Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-03-16 · Heft 11 (16.3.1900) · p. Seite 124

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 11 (16.3.1900)
Date
1900-03-16
Page
Seite 124 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/3224737-3228365-3228377--56267-3292557
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

124 einen eigenen fachmännischen Vorsitzenden zu geben, und bat die miwesenden Verbau dsausschnßmitglieder sich in diesem Sinne beim Verbände zn interessiren. Zum Schlüsse berichtete der Vorsitzende über die wichtigsten Vorgänge im Lehrerverbande und über die Stellung des ostprenßischen Vereiils zu demselben. Es darf dem Verein ganz besonders zur Genngthuung bienen, durch den jüngsten Beschluß des Kuratoriums der Verbands-Pensionskasse erreicht zu haben, daß den Einzelvereinen Gelegenheit gegeben ist, das Kassenstatnt der Verbands-Pensionskasse vor Inkrafttreten desselben noch einmal eingehend dnrchzuberathen und ihre Wünsche diesbezüglich zum Ausdruck zn bringen. Der Vorsitzende gedenkt in freundlichen Worten der Verdienste des Unterzeichneten Schriftführers um die Erreichung dieses Erfolges und spricht die Erwartung aus, daß die Einzelvereine die ihnen geschaffene Gelegenheit zur Bethntigung ihres Einflusses ans die^Gestaltung der Verbands-Pensionskasse nicht unbenutzt Vorbeigehen lassen werden. Der Vereinskassirer, Herr Oberkantor Birnbaum-Königsberg, erstattet hierauf den Kassenbericht, der einen kleinen Ueberschuß allsweist. — Es folgte der' Bericht des Unterzeichneten über die ostprellßische Pensionskasse. Referent berichtet: die Verhandlungen mit der alten Danziger Kasse habell zll einem glücklichen Resultate geführt. Danach wird die Einheit dieser Kasse für die drei Provinzen Ostpreußen. Westprelißen und Pomnlern weiter allsrecht erhalteil, jedoch in der Form, daß rieben dieser Ceiltralkasse in jeder der drei Provinzen noch Provinzialkassen eingerichtet werden, als Zllschuß- Mld allgellleille Unterstütznngskassen für die speziellell Mitgliedergruppen der eillzetllerl Provinzen. Die Provinzial-Abtheilungskassen dürfeir für ihre speziellell Zwecke die Hälfte der außerordentlichen Einnahmen aus ihrer Provinz zurückbehalten. Alls beu Provinzialkassen dürfell für Kollegen mit außergelvöhnlich kleinelu Einkommen auch die Beiträge zur Erlangung der Mitgliedschaft chei der Kasse gezahlt werden. Die Verwaltung der Provinzialkassell geschieht gallz selbständig ulld llach eigeilenl Befindell der Kassenmitglieder der betreffenden Provinz. Eine weitere Veränderung, welche die Ceiltralkasse erfährt, ist. daß sie den Bealllten die Aufnahlue bis zunl 60. Lebeilsjahre (jedoch der Regel liach nicht länger als ein Jahr nach All tritt ihrer neuen Stellung in verbülldetell Provinzetl) offen hält, und die Allsliahnle ferner llicht grlnldsätzlich von der Beschafsmlg eitles ärztlichen Gesnildheitsattestes abhällgig niacht. Wer dieses Attest nicht erbringen kalln. hat sich dafür einer fünfjährigen Karenzzeit zll unterziehen. Beanlte, die alls anerkannten Gründen später als ein Jahr nach Alltritt ihrer neuen Stellllllg in Ostpreußen der Kasse beizntreten wünschen, haben [bie Beiträge bis dahin nachznzahleil. — Der Beitritt zllr Kasse ist llur statthaft in Gemeinschaft mit der Gemeinde. Die Beiträge sind bei beiben im allgemeinen gleich. Die Zahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten durch Abzug vom Gehalt. — Eill dritter wesentlicher Punkt in der Umgestaltung der alten Kasse ist. daß sie fortan nebell der llach denl Quotensystem eillgerichteten Hilfskasse lloch eitle Pellsioilskasse mit garantirten Pensionen (500 Mark Invaliden- und 300 Mark Reliktenpeilsion) eröffnet. Die Sicherung dieser Kasse bildet ein Rückversichernngsvertrag mit der Magdeburger Lebellsversicherungs-Gesellschast. - Der Referent besprach darauf lloch die geeignetell Mittel und Wege um die Geuleindell zlim Beitritt bei der Kasse zu gewillllell lllld die Art, wie jeder Einzelne der gemeinsamen Kasse allßerordelltliche Einnahmen zliführeu könne. Der Verein beabsichtigt zu letzterem Zlvecke allch geschäftliche Ullternehnlungell zll pflegen: die stille Vermittelullg von Lebensuild Feuerversicherungen und den Vertrieb jüdischer Bücher. Elldlich gab der Referellt der Versammlung lloch davon Kellntlliß, daß der Regierungsvertreter für die jüdischen Allgelegenheiten der Proviliz Ostpreußens ihln eine R e g i e r u n g s - verfügullg an die Gemeindell Ostpreußens in Allssicht gestellt habe, worin diesen der Beitritt zur Kasse nahegelegt werden soll. — Die Versaulmlllllg nahm die gegebenen Mittheilullgen mit gespanntem Interesse und freudigem Beifall elltgegen. — Im Anschluß an diesen Bericht mld linter Begründung der Verdiellste, lvelche sich der Vorsitzende der Kommission zur Regelllllg der Versorgungsverhältllisse rc. der ostprellßischen Lehrer, Herr