziehell, dessen Wissenschaft in diesenr Plmkt ans der Höhe der Klatschbasen steht." Alls denr Weser; der allf der Bibel und dem Talmud sich aufbauenden jüdischen Lehre beweist Jäger sehr eingehend die Unmöglichkeit einer solchell Vorschrift. Wir citireu nur einen einzigen Sah, mit dem er seine Beweisführung abschließt: „In der Religion Israels steht die Heiligkeit Gottes oben^an, mit ihr verbindet sich das Prinzip der Heiligkeit der Natur. Der Israelit sieht in allen Dingen eine Gottesgabe. Weil die ganze Fülle der Welt seille (Gottes) Herrlichkeit ist (Jes. 6. 3.), weil sie seine erhabene Existenz veranschaulicht. so hat diese Weltsülle oder die galize Natur auch den Charakter der Heiligkeit an sich; sie darf wohl vervollkommnet, aber nicht verstümmelt, nicht verunreinigt lverden. . . Der Berns des Menschen, des Repräsentanten Gottes par exeelleuce, ist das Land zu bebauen, Viehzucht zn treiben nnd mu des Menschengeschlechts und auch der Thiere Wohlfahrt zn sorgen. Letztere dürfen nicht mit Arbeit überbürdet lverden, sondern »lüssen einen Ruhetag in der Woche wie die Mellscheu haben. Sie sollen keinen unnöthigen Leiden unterworfen lind selbst ill ihreil natürlichen Gefühlen nicht gekränkt fein. Der Vogel soll z. B. llicht zugegen sein, lvenn Du sein Küchlein nimmst nlld das Vieh mit seinen Jungen nicht zu gleicher Zeit geschlachtet sein, besonders aber soll der Ben Israel seinen Mitmenschen lieben. Das ist das fundamentale Gesetz Iehovah's, weil es das snudamelltale Gesetz der Natur itub der Menschheit ist. Und eine Religion, aus der ein solcher Geist zll lllls redet, soll Bestilllmnllgen lmd Vorschriften besitzen von der Art lvie die Beschuldigung der Fleischbesndeluilg? Rein, das soll kein Vernünftiger behaupten. Im Gegentheil sind die vielen Bestimmllngen über Reinigung, Reinheit der Lebensmittel und Speisen, der gallzell Lebenshaltung gerade der beste Belveis dafür, das; eine Besudelung des Thieres oder seines Fleisches geradezu ausgeschlossen und undenkbar ist". Jaeger zeigt mm weiter, wie die antisemitischen Hetzer bei einschlägigell Prozessen bereits darauf verzichtet hätten, ihre Allklage aus dem Talmud zll beweisen lind sich nunmehr auf den Schlllchan Aruch berufen. Die von dort hergeholteu schweren Argumente gehen aber dlirch die voll denr Verfassergeübte Kritik iu eitlell Dunst auf; sie zerstiebell vor der Sonne der wissenschaftlichen Wahrheit, die in dieser Schrift hellauf leuchtet, in Nichts, lvie die im Sonnenlicht sich auflösenden schwarzen Wolken. Pfarrer Jaeger hat die Allfgabe, die er sich gestellt, glärrzerld gelöst. Mall merkt der ganzen Schrift ulld namentlich beit Ermahnungen am Schlüsse die edle Gerechtigkeit, den warmen Herzensdrang, zll belehren und zll versöhnell, delltlich an. Eillen Allhang zll dieser Schrift bildet das werthvolle wissenschaftliche Giltachten, das der uilermüdliche Professor- Strack über diesesThema abgiebt nnb das in der Betrachtung des talmndischen Gebiets der G'nebatb hadath (Täufchurrg) ulld feiner Verbindlichkeit gegen alle Menschen gipfelt. Das Losungswort dieser beiden Mällller ist Gerechtigkeit ulld Liebe. Voll diesem Grulldsatz ausgehend, hat auch Pfarrer Jaeger die bekannte Erklärung der deutschen Rabbiner über die Sittenlehre des Judenthums Dom Februar 1898 in seine Schrift anfgenoulmell. Noch wichtiger aber sind die Mittheilungell, die er im Vorlvort über die Anschauullgen des höchsten geistlichen Würdenträgers in Franken veröffentlicht. Erzbischof Dr. Josef von Schork hat schon vor 10 Jahren eiller jüdischen Deputatioll inBamberg gesagt: „Er verabschelle den Antisenlitisnlus nicht nur aus Gründen der Hlllllallität, solldern vor allem arls Gründen der Religion". Und in eiller Predigt, die derselbe Kirchensürst anläßlich der