Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 6 (9.2.1900)
- Date
- 1900-02-09
- Page
- Seite 65 (sequence 7)
- Language
- German
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65 Würde eine Bezahlung vorgeschlagen werden, so mühte eine Ansloosnng stattfiiiden, um die Gleichheit unter den einzelnen Mitgliedern herznstellen. Er könne sich wohl vorstellen, daß es Vielen nicht angenehm sei. lieben den armen Leuten in der Synagoge zu sitzen. Das schließe jedoch nicht ans, daß diese Anschauung durchaus falsch sei. Wenn der Antrag Sachs-Blaschke zur Annahme gelange, so sei damit garnichts gewonnen. Den» es gebe eine Menge Gemeindemitglieder, die gerade in die Synagoge hineingehen wollen, lvenrl Todtenfeier ist. Er habe in der Kommission das Amendement gestellt, in dem Antrag Sachs- Blaschke anstatt all dell hohen Feiertagell die Worte zu setzeil „an den Feiertagen". Er lllöchte dringend bitten, dieses Amendement, das in der Kommission abgelehnt sei, noch einmal zur Abstimmung zu stellen. Illstizrath Meyer lueubet sich gegen die Ullterstettullg, als lvelln er persönlich Bedenkell gehabt hätte, mit armen Lellteil zllsanlmell in der Synagoge zu sitzell. Herr Leonhard Sachs betont, daß es außerordentlich bequenl nnb billig sei, hier Reden 311 halten, die nach außell ill der That großartig klingen und die dell Eindruck machen sollell, als ob lmr der Alltragsteller allein das Wohl der Gemeillde im Allge hätte. So viel Jllteresse für die ©euieiube hätte wohl jedes Mitglied der Versammlung nnb er nehme es für sich lloch viel mehr ill Anspruch als Prof. Lelvin. Er frage, ob die Versammlung die Allträge des Alltragstellers acceptireil »volle, loenn sie von vornherein »visse, das; derell Ausführbarkeit mldenkbar sei. Gelegentlich einer gemejnschaftlichell Sitzung aller Syllagogellvorställde. hätte er um derell Allsicht über die genannte Maßnahme gebeten »nld sänlnltliche Vorsteher, die »vohl eill besseres Urtheil hätten, seien in der Meinung gewesen, daß der eillzig gangbare Weg der sei. den die Komlllission durch die Allnahme der Allträge Sachs-Blaschke gelvählt hätte. Dllrch die Vorschläge Lelvins rverde man jedoch eill Chaos bekommen, desseil ruan niemal» lvieder Herr werdell tonne. (Lebhafter Beifall.) Professor Lelvill erlaubt, Sachliches nicht mehr hinzufügen zu könlleil. Verbitten »volle er sich, daß ihn» der Vorwurf gemacht lverde, daß er nach außell rede. Es sei lvohl eine der schliulnlsten UiltersteUlingeil, 311 sagen, daß von einem Mitgliede ein All trag eillgebracht »vorden sei, ulll nach auße»l zu »virken. Bei der nunmehr folgenden Abstimmung wurde der erste Antrag Lelvills mit Majorität abgelehnt, dagegell gelangeu die Anträge Sachs-Blaschke zlir Annahme, ulld zwar im Absatz 2 mit dem voll Professor Lelvill bea»ltragteu ^luienbemeut. Der zweite Lewin'sche Antrag verlangt, daß dell Mitglieder»» des Gemeindevorstandes »vie denen der Nepräsentantenversammlung der freie Eiiltritt iil die Syllagoge nicht lllehr gelvährt luevben soll. Herr Le 0 llhard Sachs als Referent giebt all, daß der Alltrag ill der Kommission eillstilllmig abgelehilt sei. Eille gellallere Begründung sei »vohl nicht erforderlich. Mail sei der Allsicht gewesell, daß ben Mitgliedern der Gemeilldebehördeil in Allerkenllllllg