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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-02-23 · Heft 8 (23.2.1900) · p. Seite 89

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 8 (23.2.1900)
Date
1900-02-23
Page
Seite 89 (sequence 7)
Language
German
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Er lverde deshalb niemals übereinstimmen können, daß von Seiten der jüdischen Gemeinde die Wege geöffnet werden für Handlungen, welche die gesammte Geschichte hinter sich.lassen. Er werde nicht dazu beitragen können, daß die Gotteshäuser an einem Sonntage geöffnet werden, so lange er die Ueberzeugnng hätte, daß die Einrichtung des Sonntags diejenige gewesen sei, die thatsächlich dazu geführt hätte, in der historischen Zeit das Christenthnm von: Jndenthnm zn trennen. Er habe sich bemüht, speziell in die Geschichte dieses Vorganges etwas einzubringen. Redner citirt alsdann eine Stelle aus dem Alten Testament •V Buch Mose 5. Kapitel) betreffs der Sabbathheiligung, ferner ans dem Neuen Testament Stellen ans den Evangelien Lnrae und Mathäi, lvo Christus den Sabbath von dem strengen Gesetz frei gemacht hätte. Noch wichtiger sei, daß Paulus in der Epistel an die Römer sich ausdrücklich verwahre, daß man den Sabbath in der Form heilige, ivie ihn das alte Gesetz vorgeschrieben hätte. Schon kurze Zeit nach Christus Tode seien die Anhänger am Sonntag znsammengekommen. der Sonntag sei zunächst neben dem Sonnabend, später allein als Frendentag gefeiert worden. Ans dem Konzil von Nikäa sei davor gewarnt worden, daß man nicht den Judaismus wieder einrersten lassen, und man sich vom Sabbath loslösen solle, da der Sabbath nicht im Christenthnme vorgesehen sei. Auch Luther hätte erklärt, daß der Sabbath durch Christus überwunden worden sei. Nach diesen Darlegungen sei es klar, das; die Trennung zwischen Inden und Christen mit der Einführung des Sonntags als Feiertag vollzogen lvorden sei. Deshalb dürfe die Einrichtung eines Sonntagsgottesdienstes von der jüdischen Gemeinde nicht getroffen »verden. Einer privaten Vereinigung, die sich zu diesem Zlvecke zusannnenfände, stände nichts im Wege. Er könne sich von den historischen Thatsachen nicht loslösen; daher habe er auch seiner Zeit absolut nicht vertragen können, dast ans den Gebetbüchern alles Historische ansgemerzt »verde. Er könne den Antrag Friedländer nicht unterstützen. Deshalb bitte er, gar nicht in die Verhandlung über die Vorlage einzntreten, da solche Anträge a limine von einer jüdischen Gemeinde abgewiesen werden müssen. Geheimrath Senator will nicht ans das Nene Testament znrückkommen und bezeichnet es als nicht wahr, dast Christus den Sonntag eingeführt hätte. Christus hätte gesagt, er sei nicht gekommen zu lösen, sondern zu binden. Mit den Widersprüchen im Neuen Testament könne sich die Versammlung nicht beschäftigen. Er gehöre zwar zu denjenigen, die „Wasser predigen und Wein trinken"; nichtsdestoweniger erkläre er sich mit der Petition einverstanden. Ein Sonntagsgottesdienst verstoße nicht gegen die Gebräuche des Indenthnms. Es handle sich nur darum, dast man dem Gottesdienst nicht den Sabbathcharakter verleihe. Er sei in seiner Ansicht noch durch Erfahrungen ans der jüngsten Zeit bestärkt worden. Mehrere orthodoxe Amerikaner hätten ihm mitgetheilt. dast sie in der Heimath der Gemeinde angehörten, ivelche am Sonntage einen Gottesdienst eingerichtet hätte. Wenn sie am Sonntag nicht in das Gotteshaus gehen könnten, so würden sie das ganze Jahr hindurch vom Zndenlhnm nichts hören. Bei der Vorlage rverde es sich also darum handeln. uhe der Sonntagsgottesdienst ansgestaltet werden solle. Er meine, es sei in der Resormgemeinde, die große Subventionen ohne jede Gegenforderung seitens der Grostgemeinde erhielte. Gelegenheit geboten, Wunsche nach dieser Richtung zn äußern. Von Seiten der großen Gemeinde müßte eine Anzahl Platze reservirt werden für Diejenigen, die nicht zugleich Mitglieder der Resormgemeinde wären. Wenn das nicht genügen sollte, so könnte man wohl in Erwägung ziehen, ob nicht eine andere Einrichtung am Sonntag getroffen werden könnte. Prof. Blaschke glaubt die von Prof. Baginskh gegebene historische Entwickelung nicht unwidersprochen lassen zn dürfen. An der Hand des masforethischen Textes iveist er ans den Unterschieo der Fassung des Gebotes der Sabbathheiligung im 5. und im 2 Buch Mose hin. Im zweiten Buche iverde nur ans die Schöpfung zurückverwiesen. Außerdem gebe es noch eine Anzahl von Stellen, dast der Sabbath durch Ruhe von der Arbeit geheiligt werde. Er könne den Standpunkt Baguiskijs nicht als historisch anerkennen. Historisch sei der Grundsatz, daß der Gottesdienst sich stets nach dem praktischen Leben gerichtet hätte. Das praktische Leben stelle an uns jetzt Forderungen, die