Grundsteinlegung eiller katholischen Kirche ill Nürllberg gehalteil, hob er hervor, daß „Toleranz" llicht das Richtige sei; denn es genüge nicht, daß die Menschelt sich gegenseitig llur „dnldell", sondern Liebe heißt das Gebot der Religioil. Das giebt Pfarrer Jaeger in seiller Schrift den katholischen Lesern zllr Beachtullg anheilll. Es ist lebhaft zll wüllschen, daß diese Schrift ihr Ziel der Bernhignrrg sicher erreichen rilöge. Jeder ehrliche Menschenfreund, delil es um Friedell urld Wahrheit ernft ist, dem die Volksaufklärullg als eine heilige Allfgabe erscheint, wird dem unerschrockenell Mallne für sein muthiges Hervortreten aufrichtigen Dallk wissen. Für Ulis aber hat das Auftreten solcher Männer lvie des katholischen Pfarrers Jaeger rrnd des protestantischen Theologen Strack etwas wahrhaft Tröstliches inmitten der Trübungen Ulld Wirren itnferer Zeit. Vre Woche. Berlin, 2. Mai. vn der steten Fürsorge der Regierung für Den jüdischen Religionsunterricht in Preußen legt auch der nachfolgende Erlaß vorn 14. d. M., den die „Israelitische Wochenschrift" veröfferrtlicht, ein beredtes Zeugnis; ab: „Dllrch die Vorschrift des § 6*2 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden sind die jüdischen Shnagogengemeinden zwar verbunden solche Eillrichtlnlgen zn treffen, dos; es keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters an denl erforderlichen Religionsunterricht fehle. Aus dieser Vorschrift kann ober llicht gefolgert lverdell, das; die Shllogogengenleinden hinsichtlich dieses Religionsunterrichtes zu Schulgenleilldeil geworden sind, denell folgerichtig im Fall ihrer Leistuugsullsähigkeit Staotsullterstühllng llicht zu versagen sein lvürde. Nach der Begründung der vorerwähnten Gesetzesvorschrift soll dieselbe lediglich verhillderll, daß jüdische Kinder überhaupt ohlle allen Religionsunterricht allswachsen. Es ist zllgleich aber unter Hinlveis auf die rechtliche Stellling der jüdischen Religioilsgesellschaft zll dem Staate betont, daß die Einrichtung besonderer Religionsschnlen von dev Shllagogengemeindell llicht gefordert lverdell fönne, ihllerl auch die Mittel, lvelcher sie sich zur ErtheillNlg des nothlvendigell Religions Unterrichtes zu bedieneil habeil, llicht vorgeschrieben lverden sollten. Durch die in dem Rllnderlaß meines Herrn Amtsvorgängerr vom 13. Mai 1899, Ceutralblatt Seite 552 getroffeilell Anordllullgell iß sonach dell Anträgen leistungsschwacher Syllagogellgenleiuden an! Erleichterung der ihnen dllrch die gellanute Gesetzesvorschrift cuif: erlegtell Pflicht soweit Rechlllmg getragen, als dies llach Lage bei Gesetze und der Zweckbestimmung des Fonds Kapitel 121 Titel 34 des Staatshallshaltsetats ai,gäl,gig ist. Ill allen den Fällen, in welchen nach den Berichteil de'. Regierungen die Vorallssetzllllgen des Erlasses vom 13. Mai 1899 zn treffen, finb zufolge meiner Anordnung Verhandlungen mit den be treffellden Schulverbälldell wegen Einrichtung jüdischell Religions lnlterrichts eiugeleitet worden. Sieben Schulverbälldell, die sich bisher hierzu bereit erklärt habeil, finb die erforderlichen Beihilfen von 1. April 1900 ab bewilligt. In eiller größeren Zahl voll Bezirke» schlvebeil die Verhaildlnngell noch. Soweit sie Erfolg haben sollten lverden auch iu diesen Fällen die erforderlichen Beihilfen bereit gestellt lverden. Da indesseil ein Zwang gegen die Schlilverbällde llicht geütr lverden kann, mllß den eiilzelnen ill Frage kommenden leistlulgs schwachen Shnagogenge»neinden ill dell lloch llicht erledigten Fällen überlassen lverden. ihrerseits bei den Schulverbälldell vorstellig zu lverdell. daß sie freiwillig die Einrichtung jüdischen Religionsunterrichten llach Maßgabe des Erlasses vom 13. Mai 1899 beschließen."

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