ihrer Amtsthätigkeit diese Heilte Vergünstigung »vohl bewilligt »verdeu könne. Auch vom Plenum wurde darauf dieser Antrag mit großer Majorität abgelehnt. Auch der nächste Punkt der Tagesordnung, die im Betrage von 10000 Mk. gemachte Zuwendung des Herrn Selmar Solmitz an das jüdische Krankenhaus, von welcher die Versammlung nur Kenntniß zu nehmen hatte, zog eine längere nnb lebhafte Debatte nach sich. Es betrifft dies eine Bettstistung, an lvelche mehrere Bedingungen geknüpft lvorden sind, die der Referent Herr Oppenheim im Wortlaut ausführt. Im Wesentlichen handle es sich darum, daß es der in Brannschweig lebenden Mutter des Herrn Solmitz Vorbehalten sein soll, einen Kranken ohne Unterschied der Konfession zur Ausnahme zu überweisen, und zwar nicht nur aus Berlin, sondern auch ans Braunschlveig stammende. Herr Oppenheim glaubt, bei objektiver Prüfung der Stiftung zu der Ansicht zu kommen, daß die gestellten Bedingungerl gar keine Wohlthätigkeit darstellen. Die Zinsen der Stiftung betrügen nur 350 Mark, während die Auslvendnngen für einen Kranken das Jahr hindurch mit Einschluß der Verlvaltungskosten des Krankenhauses auf etwa 1050 Mark sich belaufen »vürden. So lvürde das Krankenhaus noch einen Zuschuß von 700 Mark jährlich leisten müssen. Er wolle bei dieser Gelegenheit den Gemeindevorstaud ersuchen, die Beziehungen des Krankenhauses zur Gemeinde möglichst bald zur Regelung zu bringen, damit die Gemeindeverwaltung in die Lage komme, bei den das Krankenhaus betreffenden Angelegenheiten mitsprechen zu dürfen. Justizrath Meyer legt dar, daß der Gemeindevorstaud in seinem Amte als Aufsichtsbehörde des Krankenhauses voll und ganz seiner Pflicht nachgekommen sei. Die gestellte Bedingung sei doch nur ein exceptioneller Fall, von dem von Braunsch»veig aus gar kein Gebrauch gemacht werden würde. Der Geineindevorstand wünschte, daß noch recht viele solcher Stiftullgeu ansgesetzt würden. Außerdem seien ja die erlvähnten Bedingungen nur auf eine bestimmte Zeit beschrällki, da sie nur bei Lebzeiten der Mutter des Stifters in I Geltung bleiben sollen. Herr Man he im er betont, daß der ^Krankenhaus- Vorstand die Angelegenheit sehr reiflich erwogen und einige Modifikationen vorgeschlagen hätte. Ans Erfahrung »visse man, daß die Stiftnngsbetten sehr selten in Anspruch genommen »verdeu. % Die Spenden hätten dem Krankenhaus stets nur Vortheil gebracht, die Kapitalien hätten sich dadurch vermehrt, und das Krankenhaus sei niemals infolge der Spenden belästigt »vorden. Die von Oppenheim ausgestellte Rechnung sei falsch. Wenn die Stiftung in Anspruch genommen »vnrde, könne die Verpflegung eines Kranken reichlich durch die Zinsen gedeckt »verdeu. Professor Le»vin legt dar. daß sich das Krankenhaus, lvenn es ein spezifisch jüdisches »väre, gegen die gestellten Bedingungen verlvahren könnte. Da das Krankenhaus jedoch infolge der vorgeschrittenen ethischen Anschanungen Andersgläubige anfnähme, »vie es die protestantischen und katholischen Krankenhäuser ebenfalls thäten, so heiße es doch nichts Anderes, als offene Thüren mit der Bedingung einrennen, daß Kranke ohne Unterschied der Konsession auf Grund der Stiftung aufgenommen »verdeu müsse»». Das Stiftnngsbett lverde von Krankenhaus »vegen, »venn es Roth thäte. unter allen