Nechtsallwalt S ch e h - Allellstein, um die Förderung dieser Kassenallgelegenheiten erlvorben, beantragte Herr- Prediger Sturmann Namens des Vorstalldes die Ernennuilg desselben zllm Ehrellmitglied des Vereins. Die VersalllNltllng stimmte diesenl Anträge einstinlUlig und mit lebhaftem Beifall zu. Herr Lehrer R osell t h al-Kölligsberg gab als Vereinsbibliothekar Bericht über deil Stand der Bibliothek. Es folgte die Wahl des Vorstalldes, wobei sämmtliche Mitglieder: Prediger S t n rm a un-Osterode, Waisenhaus-Jllspektor Peritz-Kölligsberg, Oberkantor Birnbaum- Königsberg, KantorKaro- Allellsteill, PredigerScherbel-Gumbinnen wiedergewählt wurden. Die Versammlung erledigte noch einige interne Angelegenheiten, wählte die Revisoren für die Vereinskasse, bestinllnte als nächsten Ort der Versanunlung Lyck uild stellte die Tagesordnung für ben nächsten Tag fest. Danach schloß der Vorsitzende die Generalversammlung des Vereins. Dienstag, den 2. Januar, Vormittags 9 Uhr. begann die öffentliche Konferenz des Vereins durch Begrüßung der erschienenen Lehrer und Gäste und ein anschließendes Gebet des Herrn Vorsitzenden. Herr- Ed. Jacoby, Vorsitzender der Rastenbnrger Gemeinde, begrüßte die Versammlung Namens des Vorstandes und der ganzen Gemeinde Rastenburg mit herzlichen Worten. In gleicher Weise brachte Herr Verbandsvorsteher B. Holz-Insterburg die Glückwünsche des Ausschusses der Synagogengemeinden Ostpreußens zum Ausdruck. Nachdem noch die eingelaufenen Begrüßungsschreiben des Vorsitzenden des Lehrerverbandes, Herrn Rektor Dr. Adler-Berlin, vom Vorsitzenden des ostpreußischen Shnagogenverbandes, Herrn Stadtrath I. Eichelbaum- Jnsterburg, und einer Anzahl behinderter Kollegen verlesen worden, nahm als Erster Herr Rabbiner Dr. Perles-Königsberg das Wort zu seinem Vortrage: „Das Judenthum, eine Religion der Schule." Der glänzende Vortrag wird im Druck erscheinen, darum dürfen wir das Nähere hier übergehen. Herr Lehrer Dobrowolsky-Memel hielt darauf eine Lehrprobe über das Thema: „Die Opferung Israels". Den Schluß der Vormittagsarbeit bildete die Erörterung der Frage. Welche Anforderungen müssen an die jüdischen Lehrer und Lehrerbildungsanstalten gestellt und von beiden erfüllt werden? durch Herrn Prediger Stnrmaun-Osterode. Die Darlegungen des Referenten zeigten den in Schul- und Gemeindeverhältnissen in hohem Grade erfahrenen, klugen Mann. Die von dem Referenten vorgeschlagenen Leitsätze wurden nach einer umfangreichen Debatte mit wenigen Abänderungen in folgender Form angenommen. I. Die Vorbildung, lvelche die jüdischen Lehrer an den jüdischen Lehrerbildungsanstalten erhalten, soll derjenigen der christlichen Lehrer keiner Beziehung nachstehen. II. Das Streben der jüdischen Lehrer nach einer höheren Ausbildung ist nur gerechtfertigt und löblich. Doch soll es mit dem Streben der gesammten deutschen Lehrerwelt Hand in Hand gehen und sich von einseitigen und überstürzten Maßnahmen in dieser Beziehung fern halten. III. Die gegenwärtigen jüdischen Lehrerbildnngsanstalteu und Präparandien haben sich für den Zweck der Ausbildung von jüdischen Volksschullehrern nicht überlebt. Sie sind aber reformbedürftig, namentlich hinsichtlich des Unterrichts in den Religionswissenschaften. IV. Diese Anstalten sind in ihrer gegenwärtigen Verfassung nicht geeignet, Kllltusbeamte auszubilden, wie die praktischen Bedürfnisse der jüdischen Gemeinden sie dringlichst fordern. V. Für solche Zwecke erscheint die Gründung besonderer Anstalten als eine Nothwendigkeit. In diesen Anstalten zur Ausbildung von Kultusbeamten und Religionslehrern ist obligatorisch zu lehren: Allgemeine Pädagogik, Methodik der jüdischen Religionsfächer. alle Arten jüdischer Religionswissenschaften, insbesondere auch des Rabbinischen. desgleichen sind die Kenntnisse des Kultus, die Fertigkeit im Vorbeten und die Fähigkeit zum Halten religiöser Vorträge allen Zöglingen durch theoretische und praktische Anleitung zn vermitteln. Die Schechita ist daneben nur fakultativ zu lehren. Die Ausbildung zum Volksschullehrer hat in diesen Anstalten nicht als wesentliches Ziel zu gelten. VI. Die beste Vorbedingung für derartige Anstalten bildet der Besuch einer höheren Lehranstalt, neben fortlaufendem erweiterten Unterricht im Hebräischen und in den sonstigen Religionsfächern. Wo das nicht zu erreichen, darf auch der Besuch einer guten Volksschule als genügend angesehen werden, doch hat in solchen Fällen außer dem erweiterten Religionsunterricht noch der Privatunterricht in fremden Sprachen hinznzutreteu. VII. Für die Förderung der Fortbildung in den Religionswissenschaften würde die obligatorische Einführung einer zweiten Religions- Prüfung von wesentlichem Nutzen sein. Es trat hierauf eine einstündige Mittagspause ein, in welcher von liebenswürdigen Damenhänden, den Gattinnen der Gemeinde-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.