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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-02-09 · Heft 6 (9.2.1900) · p. Seite 66

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 6 (9.2.1900)
Date
1900-02-09
Page
Seite 66 (sequence 8)
Language
German
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66 Genehmigung der vier Vorsitzenden in Fortfall bviiiQeu, so daß also die Abtheilnngen allein höhere Beträge in Zukunft werden bewilligen können. Nach einer Begründung durch den zuständigen Dezernenten des Gemeindevorstaudes, Herrn Martin Simon, wird die Vorlage angenomnlen. — Es folgt nunmehr die Interpellation des Landgerichtsraths Löwe, ob der Gemeindevorstaud darüber Mittheilnng erhalten hat, daß Mitglieder der Versammlung gegen die Ertheilnng der Genehmigung zur Annahme der Ludwig Bamberg e r - S t i f tu n g vorstellig geworden sein sollen. Der Interpellant bedauert die Abwesenheit Prof. Lewins, der erst jüngst betont hätte, das; Mehrheitsbeschlüsse mitev allen Umständen zur Ausführung konnnen müßten. Aiu 28. Juni 1899 hätte die Repräsentantenversammlung die Schenkung der Erben Ludwig Bambergers angenommen. Die namentliche Abstimmung hätte 13 Stimmen dafür und 4 dagegen ergeben. Sehr bald sei die Notiz aufgetallcht, daß der Schenkung wohl die landesherrliche Genehmigung versagt werden lvürde. doch sei dieser Notiz keine besondere Bedeutung beigelegt lvorden. Er höre jetzt, daß die Genehmigung zur Annahme bisher noch nicht eingetroffen sei. lind es werde uiehr und mehr davon gesprochen. daß Mitglieder der Versammlung gegen die Genehmigung einen Protest bei der Behörde eingereicht hätten. Er lvürde diesen Vorgang für einen bedauerlichen Mißgriff halten, lvie er schlilumer nicht gedacht lverden könne. Er glaube serller, daß man das Ansehen einer Versammlung und das Interesse der Gemeinde am empfindlichsten schädige, lveun man in einer Frage christliche Behörden zum Richter darüber aufrufe, ob das religiöse Gefühl jener Juden das richtige sei. Er richte au den Gemeindevorstand die Anfrage, ob er von dem Proteste Kenutuiß habe. Justizrath Meyer erklärt sich zur sofortigen Beantwortllug bereit und bestätigt, daß die Genehnligung zur Annahme der Schenkung, oblvohl es bereits an der Zeit fei, noch nicht ein* getroffen sei, daß aber den« Vorstande von einem Protest durchaus liichts bekannt sei. Geheimrath Senator bemerkt zunächst, daß er bei der beti'effenben Abstimmung nicht zugegen gewesen sei, daß er jedoch ebenfalls seine Stilnme gegen die Annahme der Schenkung abgegeben hätte. Er sei zwar auch der Meinung, daß Majoritätsbeschlüsse unter allen Uniständen das Beste seien. So könne es Vorkommen, daß die Minorität einmal in einer anderen Weise ihren Protest zum Ausdruck bringen lllüsse. Das fiube er nicht ungehörig. Daß man sich an eine christliche Behörde wende, folge daraus. daß keine arrderen Behördeir vorhanden seien. Was die Sache selbst betreffe, so sei seiner Elnpfilldnng nach das Legat ein Hohn ans die Gemeinde. Die Gemeinde sei irr erster Linie eine Kultusgemeinde und trage darin die Bestimmungen ihrer Existenz. Zum Kultus gehöre ancb die Frage des Religionsunterrichts. Deshalb könne er bie in der Schenkung gemachte BestilNllumg nur als eine Verhöhnung der Aufgaben der Gemeinde auffassen. Er sei aber lveit davoll entfernt, den Gebern eine böse Absicht