Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-02-16 · Heft 7 (16.2.1900) · p. Seite 74

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 7 (16.2.1900)
Date
1900-02-16
Page
Seite 74 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228365-3228373--56181-3292467
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

74 von wissenschaftlichem oder künstlerischem Ernst getragen, geeignet sind, die Liebe znm deutschen Vaterlande, zur Freiheit, zur Humanität, zur Wissenschaft und zur Kunst zu fördern. Zu den Worten „mit Ausnahme der Religionsschulen" suchen die Konservativen einen Hohn auf das Judenthum; diese Bestimmung trage, so sageil sie, einen nicht beabsichtigtell, aber immerhin einen antireligiösen Charakter. Ja, entspringt denn diese Auffassung dem Wortlaut der Stiftung, ist denn nicht diese Auffassung eine erzwungene und erst künstlich hineingelegte? Hätten sie denn einen Moment Bedenken getragen, die Stiftung nicht anzunehmen, wenn die Schenkung bestimmt hätte, die näher bezeichneten Prämien der Knabenschule, der Müdchenschlile und der Lehrerbildungsanstalt zu überweisen? Kann man denn den Religivnsschulen Prämien in Form von Büchern anbieten, welche keinen religiösen Inhalt tragen? Soll man andererseits denjenigen Lehranstalten, die in ihrem Lehrplan noch andere Gegenstände als den Religionsunterricht answeisen, nicht Bücher gewähren können, welche von religiöser Belehrung nichts enthalten und sich nrir für allgemeine Schulen eignen? Die Schenkung wurde bei der hohen Präsenz von 17 Mitgliedern mit 13 gegen 4 Stimmen angenommen; unter den 13 dafür stimmenden befanden sich drei Konservative. Und was thaten nun die Dissentirenden nach diesem Mehrheitsbeschluß? Gelegentlich einer in der letzten Sitzung besprochenen Interpellation kam es ans Tageslicht, daß sie nicht nur insgeheinl einen von nlehreren Mitgliedern Unterzeichneten Protest an das Kultnsministerinm, welches die landesherrliche Genehmigung der Stiftung zu befürworten hat, gerichtet hatten, sondern daß sie sich auch in der Zwischenzeit zu einer Audienz beim Kultusminister hatten „befehlen" lassen. Schade, daß der Schleier von diesem Geheimniß schon jetzt gelüftet werden mußte; vielleicht wäre die Ueberraschung noch größer und der Coup noch ivirksamer gewesen, wenn er erst mit dem Eintreffen des ministeriellen Bescheides offenbar getvorden wäre. Nachdem nicht nur die Liberalen für die Stiftung gestimmt, sondern sich auch drei der ihrigen dieser Meinung angeschlossen, da hätten sie wahrlich Veranlassung gehabt, reiflich zu überlegen, ob diese Stiftung so bedenklich ist, um einen Schritt zu unternehmen, der zweifellos geeignet ist, die Gemeinde zu schädigen. Sie, die sie in der Minorität waren, hätten sich, wie es in der letzten Sitzung von liberaler Seite sehr richtig ausgeftthrt worden ist, mit der Majorität in Verbindung setzen müssen, um die Stiftungsurkunde anders zu fvrmuliren und den nicht glücklich gewählten Passus in anderer Form zuin Ausdruck zu bringen. Haben die Disseiüirenden gar nicht daran gedacht, daß der Gemeindevorstand — auch in ihm sitzen zwei streng konservative Mitglieder — die Stiftung gut geheißen und keine Bedenken getragen hat, die Vorlage in der ursprünglichen Form weiterzugeben? Sollten die Herren des Vorstandes, die zum Theil seit einer langen Reihe von Jahren im Dienste der Gemeinde thätig sind, den Stachel nicht erkannt haben, welcher die „Protestler" so sehr verletzt hat? Eine so übergroße Empfindlichkeit bei Annahme von Stiftungen hat übrigens nicht immer in der Berliner Gemeinde geherrscht. Erinnern wir uns doch, daß vor wenigen Jahren, als die Konservativen noch in der Majorität waren, eine Stiftung der