Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 7 (16.2.1900)
- Date
- 1900-02-16
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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64. Jahrgang. Nr. 7. Berlin, 16. Februar I960. eitung des Audenchums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner Dr Ludwig Phiiippson-Bonn. Vertags-Crpedition: Gerlin, Jerufalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zn richten. Verlag von Nu-olf Mosse, Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expeditionen Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Redacteur: Gustav Karpeles. Inhlttk. Leitartikel: Berliner Zustände. — Die Woche. — Zur Jahrhundertwende. Von Dr. I. Kohn. — Brief aus Malaga. Von L. Levi-Hechingen — Giordano Bruno. Von Dr. Ludwig Pick. — Ludwig Vambergers Erinnerungen. II. — Feuilleton: Lose Blätter aus dem Tagebuche eines russischlüdischen Studenten. V. Von R. Brainin. — Klein-Purim. Von Dr. S. Nascher. — Literarische Mittheilungen. Der Gemeindebotc. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Königsberg i. Pr., Aus Westpreußen, Znin (Posen), Lobsens, Gleiwitz, Hanllover, Grenzhausen b. Koblenz, Wien, Budapest, St. Gallen, Paris, Petersburg, Newhork. — Bon Nah und Fern. — Sprechsaal. — Miscellen. — Geschäftliche Notizen. Berliner Zustande. Berlin, 14. Februaras Barometer in der Berliner jüdischen Gemeindeversammlung steht augenblicklich auf „Sturm", und es scheint keine Aussicht vorhanden zu fein, daß binnen Kurzem dasselbe wieder „Schön-Wetter" zeigen wird. Deri aufnierksameli Lesern unserer Berichte über die Repräsentantenversammlung, welche lvir ja seit mehreren Jahren gemäß dem lvachsenden Interesse an hiesigen Gemeindeangelegenheiten auch außerhalb Berlins it großer Ausführlichkeit veröffentlichen, dürfte es kaum entgangen sein, bei welcher Partei der Grund des Unfriedells und öer Reibereien zu suchen ist, rnld welche-durch ihr neuerliches Borgehen nicht nur in gegnerischen Gemeindekreisen Helle Entrüstung entfacht, sondern sogar bei den eigenen Parteigängern sich recht viele Gegner geschaffen hat. Nicht weniger als zwei Proteste, ivelche von sogenannter konservativer Seite bei den Behörden eingereichtsind, harren der Entscheidung. Warum mußten die Herren gerade diesen Weg wählen? Warum mußten sie, welche — mit Ausnahme weniger Mitglieder - praktisch das Eeremoniell des Judeuthunls nicht im Mindesten berücksichtigen und nach eigenem Geständnis; „außerhalb der Synagoge stehen", gerade dieses Mittel benutzen, um die übrigen Gemeindemitglieder zu zwingen, an der Religion fest zu halten? Aber jedes Mittel gilt wirklich gleich, sobald es sich darum handelt, einen bestimmten Zweck zu erreichen, und den Wünschen der gegnerischen Partei darf man sich niemals entgegenkommend zeigen. Die Taktik, die hierbei befolgt wird, ist allerdings im Laufe der Jahre eine andere geworden. Früher, als die Majorität in den Händen der Konservativen sich befand, genügte ja die einfache Ueberstimmuno; bei der heutigen Bertheilung der Parteien, wo sie, je nach der Präsenz, nicht immer den Ausschlag zn geben vermögen, müssen andere Wege eingeschlagen werden, um das Ziel zu erreichen, zu dem sie in früheren Jahren weit müheloser gelangen konnten. Hier zwei Beispiele dafür: Statutengemäß muß die Einberufung eines Stellvertreters erfolgen, wenn die Behinderung eines Repräsentanten voraussichtlich einen Zeitraum von vier Wochen währt. Die letzte Repräsentantenwahl ist nun insofern sehr günstig für die Liberalen ausgefallen, als auch die ersten vier Stellvertreter dieser Partei angehören, so daß also an Stelle eines behinderten konservativen Mitgliedes jedesmal ein liberaler Stellvertreter einberufen werden mußte. Wie ist diese Gefahr zu umgehen? Höchst einfach, unsere Konservativen haben das Mittel gefunden: Man halte es nicht der Mühe für werth, über die Dauer der Behinderung dem Vorsitzenden genaue Mittheilnng zugehen zn lassen, oder aber falls man zn einer bindenden Erklärung aufgefordert wird, erbitte sich nur den statutenmäßigen Urlaub, komme kurz vor Ablauf desselben um einen „kleinen" Nachurlaub ein und verspreche, in spätestens 8 Tagen den Sitzungen wieder beiwohnen zu wollen. So hat man sich die Möglichkeit offen gehalten, das Versprechen erst nach 14 Tagen einzulösen, da vom Borsitzenden sicher nicht für einen Zeitraum von acht Tagen ein Ersatzmitglied einberufen wird. Das Mittel ist ja nicht sehr geschmackvoll, aber es führt zum Ziele und wird selbst dann angewendet, wenn gar keine ivichtigen Entscheidungen vorliegen. Ein zweites Beispiel entspringt genau derselben Taktik. Wenn die Herren fürchten, daß die Abstimmung in einem ihnen ungünstigen Sinne ausfallen könnte, so werden in geheimnißvoller Weise die Mitglieder der Partei zum Verlassen des Saales überredet, um die Beschlußunfähigkeit der Versammlung herbeiznführen. Dieses Mittel ist nur leider nicht immer wirksam, wenn nämlich einzelne, nach der Ansicht der Regisseure, sicherlich renitente Mitglieder es mit den Pflichten gegen ihr Amt als nicht vereinbar halten, der Sitzung ein vorzeitiges Ende zu bereiten. Wir geben zn, es sind kleine Mittel, ja noch mehr, es sind kleinliche Mittel, welche hier angewendet werden. Aber es sind die Vorläufer zu jenem großen Schritt, der soeben in der Angelegenheit derBamberger'schen Stiftung gethan wurde. Prüfen wir doch noch einmal ohne Voreingenommenheit die Bestimmungen der Stiftung. Von den Bamberger'schen Erben ist der hiesigen Gemeinde schenkungsweise ein Kapital voll 10000 Mark unter der Bedingung überwiesen worden, daß an fleißige und begabte Schüler itnb Schülerinnen der unter der Verwaltung oder der Aufsicht der Gemeinde oder eines ihrer Organe stehenden Schulen und Lehranstalten — mit Ausnahme der Religionsschnlen - Prämien in Form von Büchern vertheilt werden sollen, welche ans dem Gebiete der Geschichts- und Naturwissenschaften fcnuie der Dichtkunst zu wählen und,