nicht zu einer Zeit gestellt zu werden brauchten, als die Verhältnisse noch weit einfacher gelegen hätten, als die Inden den Sabbath durch Ruhe von der Arbeit hätten heiligen können. Der Gottesdienst am Montag lmd Donnerstag sei nur nach dem praktischen Leben gestaltet worden, auch die Zeit, in welcher die Gebete verrichtet worden seien. Der Nachmittagsgottesdienst am Sonnabend Nachmittag, der nicht mit dem Abendgottesdienst zusammenfiele, sei ebenfalls gemäß den Forderungen des praktischen Lebens eingerichtet lvorden. Vor Jahrzehnten hätte in allerFrühe am Sonnabend ein Gottesdienst stattgefnnden. ursprünglich deshalb so früh, »veil die Gelehrten den Sabbath benutzen »vollen, um sich mit der Thora zn beschäftigen. Später sei dieser Gottesdienst von Leuten besucht worden, die zu anderer Zeit nicht hätten abkommen können. Doch für Berlin sei solcher Frühgottesdienst am Sonnabend unmöglich. Die Besucher des Gotteshauses hätten nicht nur das Bedürfniß, zn beten, sondern gemeinsam mit ihren Glaubensgenossen zu beten, worauf unsere religiösen Vorschriften das größte Gewicht legen. Was für den Sonntag in der Petition gefordert »verde, sei nur eine Ausgestaltung des Wochengottesdienstes und die Verlegung desselben auf eine Zeit, zn der der größte Theil der Gemeindemitglieder abkommen könne. Er könne »veder dem Wunsche Senators, an die Reformgemeinde zu gehen, noch der Anregung Baginskhs, daß sich eine absondernde Gemeinschaft bilden solle, znstimmen. Tie Resormgemeinde hätte einen Sonntagsgottesdienst als Feiertagsgottesdienst eingerichtet. Das solle und werde niemals mit dem vorliegenden Anträge erreicht »verden. Er warne davor ganz entschieden. daß sich eine private Gemeinschaft zur Erfüllung des Wunsches bilden möge. Es solle ja eben vermieden »verden, was die Reform im Jahre 1845 leider gethan hätte, und seit einer langen Reihe von Jahren »verde daran gearbeitet, die Reform »nieder zu einem integrirenden Bestandtheil der Grostgemeinde zu machen. 1845 hätte bereits Rabbiner Tr. Philippson einen Vorschlag gemacht, der den jetzt vorliegenden Antrag Levinstein involvire. Aus den Gebetbüchern sei auch nicht, wie Professor Baginskl» ausgeführt hätte, das Historische ansgemerzt »vordem Nicht die Stellen über Zion, nicht die Segnungen, die sich auf Zion bezögen, seien fortgelassen, nnr der Allsdruck der Sehnsucht liacb den alten Zeiten sei entfernt »vordem Die Petenten denken gar nicht daran, zu verlangen, daß der Sabbath nicht mehr geheiligt lverde. Die Ausführungen Baginskhs nl»d seine iRedners) Widerlegungen sollten die Versammlung veranlassen, den Al»trag Friedlällder anznnehlnen. Herr Oppenheim lveist ans die erste Verhandlung über diesen Gegensta»»d »mb auf die damalige Haltung des Getneindevorstaildes hin. Die liberale»» Herren, die jetzt in der Versammlung säßen, könnten nnr für den Antrag stimruen. da sie effektiv ans dieses Programm gewählt lvorden seien. Er glaube »»icht. daß dem Christellthlnne zngemnthet »oevbeu würde, de»» Ruhetag ans eineil aubeieit Tag als ans den So»»l»tag 311 verlegen. Die Befürworter des Antrages rollen hauptsächlich die Opportnnitätssrage ans. während die Gegner des Antrages sage»», daß durch den Sonntagsgottesdienst der Sabbath verdrängt lverde und damit eine derHanptsänlen desJudenthnms schlvinden würde. Auch die Reforrngemeinde hätte nnr vier oder fünf Jahre den Sabbath beibehalten nnd dann ihn abgeschafft, »veil kein Mensch diesen Gottesdienst besucht hätte. Die Tradition sei sicher dadurch nicht unberührt geblieben. Diejenigen, lvetche einen Sabbat hgottesdienst auch nnr zwei oder drei Mal im Jahre besuchen würden, »vürden sicherlich mehr davon haben, als lvenn sie regelmäßig am Sonntag in die Synagoge gehet» würden. Ei würde es außerordentlich begrüßen, »venn die Refor»ngemeinde lvieder ein Glied der Großgemeinde lverden würde. Vor Jahren sei eine Ko»»»Mission ernannt worden znr Herbeisührling einer Einigung zwischen den beiden Gemeinde»». Die Konimission hätte nicht ein einziges Mal getagt, und von einer Ei»lign»»g werde so lange »licht die Rede sein können, so lange die Reform ihre selbständige Verwaltung beibehalte»» iverde. Alls die Selbständigkeit z», verzichten, beftanbo jedoch in der Resormgemeinde gar feine Neigung. Die Befürworter des Sonntagsgottesdienstes »vürden eben so gern gelvillt sein, dem Gottesdienst in der Reform beiznwot»ne»i. Die Erklärung, daß der tehtere Gottesdienst zn »veit gilige. lasse er nicht geltet». Er gtallbe, mit dem Antrag Friedländer »verde die Angelegenheit nnr in die Länge gezogen. Die Gegller der Petition »vürden auch »»ach den Beschtüsseli der Ko»»»inissiv»l ihr Urtheil »licht ändern, »veil sie überzengt seien, daß der Sabbath

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