Gemeinde angeboten wurde von Sanitätsrath Dr. Cohn, die eine bei weitem schlimmere Bedingung als die Bamberger'sche Stiftung enthielt. Es hieß in jener Bestimmung, daß mit den Zinsen des Legats nur Lehrlinge solcher Meister unterstützt iverden sollen, die am Sonnabend und den Feiertagen arbeiten. Das war doch eine direkte Aufforderung zur Religionsübertretung! Damals waren allerdings die Herren Konservativen fast unter sich, da hatten sie ja nicht die Opposition zu fürchten, die ihnen heute so unbequem getvorden ist, damals brauchten sie sich nicht auf ihre Rechtgläubigkeit herauszuspielen, da hatten sie nicht nöthig, Obstruktion zu treiben. Noch zahlreiche Fälle ließen sich anführen, um das Treiben der Neuorthodoxie, wie es seit Jahren in der hiesigen Gemeinde herrscht, klar zu legen; giebt es doch sogar einen Fall, wo sie entgegen einem Gutachten des Rabbinats nach der Behörde verlangten. Doch lassen wir es ail den wenigen, aber charakteristischen Beispielen genügen. Es ist tief bedauerlich, daß der Friede in unserer Gemeinde ans lange Zeit hinaus gestört ist. Schon jetzt wenden sich ernste und wahrhaft religiöse Männer von dem Parteitreiben mißbilligend ab. Das Interesse an den Angelegenheiten der Gemeinde, das in einem kleinen Kreise allerdings reger geworden, schwindet in dem größeren und umfassenderen aller Gemeindemitglieder immer mehr. Und Berlin, welches berufen wäre, tonangebend zu sein für alle anderen Gemeinden i im Reiche, wird höchstens zum warnenden Beispiel für Diej jenigen, in welchen verschiedene religiöse Richtungen nebeneinander leben. Das kann nicht so bleiben. Hier muß ein Wandel eintreten und Alle, denen die Erhaltung des Jndenthums am Herzen liegt, müssen es als eine hohe Aufgabe betrachten, an der Wiederherstellung des Friedens, an der Sanirung der unhaltbaren Parteiverhältnisse nach Maßgabe ihrer Kräfte mitzuwirken. Me Woche. Berlin, 14. Februar. rst jetzt werden in antisemitischen Blättern einzelne Stellen aus dem Urtheil in dem Prozeß Pückler bekannt. Aus dem Umstand, daß nicht der volle Wortlaut des Urtheils mitgetheilt wird, darf man wohl schließen, daß sich die Herren blos die Rosinen aus dem Kuchen heransgeholt, rrnd was ihnen nicht paßte, einfach verschwiegen haben. Für uns sind auch die mitgetheilten Stellen natürlich von großem Interesse. Das Erkenntniß betont, daß nicht einzelne Sätze aus dem Zusammenhänge gerissen werden dürften, sondern daß man die Rede als Ganzes benrtheilen müsse. Dann heißt es weiter: „Der Gesammtinhalt der Rede ergiebt aber mit voller Klarheit, das; der Redner nur zn einem geistigen Kampf auf dem Boden des Gesetzes aufgefordert hat. Schon in den einleitenden Worten meist der Redner darauf hin, das; es sich um einen Kampf für die deutsche Sitte, für deutsche Treue unb Liebe zum Vaterlande handele, um einen Kampf „mit Gott für König und Vaterland". Er wiederholt später, daß es ein Kampf sei „für deutsches Volksthnm, für Kaiser und Reich, für Thron und Altar". An einer anderen Stelle bezeichnet der Redner beu Kampf, zu dem er aufruft, als einen solchen, in welchem Christnsvorangeht und das Siegesbauner trägt. Als Kampfeslied in diesem Kampfe nennt der Redner die Worte Martin Luthers: „Ein feste Burg ist unser Gott, eine gute Wehr und Waffen". — Er sagt weiter wörtlich mit Bezug auf den Kamps, zu dem er aufruft: „wer dürfte es wagen, einem Volk entgegenzutreteu, das erfüllt ist von Kampfeslust, beseelt von Gottesfurcht und begeistert von Vaterlandsliebe!" Es ist ausgeschlossen, daß ein Redner, der diese Anschauungen zum Ausdruck bringt, seine Zuhörer zu Gewaltthätigkeiteu und schweren Gesetzesverletzungen gegen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.