Umständen mit Christen belegt »verden müssen, und da sei in der That der Zusatz geeignet, eine Reihe von Mitgliedern der Versammlung unangenehm zu berühren. Herr Louis Sachs ist der Ansicht, daß die von einigen Rednern konstrnirte Gefahr gar nicht vorliege. Das Krankenhaus könne nur so viele aufliehlnen, als es Bette»» srei hätte, und reservire nur einige Betten für arme Kranke. Bei Besetzung der Betten müssen also auch diejenigen Kranken abgelviesen »verden. die auf Grund der Stiftung zur Aufnahme gelangen sollen. Er »volle bitten, nicht ans einer Voreingenommenheit gegen Stiftungen zu sprechen und zu polemisiren, die aus freilvilligem Herzen kämen. Man könne nicht verlangen, daß noch Jemand aus eigener Initiative Geld der Gemeinde gebe, »venn auf diese Weise Kritik an den gemachten Spenden geübt »vürde. (Lebhafter Beifall.) Nur »venn ganz tristige Gründe vorlägen, sotten dieselben im Interesse der Gemeinde zur Sprache gebracht »verden. Von den in Stiftungen gestellten Bedingungen »verde recht fetten Gebrauch gemacht. Wenn es aber geschehen sollte, so »verde es immer nur ein Ar»ner sein, den» die Vergünstigung zu Theil »vürde. Znstizrath Meyer greift auf die Zeit zurück, in der er Vorsteher des Krankenhauses »var. Er könne sich nicht besinnen, daß mau jemals gegen solche Bedingungen, »vie sie hier gestellt lvorden »vären, Bedenke»» gehabt hätte. Geheimrath Blumen t ha l »vendet sich ebenfalls gegen die vom Stifter gestellten Bedingungen und »vünscht größere Genauigkeit in der Interpretation der Bestimmungen. Geheimrath Senator giebt an, daß er im Anfang dieselben Bedenken gehabt hätte »vie Prof. Le»vin. Doch sei er daun zu her Ansicht gekom»neu, daß man die Stiftung nur mit Freuden begrüßen könne. Er finde gerade darin, daß die Spende der jüdischen Gemeinde vermacht »vorden sei, eine Ehre, die man der Gemeinde er»veise oder eine Anerkennn»lg der Leistungen des jüdischen Krankenhauses. Für Beides könne die Versammlung nur dankbar sein. (Lebhafter Beifall.) Damit ist die Debatte erschöpft, die Vorlage »vird zur Kenntniß genommen. — Nach debatteloser Be»villigung einer Ausgabe von 500 Mark zur Reparatur des Teppichs in der Neuen Synagoge tritt die Versammlung in die Berathung der Aenderung des Artikels 3 der Satzungen der Arinenkommisfion ein. Bisher »var die Praxis in Geltung, daß den Bittstellern im Einzelfalle nur auf Anlveisung der Abtheilung, die sich mit dem Fall zu befassen hatte, ein Maximalbetrag von 30 Mark gewährt »verden konnte. Zur Belvittigung eines höheren Betrages »nußte die Genehmigung des Plenums der Armenkommission, das et»va nur alle sechs Wochen zusammentritt, eingeholt »verden. Diese Einschränkung hat sich nach den Angaben des Referenten Herrn Leonhard Sachs durchaus schlecht be»vährt, da in den »»leisten Fällen sofort eine größere Summe zur Unterstützung erforderlich ist. Die Armenkommission schlage deshalb den Zusatz vor. daß die einzelnen Abtheilungen auch ohne Genehmigung des Plenums einen höheren Betrag belvittigen dürfe»», »venn drei Viertel der in der Abtheilnngssitzung an»vesenden Mitglieder dafür sti»nmen und die Vorsitzenden des Plenums durch Mehrheitsbeschluß mit dem Abtheilungsbeschlnß einverstanden sind. Der Ausschuß tvill über diese Bestimmung noch hi»»ausgehen u»»d die