untevfteflen zu wollen. Geheimrath Bl u mellt hat führt alls, daß der Minorität nichts Allderes übrig geblieben sei, als sich au ben Minister zil wenden, nachdem die „schimpfliche Debatte" beendet gelvesen. Einige Tage nach der Sitzung sei ein Bericht in der „Vossischeu Zeitung" erschienen, in welchem die Orthodoxen ebellfalls mit Seitenhieben bedacht worden feien. Sie hätten hiergegen eine Erklärung ertaffen müssen, durch welche sie ihr ablehnendes Verhalten gegen die Scheukullg begrülldet hätten. Er hoffe, daß der Protest bei der Behörde erfolgreich sein lverde. Professor Geiger betrachtet es nunmehr als Faktum, daß ein Protest eingereicht lvorden sei. Es hätten ja nicht nur die Liberalen für die Annahme der Spende gestimmt, sondern auch drei Herren der gegnerischell Partei. Die für die Auilahme Stimmenden hätten keinen Hohn in der Testamentsbestimmung erblicken können. Sie hätten ein Doppeltes unterschieden. Sie hätteil sich gesagt, daß der verstorbene Bamberger eine so große Ehre für das Judenthllm gewesen sei, daß schon alls diesem Unlstande jede Schenkung, die er gewähre, allgellomuleil werden müsse. Das zweite Wichtigere sei aber Folgendes. Es existirell nicht blos Neligiousschnlen, sondern eine Knabenschule, eine Mädchenschule uild die Lehrerbildungsallstalt. in denen auf die Entwickelung des religiösen Empfindens großer Nachdruck gelegt lverde, in denen aber auch die allgemeine Ausbildung der Zögliilge befördert lverde. Wie könne das religiöse Elnpfinden dadurch gekränkt lverden, daß Jemand sage, er gebe diesen Schulen eine Stiftung, aus der heraus gewisse Seiten der Anstalten gefördert lverden sotten. Es sei gesagt worden, es gebe nur christliche Behörden, au die nian sich mit dem Proteste hätte wellden könnell. Der erste Theil sei eine Thatsache, gegen den zweiten müsse er mit aller Entschiedenheit protestireli. Wer die Geschichte Berlins keiuie, der wisse, daß solche Proteste niemals der Sache, niemals dem Judenthnm genutzt hätten. Er halte es durchaus nicht für eine den Mitgliedern der Versammlung gemäße und deul Standpunkt, den Jeder in der Versammlung vertreten müsse, entsprechende Handlullgslveise. lveiln gegen einen solchen Mehrheitsbeschluß von Mitgliedern der Versainlulung protestirt lverde, die gerade bei dem Publikuln und bei der Behörde den Anspruch daraus erhebeli, sehr wohl beachtet und gehört zu lverden. Justizrath Meyer betont es mit Rücksicht auf ben Protest als Hauptsache, ob die Versanlmlullg eine Selbstverwaltung haben wolle oder nicht. Er erinnere all die Zeit, wo die Reformgemeinde aufgekommen sei. Man hätte sich damals wohl gehütet, an die Behörde zu gehen, und es sei mit der größten Sorgsamkeit dagegeil agitirt worden, daß hier plötzlich ein dritter Faktor eiutrete. Den Herren scheiile es nicht vollkommen klar zu sein, wohin luan gelangen lvürde. luenn jedesmal die Minderheit gegen einen Majoritätsbeschluß protestiren wolle. Er köllne in der Bestimlllllllg, lvenll er selbst sie auch llicht getroffell habeli lvürde, einen Hohn nicht erblicken. Stadtrath Dr. Weigert führt aus. daß er den verstorbenen Baulberger, mit bem er Jahre laug verkehrt hätte, viel zu gellau kannte, um zll lvissell, daß ihm nichts ferner' gelegell haben lvürde, als irgeild eine BerhöhnlUlg gegen das Judenthnm ill feinem letzten Willen auszusprechen. Das, was seine Erbeil bestililmt hätten, erscheine ihni doch vollständig in Bambergers Sinne, indem Ullterstützungen an strebsame junge Leute gewährt lverden sollten, die auf eillem wissenschaftlichen Gebiete sich lveiter ausbilden, oder rvelche llach Absolvirung der Schule ein werthvolles Buch mit nadi Hause nehmen wollen. Der Protest, der heimlich ausgeführt sei, sei kein loyaler Weg, sondern ein dennuziatorisches Vorgehen. Die Orthodoxen hätteil ja biefen Vorgang als ein sehr gutes Wahlmanöver benutzen uild bei der nächsten Wahl ans die Majorität lveijen können, die einen solchen Beschluß zu Stande gebracht Hütte. Der Vorsitzende nimmt ail, daß die Worte des Vorredners, der Protest sei ein denunziatorisches Vorgehen. llicht persölltich gelueint seien. Pros. Baginsky erinnert darail, daß er jüllgst feinen Protest gegen die Wahl des Dr. Warschauer als Prediger ausdriicklich zurückgezogen Hütte, um den Frieden in der Gemeinde, der ihin höher als alles stehe, zu wahren. Persönliche Grülide hätten it)ii nicht dazu veranlaßt, sondern ihm sei es peinlich gelvesen. als er erfahren hätte, daß sich die Behörde mit internen Angelegenheiten der Genleinde beschäftigen solle. Dem Protest gegen die Schenkung Bambergers Hütte er trotzdem sich ailgeschtossell. um bamit zu dokumentiren. daß er nicht lveiter wünscheli kölllle, daß in Fragell, die das jüdische Genlüth so tief verletzeil, eine Reihe voll Herren die Majorität rücksichtslos dazu benutzen, um zu zeigen, daß sie andere Wege gehen lvollen. Wellll in der Stiftuugsnrkunde der NeligiouslNlterricht ausdrücklich ausgenolnmen sei, so sei das in der That nichts Anderes als ein Hohn. Es sei schwer, darüber zu urtheilen. ob die Scheilkuug im Sinne Bambergers sei. Ein großer Theil der Erben, welche die Scheukullg gemacht hätteil, sei getauft. Es sei etlvas Anderes, ob Barnberger die Stiftung gemacht oder aber seine getauften Nachkonlmen. Daß es als ein Glück betrachtet werden köllne, Baulberger zur jüdischen Gelneulschast zählen zu können, darüber bestehe wohl kein Zweifel. Jllstizrath Apolant bedauert, daß es zu eitler solchen Debatte gekommen sei. jedenfalls hätten die Orthodoxen nicht das Licht der Debatte zu scheuen. Er lehne es rundweg ab, irgend eine Rechenschaft über den Protest,, den auch er mit unterschrieben habe, zu geben. Er lverde in analogen Fällen genall so handeln lvie es ihnl sein Gelvissell eingebe. Es sei elltschiedell llllrichtig, daß die Dissentirenden eille Instanz herallgezogeil hätteil, die nicht ohnehin mit der Sache besaßt lvorden sei. Es handle sich einfach um eine Eingabe au diejenige Behörde, die gesetzlich die Prüfung der Schenkung vorzullehmeu hätte. Zllr Klarstelluilg möchte er ferner bemerken, daß nicht die Orthodoxen die Audienz beim Minister nachgesllcht hätten, sondern daß sie vom Minister zur Audienz besohlen worden zll einer Zeit, lvo der Protest lloch gar nicht einge-- reicht gewesen sei. Jhlll (Redner) sei direkt mitgetheilt worden, daß der Millister über die Sachlage sehr genau orientirt sei. Was der Minister sonst erklärt hätte, lverde man aus dem Bescheide auf den Protest ersehen köllnell. In sehr erregter Weise bemerkt Landgerichtsrath Lölve, daß er seine dalllalige Kritik, daß die Debatte eine beschämende gewesen sei, nicht znrückllehlllell könne. Die Gegenerklärung

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